# taz.de -- Geld für Moore und für Unternehmen: EU-Kommission genehmigt und erleichtert Beihilfen für Moore
       
       > Deutschland darf Landbesitzende mit insgesamt 1,3 Milliarden Euro
       > unterstützen, wenn diese Moore wieder vernässen. Weitere Lockerungen sind
       > geplant.
       
 (IMG) Bild: Für solch eine schöne Moor-Wiedervernässung im Grotmoor südlich von Bad Bramstedt darf die Bundesregierung Geld locker machen
       
       rtr/dpa | Die EU-Kommission hat milliardenschwere Staatshilfen Deutschlands
       für die Wiederbelebung von entwässerten Mooren genehmigt. Etwa 1,3
       Milliarden Euro dürfen demnach Eigentümern und Bewirtschaftern in der
       Bundesrepublik zugutekommen, die sich zur Wiedervernässung ihrer Flächen
       verpflichten, wie die Brüsseler Behörde mitteilte.
       
       Diese Regelung deckt laut Mitteilung insbesondere Kosten für vorbereitende
       Beratungsdienste, Investitionen und Ausgleichszahlungen für wirtschaftliche
       Schäden ab. Die Anreize seien angemessen und die positiven Auswirkungen der
       Beihilfen würden etwaige Wettbewerbsverzerrungen überwiegen, teilte die
       Kommission mit. [1][Die Wiedervernässung von Mooren ist ein wichtiger Teil
       der deutschen Klima-Strategie.]
       
       Um die Folgen des Irankrieges abzufedern, will die EU-Kommission den
       Mitgliedsstaaten generell mehr Spielraum bei finanziellen Hilfen für
       Unternehmen einräumen, die unter den hohen Treibstoff- und
       Düngemittelpreisen leiden. Sie schlug am Montag vor, die Beihilferegeln
       vorübergehend zu lockern. Damit ‌sollen Regierungen einen Teil der
       Kostensteigerungen übernehmen dürfen, die seit dem Beginn des Krieges
       angefallen sind. Profitieren sollen vor allem die Landwirtschaft, der
       Straßenverkehr und die Schifffahrt. Zudem sollen energieintensive
       Industrien künftig staatliche Unterstützung für mehr als 50 Prozent ihrer
       Stromkosten erhalten können.
       
       [2][Normalerweise wacht die Behörde streng ‌über die Vergabe staatlicher
       Beihilfen,] um Wettbewerbsverzerrungen im EU-Binnenmarkt zu verhindern.
       Angesichts steigender Energiekosten macht sie hiervon nun eine Ausnahme.
       
       15 Apr 2026
       
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