# taz.de -- Freispruch für ehemaligen Polizeichef: Sex gewünscht, aber nicht zur Bedingung gemacht
> Der vormals höchste Polizeibeamte Baden-Württembergs war wegen
> Bestechlichkeit angeklagt. Trotz Freispruchs droht ihm ein
> Disziplinarverfahren.
(IMG) Bild: Der vom Dienst suspendierte Inspekteur der Polizei steht erneut vor Gericht
Und schon wieder ein Freispruch für Andreas R. Der ehemals höchste
Polizeibeamte Baden-Württembergs hat nach Überzeugung des Landgerichts
Stuttgart eine Polizeibeamtin nicht dazu eingeladen, ihn mit Sex zu
bestechen. Zumindest sei ihm das mit den vorliegenden Beweisen nicht
nachzuweisen, urteilte das Landgericht Stuttgart am Montag nach fünf
Prozesstagen. Das Gericht entschied, der vorliegende Audiomitschnitt eines
Skype-Gesprächs sei als einziger Beweis nicht aussagekräftig genug. Unter
dem Strich müsse man zweideutige Aussagen zu Gunsten des Angeklagten
interpretieren.
Die Vorsitzende Richterin der 14. Strafkammer stellte aber auch klar: Das
Gespräch, das der damals oberste Polizeibeamte von seinem Büro aus mit
einer Polizistin im Ausbildungsverfahren geführt hat, dürfe vom Gericht
nicht moralisch oder dienstrechtlich beurteilt werden: „Das ist nicht
unsere Aufgabe.“ Das Gericht habe nur zu prüfen, ob Bestechlichkeit
vorliege.
Junge Beamtin dokumentierte Gespräch heimlich
Schon als er ihre Hose gesehen habe, die seinen Blick auf ihren Schritt
gelenkt habe, „habe ich gedacht, na warte“, sagte R. gegenüber der Beamtin
in dem Videotelefonat vor fünf Jahren. Gleichzeitig schlug er der Frau, die
sich für die höhere Laufbahn beworben hatte, eine sexuelle Beziehung vor.
Fünf Tage zuvor hatte er nach einem Personalentwicklungsgespräch mit der
jungen Polizistin einen langen Kneipenabend allein mit ihr verbracht, wo
beide Zärtlichkeiten ausgetauscht hatten. Im Verlauf des Abends soll es vor
der Kneipe zu sexuellen Handlungen gekommen sein, [1][die die
Staatsanwältin als Nötigung ansah]. Bei einem Prozess 2023 war R. aus
Mangel an Beweisen freigesprochen worden.
Das Gericht hatte in seinem Urteil damals jedoch auf das Skype-Gespräch
hingewiesen. R.s Aussagen darin erfüllten möglicherweise den
Straftatbestand der Bestechlichkeit. Denn R. hatte der jungen Beamtin in
dem Gespräch, das diese heimlich mitgeschnitten hatte, versprochen, sie
durch das Assessmentverfahren für den höheren Dienst zu bringen, in dessen
Jury er selbst saß.
Nach Überzeugung der 14. Strafkammer hatte R. sich zwar explizit eine
sexuelle Beziehung mit der jungen Frau gewünscht und das auch gesagt, aber
nicht zur Bedingung für seine Hilfe gemacht. Auch weil er nicht versprochen
habe, sie illegal mit Prüfungsinformationen zu versorgen, läge keine
Bestechlichkeit vor.
## Fehleinschätzung der Staatsanwaltschaft
Nun, nach dem zweiten Freispruch aus Mangel an Beweisen, stellt sich die
Frage, wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart die Beweislage erneut so falsch
einschätzen konnte.
Der Skandal um Andreas R., der [2][systematisch dienstbefohlenen Frauen in
seinem beruflichen Umfeld sexuelle Avancen gemacht] und schon mal
Nacktfotos von sich an Mitarbeiterinnen verschickt hatte, hatte in
Baden-Württemberg massive politische Folgen. R. hatte eine steile Karriere
hingelegt, die auch vom damaligen Innenminister Thomas Strobl (CDU) und
seiner Polizeipräsidentin gefördert wurde.
Ein [3][Untersuchungsausschuss des Landtags hatte die Beförderungspraxis
unter die Lupe genommen], die R. ins Amt brachte. Der heutige Chef von Cem
Özdemirs Staatskanzlei, Jörg Kraus, hatte die Führungskultur der Polizei
durchleuchtet und Vorschläge für bessere Arbeitsbedingungen im
Polizeiapparat vorgelegt.
Auch Strobl selbst beschädigte sich als Innenminister. Die
Staatsanwaltschaft ermittelte gegen ihn, weil er einen Brief von R.s Anwalt
an die Presse weitergegeben hatte. Das Verfahren wurde gegen eine
Geldauflage von 15.000 Euro eingestellt.
Trotz beider Freisprüche liegt eine Rehabilitierung von Andreas R. in
weiter Ferne. Seit Bekanntwerden der Vorwürfe ist er vom Dienst
suspendiert, bei halbierten Beamtenbezügen. Ob er wegen seines mindestens
fragwürdigen Verhaltens ohne strafrechtliche Verurteilung ganz aus dem
Polizeidienst entfernt werden kann, ist jedoch offen. Thomas Strobl
[4][hatte jedenfalls früh versprochen], dass Andreas R. nie wieder
Personalverantwortung übernehmen dürfte. Das kann nur mit einem
Disziplinarverfahren gelingen, das nach dem Ende aller Strafverfahren gegen
ihn vom Innenministerium eröffnet wird.
6 Jul 2026
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## AUTOREN
(DIR) Benno Stieber
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