# taz.de -- Bilanz rechtsextremer Straftaten: Rassistische Hassgewalt oft unterm Radar
       
       > Das BKA zählt für 2025 einen neuen Höchststand an Gewalttaten von rechts.
       > Viele der Taten werden öffentlich kaum beachtet. Andere gar nicht erfasst
       
 (IMG) Bild: Die Polizeistatistiken zeigten nur einen Ausschnitt aus der gewaltvollen Realität
       
       Ayoub F. war auf dem Weg zur Moschee in der Uelzener Innenstadt am 11.
       Januar 2026, als er mit einem 26-Jährigen in einen Streit geriet. Der
       zückte dabei ein [1][Küchenmesser und stach, als Ayoub F. sich umdrehte,
       dem 30-Jährigen von hinten in den Rücken]. Der Angreifer traf die Lunge und
       die Hauptschlagader, Passant:innen riefen einen Krankenwagen. Aber Ayoub
       F. konnte nicht mehr gerettet werden: Der aus Algerien stammende Fußballer
       des SC Uelzen starb an jenem Sonntagabend wenige Stunden später im
       Krankenhaus an seinen schweren Verletzungen.
       
       Über das Motiv wurde in der 32.000 Einwohner:innenstadt öffentlich
       spekuliert und gestritten. War es Rassismus oder Islamfeindlichkeit? Die
       Staatsanwaltschaft Lüneburg hatte anfangs einen „fremdenfeindlichen
       Hintergrund“ ausgeschlossen. [2][Die taz aber recherchierte], dass der
       Tatverdächtige bereits vier Monate zuvor, im September 2025, eine Gruppe
       Jugendlicher rassistisch beleidigt und diese mit einer Axt und einem Beil
       bedroht hatte.
       
       Inzwischen ist klar: Nun hält auch die Staatsanwaltschaft Rassismus als
       Motiv für den Tod von Ayoub F. für möglich und hat Anklage wegen Mordes aus
       niederen Beweggründen erhoben. Eine Sprecherin des Landgerichts Lüneburg
       bestätigte der taz, dass diese Anklage erhoben wurde – und deren Zulassung
       nun geprüft werde. Aus Sucheinträgen im Browserverlauf des 26-Jährigen und
       aus Angaben von Zeug:innen hätten sich „Hinweise auf eine
       fremdenfeindliche Gesinnung im Hinblick auf arabischstämmige Personen“
       ergeben, so die Sprecherin. Wann der Prozess beginnt, ist noch offen.
       
       Damit ist der Messerangriff auf Ayoub F. mutmaßlich das erste rassistische
       Tötungsdelikt in diesem Jahr. Mit dem Tod des Fußballspielers setzt sich
       eine Serie an rechten Gewalttaten fort, deren erschreckendes Ausmaß das
       Bundeskriminalamt (BKA) jetzt offen legt. Insgesamt 42.544 rechte
       Straftaten zählte das BKA für das Jahr 2025, darunter 1.598 Gewalttaten.
       Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine
       Linken-Anfrage hervor, die der taz vorliegt. Damit liegen rechtsextreme
       Straftaten erneut weit vor Delikten aus anderen politischen Spektren.
       
       ## Brandanschläge, Attacken mit Schlagstock oder Auto
       
       Zu den schwersten Taten, die das BKA für 2025 aufführt, zählen etwa der
       [3][Brandanschlag auf einen arabischen Lebensmittelmarkt in einem Wohnhaus
       mit überwiegend syrischen Bewohner:innen] am 3. April 2025 in St.
       Wendel im Saarland, bei dem ein 64-Jähriger Holzpaletten in Brand setzte.
       Der Tatverdächtige war durch das Zeigen des Hitlergruß und abfällige
       Bemerkungen über Migranten ortsbekannt. Das Landgericht Saarbrücken ging
       aufgrund seiner schweren Alkoholabhängigkeit aber davon aus, der Mann sei
       schuldunfähig.
       
       Auch die Attacke eines 32-Jährigen mit einem Schlagstock auf eine Frau mit
       Hidschab, am 9. Juli 2025 in Neuwied in Rheinland-Pfalz, zählt das BKA als
       rechte Hassgewalt. Ebenso die Tat eines 61-jährigen Autofahrers am 21. Juli
       2025 in Magdeburg, der auf einem Parkplatz zunächst mehrere Personen
       rassistisch beleidigte und dann ein dreijähriges Kind mit seinem PKW
       angefahren haben soll.
       
       Oder ein Brandanschlag von sechs rechten Jugendlichen auf eine
       Geflüchtetenunterkunft, am 27. September 2025 in der kleinen Ortschaft
       Gehren im thüringischen Ilmenau. Die Angreifer schlugen eine Fensterscheibe
       ein, dann zündeten sie eine Feuerwerksbatterie und warfen sie in das Zimmer
       einer dreiköpfigen Familie, das sofort Feuer fing. Die Mutter sprang aus
       dem Fenster und verletzte sich schwer. „Der Brandanschlag hat unser Leben
       verändert. Es hat sich wie Krieg angefühlt“, erklärte die Familie später.
       Vor Gericht kam heraus, dass die Angreifer sich im Auto mit Musik der
       Neonazi-Band Landser aufgeputscht hatten.
       
       In der BKA-Statistik findet sich auch die Attacke eines 15-Jährigen mit
       einem Hammer auf zwei migrantische Mitschüler auf einem Schulhof am 2.
       Oktober im bayrischen Friedberg. Oder die Bedrohung eines Reichsbürgers:
       Der Mann hatte am 12. Dezember eine scharfe Schusswaffe auf eine
       Gerichtsvollzieherin und Polizisten gerichtet. Daraufhin schossen die
       Beamten und verletzten den Schützen.
       
       All diese Taten werden in der BKA-Statistik als versuchte Morde oder
       versuchter Totschlag geführt. Breitere öffentliche Aufmerksamkeit erregten
       nur wenige davon. Vollendete rechte Tötungsdelikte gab es laut
       Bundesinnenministerium nicht.
       
       Und die Zahlen zeigen auch, wo die Gefahr, Opfer einer rechten Gewalttat zu
       werden, am größten ist. Spitzenreiter ist, wie schon im Vorjahr,
       Mecklenburg-Vorpommern. Hier kommen auf 100.000 Einwohner:innen
       mindestens sieben rechte Angriffe. Insgesamt zählte die Polizei hier 103
       rechte Gewaltdelikte. Weit vorn liegen auch Brandenburg (145), Thüringen
       (127), Hamburg (120) oder Sachsen-Anhalt (90).
       
       Offiziell sollen die Zahlen des BKA von Bundesinnenminister Alexander
       Dobrindt (CSU) erst im Juni vorgestellt werden. Aber klar ist schon jetzt:
       Beratungsstellen für Opfer rechter Gewalt registrierten noch weit mehr
       Angriffe. So zählten diese für 2025 etwa [4][in Sachsen-Anhalt 229 rechte
       Angriffe, abzüglich von Nötigungen und Bedrohungen darunter 142
       Gewalttaten] – deutlich mehr als das BKA. Auch in Brandenburg notierten die
       Beratungsstellen 157 Angriffe oder [5][116 Angriffe in
       Mecklenburg-Vorpommern].
       
       ## Erst rassistisch beleidigt, dann tödlich zugestochen
       
       Die Polizeistatistiken zeigten nur einen Ausschnitt aus der gewaltvollen
       Realität, kritisieren die Opferberatungsstellen seit Langem. So fehle etwa
       der Tod eines 15-Jährigen am 21. Juni 2025 an einer Bushaltestelle am
       Brombachsee im bayerischen Mittelfranken. Überregional gilt der Fall als
       Beispiel für eskalierende Jugendgewalt unter jungen Menschen aus Familien
       mit Migrationsbiografien. Dabei sei offener Rassismus Auslöser für die Tat
       gewesen, sagt Rechtsanwalt Malte Magold, der die Mutter des getöteten
       Jugendlichen vertritt.
       
       Der 15-Jährige, dessen Vater aus Brasilien stammt, hatte auf dem Rückweg
       nach einem Tag am Badesee eine 18-Jährige, deren Eltern aus Usbekistan nach
       Deutschland kamen, nach einer Zigarette gefragt. Zeug:innen schilderten
       im Prozess am Landgericht Ansbach, was diese antwortete: „Geh arbeiten, geh
       in dein Land zurück, du Scheiß-Ausländer.“ Auch das N-Wort sei gefallen,
       hatte eine Zeugin bei der Polizei gesagt. Dann sei alles sehr schnell
       gegangen. Erst traf den 15-Jährigen ein Faustschlag des Bruders der jungen
       Frau am Kopf, dann stach die 18-Jährige mit einem Taschenmesser dem
       Jüngeren direkt in die Halsschlagader. Der 15-Jährige starb noch am Tatort.
       
       Dessen Tod sei ein „Mord aus rassistischen Motiven“, davon sind die Mutter
       und ihr Anwalt Malte Magold überzeugt. Auch die Staatsanwaltschaft
       plädierte im Prozess auf Mord aus niedrigen Beweggründen. Gegen das Urteil
       des Landgerichts im März, das die heute 19-Jährige zu einer Jugendstrafe
       von neun Jahren wegen Totschlags aus „nichtigem Anlass“ verurteilte und
       keine Hinweise auf Rassismus als Tatmotiv sah, haben Nebenklage und
       Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.
       
       Und es gibt weitere nicht vom BKA aufgelistete Taten. So randalierte am 13.
       Dezember in Potsdam ein Mann in mehreren migrantisch geführten Geschäften
       und dem Büro einer Migrant*innenselbstorganisation und schlug
       dort auf Anwesende ein, auf dem Bürgersteig prügelte er eine Rentnerin
       nieder. Der Mann soll laut Polizei in einem psychischen Ausnahmezustand
       gehandelt haben – die Opferauswahl spricht aber auch für ein rassistisches
       Motiv. Und in Magdeburg stach [6][am 2. September ein 56-jähriger
       Rechtsextremist einen Rentner nieder], nachdem dieser sich über das
       Verkleben von Stickern der Neonazipartei „III. Weg“ beschwerte.
       
       Der Linken-Abgeordnete Ferat Koçak, der die Anfrage zu der BKA-Statistik an
       die Bundesregierung stellte, kritisierte angesichts der Zahlen die
       „Panikmache“ vor „Ausländer- und Linkskriminalität“ durch die
       Bundesregierung. „Wer die eigentlichen Ursachen von Kriminalität – Armut,
       fehlende Teilhabe, kaputte Infrastruktur – durch Kürzungen selbst
       produziert und dann Migrant*innen und Linke als Sündenböcke inszeniert,
       während rechte Gewalt Rekord um Rekord bricht: dem geht es nicht um unsere
       Sicherheit“, so Koçak zur taz.
       
       ## Gewalt gegen Menschen mit Behinderung kaum erfasst
       
       Aber nicht nur bei der Erfassung von Rassismus als Tatmotiv tun sich
       Polizei und Ermittlungsbehörden schwer, sondern auch bei Gewalt gegen
       Menschen mit Behinderungen. Genau 11 Gewalttaten haben die
       Landeskriminalämter aus 16 Bundesländern für das Jahr 2025 als „Hassgewalt“
       im Themenfeld „Behinderung“ an das BKA gemeldet. Einer der Fälle, die hier
       fehlen, ist gut dokumentiert: Im April 2025 griffen zwei Männer und eine
       Frau im Alter zwischen 18 und 34 Jahren [7][aus der bekannten
       Neonazifamilie Ritter aus Köthen einen jungen Mann mit Beeinträchtigung im
       thüringischen Weida an]. Die Täter:innen dokumentierten die Attacke mit
       dem Handy – offenbar, um die Aufnahmen später auf Tiktok zu teilen.
       
       Die knapp 60-sekündige Aufnahme zeigt, wie die beiden Neonazis dem am Boden
       liegenden wehrlosen 20-Jährigen mehrfach gezielt gegen den Kopf treten und
       auf seinem Kopf stehen. Selbstbewusst zeigte einer der Angeklagten auch vor
       Gericht den White-Power-Gruß und beleidigte den 20-Jährigen. Man habe dem
       Opfer einen „Denkzettel verpassen“ wollen, dieser habe Alkohol an
       Minderjährige verteilt. So lautete die Rechtfertigung im Raum des
       Amtsgerichts Gera, der mit Sympathisant:innen aus der völkischen
       Neonaziszene gefüllt war.
       
       Die Opferberatungsstelle Ezra sieht darin „klassische Täter-Opfer-Umkehr
       und ein Selbstjustiznarrativ, das gerade bei exzessiver Gewalt gegen
       Menschen mit Behinderungen besonders häufig gebraucht werde“. Irene
       Mihalic, Parlamentsgeschäftsführerin der Grünen und Polizistin, fordert:
       „So wie rassistische und antisemitische Motive erkannt werden müssen, muss
       auch Behindertenfeindlichkeit als Motiv erkannt und entsprechend erfasst
       werden.“ Es sei bei den wenigen festgehaltenen Zahlen „naheliegend, dass es
       hier auch bei den Sicherheitsbehörden noch Nachholbedarf gibt“.
       
       Auch im Fall des im Januar in Uelzen tödlich niedergestochenen Ayoub F. ist
       die statistische Einordnung noch nicht geklärt. Laut Bundesinnenministerium
       wurde der Fall noch nicht als politisch rechts motiviert eingestuft. Und an
       die Sicherheitsbehörden stellt sich auch noch eine andere Frage: Ob diese
       den Messerangriff nicht hätten verhindern können, indem sie im Vorfeld
       konsequenter reagierten, als der Beschuldigte schon im September 2025
       migrantische Jugendliche in Uelzen mit einem Beil und einer Axt bedrohte.
       
       Beide Waffen wurden beschlagnahmt, das Verfahren aber im November
       eingestellt. Die Staatsanwaltschaft begründet das damit, dass damals
       Rassismus nicht als „motivbestimmend“ erkennbar war, auch sei der
       Beschuldigte nicht vorbestraft gewesen.
       
       Der Uelzener aber trug seinen Hass offenbar weiter in sich. Und tötete
       Ayoub F. vier Monate später.
       
       1 May 2026
       
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