# taz.de -- Legalisierung von Cannabis: 208 Cannabis-Strafen aufgehoben
       
       > Nach der Legalisierung hat die Berliner Gesundheitsverwaltung 5.100 alte
       > Fälle nach einer Amnestie überprüft. Die meisten Strafen bleiben
       > bestehen.
       
 (IMG) Bild: Drei Pflanzen sind für den Eigengebrauch erlaubt
       
       dpa | Seit der Legalisierung von Cannabis vor gut zwei Jahren sind in
       Berlin bislang in 208 Fällen bereits verhängte Strafen wegen Verstößen mit
       Marihuana oder Haschisch erlassen worden. In 96 Verfahren wurden die
       Strafen neu bestimmt, wie aus einer Antwort der Gesundheitsverwaltung auf
       eine schriftliche Anfrage des Grünen-Abgeordneten Vasili Franco hervorgeht.
       
       In etwa 5.100 überprüften Fällen blieb es den Angaben nach bei der gleichen
       Strafe. Aus der Haft entlassen worden sei zwischen März 2025 und März 2026
       niemand. Stichtag für die Erhebung der Daten ist der 13. März 2026.
       
       Hintergrund ist die im Gesetz vorgesehene Amnestieregelung für ältere
       Fälle. Sie betrifft vor allem noch laufende Ermittlungsverfahren sowie
       Urteile, bei denen Geldstrafen noch nicht bezahlt oder Gefängnisstrafen
       noch nicht abgesessen wurden. Diese Verfahren müssen überprüft werden, um
       festzustellen, ob die Urteile ganz oder teilweise unter die beabsichtigte
       Amnestie fallen.
       
       ## Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
       
       Für den Zeitraum von April 2025 und Februar 2026 listet die Verwaltung
       2.189 Straftaten im Zusammenhang mit dem Cannabisgesetz auf. Darunter
       fallen 1.245 Fälle von unerlaubtem Handel und 76 Straftaten wegen des
       unerlaubten privaten Anbaus von mehr als drei Pflanzen. Seit dem 1. April
       2024 dürfen Erwachsene bis zu drei Cannabispflanzen privat anbauen.
       
       Die Polizei stellte außerdem 76 Ordnungswidrigkeiten fest. In 17 Fällen
       ging es um Verstöße in Konsumverbotszonen rund um Spielplätze, in 16 Fällen
       um ein geringfügiges Überschreiten der Besitzobergrenze außerhalb des
       Wohnsitzes. Jeweils 10 Verstöße betrafen das Kiffen in Gegenwart von
       Minderjährigen sowie in unmittelbarer Nähe von Schulen oder Einrichtungen
       für Kinder und Jugendliche.
       
       Erwachsene dürfen in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm Cannabis mit sich
       führen. In der Nähe von Schulen und Spielplätzen ist das Kiffen in einem
       Umkreis von 100 Metern verboten.
       
       8 Apr 2026
       
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