# taz.de -- Hausdurchsuchung bei AntimilitaristInnen: Kritik am Verteidigungsminister wird verfolgt
       
       > Der Staatsschutz ermittelt gegen die Osnabrücker
       > Antimilitarismus-Initiative Rausmetall. Sie hatte Boris Pistorius aufs
       > Korn genommen.
       
 (IMG) Bild: Verteidigungsminister Pistorius ist auch in seiner Heimatstadt Osnabrück bereit, die Meinungsfreiheit zu verteidigen
       
       Eine Hausdurchsuchung ist ein hartes Ermittlungsinstrument. Als Eingriff in
       die Privatsphäre muss sie der Schwere der Tat angemessen sein. Am Mittwoch
       der vorvergangenen Woche hat der Staatsschutz der Polizei Osnabrück in
       Bissendorf, 15 Kilometer südöstlich von Osnabrück, in einem
       Mehrfamilienhaus zu diesem Mittel gegriffen. Kurz nach 7 Uhr am Morgen,
       rund zwei Stunden lang, auf Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück.
       
       Ihr Ziel waren zwei AktivistInnen der regionalen
       Antimilitarismus-Initiative Rausmetall, Ruben G.* und Franziska F.*. Beide
       sind nicht zu Hause. „Eine Mitbewohnerin hat plötzlich 8 bis 10
       Einsatzkräfte im Hof gesehen, mit Rammbock, vermummt mit Sturmhauben“, sagt
       Ruben G. der taz. „Sie hat sie gebeten, die Tür nicht kaputt zu machen.
       Briefe haben sie sich angesehen, Tagebücher, Taschen.“ Als die Polizei
       geht, nimmt sie einen Laptop und einen USB-Stick mit, Kleidung, ein
       Kanupaddel.
       
       Was war geschehen? Mitte Januar hatte Rausmetall in einer
       Guerilla-Intervention Fernando Sánchez Castillos [1][Bronzeskulptur
       Fountain of Wishes umgestaltet], einen lebensgroßen, martialischen
       Polizisten, der im Osnabrücker Stadtfluss Hase steht. Auf Knopfdruck
       uriniert er.
       
       Rausmetall-AktivistInnen banden ihm eine Maske vor den Helm, mit einem Foto
       des Gesichts von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) darauf;
       über den Originalpenis kam eine gewaltige Erektion aus Gips. Vor Pistorius
       hing ein Schlachtengemälde. Auf einem Schild hieß es: „‚Der kriegsgeile
       Boris‘ – Kunstinstallation, Mixed Media, 2026, anonym“. Pistorius war einst
       in Osnabrück Oberbürgermeister – einer Stadt, die als [2][Standort des
       Rüstungskonzerns Rheinmetall im Gespräch ist].
       
       ## AktivistInnen würden gerne vor Gericht auftreten
       
       Laut Durchsuchungsbeschluss geht es um Sachbeschädigung, Beleidigung,
       Verleumdung und üble Nachrede. Ruben G. und Franziska F. haben Beschwerde
       eingelegt, Akteneinsicht beantragt. Dass es zu einer mündlichen
       Hauptverhandlung kommt, glauben sie nicht. „Es geht ja meist gar nicht
       darum, konkrete Strafverfahren zu beginnen“, sagt Ruben G. „Es geht darum,
       Aktivitäten zu unterbinden, Menschen zu ängstigen.“
       
       Geängstigt wirken beide nicht. Im Gegenteil: „Käme es zu einer mündlichen
       Verhandlung“, sagt Franziska F. kämpferisch, „würde uns das natürlich sehr
       freuen. Das brächte die Aktion auf die Bühne des Gerichtssaals. Und da
       müsste ja auch Pistorius selbst auftreten.“ Rausmetall habe „einen Nerv
       getroffen“, sagt sie. „Dass es so einfach ist, mit solch einem Vulgärhumor
       zu provozieren, zeigt, dass die Zündschnur auf der anderen Seite sehr kurz
       ist.“
       
       G. sagt, die Hausdurchsuchung sei unverhältnismäßig gewesen. F. bezeichnet
       die Aktion als „Kunstaktion“, als Kommentar „auf die Perversität der
       Begeisterung, in der Pistorius, Merz und die deutsche Rüstungsindustrie auf
       die sogenannte Zeitenwende anspringen“.
       
       Die Staatsanwaltschaft wirft den Rausmetall-AktivistInnen vor, sie hätten
       die Kette eines Floßes durchtrennt, um damit zur Statue zu gelangen – daher
       auch das sichergestellte Paddel. Im Raum steht auch ein Verdacht nach § 188
       Strafgesetzbuch: „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete
       Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“. Das ist ein scharfes Schwert:
       Würde auf üble Nachrede oder Verleumdung erkannt, [3][beginnt die
       Mindeststrafe bei drei Monaten Freiheitsentzug] – gesetzt, die Tat werde
       als geeignet gewertet, das „öffentliche Wirken“ von Pistorius „erheblich zu
       erschweren“.
       
       Ob Pistorius sich durch die Aktion beleidigt fühlt, verleumdet, der üblen
       Nachrede ausgesetzt? Das beantwortet die Bundeswehr der taz nicht direkt.
       Eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums schreibt jedoch: „Eine
       Anzeige wurde weder durch den Bundesminister persönlich, noch in seinem
       Namen erstattet.“ Die Sprecherin betont: „Die Meinungsfreiheit ist als
       zentrales und essenzielles demokratisches Gut für den Minister von
       herausragender Bedeutung.“ Nach der Aktion habe er „zeitnah“ von ihr
       Kenntnis erlangt.
       
       Der Verfolgungsimpuls geht also von der Staatsanwaltschaft Osnabrück aus,
       von Amts wegen. Fragen der taz beantwortet sie nicht zeitnah.
       
       * Nachnamen der Redaktion bekannt
       
       23 Apr 2026
       
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