# taz.de -- US-Flüchtlingsdeal mit Uganda: Abschiebung ins Ungewisse
> Die USA schieben Asylsuchende nach Afrika ab – unter anderem nach Uganda.
> Beteiligt: Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR. Manche Betroffene wehren
> sich.
(IMG) Bild: Bangt um seine Zukunft: der 27-jährige Senegalese Modou vor dem Gerichtsgebäude in New York
Es war noch tief in der Nacht, als am 1. April auf der Landebahn von
Ugandas internationalem Flughafen Entebbe acht aus den USA abgeschobene
afrikanische Asylbewerber aus einem Flugzeug stiegen – und es waren gar
keine Ugander.
Die acht sind die ersten, die [1][aufgrund eines Abkommens] nach Uganda
kommen, das Ugandas Regierung mit der US-Regierung im Juli 2025
unterzeichnet hat. Demnach nimmt Uganda aus den USA insgesamt 506
abgelehnte Asylbewerber auf, die „zögerlich sind oder Bedenken haben, in
ihre Heimatländer zurückzukehren, wo sie Folter, Grausamkeiten,
unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt sein könnten“,
heißt es in einer Erklärung des ugandischen Außenministeriums. Uganda habe
der US-Anfrage entsprochen, als „sicherer Drittstaat“ diese Menschen
aufzunehmen.
[2][Uganda ist für seine Willkommenskultur weltweit bekannt]. Zwei
Millionen Geflüchtete beherbergt es, mehr als jedes andere Land Afrikas.
Die meisten stammen aus umliegenden Krisenregionen: aus der DR Kongo,
Südsudan, Eritrea, Somalia, Sudan oder Burundi. In Uganda erhalten sie
unkompliziert einen unbegrenzten Flüchtlingsstatus sowie eine
Arbeitserlaubnis, viele sind schon ein halbes Leben lang hier.
Ugandas Präsident Yoweri Museveni stellte in den Verhandlungen seinem
US-Amtskollegen Donald Trump Bedingungen. Die Betroffenen dürfen keine
kriminelle Vergangenheit haben, sie sollen sich freiwillig abschieben
lassen sowie afrikanischer Herkunft sein. Der offensichtliche Grund: In
Ugandas Hauptstadt gibt es eritreische, sudanesische, kongolesische
Restaurants, Fahrschulen, Kindergärten oder Apotheken, eine
geschäftstüchtige Mittelklasse ist unter den Geflüchteten entstanden. Da
finden viele Afrikaner in ihren Gemeinschaften einen Job oder haben gar
Verwandte oder Bekannte hier. Integration wird damit einfacher.
„Ziel ist es, Menschen Angst und Druck zu machen“
Ugandas Regierung versichert in ihrer Erklärung, dass die Abgeschobenen
einen Flüchtlingsstatus mit permanentem Bleiberecht und Arbeitserlaubnis
erhalten, wenn sie dies möchten. Ansonsten können sie sich an die
Internationale Organisation für Migration (IOM) in Uganda wenden, um Hilfe
zu erhalten, um in ihr Heimatland zurückzukehren.
Von einer „freiwilligen“ Abschiebung kann in der Regel jedoch nicht die
Rede sein. In einem New Yorker Gerichtssaal kämpft derzeit ein Senegalese,
der aus Sicherheitsgründen Modou genannt wird, gegen seine drohende
Abschiebung nach Uganda – ein Land, das er nicht kennt, in dem er noch nie
war und wo seine Zukunft ungewiss ist: „Das Ziel ist es, den Menschen Angst
und Druck zu machen, um sie schnell aus dem Land zu vertreiben“, erklärt
Modous Anwältin Stefi Bastiaensz gegenüber der taz.
Unter diese Strategie fallen ihrer Meinung nach auch die Vereinbarungen mit
sogenannten sicheren Drittstaaten wie Uganda, sogenannte ACA (Asylum
Cooperative Agreements). In Afrika haben seit Trumps Rückkehr ins Weiße
Haus Anfang 2025 [3][Ghana], Südsudan, Eswatini und die [4][Demokratische
Republik Kongo] abgeschobene Asylbewerber aufgenommen – zum Teil Menschen
aus Asien und Lateinamerika, die noch nie in Afrika waren. Auf taz-Anfrage,
wie viele solche Abkommen geschlossen wurden, antworten bislang weder das
Weiße Haus noch das Heimatschutzministerium.
„Es handelt sich nicht nur um ein oder zwei Länder; wir wissen, dass die
Regierung Woche für Woche Dutzende weiterer Abkommen unterzeichnet, um die
Abschiebungen zu intensivieren“, so Sarah Mehta von der
Bürgerrechtsorganisation ACLU (American Civil Liberties Union). „Wir
beobachten hier einen Versuch der Regierung, die üblichen Kanäle zu umgehen
und allzu oft auch das Gesetz, um Menschen so schnell wie möglich
festzunehmen, zu inhaftieren und abzuschieben.“
## Alle aufgelisteten Asylgründe zählten letztlich nicht
Auch dem 27-jährigen Senegalesen Modou ist es so ergangen. Er war 2024 über
den weiten, langwierigen und teuren Weg über Lateinamerika in die USA
gelangt. Aus seinem Heimatland, so beschreibt es die Anwältin, musste er
fliehen, da er jemanden eines anderen Glaubens geheiratet hatte und ihm
dort mit Verfolgung und Gewalt gedroht wurde. Senegal gilt unter anderem in
Deutschland als sicheres Herkunftsland.
In den USA angekommen, wurde Modou von der texanischen Landesregierung per
Bus nach New York gebracht. Dort lebt er seither in einer Notunterkunft.
Freiwillige und gemeinnützige Organisationen unterstützen die Menschen dort
mit Essen, Kleidung und anderen Dingen.
In den vergangenen zwei Jahren in der Notunterkunft hat Modou Beweise
gesammelt, die belegen sollten, dass sein Asylgesuch rechtens sei. In
seinem Asylantrag hat er die Gewalt und die Morddrohungen gegen ihn
akribisch geschildert und seine Darstellung mit medizinischen und
behördlichen Unterlagen, Urkunden, Presseartikeln sowie Zeugenaussagen von
Familie und Freunden untermauert.
Doch am Ende war all das nutzlos. Die US-amerikanische Einwanderungsbehörde
ICE stellte im Januar einen Antrag, Modous Asylantrag abzuweisen. Sein
Asylgesuch solle nicht in den USA verhandelt werden, sondern in Uganda.
Anwältin Bastiaensz hatte daraufhin zehn Tage Zeit, um das zu verhindern.
Vor Gericht ging es also jetzt nicht mehr um die Gefahren, die ihren
Mandanten im Senegal erwarten würden, sondern warum eine Abschiebung nach
Uganda rechtswidrig sei.
## Langwierige juristische Verfahren
In ihrer Argumentation gegenüber den Richtern führt Anwältin Bastiaensz an,
dass Uganda weder über die finanziellen Mittel noch über die erforderliche
Unterstützung verfüge, um die bereits im Land befindlichen Flüchtlinge und
Asylsuchenden zu ernähren und unterzubringen – geschweige denn neue
Asylsuchende. Folglich sei die Einstufung Ugandas als „sicherer Drittstaat“
ungültig.
Diese Argumentation allerdings lehnte der zuständige Richter ab. Er sei
nicht befugt, die Gültigkeit einer zwischenstaatlichen Vereinbarung
zwischen den USA und Uganda zu beurteilen. Nur der Supreme Court könne das.
Dies, sowie der Druck der US-Regierung auf Asylrichter, sollten diese sich
gegen Regierungsvorgaben stellen, habe es laut Bastiaensz nahezu unmöglich
gemacht, gegen Abschiebung in Drittstaaten rechtlich vorzugehen: „Egal, was
ich versucht habe, egal, wie sehr wir uns auch gegen eine Verlegung des
Asylgesuchs nach Uganda ausgesprochen haben, es wurde nicht wirklich
gehört.“
Der Fall Modou zieht Kreise. Im Februar hat Anwältin Bastiaensz trotz der
geringen Chancen Berufung eingelegt. Immerhin, bis zu einem neuen
Verhandlungstermin bleibt ihr Mandant vorerst in New York.
## Drastische Mittelkürzungen der USA machen sich bemerkbar
Unterdessen bereitet sich Uganda für die Ankunft weiterer Migrant*innen
aus den USA vor. Rund 500 Menschen sollen in diesem Jahr noch dorthin
abgeschoben werden, so geht es aus internen Dokumenten hervor, die die taz
einsehen konnte. Der Abschiebedeal, der zwischen den Präsidenten beider
Länder quasi am Telefon vereinbart wurde, bleibt in Uganda unter
Verschluss. Weder das Parlament noch die Öffentlichkeit hat das Abkommen je
zu Gesicht bekommen.
Dies schürte von Anfang an Zweifel, zumal die US-Regierung Uganda im
vergangenen Jahr mit Zolltarifen, Visarestriktionen und der Streichung von
Hilfsgeldern enorm unter Druck gesetzt hat. Der Spielraum,
US-Abschiededeals abzuschlagen, ist für afrikanische Regierungen gering –
ja fast nicht vorhanden.
Die drastischen Mittelkürzungen der US-Regierung an UN-Agenturen, die nicht
nur in Ugandas Flüchtlingslagern Hilfe leisten, sondern auch Ugandas
Programme gegen HIV-Aids und Malaria finanzieren, belasten Uganda
zusätzlich. Die liberale Flüchtlingspolitik steht kurz vor dem Kollaps.
Insgesamt benötigt das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR 361 Millionen
US-Dollar (rund 300 Millionen Euro) in diesem Jahr für Flüchtlingshilfe in
Uganda. Knapp 50 Millionen wurden [5][bislang bereitgestellt], rund 14
Prozent der benötigten Summe.
Neun Millionen US-Dollar davon kommen von der US-Regierung – das Geld wird
nun für die Aufnahme der Migranten aus den USA veranschlagt. Die Summe wird
nicht an Ugandas Regierung ausbezahlt, sondern an das UNHCR – aus Gründen
der „Rechenschaftspflicht und Transparenz“, wie es aus den internen
Dokumenten hervorgeht. Kein Zufall: Bei den Verhandlungen im Vorfeld des
Deals hat der UNHCR-Chef in Uganda, Jason Hepps, eine entscheidende Rolle
gespielt – ein US-Amerikaner.
## UNHCR hat mit dem Deal zwischen USA und Uganda nichts zu tun
Von den neun Millionen zahlt das UNHCR fünf Millionen an Ugandas
Flüchtlingsministerium aus, um „operationelle Kosten“ zu decken – ein
Betrag, der sonst ohnehin von UNHCR getragen wird, allerdings wegen
Budgetmangel in diesem Jahr noch nicht überwiesen wurde. Zwei Millionen
Dollar verbleiben beim UNHCR für „Verwaltungsaufwand“.
Die übrigen zwei Millionen sollen für die Unterbringung und Verpflegung der
Abgeschobenen ausgegeben werden. In den Dokumenten wird ausdrücklich
vereinbart, dass das UNHCR für die Migranten zuständig ist, bis sie einen
endgültigen Aufenthaltstitel in Uganda haben oder in ihre Heimatländer
weitergereist sind.
Auf taz-Anfrage verneint UNHCR diese Mittlerrolle. Das UN-Hilfswerk
bestätigt zwar den Erhalt der neun Millionen, betont aber ausdrücklich,
dass dieser Betrag für „alle Asylbewerber“ in Uganda veranschlagt sei.
UNHCR betont in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der taz, dass
man nicht „Teil der Vereinbarung“ zwischen Uganda und den USA sei, und
lehnt alle Interviewanfragen schlichtweg ab.
Fakt ist: Die USA waren in der Vergangenheit stets die größten Geber von
UNHCR in Uganda, gefolgt von den Niederlanden, der EU und Japan. Die
Trump-Regierung hat alls Hilfszahlungen drastisch reduziert. Mit den jetzt
im Zuge des Abschiebedeals zur Verfügung gestellten neun Millionen Dollar
stiegen sie nun wieder zum größten Geber für die Flüchtlingshilfe in Uganda
auf.
## Das Schicksal der acht Abgeschobenen ist ungewiss
Allerdings betont Ugandas Regierung ausdrücklich, dass auch das in
Anbetracht der zwei Millionen Geflüchteten nicht ausreiche. Derzeit
erhalten Geflüchtete lediglich umgerechnet 2,50 Euro pro Monat pro Person
in bar, um sich zu verpflegen. Im Vergleich: Die Kosten für die
Unterbringung und Versorgung der erwarteten 500 Deportierten aus den USA
wurden mit 4.000 Dollar pro Person für einen kurzen Zeitraum veranschlagt,
insgesamt also zwei Millionen.
Ugandas Anwaltsverband (ULS) nennt die Abschiebungen in Drittstaaten einen
„entwürdigenden, erschütternden und entmenschlichenden Prozess“, so
ULS-Vizevorsitzender Anthony Asiimwe. Er hat angekündigt, dagegen in Uganda
Klage einzureichen.
Was aus den acht abgeschobenen Asylbewerbern geworden ist, die Anfang April
aus dem Flugzeug stiegen, ist unbekannt. In welchem Hotel sie untergebracht
wurden, ob sie in Uganda bleiben wollen oder nach Hause weiterreisen – dies
wird aus „Gründen der Privatsphäre“, wie es in den internen Dokumenten
heißt, vor der Öffentlichkeit geheim gehalten. Das Schicksal der
Deportierten bleibt ungewiss.
23 Apr 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Uganda-unterzeichnet-Abschiebeabkommen/!6105162
(DIR) [2] /Ugandischer-Politiker-ueber-Fluechtlinge/!5424032
(DIR) [3] /Abschiebungen-nach-Ghana/!6114725
(DIR) [4] /Deal-zwischen-USA-und-DR-Kongo/!6172400
(DIR) [5] https://www.unhcr.org/media/uganda-funding-update-2026
## AUTOREN
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