# taz.de -- Die Macht der Big-Tech-Unternehmen: Wir müssen unsere digitale Freiheit erklagen
       
       > Die zerstörerische Kraft der Social-Media-Plattformen ist lange bekannt.
       > Statt Fatalismus braucht es nun den Aktionismus der einstigen
       > Klimabewegung.
       
 (IMG) Bild: Feuer und Flamme für den Gang durch die Gerichte
       
       Die destruktive Gestaltungsmacht der Plattformen ist wissenschaftlich und
       publizistisch durchanalysiert. Aber auch angesichts der erkannten
       politischen Schäden durch Fake News, der [1][Gefährdung der kognitiven
       Fähigkeiten und der seelischen Gesundheit] der jetzigen und aller künftigen
       Kindergenerationen, der Verrohung und Brutalisierung von Sprache kommt es
       bis heute nicht zu effektiven politischen Regulierungsbemühungen. Der
       europäische Digital Services Act und Digital Markets Act sind
       [2][Flickenteppiche mit Löchern]. Weithin grassiert Fatalismus: Der Kampf
       gegen die Macht der Plattformen ist gelaufen.
       
       Wirklich keine Abhilfe in Sicht? Ist der letzte publizierte Satz [3][des
       jüngst verstorbenen Philosophen Jürgen Habermas] nur noch rührend, aber
       nicht mehr von dieser Welt: „In einer schwer vorstellbaren ‚Welt‘ von Fake
       News, die nicht mehr als solche identifiziert, also von wahren
       Informationen unterschieden werden könnten, würde kein Kind aufwachsen
       können, ohne klinische Symptome zu entwickeln.
       
       Es ist deshalb keine politische Richtungsentscheidung, sondern ein
       verfassungsrechtliches Gebot, eine Medienstruktur aufrechtzuerhalten, die
       den inklusiven Charakter der Öffentlichkeit und einen deliberativen
       Charakter der öffentlichen Meinungen und Willensbildung ermöglicht“?
       
       ## Ein verfassungsrechtliches Gebot?
       
       Wenn es ernst wird, übernehmen die Juristen. Genau solche haben in jüngster
       Zeit das Institut der „intertemporalen Freiheitssicherung“ entwickelt und
       beschäftigen sich mit der Pflicht des Staates, zu handeln, um künftige
       Einschränkung von Lebenschancen, also von Freiheit, zu verhindern. Mit
       diesem Rechtsbegriff [4][hat das Verfassungsgericht 2021 das unzulängliche
       Klimagesetz der Regierung gekippt].
       
       Möglich wurde das, weil [5][Sophie Backsen] von der Insel Pellworm gegen
       die Regierung geklagt hat: Die Unterlassungen in der Klimakrise von heute
       beschädigte ihre Freiheiten in ferner Zukunft. Sie hat Recht bekommen. Und
       die Regierung musste wenigstens nachbessern.
       
       Wenig darauf, in der Coronazeit, hat das Verfassungsgericht ein Recht auf
       den „unverzichtbaren Mindeststandard von Bildungsangeboten“ proklamiert;
       auch hier geht es um die irreversible Beschädigung von Freiheitschancen.
       
       Die Zerstörung der Infrastrukturen der politischen Öffentlichkeit, also der
       Formen der Erörterung, Meinungserarbeitung, Informations- und
       Entscheidungsfindung, die den notwendigen gesellschaftlichen Wandel
       ermöglichen und tragen, dürfte die Freiheitschancen kommender Generationen
       in ungleich stärkerem Maße beschädigen. Wenn Juristen sich der Sache
       annehmen, könnte es ernst werden. Freiheiten kann man erkämpfen, gesichert
       werden sie durch das Recht. Also durch Gebote und Verbote.
       
       Ich übertrage versuchsweise die Sprache des Klimaurteils auf die Sicherung
       der kommunikativen Infrastruktur: Der Staat darf die Voraussetzungen freier
       öffentlicher Kommunikation nicht so gestalten oder vernachlässigen, dass
       künftige Generationen ihre Meinungs- und Pressefreiheit nur noch unter
       erheblich eingeschränkten Bedingungen ausüben können. Die Freiheit der
       öffentlichen Kommunikation ist intertemporal zu sichern, weil sie eine
       wesentliche Bedingung der Möglichkeit von Demokratie ist.
       
       Und in den folgenden Leitsätzen könnte stehen, dass, durch den technischen
       und ökonomischen Wandel der Medienstruktur bedingt, „Gesellschaftlichkeit“
       und Demokratie vom Staat durch Regulierung überhaupt erst möglich gemacht
       werden müssen. Das gilt nicht nur für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
       als wesentlichen Teil dieser Medienverfassung.
       
       Auch die privatwirtschaftlichen Medienunternehmen sind als Öffentlichkeit
       prägende und gestaltende Kraft ebenso gemeinwohlpflichtig wie im Übrigen
       alles private Eigentum, dessen Funktion und Nutzung für die Demokratie
       wesentlich und systemrelevant ist.
       
       ## Unvereinbar mit dem Grundgesetz
       
       Ein nicht mehr einzuholendes technisches Monopol oder eine überwältigende
       ökonomische, nicht mehr zu brechende Machtzusammenballung ist also nicht
       vereinbar mit dem Grundgesetz, ebenso wie [6][die Dominanz von Plattformen,
       die nicht den klassischen journalistischen Kriterien und dem Jugendschutz
       verpflichtet sind]. Wer könnte klagen, frage ich meinen Gewährsmann, den
       Professor für Verfassungsrecht. „Jeder, der geschädigt ist“, antwortet er.
       Also wir alle.
       
       Es ist zurzeit unrealistisch, dass hier demnächst Prozesse gewonnen werden.
       Hierzulande und ganz allgemein werden schon solche Überlegungen als
       undemokratisch akademisch abgekanzelt oder als unrealistisch belächelt. Wie
       auch das Völkerrecht.
       
       Aber es wäre wohl, um der künftigen Freiheiten und Freiräume willen,
       sinnvoll, zu klagen. Und vielleicht eine wirkungsvollere Methode der
       Thematisierung als Demonstrationen oder Leserbriefe. Und wenn das Urteil,
       so es ergeht, auch nichts unmittelbar bewirkt, es kratzt an der Legitimität
       von machtvergessenen Volksvertretern.
       
       Aber mit den Plattformen ist die Struktur der Öffentlichkeit bedroht. Und
       die ist, um mit Alexander Kluge zu sprechen, das Gefäß der Demokratie. Es
       geht hier also um eine Frage der Volkssouveränität. Wer die Öffentlichkeit
       zerstört, heißt es bei Kluge, ist ein Geschichtsverbrecher.
       
       Das ist schön gesagt, aber angesichts der faktischen Ohnmacht gegenüber den
       Demokratie-zerstörenden Wirkungen der Globalisierung und der neo-feudalen
       Herrschaft der Infrastrukturmonopolisten sind staatsrechtliche Diskussionen
       zynisch – und auf jeden Fall zahnlos oder bodenlos geworden.
       
       Ein Widerstandsrecht gegen eine Regierung, die es unterlässt, die
       Grundlagen der parlamentarischen Demokratie zu sichern, ist nicht
       vorgesehen. Allerdings, es wird es zurzeit ausgeübt, auf die denkbar
       destruktivste Weise. Während Rechtsradikale, Enttäuschte aller Art und
       Modernitätsgeschädigte den fragilen Parlamentarismus demontieren, halten
       kulturschicke Linksradikale und realistische Zyniker die Partie ohnehin
       schon für verloren.
       
       Preisfrage: Was gefährdet die Demokratie zurzeit stärker: die AfD oder die
       innere Emigration der gut ausgebildeten Mittelschichten?
       
       15 Apr 2026
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [2] /Plaene-der-EU-Kommission/!6131661
 (DIR) [3] https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://taz.de/Nachruf-auf-Juergen-Habermas/!6088782/&ved=2ahUKEwjZ8vSRqu2TAxVDOnoKHT3eAC4QFnoECBAQAQ&usg=AOvVaw11qWVm-cSYaCoRl9JoUFLk
 (DIR) [4] https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://taz.de/Urteil-des-Bundesverfassungsgerichts/!5769091/&ved=2ahUKEwjO4Lnsqu2TAxWmSPEDHW2fICc4ChAWegQIFRAB&usg=AOvVaw174qWooIzN2tNflv6-u3ew
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