# taz.de -- Hamburger NSU-Forschungsgruppe: Generalbundesanwalt will Akten nicht herausrücken
> Eine Forschungsgruppe soll noch immer offene Fragen um den Mord an
> Süleyman Taşköprü beantworten. Doch nun grätscht die Bundesanwaltschaft
> dazwischen.
(IMG) Bild: Im Licht der Öffentlichkeit: Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD, l.) und die Forschungsgruppe
Eigentlich sei es ja das Ziel, sagt die Strafrechtlerin Charlotte
Schmitt-Leonardy, dass sie und ihr Team „diskret“ arbeiteten, ohne viel
Aufhebens. Dass sie effizient mit ihrer Arbeit vorankommen, um die großen
Erwartungen zu erfüllen – nämlich Antworten auf noch immer offene Fragen zu
liefern.
„Es ist ja schließlich eine besondere Aufarbeitung und nichts anderes wäre
angemessen“, sagt Schmitt-Leonardy. Und doch wird diese Aufarbeitung
derzeit massiv behindert von einer Institution, die doch eigentlich
dasselbe Interesse haben sollte.
Die Strafrechtsprofessorin von der Uni Bielefeld ist Teil der
Forschungsgruppe, die im Auftrag der Hamburgischen Bürgerschaft seit Anfang
vergangenen Jahres die polizeilichen und justiziellen Ermittlungen zum
NSU-Mord an Süleyman Taşköprü untersucht.
Das Team setzt sich interdisziplinär zusammen: Constantin Goschler ist
Professor für Zeitgeschichte, Daniela Hunold ist Expertin für
Polizeisoziologie, der Verwaltungswissenschaftler Wolfgang Seibel ist dabei
sowie drei wissenschaftliche Mitarbeiter:innen, die sich durch die Archive
mehrerer Institutionen wühlen.
## Ein Berg von Akten
Auf viele Fragen um den Mord an Taşköprü, der sich bald zum 25. Mal jährt,
gibt es tatsächlich noch immer keine zufriedenstellenden Antworten. Warum
ausgerechnet er ermordet wurde, etwa. Aber auch: Warum hielten die
Ermittler:innen so lange kein rechtsextremes Tatmotiv für möglich?
Spielte institutioneller Rassismus bei der Polizei und beim
Verfassungsschutz dabei eine Rolle?
Allein beim Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz liegen, so schrieb es
der zuständige Innensenator Andy Grote (SPD) Anfang 2025 in einem Brief an
die Präsidentin der Bürgerschaft, „rund 500 Akten mit insgesamt ca. 250.000
Blatt“, die für die Aufarbeitung des NSU-Komplex relevant sein könnten. Vor
allem aber sind die Forscher:innen an den polizeilichen Ermittlungsakten
im Mordfall Taşköprü interessiert. „Diese Akten sind zentral für die
Aufklärung“, sagt Schmitt-Leonardy.
Doch obwohl diese Akten beziehungsweise Kopien davon in Hamburg liegen,
kommt die Forschungsgruppe nicht an sie heran. Eine Einsicht muss in diesem
Fall nämlich erst durch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe freigegeben
werden, womit die Forscher:innen fest rechneten, als sie die Einsicht
beantragten.
[1][Dass der Generalbundesanwalt dem Forschungsteam die Einsicht in die
Ermittlungsakten der Hamburger Polizei verweigert], ist seit einer
öffentlichen Sitzung des Beirats bekannt, den die Bürgerschaft für die
Begleitung der wissenschaftlichen Aufarbeitung gebildet hat.
Ende vergangenen Jahres erhielten die Forscher überraschend eine umfassende
Ablehnung ihres Auskunfts- und Akteneinsichtsgesuchs. Nun ist der Streit
ein Fall fürs Gericht – und die Forschungsgruppe kommt, solange das
andauert, in ihrem auf drei Jahre angelegten Auftrag hier vorerst nicht
voran.
Streit um die NSU-Aufklärung in Hamburg gibt es schon lange. Zuletzt hatte
eine wieder aufgeflammte Debatte, ob Hamburg nicht doch noch einen
parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum NSU-Komplex einrichten soll,
[2][den rot-grünen Senat im Frühjahr 2023 in eine Krise] gebracht: Mehrere
Grünen-Abgeordnete wollten einem solchen Antrag zustimmen – der von der
oppositionellen Linksfraktion kam.
Letztlich gab es dafür keine Mehrheit, aber immerhin: SPD und Grüne
beschlossen, dass sich eine wissenschaftliche Forschungsgruppe um noch
immer [3][offenen Fragen um die Ermordung Süleyman Taşköprüs kümmern soll.]
Im Herbst 2024 fiel die Wahl des parlamentarischen Beirats auf die
interdisziplinäre Forschungsgruppe.
Die Gründe für die Ablehnung durch den Generalbundesanwalt kann die
Forschungsgruppe nicht nachvollziehen. „Zentral wurde darauf abgestellt,
dass die NSU-Akten untrennbar seien“, sagt Schmitt-Leonardy. Heißt: Der
Generalbundesanwalt sehe sich aus organisatorischen Gründen außerstande,
nur den Hamburger NSU-Mord betreffenden Teil der Gesamtakte zum NSU-Komplex
den Forscher:innen zur Verfügung zu stellen.
## In Hamburg liegen Duplikate
„Das überzeugt in keiner Weise“, sagt Schmitt-Leonardy. Schließlich sei
diese Arbeit ja längst einmal geschehen – in Hamburg lagern ja schon
Duplikate genau dieses Aktenteils. Und: „Die Unteilbarkeit aus Gründen der
Behördenorganisation ist kein Ablehnungsgrund“ – die hier zum Tragen
kommende Strafprozessordnung sieht ausdrücklich Auskünfte und Akteneinsicht
zu Forschungszwecken vor.
„Das kann nur abgelehnt werden, wenn eine Gefährdung konkreter
Ermittlungsverfahren zu befürchten steht“, sagt Schmitt-Leonardy. Dabei
habe die Bundesanwaltschaft zwar das strukturelle Ermittlungsverfahren
gegen unbekannt noch nicht geschlossen, aber da würden derzeit – wie sich
aus zahlreichen parlamentarischen Anfragen ergibt – ja die Ermittlungen im
Wesentlichen ruhen. Im Übrigen gehe es der Forschungsgruppe allein um die
bereits rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren.
Wie kommt also der Generalbundesanwalt dazu, die Akteneinsicht zu
verweigern? Man wüsste gern, welche Motive er hat. Doch die
Bundesanwaltschaft will sich auf Nachfrage der taz dazu nicht äußern.
## Auch die Bürgerschaft unterstützt die Klage
Die Hamburger NSU-Forschungsgruppe will sich damit nicht abfinden. „Wir
haben dann über Weihnachten einen 23-seitigen Widerspruch formuliert und
beantragen damit beim Oberlandesgericht Karlsruhe die Einsicht“, sagt
Schmitt-Leonardy.
Auch der Auftraggeber, der Beirat der Hamburgischen Bürgerschaft,
unterstützt das. „Das Interesse der Stadt an einer Aufarbeitung bleibt
hoch“ sagt die Vorsitzende des Beirats, die Bürgerschaftspräsidentin Carola
Veit (SPD), „deshalb haben wir den Antrag beim OLG Karlsruhe gemeinsam mit
der Forschungsgruppe gestellt.“
Es sei bedauerlich, dass sich die Forschungsgruppe nun auf die Hinterbeine
stellen müsse, um an die Akten zu kommen, aber ein langer Atem würde sich
in diesem Fall lohnen. Im Übrigen: [4][Auch einem parlamentarischen
Untersuchungsausschuss,] der vor dem Einsetzen der Forschungsgruppe lange
gefordert wurde, wäre es so ergangen, sagt Veit.
## Bis ans Ende des Rechtsweges
Vorerst muss die Forschungsgruppe andere Akten sichten und auswerten,
während sie auf eine gerichtliche Entscheidung aus Karlsruhe wartet. Wann
die kommt, ist unklar. Mit einer Ablehnung des Antrags würde sich die
Forschungsgruppe allerdings nicht zufrieden geben. „Wir sind im Zweifel
bereit, bis ans Ende des Rechtsweges zu gehen“, sagt Schmitt Leonardy.
Auch wenn das bedeute, zeitweise nicht nur diskret und ohne viel Aufhebens
an der konkreten Aufklärung des NSU-Terrors in Hamburg zu forschen. Um aber
die zurecht hohen Erwartungen an die Aufarbeitung durch die Forschenden zu
erfüllen, sei das unabdingbar. „Ich hoffe aber, dass der
Generalbundesanwalt noch zur Erkenntnis kommt, dass wir doch ein
gemeinsames Interesse haben – nämlich die Aufarbeitung des rechtsextremen
NSU-Terrors“, sagt Schmitt-Leonardy.
4 May 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/Pressemitteilung-vom-28-02-2024.html
(DIR) [2] /NSU-Komplex-in-Hamburg/!5924645
(DIR) [3] /NSU-Aufklaerung-in-Hamburg-ausgebremst/!6082285
(DIR) [4] /Aufarbeitung-der-Mordserie/!6057541
## AUTOREN
(DIR) André Zuschlag
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