# taz.de -- Gericht urteilt über Disziplinarklage: Frühere Bremer Bamf-Chefin soll Beamtenstatus verlieren
       
       > Ulrike B. war die Frau im Zentrum des vermeintlichen Bamf-Skandals.
       > Nachdem der verpufft ist, wird sie nun per Disziplinarrecht gemaßregelt.
       
 (IMG) Bild: Bremer Bamf-Gebäude: Jahrzehntelang war Ulrike B. als dessen Leiterin dafür zuständig, dass es geräuschlos und effizient arbeitete
       
       Ein Samsung-Tablet, eine Kaffeemaschine und zwei von anderen vorgestreckte
       Hotelübernachtungen in Hildesheim drohen Ulrike B. zu ruinieren. Laut einem
       am Montag veröffentlichten Urteil des Bremer Verwaltungsgerichts
       [1][verliert die ehemalige Leiterin der lokalen Außenstelle des Bundesamts
       für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ihren Beamtenstatus], ihre Bezüge und
       ihre Pensionsansprüche.
       
       Damit die 65-jährige Witwe und Mutter einer erwerbsgeminderten Tochter
       nicht völlig verarmt, soll sie rückwirkend hälftig gesetzlich
       rentenversichert werden. Ulrike B. war seit 1990 Beamtin und hatte ab 1992
       das Bremer Bamf aufgebaut. Jahrzehntelang war sie als dessen Leiterin dafür
       zuständig, dass es geräuschlos und effizient arbeitete. Ab Januar 2018 aber
       war sie vom inzwischen unbekannt verzogenen Bremer Staatsanwalt Johannes F.
       und mit ihm kooperierenden Medien [2][in den Mittelpunkt eines
       vermeintlichen ausländerrechtlichen Skandals] gerückt worden.
       
       Als haltlos erwies sich schließlich der Vorwurf, sie habe im Zuge der
       starken jesidischen Fluchtbewegungen, die vom völkermörderischen Terror des
       „Islamischen Staats“ ausgelöst waren, Neuankömmlingen aus dem Irak illegale
       Aufenthaltstitel verschafft. Die Rede war von „mindestens 1.200 Fällen“. Da
       aber war nichts dran.
       
       Noch nicht einmal die von öffentlich geäußertem Verfolgungseifer des
       damaligen Bundesinnenministers Horst Seehofer (CSU) befeuerte und gelenkte
       interne Komplettrevision der 16.000 Bremer Bamf-Akten aus dem Zeitraum von
       2002 bis 2016 hatte Ulrike B. und der von ihr gemanagten Außenstelle etwas
       anderes als korrekte und besonders zügige Erledigung nachweisen können.
       
       ## Vom vermeintlichen Skandal blieb wenig übrig
       
       Keine [3][einzige der ihr von der Staatsanwaltschaft Bremen zur Last
       gelegten Taten dieses Rechtskreises ließ das Landgericht überhaupt zur
       Verhandlung zu]. Und auch der Mitangeklagte Hildesheimer Rechtsanwalt Irfan
       Ç. wurde von allen ausländerrechtlichen Vorwürfen am 27. Mai 2021
       freigesprochen: Als Jeside mit Familie im Irak war er ein bevorzugter
       Ansprechpartner für Schutzsuchende aus Sindschar und der Provinz Ninawa.
       
       Verurteilt wurde Irfan Ç. damals zu 60 Tagessätzen „wegen einer pieseligen
       Vorteilsnahme“, wie sein Verteidiger Henning Sonnenberg die Begleichung
       einer Hotelrechnung für Ulrike B. einstufte. Sie hatte stets darauf
       insistiert, ihm den Betrag dann in bar ausgehändigt zu haben, als sie sich
       bei ihm zu Hause zum Aktenwälzen und anschließendem – wahrscheinlich
       familiären – Zusammensein trafen.
       
       „Dass sie den Betrag anschließend in bar zurückerstattet haben will, glaubt
       das Gericht ihr nicht“, heißt es nun im Urteil zur Disziplinarklage. Dabei
       stuft das Gericht dieses Bezahlmodell bei ihren acht weiteren Aufenthalten
       in derselben Location als plausibel ein. Bloß in diesem Fall hat sie nicht
       belegen können, wann sie das Geld vom Konto abgehoben hatte.
       
       Auch nicht folgen mochte das Verwaltungsgericht der Darstellung, nach der
       Ulrike B. eine von der Familie des Anwalts überlassene gebrauchte
       Kaffeemaschine mit Mahlfunktion und kleinen Mängeln nur einen geringfügigen
       Sachwert hatte. Und dann war da noch die Sache mit dem Tablet.
       
       ## Anwalt mit „geheimen Unterlagen versorgt“
       
       Den Plan, ihr das zu Weihnachten zu schenken, hatte Ulrike B. in einer
       Advents-Mail als „eine eigentlich unheimlich liebe Idee, die mich aber halb
       verrückt macht“, bezeichnet. Es gebe ja aus ihrer Sicht „wirklich keinen
       Grund, mir ein so großes Geschenk zu machen“, zitiert das Urteil die
       Korrespondenz. Trotzdem ist das persönliche Präsent dann offenbar bei ihr
       angelangt. Im August bedankt sie sich noch einmal in einer Mail für „den
       schönen Samsung Tablet“ und schildert, wie sie ihn gegen ihre Tochter
       verteidigt habe. Die hätte es sich nämlich, scheint’s, am liebsten unter
       den Nagel gerissen.
       
       Zugleich hält es das Verwaltungsgericht für erwiesen, dass Ulrike B. den
       Hildesheimer Anwalt „mit Informationen, persönlichen Daten und geheimen
       Unterlagen versorgt“ habe: Tatsächlich hatte das Bamf seinerzeit nahezu
       alle von ihm nicht für die Außendarstellung produzierten Dokumente als
       „vertraulich“ und „nur für den Dienstgebrauch“ gekennzeichnet – darunter
       auch solche, die in einem fairen Verfahren Antragssteller*innen
       zustehen würden.
       
       Aus Ulrike B.s Mailverkehr geht nicht nur deutlich hervor, dass sie sich
       über diese problematische Geheimhaltungspraxis schlicht hinweggesetzt hat,
       sondern auch, warum: Sie weiß sich umgeben von „Kollegen“, die politisch
       selbst nach Auffassung ihrer keineswegs als links verschrieenen
       Vorgesetzten „zurückhaltend formuliert eindeutig rechts einzuordnen“ seien.
       Ihr Ziel: die Behörde [4][vor massenhaft rechtswidrigen
       Ablehnungsbescheiden zu bewahren.]
       
       Das tut nach Auffassung des Verwaltungsgerichts nichts zur Sache: Das
       Selbstverständnis der Beklagten, die sich „aus eigenen Motiven nicht mehr
       an die Kernpflichten hielt“, sei einfach „fern vom Bild einer
       weisungsgebundenen Beamtin“. Durch die Indiskretionen sei das Vertrauen des
       Dienstherrn „endgültig zerstört“. Insofern komme als Sanktion „nur die
       Entfernung aus dem Beamtenverhältnis in Betracht“. Erlangt das Urteil
       Rechtskraft, muss sie auch die Kosten des Verfahrens tragen.
       
       13 Apr 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Disziplinarklage-gegen-Ulrike-B/!6073106
 (DIR) [2] https://www.sueddeutsche.de/meinung/asylbetrug-bremen-prantl-1.5287676
 (DIR) [3] /Urteil-im-Bamf-Prozess/!5770056
 (DIR) [4] /Bamf-Staatsanwaelte-und-Medien/!5775960
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Benno Schirrmeister
       
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