# taz.de -- Gleichbehandlungsgesetz in Deutschland: Minimalreform beim Antidiskriminierungsrecht
       
       > Seit Jahren kritisieren Expert*innen Lücken im Allgemeinen
       > Gleichbehandlungsgesetz. Die Bundesregierung will dies nun ein kleines
       > bisschen verbessern.
       
 (IMG) Bild: Schutz vor Diskriminierung wäre schön, aber mit dieser Regierung wird das nichts
       
       „Der gesetzliche Diskriminierungsschutz in Deutschland ist lückenhaft“ –
       das konstatieren zivilgesellschaftliche Organisationen inzwischen seit
       Jahren. Eine umfassende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
       (AGG) sei dringend nötig, fordern sie. Die Ampelkoalition hatte diese
       versprochen, aber nie umgesetzt. Nun kündigt die schwarz-rote
       Bundesregierung Änderungen am Gesetz an. Umfassend wird diese Reform
       allerdings nicht.
       
       Stattdessen soll es „punktuelle Änderungen“ geben. So steht es über einer
       Pressemitteilung des CDU-geführten Familien- und des SPD-geführten
       Justizministeriums, die einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt haben.
       
       Das AGG schützt Menschen vor Diskriminierung aufgrund des Alters, des
       Geschlechts, einer chronischen Erkrankung oder Behinderung, der Religion,
       der sexuellen Identität oder aus rassistischen oder antisemitischen
       Gründen. Es gilt am Arbeitsplatz, bei Alltagsgeschäften wie im Supermarkt
       oder bei Bankgeschäften und bei der Wohnungssuche. Das Gesetz gilt seit
       2006 und wurde in diesen 20 Jahren kaum weiterentwickelt.
       
       [1][Seit nunmehr drei Jahren fordern über 120 Organisationen im Bündnis AGG
       Reform jetzt! wie auch die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman
       eine weitreichende Reform]. In einigen Punkten kommt die Bundesregierung
       dem jetzt entgegen. So soll etwa die Frist, in der von Diskriminierung
       Betroffene ihr Recht geltend machen können, ausgeweitet werden.
       
       ## Ein bisschen mehr Zeit
       
       Bislang beträgt diese gerade mal 2 Monate. „Das reicht in vielen Fällen
       nicht einmal aus, um einen Termin für eine Rechtsberatung zu bekommen“,
       heißt es in einem [2][den Gesetzentwurf begleitenden FAQ] aus dem
       Justizministerium (BMJV). In Zukunft sollen es 4 Monate sein – gefordert
       hatte das zivilgesellschaftliche Bündnis allerdings 12 Monate.
       
       Auch soll der Schutz vor sexueller Belästigung ausgeweitet werden, der im
       Moment auf den Arbeitsplatz beschränkt ist. Angepasst werden soll
       [3][infolge höchstrichterlicher Rechtssprechung] zudem die
       „Kirchenklausel“: Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen sollen
       Beschäftigte künftig nur noch dann je nach Weltanschauung unterschiedlich
       behandeln dürfen, wenn ein Zusammenhang zwischen der Religion und der
       konkreten Tätigkeit besteht. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes
       (ADS) soll Streitschlichtungsverfahren anbieten und bei Gerichtsverfahren
       als Beistand der Betroffenen auftreten können.
       
       Damit bleibt die Koalition weit hinter den [4][Forderungen der
       Zivilgesellschaft] zurück, die etwa einen kollektiven Rechtsschutz
       gefordert hatte. Bisher können Betroffene nur selbst klagen, tun dies aber
       in vielen Fällen nicht: Die Verfahren seien langwierig, kostenintensiv und
       belastend, argumentiert das Bündnis. Antidiskriminierungsverbände dürfen
       aber nicht an ihrer Stelle klagen. Zu den Forderungen gehört außerdem die
       Ausweitung der Antidiskriminierungsmerkmale, etwa auf sozialen Status oder
       Staatsangehörigkeit.
       
       „Deutschland hat eines der schwächsten Antidiskriminierungsgesetze in
       Europa“, sagte die [5][Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda
       Ataman,] der taz am Dienstag. Sie werde sich die Vorschläge der
       Bundesregierung „genau anschauen“ und auf eine „echte Verbesserung“ für
       Betroffene hinwirken. „Wichtig ist: Es darf keine halbgare Reform geben.
       Das erwartet auch eine große Mehrheit der Bevölkerung“, so Ataman.
       
       Schaut man [6][in das FAQ des BMJV], so drängt sich der Eindruck auf, dass
       man selbst dort die Reform halbgar findet: Immer wieder heißt es dort, zu
       weitergehenden Änderungen habe „zwischen den beteiligten Ressorts keine
       Einigkeit erzielt“ werden können. Man sei erst mal jene Aspekte angegangen,
       die „eilbedürftig“ seien.
       
       Mit seiner aktuellen Rechtslage hinkt Deutschland hinter verschiedenen
       EU-Vorgaben hinterher. Die EU-Kommission hat sogar ein
       Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.
       
       Mit anderen Worten: Schwarz-Rot setzt das absolut notwendige Minimum um.
       „Die Reform ist eher ein Reförmchen und verpasst damit die Chance, das AGG
       wirklich wirksam zu stärken und spürbar zu verbessern“, kritisiert deswegen
       Eva Maria Andrades, Geschäftsführerin des Antidiskriminierungsverbands
       Deutschland.
       
       14 Apr 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Antidiskriminierungsrecht-in-Deutschland/!5950310
 (DIR) [2] https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2026_AGGAEndG.html
 (DIR) [3] /Merz-konkretisiert-Stadtbild-Aussage/!6123394
 (DIR) [4] /Antidiskriminierungsgesetz/!5907887
 (DIR) [5] /Ferda-Ataman/!6100515
 (DIR) [6] https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2026_AGGAEndG.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dinah Riese
       
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