# taz.de -- Gericht urteilt über Disziplinarklage: Frühere Bremer Bamf-Chefin soll Beamtenstatus verlieren
> Ulrike B. war die Frau im Zentrum des vermeintlichen Bamf-Skandals.
> Nachdem der verpufft ist, wird sie nun per Disziplinarrecht gemaßregelt.
(IMG) Bild: Bremer Bamf-Gebäude: Jahrzehntelang war Ulrike B. als dessen Leiterin dafür zuständig, dass es geräuschlos und effizient arbeitete
Ein Samsung-Tablet, eine Kaffeemaschine und zwei von anderen vorgestreckte
Hotelübernachtungen in Hildesheim drohen Ulrike B. zu ruinieren. Laut einem
am Montag veröffentlichten Urteil des Bremer Verwaltungsgerichts
[1][verliert die ehemalige Leiterin der lokalen Außenstelle des Bundesamts
für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ihren Beamtenstatus], ihre Bezüge und
ihre Pensionsansprüche.
Damit die 65-jährige Witwe und Mutter einer erwerbsgeminderten Tochter
nicht völlig verarmt, soll sie rückwirkend hälftig gesetzlich
rentenversichert werden. Ulrike B. war seit 1990 Beamtin und hatte ab 1992
das Bremer Bamf aufgebaut. Jahrzehntelang war sie als dessen Leiterin dafür
zuständig, dass es geräuschlos und effizient arbeitete. Ab Januar 2018 aber
war sie vom inzwischen unbekannt verzogenen Bremer Staatsanwalt Johannes F.
und mit ihm kooperierenden Medien [2][in den Mittelpunkt eines
vermeintlichen ausländerrechtlichen Skandals] gerückt worden.
Als haltlos erwies sich schließlich der Vorwurf, sie habe im Zuge der
starken jesidischen Fluchtbewegungen, die vom völkermörderischen Terror des
„Islamischen Staats“ ausgelöst waren, Neuankömmlingen aus dem Irak illegale
Aufenthaltstitel verschafft. Die Rede war von „mindestens 1.200 Fällen“. Da
aber war nichts dran.
Noch nicht einmal die von öffentlich geäußertem Verfolgungseifer des
damaligen Bundesinnenministers Horst Seehofer (CSU) befeuerte und gelenkte
interne Komplettrevision der 16.000 Bremer Bamf-Akten aus dem Zeitraum von
2002 bis 2016 hatte Ulrike B. und der von ihr gemanagten Außenstelle etwas
anderes als korrekte und besonders zügige Erledigung nachweisen können.
## Vom vermeintlichen Skandal blieb wenig übrig
Keine [3][einzige der ihr von der Staatsanwaltschaft Bremen zur Last
gelegten Taten dieses Rechtskreises ließ das Landgericht überhaupt zur
Verhandlung zu]. Und auch der Mitangeklagte Hildesheimer Rechtsanwalt Irfan
Ç. wurde von allen ausländerrechtlichen Vorwürfen am 27. Mai 2021
freigesprochen: Als Jeside mit Familie im Irak war er ein bevorzugter
Ansprechpartner für Schutzsuchende aus Sindschar und der Provinz Ninawa.
Verurteilt wurde Irfan Ç. damals zu 60 Tagessätzen „wegen einer pieseligen
Vorteilsnahme“, wie sein Verteidiger Henning Sonnenberg die Begleichung
einer Hotelrechnung für Ulrike B. einstufte. Sie hatte stets darauf
insistiert, ihm den Betrag dann in bar ausgehändigt zu haben, als sie sich
bei ihm zu Hause zum Aktenwälzen und anschließendem – wahrscheinlich
familiären – Zusammensein trafen.
„Dass sie den Betrag anschließend in bar zurückerstattet haben will, glaubt
das Gericht ihr nicht“, heißt es nun im Urteil zur Disziplinarklage. Dabei
stuft das Gericht dieses Bezahlmodell bei ihren acht weiteren Aufenthalten
in derselben Location als plausibel ein. Bloß in diesem Fall hat sie nicht
belegen können, wann sie das Geld vom Konto abgehoben hatte.
Auch nicht folgen mochte das Verwaltungsgericht der Darstellung, nach der
Ulrike B. eine von der Familie des Anwalts überlassene gebrauchte
Kaffeemaschine mit Mahlfunktion und kleinen Mängeln nur einen geringfügigen
Sachwert hatte. Und dann war da noch die Sache mit dem Tablet.
## Anwalt mit „geheimen Unterlagen versorgt“
Den Plan, ihr das zu Weihnachten zu schenken, hatte Ulrike B. in einer
Advents-Mail als „eine eigentlich unheimlich liebe Idee, die mich aber halb
verrückt macht“, bezeichnet. Es gebe ja aus ihrer Sicht „wirklich keinen
Grund, mir ein so großes Geschenk zu machen“, zitiert das Urteil die
Korrespondenz. Trotzdem ist das persönliche Präsent dann offenbar bei ihr
angelangt. Im August bedankt sie sich noch einmal in einer Mail für „den
schönen Samsung Tablet“ und schildert, wie sie ihn gegen ihre Tochter
verteidigt habe. Die hätte es sich nämlich, scheint’s, am liebsten unter
den Nagel gerissen.
Zugleich hält es das Verwaltungsgericht für erwiesen, dass Ulrike B. den
Hildesheimer Anwalt „mit Informationen, persönlichen Daten und geheimen
Unterlagen versorgt“ habe: Tatsächlich hatte das Bamf seinerzeit nahezu
alle von ihm nicht für die Außendarstellung produzierten Dokumente als
„vertraulich“ und „nur für den Dienstgebrauch“ gekennzeichnet – darunter
auch solche, die in einem fairen Verfahren Antragssteller*innen
zustehen würden.
Aus Ulrike B.s Mailverkehr geht nicht nur deutlich hervor, dass sie sich
über diese problematische Geheimhaltungspraxis schlicht hinweggesetzt hat,
sondern auch, warum: Sie weiß sich umgeben von „Kollegen“, die politisch
selbst nach Auffassung ihrer keineswegs als links verschrieenen
Vorgesetzten „zurückhaltend formuliert eindeutig rechts einzuordnen“ seien.
Ihr Ziel: die Behörde [4][vor massenhaft rechtswidrigen
Ablehnungsbescheiden zu bewahren.]
Das tut nach Auffassung des Verwaltungsgerichts nichts zur Sache: Das
Selbstverständnis der Beklagten, die sich „aus eigenen Motiven nicht mehr
an die Kernpflichten hielt“, sei einfach „fern vom Bild einer
weisungsgebundenen Beamtin“. Durch die Indiskretionen sei das Vertrauen des
Dienstherrn „endgültig zerstört“. Insofern komme als Sanktion „nur die
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis in Betracht“. Erlangt das Urteil
Rechtskraft, muss sie auch die Kosten des Verfahrens tragen.
13 Apr 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Disziplinarklage-gegen-Ulrike-B/!6073106
(DIR) [2] https://www.sueddeutsche.de/meinung/asylbetrug-bremen-prantl-1.5287676
(DIR) [3] /Urteil-im-Bamf-Prozess/!5770056
(DIR) [4] /Bamf-Staatsanwaelte-und-Medien/!5775960
## AUTOREN
(DIR) Benno Schirrmeister
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