# taz.de -- Urteil gegen Big-Tech-Konzerne: Ja, das Zeug kann süchtig machen
       
       > In einem US-Verfahren gegen Big-Tech-Konzerne sprechen Geschworene einer
       > Betroffenen Schadensersatz zu. Das Urteil könnte ein Anfang sein.
       
 (IMG) Bild: Freude vor dem Gerichtsgebäude in Los Angeles nach der Urteilsverkündung zu Meta und Google
       
       Können [1][Online-Plattformen wie Instagram und Youtube süchtig] machen?
       Das ist die Kernfrage, die vor einem Gericht in Los Angeles verhandelt
       wurde. Die Geschworenen haben entschieden: Ja, das ist so – und sprachen
       der Klägerin [2][Schadensersatz in Millionenhöhe] zu. Es wird wohl nicht
       das letzte Urteil in diesem Verfahren sein. Die beklagten Konzerne Meta und
       Google kündigten an, die Entscheidung anzufechten. Doch der Fall könnte
       etwas viel Mächtigeres sein: der Startpunkt für eine Wende.
       
       Denn unter Wissenschaftler:innen, Verbraucherschützer:innen und
       Digitalexpert:innen herrscht mittlerweile weitgehend Konsens, dass
       die Plattformen teilweise auf suchterzeugende Mechanismen setzen. Da sind
       zum Beispiel automatisch aktivierte Push-Nachrichten, die in schneller
       Abfolge aufploppen und Konzentration verhindern, wenn sich das Smartphone
       in der Nähe der Nutzer:innen befindet. Da ist Autoplay als Standard –
       ist ein Video zu Ende, startet automatisch das nächste. Da ist das endlose
       Scrollen, das Nutzer:innen das Gefühlt gibt, die App oder Website nicht
       schließen zu können, schließlich könnte noch ein interessanter Inhalt
       auftauchen.
       
       Das Urteil kommt zu einem Zeitpunkt, an dem in vielen Ländern die Praktiken
       der Big-Tech-Konzerne kritischer gesehen werden. In Deutschland ist derzeit
       die beliebte Antwort darauf ein [3][Mindestalter für die Nutzung] – als
       wären Menschen ab 14 oder 16 nicht von den negativen Folgen betroffen. Das
       Argument gegen ein Verbot der Suchtmechanismen als bessere Alternative zur
       Altersgrenze lautet oft: Was solle Deutschland oder Europa schon machen,
       solange die USA nicht mitziehen?
       
       Doch das Urteil zeigt: Auch dort nimmt der Widerstand zu. Zwar ist eine
       Schadensersatzsumme von 6 Millionen US-Dollar nicht hoch. Doch das kann
       sich drehen. Es stehen weitere Prozesse an, entsprechende Urteile wären
       eine Basis für Klagen weiterer Betroffener. Und wenn es auf einmal um
       nennenswerte Geldsummen geht, können auch resistente Unternehmen ganz
       schnell etwas ändern.
       
       26 Mar 2026
       
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