# taz.de -- Rollenaufteilung und Familienrecht: „Die Arbeitsteilung ist noch weitgehend traditionell“
       
       > Formale Gleichheit bedeutet noch keine faktische Gleichheit. Darüber
       > spricht Jura-Professorin Kirsten Scheiwe auf dem Feministischen
       > Juristinnentag.
       
 (IMG) Bild: Ungleich verteilt: Fußballnationalspielerin Jule Brand weist mit ihrem Trikot auf Geschlechtsunterschiede bei der Sorgearbeit hin
       
       taz: Frau Scheiwe, was passiert beim 50. [1][Feministischen Juristinnentag]
       in Hamburg? 
       
       Kirsten Scheiwe: Es gibt [2][diesen Tag] schon seit 1978. Es treffen sich
       dort feministische Anwältinnen, Studierende, Richterinnen und weitere zum
       Austausch, zur Vernetzung und zur Strategiediskussion. Der
       Eröffnungsvortrag widmet sich der Frage: „Brauchen Feministinnen neue
       Strategien im Kontext des globalen Rechtsrucks?“. Es gibt zudem über 20
       Arbeitsgruppen, etwa zu Datenschutz, familiengerechten Arbeitszeiten und
       häuslicher Gewalt.
       
       taz: Sie leiten dort die Arbeitsgruppe „Genderneutrales Familienrecht –
       formale Gleichheit und ihre Probleme“. Was heißt hier genderneutral? 
       
       Scheiwe: Das alte patriarchalische Familienrecht behandelte Frauen und
       Männer ja unterschiedlich und diskriminierte Frauen. Es gab Vorrechte für
       Ehemänner und Väter. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von
       1953 kam die Gleichberechtigung im Familienrecht. Es gab aber immer noch
       geschlechtsspezifische Regelungen, zum Beispiel jene, die das Modell der
       Hausfrauenehe zur Grundlage nahmen. Erst seit 1977 setzte sich ein
       geschlechtsneutrales Recht durch. Seitdem ist die Rede von „Ehegatten“ und
       nicht mehr von Männern und Frauen. Oder bei der elterlichen Sorge waren es
       dann „Eltern“, nicht mehr „Väter und Mütter“. Und seit Einführung der Ehe
       für alle 2017 kommt es auch für die Eheschließung nicht mehr auf das
       Geschlecht an.
       
       taz: Also wurde das Familienrecht genderneutral? 
       
       Scheiwe: Ja. Nur beim Abstammungsrecht nicht. Ob die Regelungen über
       Mutterschaft und Vaterschaft geschlechtsneutral formuliert werden sollten,
       darüber besteht auch in der feministischen Diskussion keine Einigkeit. Wenn
       der Begriff der Mutter ersetzt wird durch „Geburtseltenrteil“ in der
       Regelung, dass Mutter eines Kindes die Frau ist, die das Kind geboren hat,
       ist die Frage, ob dahinter nicht die positiven Leistungen von Mutterschaft
       verschwinden? Unstrittig ist, dass es Reformbedarf bei der Mit-Mutterschaft
       in der lesbischen Ehe gibt. Ein Ehemann wird automatisch Vater, die Ehefrau
       einer Mutter nicht.
       
       taz: Und wo liegen die Probleme formaler Gleichheit? 
       
       Scheiwe: Es gibt keinen Weg zurück hinter geschlechtsneutrales Recht, weil
       damit Diskriminierungen durch und im Recht beseitigt wurden. Formale
       Gleichheit bedeutet aber nicht automatisch faktische, materielle
       Gleichheit. Das Risiko ist, dass die faktische Ungleichheit verschleiert
       wird. Aber trotz geschlechtsneutralem Recht gibt es das gender pay gap –
       Frauen verdienen durchschnittlich 16 Prozent weniger als Männer pro Stunde.
       
       taz: Und machen meist die Carearbeit. 
       
       Scheiwe: Genau, Mütter arbeiten achtmal so häufig in Teilzeit wie Väter,
       und Frauen verwenden im Schnitt 44 Prozent mehr Zeit täglich für unbezahlte
       Sorgearbeit als Männer. Man könnte erwarten, dass die formale Egalität dazu
       führt, dass Eltern gemeinschaftlich erziehen. Aber tatsächlich ist die
       Arbeitsteilung noch weitgehend traditionell. Und Frauen haben im Schnitt
       etwa 40 Prozent weniger Vermögen als Männer. Und guckt man auf die
       Alleinerziehenden, ist deren Armutsrisiko dreimal so hoch wie bei
       zusammenlebenden Paaren. An diesen faktischen Ungleichheiten hat die
       formale Gleichheit im Familienrecht nichts geändert.
       
       taz: Müsste Sorgearbeit nicht als Arbeit zählen? 
       
       Scheiwe: Dass wir die Arbeitsteilung bei der Sorge heute geschlechtsneutral
       als „Carearbeit“ bezeichnen, ist ein Ausdruck davon, dass Männer diese
       Arbeit genauso leisten können. Aber de facto ist es nicht so. Die große
       Reform wäre wirklich, dass Sorgearbeit sichtbar gemacht und besser
       anerkannt wird.
       
       taz: Und nun wird der Juristinnentag [3][erstmal nicht mehr vom
       Familienministerium gefördert]. Wie finden Sie das? 
       
       Scheiwe: Bedauerlich und sehr ärgerlich. Der Feministische Juristinnentag
       spielte bei den Reformen für [4][Gleichstellung] und
       [5][Gleichberechtigung] immer eine wichtige Rolle. Gleichstellung zu
       fördern, ist eine [6][Aufgabe des Bundesfamilienministeriums] und im
       Grundgesetz verankert. Von daher ändert sich das beim nächsten Mal
       hoffentlich, und es wird wieder gefördert.
       
       15 Apr 2026
       
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