# taz.de -- Kulturzentrum unter Extremismusverdacht: Kukoon muss kein Geld zurückzahlen
> Das Bremer Kukoon hatte 2024 seine Räume an die vom Verfassungsschutz
> beobachtete Rote Hilfe vermietet. Alles rechtens, sagt jetzt die
> Kulturbehörde.
(IMG) Bild: War auch unter Verfassungsfeindlichkeitsverdacht geraten: Die Buchhandlung „Golden Shop“ in Bremen
Keine Fördergelder zurückzahlen muss [1][das Bremer Kulturzentrum Kukoon.]
Das stellte Bremens Kulturstaatsrätin Carmen Emigholz vor zwei Wochen in
einer Sitzung der parlamentarischen Kulturdeputation klar. „Seitens des
Kulturressorts“ werde es „nicht zur Rückforderung von Förderungen oder zu
einer Einschränkung künftiger Förderungen kommen“, heißt es in einem
Schreiben an die Deputierten.
Für diese Klarstellung hatte ihre Behörde zwei Monate gebraucht. Davor
hatten die Bremer CDU und das öffentlich-rechtliche TV-Magazin buten und
binnen eine Veranstaltung im Kukoon [2][skandalisiert]: Im Oktober 2024
hatte der vom Verfassungsschutz beobachtete Verein Rote Hilfe anlässlich
seines 100-jährigen Jubiläums zu einer Buchvorstellung ins Kukoon geladen.
Damit fördere die Kulturbehörde mit öffentlichem Geld Extremismus, sagt der
CDU-Kulturpolitiker Claas Rohmeyer in einem Beitrag – und das Lokalmagazin
machte sich die Einschätzung zu eigen.
Auch Kulturstaatsrätin Emigholz hatte den Vorwurf nicht sofort als
substanzlos zurück gewiesen. In dem Beitrag sagt sie dem buten und binnen
Reporter, angesprochen auf die Veranstaltung im Kukoon: „Am Ende müssen sie
sich mit den Konsequenzen auseinandersetzen, wenn es mal dumm kommt.“
Ganz anders heißt es jetzt in dem Schreiben für die Kulturdeputation: Die
Veranstaltung bewege sich „offensichtlich“ im Rahmen von Kunst- und
Meinungsfreiheit. Zudem sei nicht die Veranstaltung selbst gefördert
worden, sondern das Kulturzentrum, das über Vermietung und Programm selbst
entscheiden dürfe.
## Rätselhafte Begründungen
Das Schreiben geht auch auf eine Besonderheit ein: Als einzige vom
Kultursenator geförderte Einrichtung hat das Kukoon in seinem
Förderbescheid eine Klausel, nach der es sich an die freiheitlich
demokratische Grundordnung zu halten habe – andernfalls könnten
Fördergelder zurück gefordert werden. Dies sei aber nicht als
„Extremismus-Klausel“ zu verstehen, wie es die taz berichtet hatte, sondern
lediglich als „Hinweis“.
Die Kulturbehörde verteidigt gleichwohl den Grund für die Existenz der
Klausel: 2022 hatte das Kukoon seinen Raum für eine unter anderem von der
Landeszentrale für politische Bildung organisierte Veranstaltung vermieten
wollen, es ging um Morde von Rechtsextremisten. [3][Kurzfristig hatte das
Kukoon die Raumzusage zurückgezogen], weil auf dem Podium eine
Mitarbeiterin des Verfassungsschutzes sitzen sollte. Das sei kein
„akzeptables Verhalten“ und man habe das „maximal unglücklich“ gefunden,
heißt es jetzt in dem Schreiben der Kulturbehörde.
Nur nennt diese weiterhin keine Begründung dafür, warum das Kukoon aufgrund
des Vorfalls in einem Förderbescheid auf die freiheitlich demokratische
Grundordnung hingewiesen werden muss. Zumal das Kukoon nach Darstellung der
Behörden in Gesprächen das eigene „Verhalten im Nachgang kritisch bewertet“
haben soll.
Stattdessen beruft sich das Kulturressort „auf sein Recht, auch geförderte
Einrichtungen, die der Kunst- oder Meinungsfreiheit unterliegen, für deren
Agieren in Einzelfällen offen kritisieren zu dürfen“. Allerdings war es
2022 nicht die Kultur-, sondern die Innenbehörde gewesen, die das Kukoon
für die Absage offen kritisiert und laut darüber nachgedacht hat, ob dem
Verein nicht die Gemeinnützigkeit aberkannt werden müsse.
## Bremer Kulturszene begrüßt Statement der Kulturbehörde
In der Kulturszene wurde die Klarstellung von Emigholz begrüßt. „Das ist
eine eindeutige Positionierung im Sinne der Kunstfreiheit, die angesichts
der aktuellen Entwicklungen dringend nötig ist“, sagte am Montag Thomas
Hartmann, Geschäftsführer des Vereins Stadtkultur Bremen. In diesem haben
sich 45 Einrichtungen der freien Bremer Kulturszene zusammengeschlossen.
Ende April hatten sie ein gemeinsames Statement veröffentlicht, das von
staatlichen Stellen „die uneingeschränkte Achtung der Kunstfreiheit“
fordert. Der Verein hat einen an eine TÜV-Plakette erinnernden
Kampagnen-Button entwickelt, der nach eigener Darstellung von vielen
Akteur:innen genutzt und weiter verbreitet wird. „Für Kunstfreiheit und
Demokratie“, steht darauf sowie der Verweis auf die Artikel 5 und 20 des
Grundgesetzes. Artikel 5 garantiert die Kunst- und Meinungsfreiheit,
Artikel 20 die Volksherrschaft.
Der Anlass für die Kampagne waren die Ereignisse rund um die drei
Buchläden, darunter der Golden Shop in Bremen, die vom
Bundeskulturstaatsminister Wolfram Weimer entgegen der Jury-Empfehlung
[4][vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossen] worden waren. Und: Die
Vorwürfe gegen das Kukoon.
18 May 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Extremismusklausel-fuer-Kulturzentrum/!6170674
(DIR) [2] https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/rote-hilfe-kulturressort-foerderung-100.html
(DIR) [3] /Bremer-Innenbehoerde-stellt-Bedingungen/!5885337
(DIR) [4] /Wolfram-Weimer-und-die-Buchbranche/!6157097
## AUTOREN
(DIR) Eiken Bruhn
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