# taz.de -- Cannabis-Clubs in Deutschland: Bitte durchziehen
> Das Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis setzt auf Anbauvereine, um
> den Schwarzmarkt zu verringern. Aber in der Praxis werden diese
> behindert.
(IMG) Bild: Ein Vereinsmitglied begutachtet die Cannabispflanzen eines Cannabis Social Club in Niedersachsen
Die Euphorie war groß in der Kifferszene, als der Gesetzgeber im Rahmen der
am 1. April 2024 beschlossenen [1][Teillegalisierung von Cannabis]
sogenannte Anbauvereinigungen als Hauptbezugsquelle für die legale
Versorgung von Graskonsumenten vorsah. Überall in der Republik wurden Pläne
geschmiedet, selbst so einen Verein, oft auch Cannabis Social Club genannt,
zu gründen. Anbaufläche anmieten, separate Abgabestelle für die frischen
Blüten an die Vereinsmitglieder einrichten – so schwer könne das ja nicht
sein.
Sogar von ein paar Minijobs wurde geträumt, die dabei entstehen könnten.
Gemeinsam so den Schwarzmarkt trockenzulegen, das war das Ziel, von dem man
dachte, er sei auch im Sinne des Gesetzgebers.
Doch es kam ganz anders, wie auch der [2][zweite Zwischenbericht der
Evaluation des Konsumcannabisgesetzes darlegt]. Dort heißt es, dass die
Anbauvereinigungen bislang ihr „Potenzial nicht entfalten“ konnten. Stand
Ende Oktober 2025 seien demnach die Clubs für lediglich 3,5 Prozent der
Konsumenten bundesweit die primäre Versorgungsquelle.
Der Hauptgrund für diese Fehlentwicklung ist schnell benannt: Die leidige
Bürokratie, die sich allerlei Schikanen ausgedacht hat, um bloß nicht den
Eindruck entstehen zu lassen, im Rahmen der Teillegalisierung zu wenig für
Gesundheits- und Jugendschutz zu tun.
## Strenges Werbeverbot
So wurde beispielsweise ein strenges Werbe- und sogar Informationsverbot
erlassen. Mario Gäde, Vorstandsvorsitzender des Berliner Clubs White Lake
Weed, meint dazu, dass es deswegen nur logisch sei, dass Konsumenten nicht
so richtig auf die Clubs anspringen. Schließlich könnten sie auf deren
Webseiten nicht wirklich erfahren, was genau ihnen dort geboten würde.
Dazu kommen allerlei praxisferne Auflagen wie das Gebot, dass jedes
Vereinsmitglied sich beim Anbau der Pflanzen persönlich einbringen müsse.
Dabei hat sicherlich nicht jeder Gelegenheitskiffer Lust darauf, auch noch
zu gärtnern, um sich dafür seine erlaubten 50 Gramm Cannabis im Monat für
einen Mitgliedsbeitrag abholen zu dürfen.
Dazu kommt die vom Gesetzgeber vorgesehene strikte räumliche Trennung von
Anbau und Abgabe. Was vor allem in großen Städten wie Berlin zu Problemen
führt. Platz für ein Gewächshaus findet sich hier fast nur im Speckgürtel
oder gleich ganz im Brandenburger Umland. Gleichzeitig würden potenzielle
Vermieter in der Innenstadt meist abwinken, wenn sie erführen, dass man
gerne eine Gewerbefläche anmieten wolle, um dort als Verein Cannabis
abzugeben, beklagen viele Clubaktivisten.
Hat man dann doch einen solchen Ort gefunden, so Gäde, kämen das Bauamt und
andere Behörden und achteten penibel darauf, dass auch wirklich alles
vorschriftsgemäß möglichst klandestin zugehe, um so
Kommerzialisierungstendenzen der Clubs zu verhindern. Wozu die Einhaltung
von allerlei Vorgaben gehöre, zu der man sich in einem über 100 Seiten
langen Antrag verpflichtet, der nach langer bis zu langer Prüfung genehmigt
würde.
Dabei wird von Bundesland zu Bundesland ganz unterschiedlich mit den Clubs
umgegangen. In Bayern, wo CSU-Politiker wie Alexander Dobrindt und Markus
Söder offen zugeben, den Clubs das Leben schwer machen zu wollen, ging und
geht es immer noch ziemlich zäh voran. In liberaler regierten Bundesländern
wie Rheinland-Pfalz oder Niedersachsen wurden den Clubs dagegen weniger
Steine in den Weg gelegt.
Insgesamt, schlussfolgert die Evaluation, spielen deswegen die
Anbauvereinigungen „auf dem Markt für Cannabis nach wie vor kaum eine
Rolle“. Und würden demnach auch weniger zur Bekämpfung des Schwarzmarkts
beitragen, als sie es könnten. Deswegen heißt es in dem Evaluationsbericht:
„Dem Gesetzgeber wird empfohlen, die bisher restriktiven gesetzlichen und
institutionellen Rahmenbedingungen für die Genehmigung von
Anbauvereinigungen zu überprüfen.“
Empfohlen wird sogar, das bislang geltende Konsumverbot in den Clubräumen
zu überdenken. Würde dieses fallen, würde das im Umkehrschluss bedeuten,
dass man ähnlich wie in den Niederlanden oder Barcelona gemeinsam vor Ort
kiffen dürfte, was die Attraktivität der Clubs als soziale Orte
beträchtlich steigern dürfte.
Helfen dürfte diesen sicherlich auch, wenn die Bundesregierung, wie derzeit
geplant, gleichzeitig den vergleichsweise einfachen Zugang zu medizinischem
Cannabis wieder einschränken würde. Wenn man nicht mehr wie bisher auf den
sogenannten [3][Telemedizinplattformen kinderleicht an ein Rezept für
Cannabis] kommt, dafür an die gute Ware aus den Clubs, dann könnte es
eventuell doch noch zu dem Boom des Modells der Cannabis Social Clubs
kommen.
1 Apr 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Debatte-ueber-ein-Jahr-Cannabisgesetz/!6075803
(DIR) [2] https://www.fdr.uni-hamburg.de/record/18530
(DIR) [3] /Medizinisches-Cannabis/!6163019
## AUTOREN
(DIR) Andreas Hartmann
## TAGS
(DIR) Cannabis
(DIR) Legalisierung Marihuana
(DIR) Schwarz-rote Koalition
(DIR) Nina Warken Gesundheitsministerin
(DIR) Drogen
(DIR) GNS
(DIR) Reden wir darüber
(DIR) Cannabis
(DIR) Apotheken
(DIR) Cannabis
(DIR) Thailand
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Legalisierung von Cannabis: 208 Cannabis-Strafen aufgehoben
Nach der Legalisierung hat die Berliner Gesundheitsverwaltung 5.100 alte
Fälle nach einer Amnestie überprüft. Die meisten Strafen bleiben bestehen.
(DIR) Medizinisches Cannabis: Grünes in der Grauzone
Medizinalcannabis ist seit der Teillegalisierung von 2024 leicht
erhältlich. Dabei machen Händler von gesetzlichen Grauzonen Gebrauch.
(DIR) Cannabis Social Clubs: Nur ein zartes Pflänzchen
Anbauvereine wie Lucas Green könnten eine gute Sache sein. Aber es fehlen
ihnen die Mitglieder, weil sie anders als Telemedizin, keine Werbung für
sich machen dürfen.
(DIR) Cannabis-Legalisierung in Thailand: High auf Koh Lanta
Im Backpacker-Paradies boomt der Cannabis-Konsum. Das bringt Arbeitsplätze
im Tourismus – und Probleme mit respektlosen Urlaubenden.