# taz.de -- Minderheitenschutz in Schleswig-Holstein: Polizei fühlt sich diskriminiert
       
       > Das Sozialministerium in Kiel stößt mit dem neuen
       > Antidiskriminierungsgesetz auf Widerstand. Es führe zum Generalverdacht
       > gegen öffentlich Bedienstete.
       
 (IMG) Bild: Die polizeiliche Kulturtechnik des Racial Profiling soll in Schleswig-Holstein unterbunden werden: Klar, dass sich Widerstand regt
       
       Mehr Schutz gegen Diskriminierung durch die Polizei, in Behörden und in
       Schulen, das möchte Schleswig-Holsteins Sozial- und Integrationsministerin
       Aminata Touré (Grüne) per Gesetz erreichen. Doch noch bevor der Text des
       geplanten Antidiskriminierungsgesetzes vollständig vorliegt, gibt es Streit
       im Kieler Landtag: Die Koalitionspartnerin CDU sieht Tourés Vorstoß
       kritisch. Auch mehrere Oppositionsparteien lehnen das Gesetz generell ab,
       sie wollen keinen „Generalverdacht“ gegen öffentlich Bedienstete. Damit
       folgen sie den Argumenten der Gewerkschaft der Polizei (GdP).
       
       [1][Ungleichbehandlung durch Behörden] ist ein Phänomen, das Menschen mit
       sogenannten Diskriminierungsmerkmalen wie nicht-weißer Hautfarbe, religiös
       geprägter Kleidung wie Kopftuch oder Kippa, sowie schwule, lesbische oder
       trans Personen gut kennen. Es geht zum Beispiel um [2][Fälle wie den, der
       im Dezember in Bremen vor Gericht verhandelt wurde]: Elf
       Sozialarbeiter*innen hatten am Bremer Hauptbahnhof eine große
       Hepatitis-C-Aktion angeboten, bei der Drogenabhängige vor Ort testen lassen
       konnten, ein Sozialarbeiter wurde dann von der Polizei eingekesselt und
       kontrolliert. Er war der einzige Schwarze im Team. Gegen die Polizei Bremen
       hat er Anzeige erstattet, wegen Racial Profiling.
       
       [3][Das „Gesetz für gesellschaftliche Vielfalt und zum Schutz vor
       Diskriminierung“], das Ministerin Touré in Schleswig-Holstein plant, soll
       es Betroffenen erleichtern, gegen Behörden vorzugehen, von denen sie sich
       diskriminiert fühlen. In Deutschland gibt es zwar bereits das
       [4][Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)], dennoch haben einige
       Bundesländer wie Berlin und Nordrhein-Westfalen eigene Regeln für ihre
       Behörden geschaffen.
       
       ## Antidiskriminierungsesetz sieht Beweislastumkehr vor
       
       Das geplante schleswig-holsteinische Gesetz, das sich an der Vorlage aus
       Nordrhein-Westfalen orientiert, sieht im Kern vor, dass „die diskriminierte
       Person nicht beweisen muss, dass sie diskriminiert wurde“, heißt es [5][auf
       der Homepage des Ministeriums]. „Wenn entsprechende stichhaltige Indizien
       vorliegen, muss die beschuldigte Stelle beweisen, dass keine
       Diskriminierung vorliegt.“
       
       Heftiger Widerspruch kommt von Sven Neumann, Landesvorsitzender der GdP
       Schleswig-Holstein: „Die Einführung einer Beweislastumkehr kommt einem
       Generalverdacht gleich“, [6][teilte er mit]. „Sie stellt eine zusätzliche
       psychische Belastung dar und schafft einen enormen bürokratischen
       Mehraufwand.“ Denn stehe der „Verdacht einer Diskriminierung in der Welt“,
       müsse zwangsläufig ein Disziplinarverfahren folgen. „Das kann doch nicht
       Sinn und Zweck der Sache sein.“
       
       In der Landtagsdebatte verteidigte Nelly Waldeck (Grüne) das
       Gesetzesvorhaben: „Wir haben nach wie vor ein Problem mit Diskriminierung
       in unserer Gesellschaft.“ So stimmten laut einer [7][aktuellen Umfrage]
       fast ein Drittel der Jugendlichen in Schleswig-Holstein der Aussage zu, das
       Land sei „durch zu viele Ausländer:innen gefährlich überfremdet“.
       
       Solchen Einstellungen müsse durch „Sensibilisierung, aber auch durch
       Konsequenzen“ begegnet werden, so Waldeck weiter. Sie sprach sich dafür
       aus, den Kampf gegen Diskriminierung nicht „auf einzelne Berufsgruppen
       abzustellen, sondern als Gesamtaufgabe einer toleranten, rechtsstaatlichen
       Verwaltung zu begreifen“.
       
       ## Opposition sieht „erhebliches Missbrauchspotenzial“
       
       Aber die Opposition blieb skeptisch. Ja, Diskriminierung komme vor, das
       wolle sie nicht schönreden, und ja, es brauche Konsequenzen bei
       Fehlverhalten, sagte Beate Raudies (SPD). Aber eine „unbegründete
       Beweislastumkehr untergräbt das Vertrauen in den öffentlichen Dienst und
       seine Beschäftigten“. Sie kritisierte zudem, dass die Ministerin dem
       Parlament bisher keinen Entwurf vorgelegt hat, während bereits
       Gewerkschaften dazu Stellung nehmen.
       
       Von „schlechtem Stil gegenüber dem Parlament“ sprach auch Christoph Vogt
       (FDP), der den [8][Antrag gestellt hatte, das Gesetz komplett
       zurückzuziehen]. Ein Generalverdacht gegenüber den Beschäftigten des
       öffentlichen Dienstes sei nicht gerechtfertigt, löse keine Probleme,
       sondern schaffe neue. „Die vorgesehene Beweislastumkehr birgt ein
       erhebliches Missbrauchspotenzial, zum Beispiel durch Extremisten“, so Vogt.
       Er sei „entsetzt“, dass die CDU dies offenbar mittrage.
       
       Doch ob und wie weit die CDU das tut, ist unklar. Marion Schiefer, die für
       die Fraktion ans Rednerpult trat, hielt sich kurz: „Wir reden dann über
       Gesetzesentwürfe, wenn sie vorliegen.“ Aktuell spreche die Koalition über
       ein Landesantidiskriminierungsgesetz. „Es liegt jedoch noch kein geeinter
       Text vor“, so Schiefer.
       
       7 May 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Racial-Profiling-in-Hamburg/!5971367
 (DIR) [2] /Racial-Profiling-vor-Verwaltungsgericht/!6136949
 (DIR) [3] https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/V/vielfalt/ggvsd
 (DIR) [4] https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/AGG/agg_gleichbehandlungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile
 (DIR) [5] https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/V/vielfalt/ggvsd?nn=b796c26b-d9ce-4e49-a032-7e552e6933b8
 (DIR) [6] https://www.gdp.de/schleswig-holstein/de/stories/2026/03/generalverdacht-statt-vertrauen
 (DIR) [7] https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/inneres-sicherheit-verwaltung/landespraeventionsrat/Downloads/2026_studieRechtsextremismus.pdf?__blob=publicationFile&v=3
 (DIR) [8] https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/04300/drucksache-20-04393.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Esther Geißlinger
       
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