# taz.de -- Freispruch für ehemaligen Polizeichef: Sex gewünscht, aber nicht zur Bedingung gemacht
       
       > Der vormals höchste Polizeibeamte Baden-Württembergs war wegen
       > Bestechlichkeit angeklagt. Trotz Freispruchs droht ihm ein
       > Disziplinarverfahren.
       
 (IMG) Bild: Der vom Dienst suspendierte Inspekteur der Polizei steht erneut vor Gericht
       
       Und schon wieder ein Freispruch für Andreas R. Der ehemals höchste
       Polizeibeamte Baden-Württembergs hat nach Überzeugung des Landgerichts
       Stuttgart eine Polizeibeamtin nicht dazu eingeladen, ihn mit Sex zu
       bestechen. Zumindest sei ihm das mit den vorliegenden Beweisen nicht
       nachzuweisen, urteilte das Landgericht Stuttgart am Montag nach fünf
       Prozesstagen. Das Gericht entschied, der vorliegende Audiomitschnitt eines
       Skype-Gesprächs sei als einziger Beweis nicht aussagekräftig genug. Unter
       dem Strich müsse man zweideutige Aussagen zu Gunsten des Angeklagten
       interpretieren.
       
       Die Vorsitzende Richterin der 14. Strafkammer stellte aber auch klar: Das
       Gespräch, das der damals oberste Polizeibeamte von seinem Büro aus mit
       einer Polizistin im Ausbildungsverfahren geführt hat, dürfe vom Gericht
       nicht moralisch oder dienstrechtlich beurteilt werden: „Das ist nicht
       unsere Aufgabe.“ Das Gericht habe nur zu prüfen, ob Bestechlichkeit
       vorliege.
       
       Junge Beamtin dokumentierte Gespräch heimlich 
       
       Schon als er ihre Hose gesehen habe, die seinen Blick auf ihren Schritt
       gelenkt habe, „habe ich gedacht, na warte“, sagte R. gegenüber der Beamtin
       in dem Videotelefonat vor fünf Jahren. Gleichzeitig schlug er der Frau, die
       sich für die höhere Laufbahn beworben hatte, eine sexuelle Beziehung vor.
       
       Fünf Tage zuvor hatte er nach einem Personalentwicklungsgespräch mit der
       jungen Polizistin einen langen Kneipenabend allein mit ihr verbracht, wo
       beide Zärtlichkeiten ausgetauscht hatten. Im Verlauf des Abends soll es vor
       der Kneipe zu sexuellen Handlungen gekommen sein, [1][die die
       Staatsanwältin als Nötigung ansah]. Bei einem Prozess 2023 war R. aus
       Mangel an Beweisen freigesprochen worden.
       
       Das Gericht hatte in seinem Urteil damals jedoch auf das Skype-Gespräch
       hingewiesen. R.s Aussagen darin erfüllten möglicherweise den
       Straftatbestand der Bestechlichkeit. Denn R. hatte der jungen Beamtin in
       dem Gespräch, das diese heimlich mitgeschnitten hatte, versprochen, sie
       durch das Assessmentverfahren für den höheren Dienst zu bringen, in dessen
       Jury er selbst saß.
       
       Nach Überzeugung der 14. Strafkammer hatte R. sich zwar explizit eine
       sexuelle Beziehung mit der jungen Frau gewünscht und das auch gesagt, aber
       nicht zur Bedingung für seine Hilfe gemacht. Auch weil er nicht versprochen
       habe, sie illegal mit Prüfungsinformationen zu versorgen, läge keine
       Bestechlichkeit vor.
       
       ## Fehleinschätzung der Staatsanwaltschaft
       
       Nun, nach dem zweiten Freispruch aus Mangel an Beweisen, stellt sich die
       Frage, wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart die Beweislage erneut so falsch
       einschätzen konnte.
       
       Der Skandal um Andreas R., der [2][systematisch dienstbefohlenen Frauen in
       seinem beruflichen Umfeld sexuelle Avancen gemacht] und schon mal
       Nacktfotos von sich an Mitarbeiterinnen verschickt hatte, hatte in
       Baden-Württemberg massive politische Folgen. R. hatte eine steile Karriere
       hingelegt, die auch vom damaligen Innenminister Thomas Strobl (CDU) und
       seiner Polizeipräsidentin gefördert wurde.
       
       Ein [3][Untersuchungsausschuss des Landtags hatte die Beförderungspraxis
       unter die Lupe genommen], die R. ins Amt brachte. Der heutige Chef von Cem
       Özdemirs Staatskanzlei, Jörg Kraus, hatte die Führungskultur der Polizei
       durchleuchtet und Vorschläge für bessere Arbeitsbedingungen im
       Polizeiapparat vorgelegt.
       
       Auch Strobl selbst beschädigte sich als Innenminister. Die
       Staatsanwaltschaft ermittelte gegen ihn, weil er einen Brief von R.s Anwalt
       an die Presse weitergegeben hatte. Das Verfahren wurde gegen eine
       Geldauflage von 15.000 Euro eingestellt.
       
       Trotz beider Freisprüche liegt eine Rehabilitierung von Andreas R. in
       weiter Ferne. Seit Bekanntwerden der Vorwürfe ist er vom Dienst
       suspendiert, bei halbierten Beamtenbezügen. Ob er wegen seines mindestens
       fragwürdigen Verhaltens ohne strafrechtliche Verurteilung ganz aus dem
       Polizeidienst entfernt werden kann, ist jedoch offen. Thomas Strobl
       [4][hatte jedenfalls früh versprochen], dass Andreas R. nie wieder
       Personalverantwortung übernehmen dürfte. Das kann nur mit einem
       Disziplinarverfahren gelingen, das nach dem Ende aller Strafverfahren gegen
       ihn vom Innenministerium eröffnet wird.
       
       6 Jul 2026
       
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