# taz.de -- Medizinisches Cannabis: Grünes in der Grauzone
> Medizinalcannabis ist seit der Teillegalisierung von 2024 leicht
> erhältlich. Dabei machen Händler von gesetzlichen Grauzonen Gebrauch.
(IMG) Bild: Seit der Teillegalisierung von 2024 ist der Import von Cannabis nach Deutschland stark angestiegen
Nur 60 Minuten nachdem ich bei einem Selbstversuch im Internet auf die
Werbung geklickt habe, klingelt es an der Tür. Ein Uber-Lieferant hält eine
Papiertüte in der Hand, darin befinden sich fünf Gramm der Cannabissorte
„Tannenbusch“.
Dabei handelt es sich um ein neues Produkt des Deutschrappers und
selbsternannten „Ganja-Barons“ SSIO. Der Rapper vertreibt Cannabis
neuerdings unter seiner eigenen Marke, benannt nach dem Bezirk in Bonn, in
dem der Musiker aufgewachsen ist. Dass sein „Haschbusiness nicht
durchschaubar wie getönte Scheiben“ ist, gab SSIO bereits 2019 auf dem
Track „Warum lügst du?“ zu.
Nun scheint dem Rapper der Sprung vom Drogenboss zum Unternehmer gelungen
zu sein – und das, ohne [1][das Geschäftsmodell] gewechselt zu haben. Im
Internet wirbt er mit einer Zustellung der Ware in weniger als einer Stunde
in Berlin und anderen Großstädten Deutschlands.
Durch die [2][2024 erfolgte Teillegalisierung von Cannabis] fallen der
Vertrieb und Konsum von Cannabis nicht mehr unter das
Betäubungsmittelgesetz. Illegal ist der Verkauf im Normalfall aber
weiterhin. Eine Ausnahme stellt der Handel mit [3][medizinischem Cannabis]
dar, für den Händler bei den entsprechenden bundesbehördlichen
Zulassungsstellen Genehmigungen erhalten können.
Zwar bleibt es als Medikament verschreibungspflichtig. Doch seit Cannabis
nicht mehr als Betäubungsmittel gehandelt wird, ist die Verschreibung eine
reine Formsache. Und ein potenzieller [4][Missbrauch von Medizinalcannabis]
umso leichter.
## Verschreibungsgrund frei wählbar
SSIO präsentiert sich auf tannenbusch.de im weißen Kittel. Mit der Hand
weist er auf einen Button mit der Aufschrift „Zur Telemedizin“. Dahinter
verbirgt sich ein Formular samt Anleitung: „So wirst du Patientin.“ Nötig
für den erfolgreichen Abschluss des Bestellvorgangs von medizinischem
Marihuana ist, einen Verschreibungsgrund auszusuchen: Schlafstörungen,
Migräne, chronische Schmerzen. Auch zur Behandlung von Multipler Sklerose
kann Cannabis dienen.
Wenige Minuten nach Ausfüllen des Fragebogens fliegt ein ärztliches
Gutachten ins E-Mail-Postfach und zur ausgewählten Apotheke. Diese händigt
das bestellte Cannabis an den Lieferdienst aus. Unternehmen wie Gogreen,
Nordleaf und Bloomberg werben mit dem niederschwelligen Bestellservice,
verweisen auf das Formular und von dort direkt auf Bestellseiten mit
Dutzenden Cannabisprodukten.
Nach Einschätzung von Stefan Schmidt vom Berliner Apothekerverband legt das
gesamte Geschäftsmodell nahe, „dass der Gesetzgeber solche Modelle nicht im
Kopf hatte“, als 2024 das Cannabisgesetz in Kraft trat. „Eine
Diagnosestellung mit einem schablonenartigen Kurzfragebogen und ohne
persönlichen Kontakt zu einer Ärztin oder einem Arzt“ werde
Patient:innen laut Schmidt nicht gerecht.
Außerdem ist Schmidt bei Durchsicht der Bestellplattformen aufgefallen,
dass diese einen „auffälligen Schwerpunkt auf THC-reichen Sorten“ haben.
Dieses Angebot sei „nicht wirklich dafür da, Krankheitsbilder zu behandeln,
die klassischerweise mit Medizinalcannabis behandelt werden“, bemerkt der
Apotheker.
Die Bewerbung von Medikamenten ist mit dem sogenannten
Heilmittelwerbegesetz zudem stark reguliert. Auch das Cannabisgesetz von
2024 sieht explizit ein „generelles Werbe- und Sponsoringverbot für
Cannabis“ vor.
Die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg erklärte auf Anfrage der taz, man
führe gerade ein Verfahren zu der Frage durch, wo eine zulässige
Information zu Medizinalcannabis ende und wo die unzulässige Werbung für
verschreibungspflichtige Arzneimittel beginne. Die Zentrale ist mit einer
entsprechenden Klage gegen das Unternehmen „Bloomwell“ vor den
Bundesgerichtshof gezogen. Ein Urteil wird für den 26. März erwartet.
17 Mar 2026
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## AUTOREN
(DIR) Nathan Pulver
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