# taz.de -- Urteil gegen Big-Tech-Konzerne: Ja, das Zeug kann süchtig machen
> In einem US-Verfahren gegen Big-Tech-Konzerne sprechen Geschworene einer
> Betroffenen Schadensersatz zu. Das Urteil könnte ein Anfang sein.
(IMG) Bild: Freude vor dem Gerichtsgebäude in Los Angeles nach der Urteilsverkündung zu Meta und Google
Können [1][Online-Plattformen wie Instagram und Youtube süchtig] machen?
Das ist die Kernfrage, die vor einem Gericht in Los Angeles verhandelt
wurde. Die Geschworenen haben entschieden: Ja, das ist so – und sprachen
der Klägerin [2][Schadensersatz in Millionenhöhe] zu. Es wird wohl nicht
das letzte Urteil in diesem Verfahren sein. Die beklagten Konzerne Meta und
Google kündigten an, die Entscheidung anzufechten. Doch der Fall könnte
etwas viel Mächtigeres sein: der Startpunkt für eine Wende.
Denn unter Wissenschaftler:innen, Verbraucherschützer:innen und
Digitalexpert:innen herrscht mittlerweile weitgehend Konsens, dass
die Plattformen teilweise auf suchterzeugende Mechanismen setzen. Da sind
zum Beispiel automatisch aktivierte Push-Nachrichten, die in schneller
Abfolge aufploppen und Konzentration verhindern, wenn sich das Smartphone
in der Nähe der Nutzer:innen befindet. Da ist Autoplay als Standard –
ist ein Video zu Ende, startet automatisch das nächste. Da ist das endlose
Scrollen, das Nutzer:innen das Gefühlt gibt, die App oder Website nicht
schließen zu können, schließlich könnte noch ein interessanter Inhalt
auftauchen.
Das Urteil kommt zu einem Zeitpunkt, an dem in vielen Ländern die Praktiken
der Big-Tech-Konzerne kritischer gesehen werden. In Deutschland ist derzeit
die beliebte Antwort darauf ein [3][Mindestalter für die Nutzung] – als
wären Menschen ab 14 oder 16 nicht von den negativen Folgen betroffen. Das
Argument gegen ein Verbot der Suchtmechanismen als bessere Alternative zur
Altersgrenze lautet oft: Was solle Deutschland oder Europa schon machen,
solange die USA nicht mitziehen?
Doch das Urteil zeigt: Auch dort nimmt der Widerstand zu. Zwar ist eine
Schadensersatzsumme von 6 Millionen US-Dollar nicht hoch. Doch das kann
sich drehen. Es stehen weitere Prozesse an, entsprechende Urteile wären
eine Basis für Klagen weiterer Betroffener. Und wenn es auf einmal um
nennenswerte Geldsummen geht, können auch resistente Unternehmen ganz
schnell etwas ändern.
26 Mar 2026
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(DIR) Svenja Bergt
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