# taz.de -- Klingbeil will Steuerreform: Ehegattensplitting light
       
       > Ökonom:innen und Sozialverbände fordern seit Langem, das
       > Ehegattensplitting zu reformieren. Lars Klingbeil will das nun machen.
       > Was plant er genau?
       
 (IMG) Bild: Weil die Steuerlast mit wachsendem Einkommen steigt, profitieren Paare mit ungleichem Einkommen am stärksten
       
       Was die OECD am Donnerstag in Paris forderte, dürfte Musik in den Ohren
       Lars Klingbeils gewesen sein. Die Organisation für wirtschaftliche
       Zusammenarbeit und Entwicklung forderte die Abschaffung des
       Ehegattensplittings. Das, und die Regelungen für Minijobs, „führten dazu,
       dass sich für Zweitverdiener, meist Frauen, eine Ausweitung ‌der
       Arbeitszeit kaum lohne“, heißt es in dem OECD-Bericht.
       
       Erst Ende März hatte Klingbeil (SPD) [1][selbst die Reform des
       Ehegattensplittings gefordert]. Es sei „ein Steuersystem aus dem letzten
       Jahrhundert“, so der Bundesfinanzminister, das Fehlanreize schaffe und vor
       allem Frauen in der Teilzeitfalle hielte. Nun will sein Ministerium das
       Steuermodell reformieren, wie aus einem Papier aus dem Finanzministerium
       hervorgeht, das der taz vorliegt.
       
       Das 1958 noch unter Konrad Adenauer eingeführte [2][Ehegattensplitting]
       stellt Ehepaare steuerlich besser. Dabei werden ihre Einkommen summiert und
       dann halbiert. Weil die Steuerlast mit wachsendem Einkommen steigt,
       profitieren Paare mit ungleichem Einkommen am stärksten. Das kann
       bestehende soziale Normen zementieren: Männer als Haupt- oder
       Alleinverdiener, Frauen in Teilzeit oder mit Minijob. Für die Person mit
       geringerem Einkommen wirkt sich dies negativ auf die Rentenansprüche oder
       das Elterngeld aus.
       
       Der Finanzminister schlägt deshalb jetzt das „fiktive Realsplitting“ für
       neu geschlossene Ehen vor. Zukünftig gäbe es einen festen Grundfreibetrag,
       der zwischen den Partner:innen steueroptimiert verschoben werden kann.
       Im Gespräch sind derzeit 13.805 Euro – die Höhe bemisst sich an den aktuell
       geltenden Unterhaltsansprüchen in einer Partner:innenschaft. Für alle Ehen
       soll darüber hinaus die Lohnsteuerklassen III und V abgeschafft werden.
       Stattdessen sollen Eheleute die Steuerklasse IV erhalten, in der Steuern
       fairer berechnet werden können.
       
       ## Besonders Alleinverdiener-Haushalte würden weniger profitieren
       
       Laut [3][einer ähnlichen Berechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft
       (IW)] würden durch die Reform insbesondere Alleinverdiener-Haushalte
       weniger stark profitieren. Verdient eine Person beispielsweise 70.000 Euro,
       die Ehepartnerin nichts, läge der Steuervorteil nur noch bei rund 4.900
       Euro statt bei rund 7.000 jährlich. Für Paare, die gleich oder annähernd
       gleich verdienen, würden sich die Steuerbelastungen kaum ändern.
       
       Angesichts des Drängens nach höherer Erwerbstätigkeit – [4][beispielsweise
       bei Bürgergeldempfänger:innen] – wäre zu vermuten, dass der
       Vorschlag auch bei der Union Anklang findet. Allerdings lehnt die Partei
       dies bislang mit dem Verweis auf den grundrechtlich garantierten besonderen
       Schutz der Ehe ab. Familienministerin Prien (CDU) zeigte sich dem Vorschlag
       gegenüber zwar offen, Bundeskanzler Merz jedoch weniger: „Ich bin von
       dieser Behauptung nicht überzeugt, dass das Ehegattensplitting die
       Beschäftigung von Frauen behindert.“
       
       Die Wirtschaftswissenschaft sagt anderes. „Verschiedene Studien mit sehr
       unterschiedlichen methodischen Herangehensweisen haben immer wieder
       gezeigt, dass vom Ehegattensplitting negative Arbeitsanreize für Frauen
       ausgehen“, sagt Katharina Wrohlich. Ihre Forschungsgruppe „Gender
       Economics“ beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung veröffentlichte
       [5][im März eine Studie] dazu, welche Rolle finanzielle Anreize bei der
       Erwerbsbeteiligung von Frauen ab 45 Jahren spielen. Diese zeigte, dass
       viele Frauen, die nicht oder in Teilzeit erwerbstätig sind, angeben, dass
       es sich finanziell nicht lohnen würde, mehr zu arbeiten. Die Abschaffung
       des Ehegattensplittings und eine individuelle Besteuerung könnte so bis zu
       175.000 Vollzeitäquivalente generieren.
       
       Die Reformidee Klingbeils hätte zwar eine weniger starke Wirkung auf die
       Erwerbsbeteiligung von Frauen, so Wrohlich. Unter anderem, weil sie nur für
       neu geschlossene Ehen gelten soll. „Zusammen mit anderen Maßnahmen, wie der
       ebenfalls diskutierten Abschaffung der [6][beitragsfreien Mitversicherung
       von Ehepartner:innen] und der [7][Abschaffung des Minijobs] könnte es
       aber positive Effekte geben.“ Alle drei Punkte – Ehegattensplitting,
       beitragsfreie Mitversicherung und Minijobs – dürften auch in der kommenden
       Woche zentrale Punkte im Ringen um Strukturreformen sein.
       
       10 Apr 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Reden/2026/2026-03-25-lars-klingbeil-bei-bertelsmann-stiftung.html
 (DIR) [2] /Reform-der-Steuerklassen/!6023631
 (DIR) [3] https://www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/tobias-hentze-was-eine-reform-unterm-strich-bedeutet.html
 (DIR) [4] /Abschaffung-des-Buergergelds/!6145563
 (DIR) [5] https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/erwerbsbeteiligung-von-frauen-ab-45
 (DIR) [6] /Krankenkasse-und-Spardebatte/!6165683
 (DIR) [7] /Debatte-um-556-Euro-Job/!6129234
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Amelie Sittenauer
       
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