# taz.de -- Klingbeil will Steuerreform: Ehegattensplitting light
> Ökonom:innen und Sozialverbände fordern seit Langem, das
> Ehegattensplitting zu reformieren. Lars Klingbeil will das nun machen.
> Was plant er genau?
(IMG) Bild: Weil die Steuerlast mit wachsendem Einkommen steigt, profitieren Paare mit ungleichem Einkommen am stärksten
Was die OECD am Donnerstag in Paris forderte, dürfte Musik in den Ohren
Lars Klingbeils gewesen sein. Die Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung forderte die Abschaffung des
Ehegattensplittings. Das, und die Regelungen für Minijobs, „führten dazu,
dass sich für Zweitverdiener, meist Frauen, eine Ausweitung der
Arbeitszeit kaum lohne“, heißt es in dem OECD-Bericht.
Erst Ende März hatte Klingbeil (SPD) [1][selbst die Reform des
Ehegattensplittings gefordert]. Es sei „ein Steuersystem aus dem letzten
Jahrhundert“, so der Bundesfinanzminister, das Fehlanreize schaffe und vor
allem Frauen in der Teilzeitfalle hielte. Nun will sein Ministerium das
Steuermodell reformieren, wie aus einem Papier aus dem Finanzministerium
hervorgeht, das der taz vorliegt.
Das 1958 noch unter Konrad Adenauer eingeführte [2][Ehegattensplitting]
stellt Ehepaare steuerlich besser. Dabei werden ihre Einkommen summiert und
dann halbiert. Weil die Steuerlast mit wachsendem Einkommen steigt,
profitieren Paare mit ungleichem Einkommen am stärksten. Das kann
bestehende soziale Normen zementieren: Männer als Haupt- oder
Alleinverdiener, Frauen in Teilzeit oder mit Minijob. Für die Person mit
geringerem Einkommen wirkt sich dies negativ auf die Rentenansprüche oder
das Elterngeld aus.
Der Finanzminister schlägt deshalb jetzt das „fiktive Realsplitting“ für
neu geschlossene Ehen vor. Zukünftig gäbe es einen festen Grundfreibetrag,
der zwischen den Partner:innen steueroptimiert verschoben werden kann.
Im Gespräch sind derzeit 13.805 Euro – die Höhe bemisst sich an den aktuell
geltenden Unterhaltsansprüchen in einer Partner:innenschaft. Für alle Ehen
soll darüber hinaus die Lohnsteuerklassen III und V abgeschafft werden.
Stattdessen sollen Eheleute die Steuerklasse IV erhalten, in der Steuern
fairer berechnet werden können.
## Besonders Alleinverdiener-Haushalte würden weniger profitieren
Laut [3][einer ähnlichen Berechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft
(IW)] würden durch die Reform insbesondere Alleinverdiener-Haushalte
weniger stark profitieren. Verdient eine Person beispielsweise 70.000 Euro,
die Ehepartnerin nichts, läge der Steuervorteil nur noch bei rund 4.900
Euro statt bei rund 7.000 jährlich. Für Paare, die gleich oder annähernd
gleich verdienen, würden sich die Steuerbelastungen kaum ändern.
Angesichts des Drängens nach höherer Erwerbstätigkeit – [4][beispielsweise
bei Bürgergeldempfänger:innen] – wäre zu vermuten, dass der
Vorschlag auch bei der Union Anklang findet. Allerdings lehnt die Partei
dies bislang mit dem Verweis auf den grundrechtlich garantierten besonderen
Schutz der Ehe ab. Familienministerin Prien (CDU) zeigte sich dem Vorschlag
gegenüber zwar offen, Bundeskanzler Merz jedoch weniger: „Ich bin von
dieser Behauptung nicht überzeugt, dass das Ehegattensplitting die
Beschäftigung von Frauen behindert.“
Die Wirtschaftswissenschaft sagt anderes. „Verschiedene Studien mit sehr
unterschiedlichen methodischen Herangehensweisen haben immer wieder
gezeigt, dass vom Ehegattensplitting negative Arbeitsanreize für Frauen
ausgehen“, sagt Katharina Wrohlich. Ihre Forschungsgruppe „Gender
Economics“ beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung veröffentlichte
[5][im März eine Studie] dazu, welche Rolle finanzielle Anreize bei der
Erwerbsbeteiligung von Frauen ab 45 Jahren spielen. Diese zeigte, dass
viele Frauen, die nicht oder in Teilzeit erwerbstätig sind, angeben, dass
es sich finanziell nicht lohnen würde, mehr zu arbeiten. Die Abschaffung
des Ehegattensplittings und eine individuelle Besteuerung könnte so bis zu
175.000 Vollzeitäquivalente generieren.
Die Reformidee Klingbeils hätte zwar eine weniger starke Wirkung auf die
Erwerbsbeteiligung von Frauen, so Wrohlich. Unter anderem, weil sie nur für
neu geschlossene Ehen gelten soll. „Zusammen mit anderen Maßnahmen, wie der
ebenfalls diskutierten Abschaffung der [6][beitragsfreien Mitversicherung
von Ehepartner:innen] und der [7][Abschaffung des Minijobs] könnte es
aber positive Effekte geben.“ Alle drei Punkte – Ehegattensplitting,
beitragsfreie Mitversicherung und Minijobs – dürften auch in der kommenden
Woche zentrale Punkte im Ringen um Strukturreformen sein.
10 Apr 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Reden/2026/2026-03-25-lars-klingbeil-bei-bertelsmann-stiftung.html
(DIR) [2] /Reform-der-Steuerklassen/!6023631
(DIR) [3] https://www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/tobias-hentze-was-eine-reform-unterm-strich-bedeutet.html
(DIR) [4] /Abschaffung-des-Buergergelds/!6145563
(DIR) [5] https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/erwerbsbeteiligung-von-frauen-ab-45
(DIR) [6] /Krankenkasse-und-Spardebatte/!6165683
(DIR) [7] /Debatte-um-556-Euro-Job/!6129234
## AUTOREN
(DIR) Amelie Sittenauer
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