# taz.de -- 50 Jahre Militärputsch in Argentinien: „All diese Bemühungen sind zusammengebrochen“
       
       > Richter Daniel Rafecas sieht die Aufarbeitung der Diktatur nicht durch
       > Präsident Milei gefährdet. Auf das internationale Völkerrecht blickt er
       > pessimistisch.
       
 (IMG) Bild: Richter Daniel Rafecas
       
       taz: Herr Rafecas, wie steht es heute um die juristische Aufarbeitung der
       brutalen Verbrechen der Diktatur? 
       
       Daniel Rafecas: Zumindest in den letzten 20 Jahren konnte die argentinische
       Justiz die Verfahren ohne jegliche Einmischung der jeweiligen Regierungen
       fortsetzen, und das bis heute.
       
       taz: Aber wird der libertäre [1][Präsident Javier Milei] nicht gerade wegen
       seiner Kettensägenpolitik in Bezug auf die Aufarbeitung dieser Verbrechen
       kritisiert? 
       
       Rafecas: Es stimmt, dass die derzeitige Regierung in den letzten zwei
       Jahren deutlich gemacht hat, dass sie eine andere Sichtweise auf die
       Ereignisse der 1970er Jahre vertritt. Ebenso stimmt es, dass sie die
       Anklageabteilung des Menschenrechtssekretariats aufgelöst und damit die
       staatliche Unterstützung für gerichtliche Ermittlungen innerhalb der
       Exekutive eingeschränkt hat. Und sie hat Gedenkstätten geschlossen oder das
       Personal für diese Angelegenheiten drastisch reduziert. Dies alles hat
       jedoch weder zu direktem noch zu indirektem Einfluss oder Druck auf die
       Justiz geführt. In meinem Fall als Richter der wohl größten Untersuchung
       von Verbrechen gegen die Menschlichkeit aus den 1970er Jahren, die hier vor
       diesem Gericht verhandelt wird, arbeiten wir genau wie vor 10 oder 20
       Jahren – mit denselben Mitarbeitern und nach denselben Gesetzen.
       
       taz: Es kursieren Gerüchte, der Präsident plane für den 24. März eine
       Amnestie für Militärangehörige, die wegen Menschenrechtsverbrechen
       verurteilt wurden. Wäre das rechtlich möglich? 
       
       Rafecas: Das wäre ein kolossaler methodischer, politischer und historischer
       Fehler. Seit 2005 hat der oberste Gerichtshof stets festgestellt, dass
       Verbrechen wie das Verschwindenlassen von Personen, Entführungen und
       Folter, die von der Diktatur systematisch begangen wurden, Verbrechen gegen
       die Menschlichkeit darstellen. Als solche können sie nicht begnadigt
       werden. Sollte der Präsident sich dennoch dazu entschließen, würde der
       oberste Gerichtshof die Begnadigungen innerhalb weniger Wochen für ungültig
       erklären.
       
       taz: Warum sind Verurteilungen von Militärangehörigen der Diktatur wegen
       Mordes die Ausnahme geblieben? 
       
       Rafecas: Die Diktatur war äußerst effizient darin, die Überreste der zur
       Ermordung ausgewählten Opfer verschwinden zu lassen. Das hat zur
       Konsequenz, dass wir in den rechtsstaatlichen Verfahren daran gehindert
       sind, die Täter wegen Morden zu verfolgen, da wir schlicht so gut wie
       nichts über dieses Verbrechen wissen. Die meisten Verurteilungen erfolgen
       wegen Freiheitsberaubung, Entführung, sexuellen Missbrauchs oder
       Plünderung, nur wenige wegen Mordes.
       
       taz: Der Mangel an Informationen wird oft auf einen Schweigepakt
       zurückgeführt. Was ist damit gemeint? 
       
       Rafecas: Der Schweigepakt ist ein umgangssprachlicher Begriff, kein
       juristischer. Er bezieht sich auf die weit verbreitete Übereinkunft unter
       den Angeklagten, nicht bei den gerichtlichen Ermittlungen zu kooperieren.
       Das bedeutet, keine Informationen preiszugeben, keine Daten beizusteuern,
       die Taten nicht zu gestehen, keine Reue zu zeigen und stattdessen die
       ideologischen und politischen Rechtfertigungen für die Repression zu
       bekräftigen, indem sie als Krieg dargestellt wird. Der Schweigepakt basiert
       aber auch auf der Tatsache, dass es für die Angeklagten keine
       Zugeständnisse gibt.
       
       taz: Was meinen Sie damit? 
       
       Rafecas: Anders als beispielsweise in Kolumbien und Südafrika hat der
       argentinische Staat beschlossen, den Angeklagten keinerlei Anreize für
       eventuelle Aussagen zu bieten. Dies ist auch die entschiedene und
       unnachgiebige Haltung der [2][Opfer] in Argentinien.
       Menschenrechtsorganisationen wie die Mütter und Großmütter der [3][Plaza de
       Mayo] waren und sind in diesem Punkt kompromisslos. Diese Haltung wurde
       gewissermaßen durchgehend auch vom Parlament und der Exekutive unterstützt.
       Einmal war ein angeklagtes Mitglied des Geheimdienstes daran interessiert,
       ein Geständnis abzulegen, aber nur für eine Gegenleistung. Ich hatte ihm
       nichts anzubieten.
       
       taz: Argentinien gilt als Vorbild für die strafrechtliche Verfolgung von
       Staatsverbrechen. Wie beurteilen Sie die Anwendung des internationalen
       Völkerrechts angesichts der heutigen Kriege?
       
       Rafecas: Das Völkerrecht, wie wir es kannten und aus dem der Internationale
       Gerichtshof in Den Haag und der Internationale Strafgerichtshof
       hervorgegangen sind, all diese Fortschritte, all diese Bemühungen sind
       völlig zusammengebrochen.
       
       23 Mar 2026
       
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