# taz.de -- Hamburger NSU-Forschungsgruppe: Generalbundesanwalt will Akten nicht herausrücken
       
       > Eine Forschungsgruppe soll noch immer offene Fragen um den Mord an
       > Süleyman Taşköprü beantworten. Doch nun grätscht die Bundesanwaltschaft
       > dazwischen.
       
 (IMG) Bild: Im Licht der Öffentlichkeit: Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD, l.) und die Forschungsgruppe
       
       Eigentlich sei es ja das Ziel, sagt die Strafrechtlerin Charlotte
       Schmitt-Leonardy, dass sie und ihr Team „diskret“ arbeiteten, ohne viel
       Aufhebens. Dass sie effizient mit ihrer Arbeit vorankommen, um die großen
       Erwartungen zu erfüllen – nämlich Antworten auf noch immer offene Fragen zu
       liefern.
       
       „Es ist ja schließlich eine besondere Aufarbeitung und nichts anderes wäre
       angemessen“, sagt Schmitt-Leonardy. Und doch wird diese Aufarbeitung
       derzeit massiv behindert von einer Institution, die doch eigentlich
       dasselbe Interesse haben sollte.
       
       Die Strafrechtsprofessorin von der Uni Bielefeld ist Teil der
       Forschungsgruppe, die im Auftrag der Hamburgischen Bürgerschaft seit Anfang
       vergangenen Jahres die polizeilichen und justiziellen Ermittlungen zum
       NSU-Mord an Süleyman Taşköprü untersucht.
       
       Das Team setzt sich interdisziplinär zusammen: Constantin Goschler ist
       Professor für Zeitgeschichte, Daniela Hunold ist Expertin für
       Polizeisoziologie, der Verwaltungswissenschaftler Wolfgang Seibel ist dabei
       sowie drei wissenschaftliche Mitarbeiter:innen, die sich durch die Archive
       mehrerer Institutionen wühlen.
       
       ## Ein Berg von Akten
       
       Auf viele Fragen um den Mord an Taşköprü, der sich bald zum 25. Mal jährt,
       gibt es tatsächlich noch immer keine zufriedenstellenden Antworten. Warum
       ausgerechnet er ermordet wurde, etwa. Aber auch: Warum hielten die
       Ermittler:innen so lange kein rechtsextremes Tatmotiv für möglich?
       Spielte institutioneller Rassismus bei der Polizei und beim
       Verfassungsschutz dabei eine Rolle?
       
       Allein beim Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz liegen, so schrieb es
       der zuständige Innensenator Andy Grote (SPD) Anfang 2025 in einem Brief an
       die Präsidentin der Bürgerschaft, „rund 500 Akten mit insgesamt ca. 250.000
       Blatt“, die für die Aufarbeitung des NSU-Komplex relevant sein könnten. Vor
       allem aber sind die Forscher:innen an den polizeilichen Ermittlungsakten
       im Mordfall Taşköprü interessiert. „Diese Akten sind zentral für die
       Aufklärung“, sagt Schmitt-Leonardy.
       
       Doch obwohl diese Akten beziehungsweise Kopien davon in Hamburg liegen,
       kommt die Forschungsgruppe nicht an sie heran. Eine Einsicht muss in diesem
       Fall nämlich erst durch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe freigegeben
       werden, womit die Forscher:innen fest rechneten, als sie die Einsicht
       beantragten.
       
       [1][Dass der Generalbundesanwalt dem Forschungsteam die Einsicht in die
       Ermittlungsakten der Hamburger Polizei verweigert], ist seit einer
       öffentlichen Sitzung des Beirats bekannt, den die Bürgerschaft für die
       Begleitung der wissenschaftlichen Aufarbeitung gebildet hat.
       
       Ende vergangenen Jahres erhielten die Forscher überraschend eine umfassende
       Ablehnung ihres Auskunfts- und Akteneinsichtsgesuchs. Nun ist der Streit
       ein Fall fürs Gericht – und die Forschungsgruppe kommt, solange das
       andauert, in ihrem auf drei Jahre angelegten Auftrag hier vorerst nicht
       voran.
       
       Streit um die NSU-Aufklärung in Hamburg gibt es schon lange. Zuletzt hatte
       eine wieder aufgeflammte Debatte, ob Hamburg nicht doch noch einen
       parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum NSU-Komplex einrichten soll,
       [2][den rot-grünen Senat im Frühjahr 2023 in eine Krise] gebracht: Mehrere
       Grünen-Abgeordnete wollten einem solchen Antrag zustimmen – der von der
       oppositionellen Linksfraktion kam.
       
       Letztlich gab es dafür keine Mehrheit, aber immerhin: SPD und Grüne
       beschlossen, dass sich eine wissenschaftliche Forschungsgruppe um noch
       immer [3][offenen Fragen um die Ermordung Süleyman Taşköprüs kümmern soll.]
       Im Herbst 2024 fiel die Wahl des parlamentarischen Beirats auf die
       interdisziplinäre Forschungsgruppe.
       
       Die Gründe für die Ablehnung durch den Generalbundesanwalt kann die
       Forschungsgruppe nicht nachvollziehen. „Zentral wurde darauf abgestellt,
       dass die NSU-Akten untrennbar seien“, sagt Schmitt-Leonardy. Heißt: Der
       Generalbundesanwalt sehe sich aus organisatorischen Gründen außerstande,
       nur den Hamburger NSU-Mord betreffenden Teil der Gesamtakte zum NSU-Komplex
       den Forscher:innen zur Verfügung zu stellen.
       
       ## In Hamburg liegen Duplikate
       
       „Das überzeugt in keiner Weise“, sagt Schmitt-Leonardy. Schließlich sei
       diese Arbeit ja längst einmal geschehen – in Hamburg lagern ja schon
       Duplikate genau dieses Aktenteils. Und: „Die Unteilbarkeit aus Gründen der
       Behördenorganisation ist kein Ablehnungsgrund“ – die hier zum Tragen
       kommende Strafprozessordnung sieht ausdrücklich Auskünfte und Akteneinsicht
       zu Forschungszwecken vor.
       
       „Das kann nur abgelehnt werden, wenn eine Gefährdung konkreter
       Ermittlungsverfahren zu befürchten steht“, sagt Schmitt-Leonardy. Dabei
       habe die Bundesanwaltschaft zwar das strukturelle Ermittlungsverfahren
       gegen unbekannt noch nicht geschlossen, aber da würden derzeit – wie sich
       aus zahlreichen parlamentarischen Anfragen ergibt – ja die Ermittlungen im
       Wesentlichen ruhen. Im Übrigen gehe es der Forschungsgruppe allein um die
       bereits rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren.
       
       Wie kommt also der Generalbundesanwalt dazu, die Akteneinsicht zu
       verweigern? Man wüsste gern, welche Motive er hat. Doch die
       Bundesanwaltschaft will sich auf Nachfrage der taz dazu nicht äußern.
       
       ## Auch die Bürgerschaft unterstützt die Klage
       
       Die Hamburger NSU-Forschungsgruppe will sich damit nicht abfinden. „Wir
       haben dann über Weihnachten einen 23-seitigen Widerspruch formuliert und
       beantragen damit beim Oberlandesgericht Karlsruhe die Einsicht“, sagt
       Schmitt-Leonardy.
       
       Auch der Auftraggeber, der Beirat der Hamburgischen Bürgerschaft,
       unterstützt das. „Das Interesse der Stadt an einer Aufarbeitung bleibt
       hoch“ sagt die Vorsitzende des Beirats, die Bürgerschaftspräsidentin Carola
       Veit (SPD), „deshalb haben wir den Antrag beim OLG Karlsruhe gemeinsam mit
       der Forschungsgruppe gestellt.“
       
       Es sei bedauerlich, dass sich die Forschungsgruppe nun auf die Hinterbeine
       stellen müsse, um an die Akten zu kommen, aber ein langer Atem würde sich
       in diesem Fall lohnen. Im Übrigen: [4][Auch einem parlamentarischen
       Untersuchungsausschuss,] der vor dem Einsetzen der Forschungsgruppe lange
       gefordert wurde, wäre es so ergangen, sagt Veit.
       
       ## Bis ans Ende des Rechtsweges
       
       Vorerst muss die Forschungsgruppe andere Akten sichten und auswerten,
       während sie auf eine gerichtliche Entscheidung aus Karlsruhe wartet. Wann
       die kommt, ist unklar. Mit einer Ablehnung des Antrags würde sich die
       Forschungsgruppe allerdings nicht zufrieden geben. „Wir sind im Zweifel
       bereit, bis ans Ende des Rechtsweges zu gehen“, sagt Schmitt Leonardy.
       
       Auch wenn das bedeute, zeitweise nicht nur diskret und ohne viel Aufhebens
       an der konkreten Aufklärung des NSU-Terrors in Hamburg zu forschen. Um aber
       die zurecht hohen Erwartungen an die Aufarbeitung durch die Forschenden zu
       erfüllen, sei das unabdingbar. „Ich hoffe aber, dass der
       Generalbundesanwalt noch zur Erkenntnis kommt, dass wir doch ein
       gemeinsames Interesse haben – nämlich die Aufarbeitung des rechtsextremen
       NSU-Terrors“, sagt Schmitt-Leonardy.
       
       4 May 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/Pressemitteilung-vom-28-02-2024.html
 (DIR) [2] /NSU-Komplex-in-Hamburg/!5924645
 (DIR) [3] /NSU-Aufklaerung-in-Hamburg-ausgebremst/!6082285
 (DIR) [4] /Aufarbeitung-der-Mordserie/!6057541
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) André Zuschlag
       
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