# taz.de -- Rechte Gewalt: Erst Neonazi-Sticker verklebt, dann zugestochen
       
       > In Magdeburg soll ein Rechtsextremer einen 80-Jährigen fast erstochen
       > haben. Eine politische Tat, die eines psychisch Kranken, oder beides?
       
 (IMG) Bild: Ende Februar im Landgericht Magdeburg: Ulrich C. (verpixelt) und seine Strafverteidigerin
       
       Warnung: Dieser Text enthält detaillierte Beschreibungen körperlicher
       Gewalt. 
       
       Ulrich C. schweigt. Seit sieben Prozesstagen schon sitzt der 56-Jährige im
       Saal A23 des Landgerichts Magdeburg. Brille, schütteres Haar, Anorak. Jeden
       Verhandlungstag wird der Küchenhelfer von Sicherheitsbediensteten in den
       Saal geführt, an den ersten Tagen noch in Handschellen, aus einer
       geschlossenen Psychiatrie kommend. Dann starrt Ulrich C. in den Saal.
       Bisher sagt er nichts zum Vorwurf, dass er einen mittlerweile 81-jährigen
       Magdeburger beinahe erstach, weil dieser sich über das Verkleben von ein
       paar Stickern beschwerte. Sticker des [1][III. Wegs, eine der radikalsten
       Parteien im rechtsextremen Spektrum.]
       
       Vor sieben Monaten, am 2. September 2025, gegen 21.20 Uhr, soll Ulrich C.
       in seiner Magdeburger Wohnsiedlung unterwegs gewesen sein. Ein
       Plattenbaugebiet im Norden der Stadt, nebenan ein Badesee. Kurz vorher soll
       Ulrich C. einem Bekannten per Handynachricht geschrieben haben, er gehe
       jetzt „Aufkleber kleben“. An Laternenpfähle und einen Altkleidercontainer
       soll er dann die Sticker des III. Wegs verteilt haben.
       
       Ulrich C. soll dabei auf den Rentner Wolfgang P. getroffen sein, der seine
       tägliche Abendrunde mit seinem Hund machte. Auch der damals 80-Jährige lebt
       in der Wohnsiedlung. Als er sah, wie der andere Mann die Aufkleber
       anbrachte und die Klebefolienreste auf den Boden warf, fragte er ihn, was
       er da mache, er solle den Müll aufheben. Dass es Aufkleber einer
       rechtsextremen Partei waren, habe er da gar nicht gesehen, erzählte
       Wolfgang P. später vor Gericht. „Wie eine Tarantel“ sei der andere Mann
       dann sofort auf ihn losgegangen, habe auch seinen Hund getreten.
       
       ## Ein unvermittelter Messerstich in den Oberkörper
       
       Auch in der Anklage gegen Ulrich C. heißt es, dass dieser unvermittelt dem
       Rentner einen Schlag ins Gesicht verpasste. Als der sich wehrte, soll
       Ulrich C. ein Pfefferspray hervorgeholt und Wolfgang P. damit besprüht
       haben. Dann habe er ein Messer gezückt. Mit Wucht habe er dieses in den
       Oberkörper von Wolfgang P. gerammt, neben die linke Achsel, 15 Zentimeter
       tief, es traf dessen Lunge. Der Rentner schaffte es noch, den Angreifer zu
       treten, dann sackte er zusammen.
       
       Ulrich C. soll danach das Messer aus dessen Oberkörper gezogen haben und
       durch ein Gebüsch geflüchtet sein. Zurück blieb Wolfgang P.,
       blutüberströmt. Ein Fußgänger eilte herbei, leistete erste Hilfe, rief
       Rettungskräfte. Nur ihm sei es zu verdanken, dass Wolfgang P. noch am Leben
       sei, sagte die Staatsanwältin im Prozess. Als er im Krankenhaus eintraf,
       hatte er fast einen Liter Blut verloren, ein Lungenflügel war kollabiert,
       er schwebte in akuter Lebensgefahr. Ärzte versetzten ihn mehrere Tage in
       ein künstliches Koma. Er überlebte.
       
       Die Tat ist bisher öffentlich kaum bekannt. Nur Lokalmedien berichten
       darüber. Dabei erschreckt nicht nur ihre Brutalität. taz-Recherchen
       untermauern auch einen Aspekt, der bisher kaum vor Gericht thematisiert
       wurde: Dass hier offenbar ein Rechtsextremist fast einen Menschen tötete.
       Denn Ulrich C. soll nicht nur Aufkleber des III. Wegs verklebt haben, er
       ist auch bereits seit jungen Jahren in der Neonazi-Szene aktiv.
       
       Einen Tag nach dem Messerangriff nahmen Polizisten Ulrich C. fest, in
       seiner Einraum-Wohnung, nur wenige dutzend Meter vom Tatort entfernt. Eine
       Nachbarin hatte Blutflecken im Hausflur und Fahrstuhl entdeckt und nach
       einem Zeugenaufruf im Radio die Polizei informiert. In der Wohnung von C.
       fanden Ermittler nach taz-Informationen Kartons mit III. Weg-Aufklebern –
       auch mit identischen Motiven wie denen von den Laternenmasten. Und sie
       entdeckten an einem der draußen verklebten Sticker DNA von Ulrich C. Zudem
       hatte der Mittfünfziger Kratzspuren an Händen und Beinen und eine Wunde am
       Knie – verursacht womöglich durch die Flucht durch das Gebüsch und einen
       Sturz.
       
       Der Vorwurf gegen Ulrich C. lautet nun: versuchter Totschlag. Er habe
       zumindest in Kauf genommen, dass sein Opfer stirbt, so die Anklage. Ulrich
       C. schweigt dazu. Die Anklage geht indes davon aus, dass er seine Tat in
       einem Zustand zumindest verminderter Steuerungsfähigkeit verübt haben
       könnte. Schon seit Jahren soll er ein Problem mit Alkohol und Drogen haben.
       Ein Gutachter soll ihm in der Haft eine Schizophrenie attestiert haben.
       Daraufhin wurde C. von der JVA Burg in ein psychiatrisches Krankenhaus
       verlegt.
       
       Aber es gibt noch eine andere Seite von Ulrich C.: seine rechtsextreme. Und
       die war stets mit Gewalt verknüpft.
       
       ## Eine rechtsextreme Biografie
       
       Schon als Jugendlicher, als Ulrich C. noch in Köln lebte und einen anderen
       Namen trug, trat er nach taz-Recherchen in die rechtsextreme NPD ein. Es
       folgte ein Weg durch fast alle Parteien, die damals in der Neonazi-Szene
       Bedeutung hatten. Er machte bei der „Freiheitlichen Deutschen
       Arbeiterpartei“ (FAP) mit, die 1995 verboten wurde. 1994 war er Kandidat
       der „Deutschen Liga für Volk und Heimat“ bei der Kommunalwahl in Köln. In
       Antifa-Archiven findet sich für das Jahr auch eine Teilnahme von Ulrich C.
       an einem denkwürdigen Aufmarschversuch in Luxemburg. Neonazis wollten dort
       Hitler-Stellvertreter Rudolf Hess gedenken, auch Szenegrößen wie
       [2][Siegfried „SS Siggi“ Borchardt] reisten an. Der Ausflug endete für sie
       im Debakel: [3][Die luxemburgische Polizei zerschlug den Aufmarsch rabiat,
       nahm die Neonazis fest]. Ulrich C. aber machte weiter, war später im Kölner
       „Bund Nationaler Kameraden“ aktiv, 1998 handelte er sich bei einem
       Szenekonzert in Düsseldorf ein Verfahren wegen „Sieg Heil“-Rufen ein.
       
       Und es blieb nicht bei Worten. Nach taz-Informationen fiel Ulrich C. seit
       1991 mehrfach auch wegen Körperverletzungen oder Widerstandshandlungen auf,
       einmal schoss er einem Mann mit einem Luftgewehr ins Bein. 2009 wurde er in
       Köln dann gar wegen Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt. Der Anlass war
       auch hier banal, die Gewalt fürchterlich: Er hatte seine 27-jährige
       Mitbewohnerin nach einem Streit um 50 Euro mit massiven Schlägen und
       Tritten gegen den Kopf und Oberkörper attackiert, sie dann mit zwei
       Messerstichen in die Brust getötet und ihr mit einem Luftgewehr in den Kopf
       geschossen. Nach dem Mord vergewaltigte C. sein Opfer. Die
       Staatsanwaltschaft forderte eine lebenslange Haftstrafe. C. wurde aber als
       vermindert schuldfähig erklärt, da er bei der Tat fast drei Promille
       Alkohol im Blut hatte.
       
       Seine Haftstrafe saß er bis Juni 2021 ab. Zur Tatzeit des Messerangriffs in
       Magdeburg stand er noch unter Führungsaufsicht. Zuvor muss Ulrich C.
       zumindest eine Kehrtwende versucht haben. Er nahm nach taz-Informationen in
       der Haft an einem Aussteigerprogramm des Verfassungsschutzes
       Nordrhein-Westfalen teil, änderte seinen Namen, zog nach Magdeburg. Von
       seiner Gesinnung aber löste er sich offensichtlich nicht. Bei seiner
       Festnahme soll die Polizei in seiner Wohnung nicht nur kartonweise
       Aufkleber und Poster des III. Wegs gefunden haben, sondern auch mehrere
       Messer und Pfefferspray. In der Haft soll er eingeräumt haben, seine
       Wohnung sei auch sonst rechtsextrem „ausgeschmückt“.
       
       Dass Ulrich C. rechtsextrem denkt und Anhänger des III. Wegs ist, könnte
       beim Messerangriff durchaus eine Rolle spielen. Denn die Ideologie redet
       der Gewalt das Wort, Anhänger fielen immer wieder mit [4][exzesshaften
       Taten] auf. Und der III. Weg [5][predigt einen politischen Kampf], will die
       „deutsche Kultur“ auch „mit der Faust“ verteidigen, organisiert
       Kampfsporttrainings. Wiederholt fielen Mitglieder mit Gewalt auf. [6][Vor
       zwei Jahren stach ein III.-Weg-Anhänger auch in Berlin unvermittelt mit
       einem Messer auf zwei Antifaschisten ein], als die ihn in seinem Hausflur
       aufsuchten – ein Gericht wertete das später als Notwehr. Der III. Weg ließ
       eine taz-Anfrage unbeantwortet, wie er den fast tödlichen Messerangriff
       ihres Anhängers auf einen Rentner bewertet.
       
       Im Magdeburger Prozess spielt die rechtsextreme Gesinnung von Ulrich C.
       bisher jedoch fast keine Rolle. Auch seine Verteidigerin ließ eine
       taz-Anfrage dazu unbeantwortet. Im Prozess wies sie für ihren Mandanten den
       Messervorwurf in einer Erklärung inzwischen zurück: Ulrich C. habe damit
       nichts zu tun. Die Aufkleber habe er schon ein oder zwei Tage vorher
       angebracht. Im Chat mit seinem Bekannten habe er am Tatabend zwar
       geschrieben, dass er nun „Aufkleber kleben“ gehe – dies aber nicht in die
       Tat umgesetzt. Stattdessen habe er Bier und Schnaps getrunken und sei
       schlafen gegangen. Mitten in der Nacht sei er aufgewacht, zu einer
       Tankstelle gegangen, auf dem Weg dorthin gestürzt und mit dem Knie in
       Scherben gefallen – daher die Schürfwunden.
       
       Thomas Klaus, der Anwalt von Opfer Wolfgang P., hält diese Aussage für
       völlig unglaubwürdig. Sein Mandant habe klar gesagt, dass es beim Streit
       vor dem Messerangriff um das Anbringen der Sticker ging, dies decke sich
       auch mit der Aussage des Ersthelfers vor Ort. Und an eben diesen Stickern
       war die DNA von Ulrich C. Zudem habe sein Mandant C. bei der Polizei auf
       einem Foto wiedererkannt.
       
       Das Gericht muss nun gleich mehrere Entscheidungen treffen. Ob Ulrich C.
       wirklich der Täter des Messerangriffs war. Und wenn ja, ob es die Tat eines
       psychisch Kranken war oder die eines Rechtsextremen – oder beides zusammen.
       Am 22. Mai soll das Urteil fallen.
       
       Auch die Mobile Beratung für Betroffene rechter Gewalt beobachtet den
       Prozess, führt den Angriff bisher als Verdachtsfall. Würde sich ein
       rechtsextremes Motiv bestätigen, wäre es eine der brutalsten Szenetaten in
       Sachsen-Anhalt in jüngster Zeit. [7][Schon 2024 zählte die Opferberatung
       281 rechte Angriffe in dem Bundesland]. Die Zahlen für 2025 werden am
       Montag vorgestellt. Bundesweit gingen rechtsextreme Straftaten laut
       vorläufiger Polizeizählung im vorigen Jahr leicht zurück – lagen aber
       erneut weit vor allen anderen politischen Spektren. Die finalen Zahlen
       sollen in ein paar Wochen vorgestellt werden.
       
       ## Rollator, Schmerzmittel, Angst
       
       Wolfgang P. schilderte vor Gericht, dass er bis heute unter dem Angriff
       leidet. Teile seiner Lunge wurden bei der Operation entfernt, täglich müsse
       er Schmerzmittel nehmen, bisweilen zittere er. Vorher sei er fit gewesen,
       nun brauche er einen Rollator. Im Dunkeln verlasse er nicht mehr die
       Wohnung. Sein Zustand sei „schwankend“, sagte Wolfgang P. Und dass es ihn
       ärgere, wie lange der Heilungsprozess dauere.
       
       Auch sein Anwalt Thomas Klaus betont die Folgen der Tat. „Vor dem Angriff
       war mein Mandant ein lebensfroher, selbständiger Mann. Das hat diese völlig
       sinnlose Tat zunichte gemacht.“ Und, so Klaus, auch wenn es am Ende die Tat
       eines psychisch Kranken gewesen sei: „Es schmerzt meinen Mandanten
       zusätzlich, dass es auch noch die Tat eines Rechtsextremisten war.“
       
       24 Apr 2026
       
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