# taz.de -- US-Flüchtlingsdeal mit Uganda: Abschiebung ins Ungewisse
       
       > Die USA schieben Asylsuchende nach Afrika ab – unter anderem nach Uganda.
       > Beteiligt: Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR. Manche Betroffene wehren
       > sich.
       
 (IMG) Bild: Bangt um seine Zukunft: der 27-jährige Senegalese Modou vor dem Gerichtsgebäude in New York
       
       Es war noch tief in der Nacht, als am 1. April auf der Landebahn von
       Ugandas internationalem Flughafen Entebbe acht aus den USA abgeschobene
       afrikanische Asylbewerber aus einem Flugzeug stiegen – und es waren gar
       keine Ugander.
       
       Die acht sind die ersten, die [1][aufgrund eines Abkommens] nach Uganda
       kommen, das Ugandas Regierung mit der US-Regierung im Juli 2025
       unterzeichnet hat. Demnach nimmt Uganda aus den USA insgesamt 506
       abgelehnte Asylbewerber auf, die „zögerlich sind oder Bedenken haben, in
       ihre Heimatländer zurückzukehren, wo sie Folter, Grausamkeiten,
       unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt sein könnten“,
       heißt es in einer Erklärung des ugandischen Außenministeriums. Uganda habe
       der US-Anfrage entsprochen, als „sicherer Drittstaat“ diese Menschen
       aufzunehmen.
       
       [2][Uganda ist für seine Willkommenskultur weltweit bekannt]. Zwei
       Millionen Geflüchtete beherbergt es, mehr als jedes andere Land Afrikas.
       Die meisten stammen aus umliegenden Krisenregionen: aus der DR Kongo,
       Südsudan, Eritrea, Somalia, Sudan oder Burundi. In Uganda erhalten sie
       unkompliziert einen unbegrenzten Flüchtlingsstatus sowie eine
       Arbeitserlaubnis, viele sind schon ein halbes Leben lang hier.
       
       Ugandas Präsident Yoweri Museveni stellte in den Verhandlungen seinem
       US-Amtskollegen Donald Trump Bedingungen. Die Betroffenen dürfen keine
       kriminelle Vergangenheit haben, sie sollen sich freiwillig abschieben
       lassen sowie afrikanischer Herkunft sein. Der offensichtliche Grund: In
       Ugandas Hauptstadt gibt es eritreische, sudanesische, kongolesische
       Restaurants, Fahrschulen, Kindergärten oder Apotheken, eine
       geschäftstüchtige Mittelklasse ist unter den Geflüchteten entstanden. Da
       finden viele Afrikaner in ihren Gemeinschaften einen Job oder haben gar
       Verwandte oder Bekannte hier. Integration wird damit einfacher.
       
       „Ziel ist es, Menschen Angst und Druck zu machen“
       
       Ugandas Regierung versichert in ihrer Erklärung, dass die Abgeschobenen
       einen Flüchtlingsstatus mit permanentem Bleiberecht und Arbeitserlaubnis
       erhalten, wenn sie dies möchten. Ansonsten können sie sich an die
       Internationale Organisation für Migration (IOM) in Uganda wenden, um Hilfe
       zu erhalten, um in ihr Heimatland zurückzukehren.
       
       Von einer „freiwilligen“ Abschiebung kann in der Regel jedoch nicht die
       Rede sein. In einem New Yorker Gerichtssaal kämpft derzeit ein Senegalese,
       der aus Sicherheitsgründen Modou genannt wird, gegen seine drohende
       Abschiebung nach Uganda – ein Land, das er nicht kennt, in dem er noch nie
       war und wo seine Zukunft ungewiss ist: „Das Ziel ist es, den Menschen Angst
       und Druck zu machen, um sie schnell aus dem Land zu vertreiben“, erklärt
       Modous Anwältin Stefi Bastiaensz gegenüber der taz.
       
       Unter diese Strategie fallen ihrer Meinung nach auch die Vereinbarungen mit
       sogenannten sicheren Drittstaaten wie Uganda, sogenannte ACA (Asylum
       Cooperative Agreements). In Afrika haben seit Trumps Rückkehr ins Weiße
       Haus Anfang 2025 [3][Ghana], Südsudan, Eswatini und die [4][Demokratische
       Republik Kongo] abgeschobene Asylbewerber aufgenommen – zum Teil Menschen
       aus Asien und Lateinamerika, die noch nie in Afrika waren. Auf taz-Anfrage,
       wie viele solche Abkommen geschlossen wurden, antworten bislang weder das
       Weiße Haus noch das Heimatschutzministerium.
       
       „Es handelt sich nicht nur um ein oder zwei Länder; wir wissen, dass die
       Regierung Woche für Woche Dutzende weiterer Abkommen unterzeichnet, um die
       Abschiebungen zu intensivieren“, so Sarah Mehta von der
       Bürgerrechtsorganisation ACLU (American Civil Liberties Union). „Wir
       beobachten hier einen Versuch der Regierung, die üblichen Kanäle zu umgehen
       und allzu oft auch das Gesetz, um Menschen so schnell wie möglich
       festzunehmen, zu inhaftieren und abzuschieben.“
       
       ## Alle aufgelisteten Asylgründe zählten letztlich nicht
       
       Auch dem 27-jährigen Senegalesen Modou ist es so ergangen. Er war 2024 über
       den weiten, langwierigen und teuren Weg über Lateinamerika in die USA
       gelangt. Aus seinem Heimatland, so beschreibt es die Anwältin, musste er
       fliehen, da er jemanden eines anderen Glaubens geheiratet hatte und ihm
       dort mit Verfolgung und Gewalt gedroht wurde. Senegal gilt unter anderem in
       Deutschland als sicheres Herkunftsland.
       
       In den USA angekommen, wurde Modou von der texanischen Landesregierung per
       Bus nach New York gebracht. Dort lebt er seither in einer Notunterkunft.
       Freiwillige und gemeinnützige Organisationen unterstützen die Menschen dort
       mit Essen, Kleidung und anderen Dingen.
       
       In den vergangenen zwei Jahren in der Notunterkunft hat Modou Beweise
       gesammelt, die belegen sollten, dass sein Asylgesuch rechtens sei. In
       seinem Asylantrag hat er die Gewalt und die Morddrohungen gegen ihn
       akribisch geschildert und seine Darstellung mit medizinischen und
       behördlichen Unterlagen, Urkunden, Presseartikeln sowie Zeugenaussagen von
       Familie und Freunden untermauert.
       
       Doch am Ende war all das nutzlos. Die US-amerikanische Einwanderungsbehörde
       ICE stellte im Januar einen Antrag, Modous Asylantrag abzuweisen. Sein
       Asylgesuch solle nicht in den USA verhandelt werden, sondern in Uganda.
       Anwältin Bastiaensz hatte daraufhin zehn Tage Zeit, um das zu verhindern.
       Vor Gericht ging es also jetzt nicht mehr um die Gefahren, die ihren
       Mandanten im Senegal erwarten würden, sondern warum eine Abschiebung nach
       Uganda rechtswidrig sei.
       
       ## Langwierige juristische Verfahren
       
       In ihrer Argumentation gegenüber den Richtern führt Anwältin Bastiaensz an,
       dass Uganda weder über die finanziellen Mittel noch über die erforderliche
       Unterstützung verfüge, um die bereits im Land befindlichen Flüchtlinge und
       Asylsuchenden zu ernähren und unterzubringen – geschweige denn neue
       Asylsuchende. Folglich sei die Einstufung Ugandas als „sicherer Drittstaat“
       ungültig.
       
       Diese Argumentation allerdings lehnte der zuständige Richter ab. Er sei
       nicht befugt, die Gültigkeit einer zwischenstaatlichen Vereinbarung
       zwischen den USA und Uganda zu beurteilen. Nur der Supreme Court könne das.
       
       Dies, sowie der Druck der US-Regierung auf Asylrichter, sollten diese sich
       gegen Regierungsvorgaben stellen, habe es laut Bastiaensz nahezu unmöglich
       gemacht, gegen Abschiebung in Drittstaaten rechtlich vorzugehen: „Egal, was
       ich versucht habe, egal, wie sehr wir uns auch gegen eine Verlegung des
       Asylgesuchs nach Uganda ausgesprochen haben, es wurde nicht wirklich
       gehört.“
       
       Der Fall Modou zieht Kreise. Im Februar hat Anwältin Bastiaensz trotz der
       geringen Chancen Berufung eingelegt. Immerhin, bis zu einem neuen
       Verhandlungstermin bleibt ihr Mandant vorerst in New York.
       
       ## Drastische Mittelkürzungen der USA machen sich bemerkbar
       
       Unterdessen bereitet sich Uganda für die Ankunft weiterer Migrant*innen
       aus den USA vor. Rund 500 Menschen sollen in diesem Jahr noch dorthin
       abgeschoben werden, so geht es aus internen Dokumenten hervor, die die taz
       einsehen konnte. Der Abschiebedeal, der zwischen den Präsidenten beider
       Länder quasi am Telefon vereinbart wurde, bleibt in Uganda unter
       Verschluss. Weder das Parlament noch die Öffentlichkeit hat das Abkommen je
       zu Gesicht bekommen.
       
       Dies schürte von Anfang an Zweifel, zumal die US-Regierung Uganda im
       vergangenen Jahr mit Zolltarifen, Visarestriktionen und der Streichung von
       Hilfsgeldern enorm unter Druck gesetzt hat. Der Spielraum,
       US-Abschiededeals abzuschlagen, ist für afrikanische Regierungen gering –
       ja fast nicht vorhanden.
       
       Die drastischen Mittelkürzungen der US-Regierung an UN-Agenturen, die nicht
       nur in Ugandas Flüchtlingslagern Hilfe leisten, sondern auch Ugandas
       Programme gegen HIV-Aids und Malaria finanzieren, belasten Uganda
       zusätzlich. Die liberale Flüchtlingspolitik steht kurz vor dem Kollaps.
       Insgesamt benötigt das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR 361 Millionen
       US-Dollar (rund 300 Millionen Euro) in diesem Jahr für Flüchtlingshilfe in
       Uganda. Knapp 50 Millionen wurden [5][bislang bereitgestellt], rund 14
       Prozent der benötigten Summe.
       
       Neun Millionen US-Dollar davon kommen von der US-Regierung – das Geld wird
       nun für die Aufnahme der Migranten aus den USA veranschlagt. Die Summe wird
       nicht an Ugandas Regierung ausbezahlt, sondern an das UNHCR – aus Gründen
       der „Rechenschaftspflicht und Transparenz“, wie es aus den internen
       Dokumenten hervorgeht. Kein Zufall: Bei den Verhandlungen im Vorfeld des
       Deals hat der UNHCR-Chef in Uganda, Jason Hepps, eine entscheidende Rolle
       gespielt – ein US-Amerikaner.
       
       ## UNHCR hat mit dem Deal zwischen USA und Uganda nichts zu tun
       
       Von den neun Millionen zahlt das UNHCR fünf Millionen an Ugandas
       Flüchtlingsministerium aus, um „operationelle Kosten“ zu decken – ein
       Betrag, der sonst ohnehin von UNHCR getragen wird, allerdings wegen
       Budgetmangel in diesem Jahr noch nicht überwiesen wurde. Zwei Millionen
       Dollar verbleiben beim UNHCR für „Verwaltungsaufwand“.
       
       Die übrigen zwei Millionen sollen für die Unterbringung und Verpflegung der
       Abgeschobenen ausgegeben werden. In den Dokumenten wird ausdrücklich
       vereinbart, dass das UNHCR für die Migranten zuständig ist, bis sie einen
       endgültigen Aufenthaltstitel in Uganda haben oder in ihre Heimatländer
       weitergereist sind.
       
       Auf taz-Anfrage verneint UNHCR diese Mittlerrolle. Das UN-Hilfswerk
       bestätigt zwar den Erhalt der neun Millionen, betont aber ausdrücklich,
       dass dieser Betrag für „alle Asylbewerber“ in Uganda veranschlagt sei.
       UNHCR betont in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der taz, dass
       man nicht „Teil der Vereinbarung“ zwischen Uganda und den USA sei, und
       lehnt alle Interviewanfragen schlichtweg ab.
       
       Fakt ist: Die USA waren in der Vergangenheit stets die größten Geber von
       UNHCR in Uganda, gefolgt von den Niederlanden, der EU und Japan. Die
       Trump-Regierung hat alls Hilfszahlungen drastisch reduziert. Mit den jetzt
       im Zuge des Abschiebedeals zur Verfügung gestellten neun Millionen Dollar
       stiegen sie nun wieder zum größten Geber für die Flüchtlingshilfe in Uganda
       auf.
       
       ## Das Schicksal der acht Abgeschobenen ist ungewiss
       
       Allerdings betont Ugandas Regierung ausdrücklich, dass auch das in
       Anbetracht der zwei Millionen Geflüchteten nicht ausreiche. Derzeit
       erhalten Geflüchtete lediglich umgerechnet 2,50 Euro pro Monat pro Person
       in bar, um sich zu verpflegen. Im Vergleich: Die Kosten für die
       Unterbringung und Versorgung der erwarteten 500 Deportierten aus den USA
       wurden mit 4.000 Dollar pro Person für einen kurzen Zeitraum veranschlagt,
       insgesamt also zwei Millionen.
       
       Ugandas Anwaltsverband (ULS) nennt die Abschiebungen in Drittstaaten einen
       „entwürdigenden, erschütternden und entmenschlichenden Prozess“, so
       ULS-Vizevorsitzender Anthony Asiimwe. Er hat angekündigt, dagegen in Uganda
       Klage einzureichen.
       
       Was aus den acht abgeschobenen Asylbewerbern geworden ist, die Anfang April
       aus dem Flugzeug stiegen, ist unbekannt. In welchem Hotel sie untergebracht
       wurden, ob sie in Uganda bleiben wollen oder nach Hause weiterreisen – dies
       wird aus „Gründen der Privatsphäre“, wie es in den internen Dokumenten
       heißt, vor der Öffentlichkeit geheim gehalten. Das Schicksal der
       Deportierten bleibt ungewiss.
       
       23 Apr 2026
       
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