# taz.de -- Bundesregierung will mehr Tempo: Streit um schnelleren Autobahnbau
       
       > Autobahnen sollten „im überragenden öffentlichen Interesse“ sein, findet
       > die Bundesregierung. Der Verkehrsverband VCD hält das für
       > verfassungswidrig.
       
 (IMG) Bild: Bau aus, Bau aus: Autobahn 8 bei Pforzheim – eine neue Trasse wurde eröffnet
       
       In der Diskussion um das Infrastrukturzukunftsgesetz der Bundesregierung
       gehen die Einschätzungen weit auseinander, von „offensichtlich
       verfassungswidrig“ bis „rechtlich unbedenklich“. Das wurde in einer Sitzung
       des Verkehrsausschusses des Bundestages deutlich, die am Montag stattfand.
       
       Mit dem Gesetz will [1][die schwarz-rote Koalition die marode Infrastruktur
       des Landes ertüchtigen und erweitern]. Dafür sollen unter anderem
       Genehmigungsverfahren beschleunigt werden, indem mehr Projekte im
       „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen und so zum Beispiel den
       Umweltschutz ausstechen können. Außerdem wollen CDU und SPD künftig
       erlauben, Geld in einen zentralen Topf zu zahlen, mit dem andernorts
       Ökosysteme wiederhergestellt oder verbessert werden, wenn Natur bei einem
       Vorhaben beschädigt wird. Bisher müssen Ausgleichsmaßnahmen lokal
       geschaffen werden.
       
       Ruth Hadamek von der bundeseigenen Autobahn GmbH begrüßte den Vorschlag
       „entschieden“. Ohne die Vorhaben, die durch das Gesetz priorisiert werden
       sollen, „stehen wir vor einem Verkehrsinfarkt“, warnte sie.
       
       Anders sah das Swantje Michaelsen, verkehrspolitische Sprecherin der
       Grünen-Fraktion. „Die Bundesregierung schafft sich mit diesem Gesetz eine
       Rechtsgrundlage, um von Schwarz-Rot politisch gewollte Autobahnprojekte
       gegen jeden Widerstand durchzudrücken“, sagte sie im Vorhinein der Sitzung.
       Für eine Beschleunigung seien [2][stattdessen] mehr Personal für Behörden
       und Gerichte sowie eine sichere Finanzierung nötig.
       
       ## Raststätten im überragenden öffentlichen Interesse?
       
       Ein von den Grünen bestelltes Gutachten des Verkehrsverbands VCD kommt
       ebenfalls zu einem vernichtenden Urteil: Der Gesetzentwurf sei
       „offensichtlich verfassungswidrig“, weil er [3][Infrastrukturprojekte dem
       Naturschutz vorziehe]. Das Grundgesetz verspreche aber in Artikel 20a den
       „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“.
       
       Außerdem schützten Ausgleichszahlungen für beschädigte Ökosysteme die Natur
       „immer nur verzögert“, kritisierte die Autorin des Gutachtens, Christine
       Rohleder. „Nur der ortsnahe Ausgleich schützt die konkreten Arten und
       Ökosysteme.“
       
       Beides hält der Rechtsanwalt Wolfgang Ewer für „rechtlich unbedenklich“. Er
       habe aber auch „schlucken müssen, als ich das mit der Raststätte gelesen
       habe“, sagte er – im überragenden öffentlichen Interesse sollen laut
       Gesetzentwurf nämlich auch LKW-Parkplätze an Autobahnen sein.
       
       16 Mar 2026
       
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