# taz.de -- Minderheitenschutz in Schleswig-Holstein: Polizei fühlt sich diskriminiert
> Das Sozialministerium in Kiel stößt mit dem neuen
> Antidiskriminierungsgesetz auf Widerstand. Es führe zum Generalverdacht
> gegen öffentlich Bedienstete.
(IMG) Bild: Die polizeiliche Kulturtechnik des Racial Profiling soll in Schleswig-Holstein unterbunden werden: Klar, dass sich Widerstand regt
Mehr Schutz gegen Diskriminierung durch die Polizei, in Behörden und in
Schulen, das möchte Schleswig-Holsteins Sozial- und Integrationsministerin
Aminata Touré (Grüne) per Gesetz erreichen. Doch noch bevor der Text des
geplanten Antidiskriminierungsgesetzes vollständig vorliegt, gibt es Streit
im Kieler Landtag: Die Koalitionspartnerin CDU sieht Tourés Vorstoß
kritisch. Auch mehrere Oppositionsparteien lehnen das Gesetz generell ab,
sie wollen keinen „Generalverdacht“ gegen öffentlich Bedienstete. Damit
folgen sie den Argumenten der Gewerkschaft der Polizei (GdP).
[1][Ungleichbehandlung durch Behörden] ist ein Phänomen, das Menschen mit
sogenannten Diskriminierungsmerkmalen wie nicht-weißer Hautfarbe, religiös
geprägter Kleidung wie Kopftuch oder Kippa, sowie schwule, lesbische oder
trans Personen gut kennen. Es geht zum Beispiel um [2][Fälle wie den, der
im Dezember in Bremen vor Gericht verhandelt wurde]: Elf
Sozialarbeiter*innen hatten am Bremer Hauptbahnhof eine große
Hepatitis-C-Aktion angeboten, bei der Drogenabhängige vor Ort testen lassen
konnten, ein Sozialarbeiter wurde dann von der Polizei eingekesselt und
kontrolliert. Er war der einzige Schwarze im Team. Gegen die Polizei Bremen
hat er Anzeige erstattet, wegen Racial Profiling.
[3][Das „Gesetz für gesellschaftliche Vielfalt und zum Schutz vor
Diskriminierung“], das Ministerin Touré in Schleswig-Holstein plant, soll
es Betroffenen erleichtern, gegen Behörden vorzugehen, von denen sie sich
diskriminiert fühlen. In Deutschland gibt es zwar bereits das
[4][Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)], dennoch haben einige
Bundesländer wie Berlin und Nordrhein-Westfalen eigene Regeln für ihre
Behörden geschaffen.
## Antidiskriminierungsesetz sieht Beweislastumkehr vor
Das geplante schleswig-holsteinische Gesetz, das sich an der Vorlage aus
Nordrhein-Westfalen orientiert, sieht im Kern vor, dass „die diskriminierte
Person nicht beweisen muss, dass sie diskriminiert wurde“, heißt es [5][auf
der Homepage des Ministeriums]. „Wenn entsprechende stichhaltige Indizien
vorliegen, muss die beschuldigte Stelle beweisen, dass keine
Diskriminierung vorliegt.“
Heftiger Widerspruch kommt von Sven Neumann, Landesvorsitzender der GdP
Schleswig-Holstein: „Die Einführung einer Beweislastumkehr kommt einem
Generalverdacht gleich“, [6][teilte er mit]. „Sie stellt eine zusätzliche
psychische Belastung dar und schafft einen enormen bürokratischen
Mehraufwand.“ Denn stehe der „Verdacht einer Diskriminierung in der Welt“,
müsse zwangsläufig ein Disziplinarverfahren folgen. „Das kann doch nicht
Sinn und Zweck der Sache sein.“
In der Landtagsdebatte verteidigte Nelly Waldeck (Grüne) das
Gesetzesvorhaben: „Wir haben nach wie vor ein Problem mit Diskriminierung
in unserer Gesellschaft.“ So stimmten laut einer [7][aktuellen Umfrage]
fast ein Drittel der Jugendlichen in Schleswig-Holstein der Aussage zu, das
Land sei „durch zu viele Ausländer:innen gefährlich überfremdet“.
Solchen Einstellungen müsse durch „Sensibilisierung, aber auch durch
Konsequenzen“ begegnet werden, so Waldeck weiter. Sie sprach sich dafür
aus, den Kampf gegen Diskriminierung nicht „auf einzelne Berufsgruppen
abzustellen, sondern als Gesamtaufgabe einer toleranten, rechtsstaatlichen
Verwaltung zu begreifen“.
## Opposition sieht „erhebliches Missbrauchspotenzial“
Aber die Opposition blieb skeptisch. Ja, Diskriminierung komme vor, das
wolle sie nicht schönreden, und ja, es brauche Konsequenzen bei
Fehlverhalten, sagte Beate Raudies (SPD). Aber eine „unbegründete
Beweislastumkehr untergräbt das Vertrauen in den öffentlichen Dienst und
seine Beschäftigten“. Sie kritisierte zudem, dass die Ministerin dem
Parlament bisher keinen Entwurf vorgelegt hat, während bereits
Gewerkschaften dazu Stellung nehmen.
Von „schlechtem Stil gegenüber dem Parlament“ sprach auch Christoph Vogt
(FDP), der den [8][Antrag gestellt hatte, das Gesetz komplett
zurückzuziehen]. Ein Generalverdacht gegenüber den Beschäftigten des
öffentlichen Dienstes sei nicht gerechtfertigt, löse keine Probleme,
sondern schaffe neue. „Die vorgesehene Beweislastumkehr birgt ein
erhebliches Missbrauchspotenzial, zum Beispiel durch Extremisten“, so Vogt.
Er sei „entsetzt“, dass die CDU dies offenbar mittrage.
Doch ob und wie weit die CDU das tut, ist unklar. Marion Schiefer, die für
die Fraktion ans Rednerpult trat, hielt sich kurz: „Wir reden dann über
Gesetzesentwürfe, wenn sie vorliegen.“ Aktuell spreche die Koalition über
ein Landesantidiskriminierungsgesetz. „Es liegt jedoch noch kein geeinter
Text vor“, so Schiefer.
7 May 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Racial-Profiling-in-Hamburg/!5971367
(DIR) [2] /Racial-Profiling-vor-Verwaltungsgericht/!6136949
(DIR) [3] https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/V/vielfalt/ggvsd
(DIR) [4] https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/AGG/agg_gleichbehandlungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile
(DIR) [5] https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/V/vielfalt/ggvsd?nn=b796c26b-d9ce-4e49-a032-7e552e6933b8
(DIR) [6] https://www.gdp.de/schleswig-holstein/de/stories/2026/03/generalverdacht-statt-vertrauen
(DIR) [7] https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/inneres-sicherheit-verwaltung/landespraeventionsrat/Downloads/2026_studieRechtsextremismus.pdf?__blob=publicationFile&v=3
(DIR) [8] https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/04300/drucksache-20-04393.pdf
## AUTOREN
(DIR) Esther Geißlinger
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