# taz.de -- Nötigungsvorwurf gegen Ex-Polizeichef: Strobl kürzt Beamtensold
       
       > Baden-Württembergs Innenminister sanktioniert den suspendierten
       > Polizeiinspekteur – und ist offenbar optimistisch, ihn ganz loszuwerden.
       
 (IMG) Bild: Von Staatsdienern wird ein Verhalten gefordert, dass das Vertrauen in das Amt nicht schädigt
       
       Stuttgart taz | Das baden-württembergische Innenministerium verhängt gegen
       den ehemals höchsten Polizisten des Landes vorläufig die beamtenrechtliche
       Höchststrafe. Andreas Renner, 51, der im Juli letzten Jahres vom
       Amtsgericht Stuttgart vom [1][Vorwurf der sexuellen Nötigung] einer ihm
       untergebenen Polizeibeamtin freigesprochen wurde, wird nun offiziell mit
       sofortiger Wirkung des Dienstes enthoben. Bisher war der damalige
       Polizeiinspekteur nur suspendiert. Dabei wird ihm der Beamtensold in
       erheblichem Umfang gekürzt. Laut Gesetz kann diese Kürzung bis zu 50
       Prozent betragen.
       
       Renner war nach Bekanntwerden der Vorwürfe im November 2021 bereits vom
       Dienst beurlaubt worden, hatte aber weiter seinen Beamtensold von fast
       8.500 Euro brutto erhalten. Nach seinem Freispruch kündigte das
       Innenministerium jedoch gleich an, ein Disziplinarverfahren gegen Renner
       weiterzuführen, um mögliche nichtstrafbare Dienstvergehen des
       Polizeiinspekteurs zu prüfen. Dafür wurden zwei Richter an das Ministerium
       abgeordnet.
       
       Das Beamtenrecht verlangt von Staatsdienern ein Verhalten, das das Ansehen
       und Vertrauen in das Amt, das sie ausüben, nicht schädigt. Das
       Strafverfahren gegen den ehemaligen Polizeiinspekteur hatte ergeben, dass
       Renner in der Vergangenheit Nacktbilder von sich in sexuellen Posen an
       untergebene Polizeibeamtinnen verschickt hatte. Zudem hatte er Kolleginnen
       im Innenministerium nach deren Aussagen offen sexuelle Avancen gemacht.
       
       Im Untersuchungsausschuss des Landtags war zudem eine Anekdote aus seiner
       Zeit als stellvertretender Chef des Landeskriminalamts bekannt geworden.
       Während die Corona-Maßnahmen Kontakte einschränkten, hatte Renner offenbar
       in seinem Büro mit Kollegen eine Party gefeiert. Eine Beamtin, die die
       leeren Flaschen entsorgte, war von einer Polizeistreife zu Rede gestellt
       worden.
       
       ## Verfahren wegen Bestechlichkeit
       
       Die jetzige Entscheidung sei das Ergebnis der bisherigen Ermittlungen im
       Disziplinarverfahren, erklärte das Innenministerium, das offenbar
       optimistisch ist, Renner am Ende ganz aus dem Beamtenverhältnis entfernen
       zu können. Auf das Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft Stuttgart
       wollte das Ministerium offenkundig nicht warten.
       
       Dort läuft noch ein Verfahren wegen Bestechlichkeit. Renner soll in einem
       Videotelefonat der Beamtin, die gegen ihn die Vorwürfe der sexuellen
       Nötigung erhoben hatte, berufliche Vorteile in Aussicht gestellt haben,
       falls sie eine sexuelle Beziehung mit ihm eingehe. Die Staatsanwaltschaft
       Stuttgart prüft eine Anklage inzwischen seit fast einem Jahr.
       
       Die Opposition von FDP und SPD hatte längst gefordert, Renner zumindest
       vorläufig die Bezüge zu kürzen, und warf dem Innenminister Untätigkeit vor.
       Renners Strafverteidigerin bezeichnete die Disziplinarmaßnahme als „rein
       politische Entscheidung“, die jeglicher rechtlichen Grundlage entbehre.
       Renner hat dagegen beim Verwaltungsgericht Klage eingereicht.
       
       14 Aug 2024
       
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