# taz.de -- Rechte Gewalt: Erst Neonazi-Sticker verklebt, dann zugestochen
> In Magdeburg soll ein Rechtsextremer einen 80-Jährigen fast erstochen
> haben. Eine politische Tat, die eines psychisch Kranken, oder beides?
(IMG) Bild: Ende Februar im Landgericht Magdeburg: Ulrich C. (verpixelt) und seine Strafverteidigerin
Warnung: Dieser Text enthält detaillierte Beschreibungen körperlicher
Gewalt.
Ulrich C. schweigt. Seit sieben Prozesstagen schon sitzt der 56-Jährige im
Saal A23 des Landgerichts Magdeburg. Brille, schütteres Haar, Anorak. Jeden
Verhandlungstag wird der Küchenhelfer von Sicherheitsbediensteten in den
Saal geführt, an den ersten Tagen noch in Handschellen, aus einer
geschlossenen Psychiatrie kommend. Dann starrt Ulrich C. in den Saal.
Bisher sagt er nichts zum Vorwurf, dass er einen mittlerweile 81-jährigen
Magdeburger beinahe erstach, weil dieser sich über das Verkleben von ein
paar Stickern beschwerte. Sticker des [1][III. Wegs, eine der radikalsten
Parteien im rechtsextremen Spektrum.]
Vor sieben Monaten, am 2. September 2025, gegen 21.20 Uhr, soll Ulrich C.
in seiner Magdeburger Wohnsiedlung unterwegs gewesen sein. Ein
Plattenbaugebiet im Norden der Stadt, nebenan ein Badesee. Kurz vorher soll
Ulrich C. einem Bekannten per Handynachricht geschrieben haben, er gehe
jetzt „Aufkleber kleben“. An Laternenpfähle und einen Altkleidercontainer
soll er dann die Sticker des III. Wegs verteilt haben.
Ulrich C. soll dabei auf den Rentner Wolfgang P. getroffen sein, der seine
tägliche Abendrunde mit seinem Hund machte. Auch der damals 80-Jährige lebt
in der Wohnsiedlung. Als er sah, wie der andere Mann die Aufkleber
anbrachte und die Klebefolienreste auf den Boden warf, fragte er ihn, was
er da mache, er solle den Müll aufheben. Dass es Aufkleber einer
rechtsextremen Partei waren, habe er da gar nicht gesehen, erzählte
Wolfgang P. später vor Gericht. „Wie eine Tarantel“ sei der andere Mann
dann sofort auf ihn losgegangen, habe auch seinen Hund getreten.
## Ein unvermittelter Messerstich in den Oberkörper
Auch in der Anklage gegen Ulrich C. heißt es, dass dieser unvermittelt dem
Rentner einen Schlag ins Gesicht verpasste. Als der sich wehrte, soll
Ulrich C. ein Pfefferspray hervorgeholt und Wolfgang P. damit besprüht
haben. Dann habe er ein Messer gezückt. Mit Wucht habe er dieses in den
Oberkörper von Wolfgang P. gerammt, neben die linke Achsel, 15 Zentimeter
tief, es traf dessen Lunge. Der Rentner schaffte es noch, den Angreifer zu
treten, dann sackte er zusammen.
Ulrich C. soll danach das Messer aus dessen Oberkörper gezogen haben und
durch ein Gebüsch geflüchtet sein. Zurück blieb Wolfgang P.,
blutüberströmt. Ein Fußgänger eilte herbei, leistete erste Hilfe, rief
Rettungskräfte. Nur ihm sei es zu verdanken, dass Wolfgang P. noch am Leben
sei, sagte die Staatsanwältin im Prozess. Als er im Krankenhaus eintraf,
hatte er fast einen Liter Blut verloren, ein Lungenflügel war kollabiert,
er schwebte in akuter Lebensgefahr. Ärzte versetzten ihn mehrere Tage in
ein künstliches Koma. Er überlebte.
Die Tat ist bisher öffentlich kaum bekannt. Nur Lokalmedien berichten
darüber. Dabei erschreckt nicht nur ihre Brutalität. taz-Recherchen
untermauern auch einen Aspekt, der bisher kaum vor Gericht thematisiert
wurde: Dass hier offenbar ein Rechtsextremist fast einen Menschen tötete.
Denn Ulrich C. soll nicht nur Aufkleber des III. Wegs verklebt haben, er
ist auch bereits seit jungen Jahren in der Neonazi-Szene aktiv.
Einen Tag nach dem Messerangriff nahmen Polizisten Ulrich C. fest, in
seiner Einraum-Wohnung, nur wenige dutzend Meter vom Tatort entfernt. Eine
Nachbarin hatte Blutflecken im Hausflur und Fahrstuhl entdeckt und nach
einem Zeugenaufruf im Radio die Polizei informiert. In der Wohnung von C.
fanden Ermittler nach taz-Informationen Kartons mit III. Weg-Aufklebern –
auch mit identischen Motiven wie denen von den Laternenmasten. Und sie
entdeckten an einem der draußen verklebten Sticker DNA von Ulrich C. Zudem
hatte der Mittfünfziger Kratzspuren an Händen und Beinen und eine Wunde am
Knie – verursacht womöglich durch die Flucht durch das Gebüsch und einen
Sturz.
Der Vorwurf gegen Ulrich C. lautet nun: versuchter Totschlag. Er habe
zumindest in Kauf genommen, dass sein Opfer stirbt, so die Anklage. Ulrich
C. schweigt dazu. Die Anklage geht indes davon aus, dass er seine Tat in
einem Zustand zumindest verminderter Steuerungsfähigkeit verübt haben
könnte. Schon seit Jahren soll er ein Problem mit Alkohol und Drogen haben.
Ein Gutachter soll ihm in der Haft eine Schizophrenie attestiert haben.
Daraufhin wurde C. von der JVA Burg in ein psychiatrisches Krankenhaus
verlegt.
Aber es gibt noch eine andere Seite von Ulrich C.: seine rechtsextreme. Und
die war stets mit Gewalt verknüpft.
## Eine rechtsextreme Biografie
Schon als Jugendlicher, als Ulrich C. noch in Köln lebte und einen anderen
Namen trug, trat er nach taz-Recherchen in die rechtsextreme NPD ein. Es
folgte ein Weg durch fast alle Parteien, die damals in der Neonazi-Szene
Bedeutung hatten. Er machte bei der „Freiheitlichen Deutschen
Arbeiterpartei“ (FAP) mit, die 1995 verboten wurde. 1994 war er Kandidat
der „Deutschen Liga für Volk und Heimat“ bei der Kommunalwahl in Köln. In
Antifa-Archiven findet sich für das Jahr auch eine Teilnahme von Ulrich C.
an einem denkwürdigen Aufmarschversuch in Luxemburg. Neonazis wollten dort
Hitler-Stellvertreter Rudolf Hess gedenken, auch Szenegrößen wie
[2][Siegfried „SS Siggi“ Borchardt] reisten an. Der Ausflug endete für sie
im Debakel: [3][Die luxemburgische Polizei zerschlug den Aufmarsch rabiat,
nahm die Neonazis fest]. Ulrich C. aber machte weiter, war später im Kölner
„Bund Nationaler Kameraden“ aktiv, 1998 handelte er sich bei einem
Szenekonzert in Düsseldorf ein Verfahren wegen „Sieg Heil“-Rufen ein.
Und es blieb nicht bei Worten. Nach taz-Informationen fiel Ulrich C. seit
1991 mehrfach auch wegen Körperverletzungen oder Widerstandshandlungen auf,
einmal schoss er einem Mann mit einem Luftgewehr ins Bein. 2009 wurde er in
Köln dann gar wegen Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt. Der Anlass war
auch hier banal, die Gewalt fürchterlich: Er hatte seine 27-jährige
Mitbewohnerin nach einem Streit um 50 Euro mit massiven Schlägen und
Tritten gegen den Kopf und Oberkörper attackiert, sie dann mit zwei
Messerstichen in die Brust getötet und ihr mit einem Luftgewehr in den Kopf
geschossen. Nach dem Mord vergewaltigte C. sein Opfer. Die
Staatsanwaltschaft forderte eine lebenslange Haftstrafe. C. wurde aber als
vermindert schuldfähig erklärt, da er bei der Tat fast drei Promille
Alkohol im Blut hatte.
Seine Haftstrafe saß er bis Juni 2021 ab. Zur Tatzeit des Messerangriffs in
Magdeburg stand er noch unter Führungsaufsicht. Zuvor muss Ulrich C.
zumindest eine Kehrtwende versucht haben. Er nahm nach taz-Informationen in
der Haft an einem Aussteigerprogramm des Verfassungsschutzes
Nordrhein-Westfalen teil, änderte seinen Namen, zog nach Magdeburg. Von
seiner Gesinnung aber löste er sich offensichtlich nicht. Bei seiner
Festnahme soll die Polizei in seiner Wohnung nicht nur kartonweise
Aufkleber und Poster des III. Wegs gefunden haben, sondern auch mehrere
Messer und Pfefferspray. In der Haft soll er eingeräumt haben, seine
Wohnung sei auch sonst rechtsextrem „ausgeschmückt“.
Dass Ulrich C. rechtsextrem denkt und Anhänger des III. Wegs ist, könnte
beim Messerangriff durchaus eine Rolle spielen. Denn die Ideologie redet
der Gewalt das Wort, Anhänger fielen immer wieder mit [4][exzesshaften
Taten] auf. Und der III. Weg [5][predigt einen politischen Kampf], will die
„deutsche Kultur“ auch „mit der Faust“ verteidigen, organisiert
Kampfsporttrainings. Wiederholt fielen Mitglieder mit Gewalt auf. [6][Vor
zwei Jahren stach ein III.-Weg-Anhänger auch in Berlin unvermittelt mit
einem Messer auf zwei Antifaschisten ein], als die ihn in seinem Hausflur
aufsuchten – ein Gericht wertete das später als Notwehr. Der III. Weg ließ
eine taz-Anfrage unbeantwortet, wie er den fast tödlichen Messerangriff
ihres Anhängers auf einen Rentner bewertet.
Im Magdeburger Prozess spielt die rechtsextreme Gesinnung von Ulrich C.
bisher jedoch fast keine Rolle. Auch seine Verteidigerin ließ eine
taz-Anfrage dazu unbeantwortet. Im Prozess wies sie für ihren Mandanten den
Messervorwurf in einer Erklärung inzwischen zurück: Ulrich C. habe damit
nichts zu tun. Die Aufkleber habe er schon ein oder zwei Tage vorher
angebracht. Im Chat mit seinem Bekannten habe er am Tatabend zwar
geschrieben, dass er nun „Aufkleber kleben“ gehe – dies aber nicht in die
Tat umgesetzt. Stattdessen habe er Bier und Schnaps getrunken und sei
schlafen gegangen. Mitten in der Nacht sei er aufgewacht, zu einer
Tankstelle gegangen, auf dem Weg dorthin gestürzt und mit dem Knie in
Scherben gefallen – daher die Schürfwunden.
Thomas Klaus, der Anwalt von Opfer Wolfgang P., hält diese Aussage für
völlig unglaubwürdig. Sein Mandant habe klar gesagt, dass es beim Streit
vor dem Messerangriff um das Anbringen der Sticker ging, dies decke sich
auch mit der Aussage des Ersthelfers vor Ort. Und an eben diesen Stickern
war die DNA von Ulrich C. Zudem habe sein Mandant C. bei der Polizei auf
einem Foto wiedererkannt.
Das Gericht muss nun gleich mehrere Entscheidungen treffen. Ob Ulrich C.
wirklich der Täter des Messerangriffs war. Und wenn ja, ob es die Tat eines
psychisch Kranken war oder die eines Rechtsextremen – oder beides zusammen.
Am 22. Mai soll das Urteil fallen.
Auch die Mobile Beratung für Betroffene rechter Gewalt beobachtet den
Prozess, führt den Angriff bisher als Verdachtsfall. Würde sich ein
rechtsextremes Motiv bestätigen, wäre es eine der brutalsten Szenetaten in
Sachsen-Anhalt in jüngster Zeit. [7][Schon 2024 zählte die Opferberatung
281 rechte Angriffe in dem Bundesland]. Die Zahlen für 2025 werden am
Montag vorgestellt. Bundesweit gingen rechtsextreme Straftaten laut
vorläufiger Polizeizählung im vorigen Jahr leicht zurück – lagen aber
erneut weit vor allen anderen politischen Spektren. Die finalen Zahlen
sollen in ein paar Wochen vorgestellt werden.
## Rollator, Schmerzmittel, Angst
Wolfgang P. schilderte vor Gericht, dass er bis heute unter dem Angriff
leidet. Teile seiner Lunge wurden bei der Operation entfernt, täglich müsse
er Schmerzmittel nehmen, bisweilen zittere er. Vorher sei er fit gewesen,
nun brauche er einen Rollator. Im Dunkeln verlasse er nicht mehr die
Wohnung. Sein Zustand sei „schwankend“, sagte Wolfgang P. Und dass es ihn
ärgere, wie lange der Heilungsprozess dauere.
Auch sein Anwalt Thomas Klaus betont die Folgen der Tat. „Vor dem Angriff
war mein Mandant ein lebensfroher, selbständiger Mann. Das hat diese völlig
sinnlose Tat zunichte gemacht.“ Und, so Klaus, auch wenn es am Ende die Tat
eines psychisch Kranken gewesen sei: „Es schmerzt meinen Mandanten
zusätzlich, dass es auch noch die Tat eines Rechtsextremisten war.“
24 Apr 2026
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