# taz.de -- Die Macht der Big-Tech-Unternehmen: Wir müssen unsere digitale Freiheit erklagen
> Die zerstörerische Kraft der Social-Media-Plattformen ist lange bekannt.
> Statt Fatalismus braucht es nun den Aktionismus der einstigen
> Klimabewegung.
(IMG) Bild: Feuer und Flamme für den Gang durch die Gerichte
Die destruktive Gestaltungsmacht der Plattformen ist wissenschaftlich und
publizistisch durchanalysiert. Aber auch angesichts der erkannten
politischen Schäden durch Fake News, der [1][Gefährdung der kognitiven
Fähigkeiten und der seelischen Gesundheit] der jetzigen und aller künftigen
Kindergenerationen, der Verrohung und Brutalisierung von Sprache kommt es
bis heute nicht zu effektiven politischen Regulierungsbemühungen. Der
europäische Digital Services Act und Digital Markets Act sind
[2][Flickenteppiche mit Löchern]. Weithin grassiert Fatalismus: Der Kampf
gegen die Macht der Plattformen ist gelaufen.
Wirklich keine Abhilfe in Sicht? Ist der letzte publizierte Satz [3][des
jüngst verstorbenen Philosophen Jürgen Habermas] nur noch rührend, aber
nicht mehr von dieser Welt: „In einer schwer vorstellbaren ‚Welt‘ von Fake
News, die nicht mehr als solche identifiziert, also von wahren
Informationen unterschieden werden könnten, würde kein Kind aufwachsen
können, ohne klinische Symptome zu entwickeln.
Es ist deshalb keine politische Richtungsentscheidung, sondern ein
verfassungsrechtliches Gebot, eine Medienstruktur aufrechtzuerhalten, die
den inklusiven Charakter der Öffentlichkeit und einen deliberativen
Charakter der öffentlichen Meinungen und Willensbildung ermöglicht“?
## Ein verfassungsrechtliches Gebot?
Wenn es ernst wird, übernehmen die Juristen. Genau solche haben in jüngster
Zeit das Institut der „intertemporalen Freiheitssicherung“ entwickelt und
beschäftigen sich mit der Pflicht des Staates, zu handeln, um künftige
Einschränkung von Lebenschancen, also von Freiheit, zu verhindern. Mit
diesem Rechtsbegriff [4][hat das Verfassungsgericht 2021 das unzulängliche
Klimagesetz der Regierung gekippt].
Möglich wurde das, weil [5][Sophie Backsen] von der Insel Pellworm gegen
die Regierung geklagt hat: Die Unterlassungen in der Klimakrise von heute
beschädigte ihre Freiheiten in ferner Zukunft. Sie hat Recht bekommen. Und
die Regierung musste wenigstens nachbessern.
Wenig darauf, in der Coronazeit, hat das Verfassungsgericht ein Recht auf
den „unverzichtbaren Mindeststandard von Bildungsangeboten“ proklamiert;
auch hier geht es um die irreversible Beschädigung von Freiheitschancen.
Die Zerstörung der Infrastrukturen der politischen Öffentlichkeit, also der
Formen der Erörterung, Meinungserarbeitung, Informations- und
Entscheidungsfindung, die den notwendigen gesellschaftlichen Wandel
ermöglichen und tragen, dürfte die Freiheitschancen kommender Generationen
in ungleich stärkerem Maße beschädigen. Wenn Juristen sich der Sache
annehmen, könnte es ernst werden. Freiheiten kann man erkämpfen, gesichert
werden sie durch das Recht. Also durch Gebote und Verbote.
Ich übertrage versuchsweise die Sprache des Klimaurteils auf die Sicherung
der kommunikativen Infrastruktur: Der Staat darf die Voraussetzungen freier
öffentlicher Kommunikation nicht so gestalten oder vernachlässigen, dass
künftige Generationen ihre Meinungs- und Pressefreiheit nur noch unter
erheblich eingeschränkten Bedingungen ausüben können. Die Freiheit der
öffentlichen Kommunikation ist intertemporal zu sichern, weil sie eine
wesentliche Bedingung der Möglichkeit von Demokratie ist.
Und in den folgenden Leitsätzen könnte stehen, dass, durch den technischen
und ökonomischen Wandel der Medienstruktur bedingt, „Gesellschaftlichkeit“
und Demokratie vom Staat durch Regulierung überhaupt erst möglich gemacht
werden müssen. Das gilt nicht nur für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
als wesentlichen Teil dieser Medienverfassung.
Auch die privatwirtschaftlichen Medienunternehmen sind als Öffentlichkeit
prägende und gestaltende Kraft ebenso gemeinwohlpflichtig wie im Übrigen
alles private Eigentum, dessen Funktion und Nutzung für die Demokratie
wesentlich und systemrelevant ist.
## Unvereinbar mit dem Grundgesetz
Ein nicht mehr einzuholendes technisches Monopol oder eine überwältigende
ökonomische, nicht mehr zu brechende Machtzusammenballung ist also nicht
vereinbar mit dem Grundgesetz, ebenso wie [6][die Dominanz von Plattformen,
die nicht den klassischen journalistischen Kriterien und dem Jugendschutz
verpflichtet sind]. Wer könnte klagen, frage ich meinen Gewährsmann, den
Professor für Verfassungsrecht. „Jeder, der geschädigt ist“, antwortet er.
Also wir alle.
Es ist zurzeit unrealistisch, dass hier demnächst Prozesse gewonnen werden.
Hierzulande und ganz allgemein werden schon solche Überlegungen als
undemokratisch akademisch abgekanzelt oder als unrealistisch belächelt. Wie
auch das Völkerrecht.
Aber es wäre wohl, um der künftigen Freiheiten und Freiräume willen,
sinnvoll, zu klagen. Und vielleicht eine wirkungsvollere Methode der
Thematisierung als Demonstrationen oder Leserbriefe. Und wenn das Urteil,
so es ergeht, auch nichts unmittelbar bewirkt, es kratzt an der Legitimität
von machtvergessenen Volksvertretern.
Aber mit den Plattformen ist die Struktur der Öffentlichkeit bedroht. Und
die ist, um mit Alexander Kluge zu sprechen, das Gefäß der Demokratie. Es
geht hier also um eine Frage der Volkssouveränität. Wer die Öffentlichkeit
zerstört, heißt es bei Kluge, ist ein Geschichtsverbrecher.
Das ist schön gesagt, aber angesichts der faktischen Ohnmacht gegenüber den
Demokratie-zerstörenden Wirkungen der Globalisierung und der neo-feudalen
Herrschaft der Infrastrukturmonopolisten sind staatsrechtliche Diskussionen
zynisch – und auf jeden Fall zahnlos oder bodenlos geworden.
Ein Widerstandsrecht gegen eine Regierung, die es unterlässt, die
Grundlagen der parlamentarischen Demokratie zu sichern, ist nicht
vorgesehen. Allerdings, es wird es zurzeit ausgeübt, auf die denkbar
destruktivste Weise. Während Rechtsradikale, Enttäuschte aller Art und
Modernitätsgeschädigte den fragilen Parlamentarismus demontieren, halten
kulturschicke Linksradikale und realistische Zyniker die Partie ohnehin
schon für verloren.
Preisfrage: Was gefährdet die Demokratie zurzeit stärker: die AfD oder die
innere Emigration der gut ausgebildeten Mittelschichten?
15 Apr 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://taz.de/Im-Bann-der-Algorithmen/!6155162/&ved=2ahUKEwjr6e36qe2TAxWkSPEDHZxoBikQFnoECC8QAQ&usg=AOvVaw11wWJAvHRHHcVE3-MMeaXJ
(DIR) [2] /Plaene-der-EU-Kommission/!6131661
(DIR) [3] https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://taz.de/Nachruf-auf-Juergen-Habermas/!6088782/&ved=2ahUKEwjZ8vSRqu2TAxVDOnoKHT3eAC4QFnoECBAQAQ&usg=AOvVaw11qWVm-cSYaCoRl9JoUFLk
(DIR) [4] https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://taz.de/Urteil-des-Bundesverfassungsgerichts/!5769091/&ved=2ahUKEwjO4Lnsqu2TAxWmSPEDHW2fICc4ChAWegQIFRAB&usg=AOvVaw174qWooIzN2tNflv6-u3ew
(DIR) [5] /Im-Wandel-mittendrin-VII/!5663160&SuchRahmen=Print/
(DIR) [6] /Abhaengig-von-amerikanischer-Technik/!vn6164566
## AUTOREN
(DIR) Mathias Greffrath
## TAGS
(DIR) Schlagloch
(DIR) Digitale Souveränität
(DIR) Big Tech
(DIR) Digital Services Act
(DIR) Digital Markets Act
(DIR) Digital
(DIR) Social Media
(DIR) Schwerpunkt Meta
(DIR) Twitter / X
(DIR) Social-Auswahl
(DIR) wochentaz
(DIR) Digitale Souveränität
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Digitale Unabhängigkeit: Ausziehen bei Mama Meta
Einmal monatlich zeigen europäische Hacker, wie sich Normalsterbliche von
Whatsapp, Paypal und Co. befreien können. Zu Besuch bei einem
Umzugsworkshop.
(DIR) Schattenseiten der digitalen Moderne: Im Alter wird's dann eng
Die Digitalisierung rationalisiert menschliche Kontakte weg. Die
Alternative der Zukunft wird heißen: Pflegeroboter oder ein soziales
Dienstjahr.
(DIR) Datenschutz und Tiktok: Weimer will Tiktok in „europäische Hände“ legen
Die chinesische Plattform Tiktok ist in Deutschland extrem verbreitet.
Kulturstaatsminister Weimer sieht negative Folgen. Er macht einen
Vorschlag.