# taz.de -- Klage gegen A20-Autobahnkreuz abgewiesen: Nicht mehr als ein Stein im Mosaik
       
       > Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig kassiert die Klage einer Reederei
       > gegen den Bau eines A20-Autobahnkreuzes. Bald gebaut wird dort trotzdem
       > nicht.
       
 (IMG) Bild: Wird an Fracht verlieren, wenn die A20 samt Elbtunnel kommt: Fähre zwischen Glückstadt und Wischhafen
       
       Die Küstenautobahn A20 ist ein Megaprojekt. Parallel zur Küste durchquert
       sie laut Planung Niedersachsen, führt unter der Elbe durch und geht weiter
       bis ins schleswig-holsteinische Bad Segeberg. Unterteilt ist das Projekt in
       etliche Bauabschnitte, für die jeweils Baugenehmigungen einzuholen sind,
       die ihrerseits beklagt werden können.
       
       In der Regel sind es Naturschutzverbände und Landwirte, die [1][versuchen,
       den Bau zu verhindern]. Mit der FRS gehört aber auch eine Reederei zu den
       Klagenden: FRS betreibt die Fährverbindung über die Elbe von Glückstadt
       nach Wischhafen – eine Fähre, die nicht nur Personen und Fahrräder
       transportiert, sondern auch sehr viele Autos. Abfahrt alle 30 Minuten.
       
       FRS klagte gegen den Bau des Autobahnkreuzes Kehdingen. Es soll den
       geplanten A20-Tunnel unter der Elbe mit der A26 verbinden. Wenn das
       Autobahnkreuz Kehdingen gebaut werden darf, so der Zusammenhang, dann wird
       auch der Tunnel gebaut. Und wenn es einen Tunnel unter der Elbe gibt,
       braucht niemand mehr auf der Elbe eine Autofähre. Also argumentierte FRS:
       Der Bau des Autobahnkreuzes gefährde die Existenz des Unternehmens.
       
       Das Bundesverwaltungsgericht hat [2][die Klage von FRS abgewiesen] mit der
       Begründung, nicht das Autobahnkreuz gefährde die Existenz des Unternehmens,
       sondern der Tunnel. Für den Tunnel aber gebe es ein [3][Urteil aus dem Jahr
       2016], nach dem FRS den Bau desselben hinnehmen muss.
       
       ## Bürgerinitiative plant nächste Klage
       
       Für FRS-Geschäftsführer Tim Kunstmann war das aktuelle Urteil erstens
       erwartbar und zweitens Teil eines ganz anderen Vorgangs: „Wir haben beim
       Rechtsstreit im Jahr 2016 Schadensersatz zugesagt bekommen, wenn der
       Elbtunnel in Betrieb geht“, sagt Kunstmann.
       
       Der Schadensersatz würde allerdings nur dann gezahlt, wenn das Unternehmen
       alles täte, um den Tunnelbau zu verhindern. „So ist die Rechtslage“, sagt
       Kunstmann. Die Klage gegen das Autobahnkreuz Kehdingen habe FRS daher nur
       eingereicht, um die Schadensersatzansprüche zu wahren.
       
       Für die mit dem Bau der A20 beauftragte bundeseigene Autobahn GmbH ist das
       aktuelle Urteil „ein weiterer Mosaikstein auf dem Weg zur [4][Realisierung
       der A20]“, sagt Sprecher Christian Hieff. Das Autobahnkreuz Kehdingen ist
       nur ein kleiner Teil des Gesamtprojekts und selbst bei diesem kann durch
       das Urteil noch nicht mit dem Bau begonnen werden. „Es steht noch eine
       Klage eines Landwirts gegen das Autobahnkreuz Kehdingen im Raum“, sagt
       Hieff. „Es ist schwer abzuschätzen, wann es da zu einer Einigung kommt.“
       
       Bei der [5][Bürgerinitiative A20 Nie] hat man einen Schutz- und Klagefonds
       eingerichtet und kennt sich aus mit Klagen. Das aktuelle Urteil hält Georg
       Pape für außerordentlich bedauerlich und verweist auf ein Konzept der
       Reederei FRS, das durch neue Fähren und neue Anleger eine exorbitante
       Steigerung der Kapazitäten vorsehe und den Elbtunnel samt A20 unnötig
       machen würde.
       
       Geschäftsführer Kunstmann sagt dazu, FRS strebe weiterhin an, das Konzept
       zu verwirklichen. Die Kieler Landesregierung habe auch die Bereitschaft
       signalisiert, zu helfen, Niedersachsens Landesregierung habe jedoch andere
       Prioritäten. „Es müssen aber beide mitmachen, sonst geht es nicht“, sagt
       Kunstmann.
       
       Unabhängig davon ist die Bürgerinitiative A20 Nie gerade dabei, eine neue
       Klage vorzubereiten – nicht gegen den geplanten Elbtunnel und dessen
       Anschlüsse, sondern gegen einen Bauabschnitt bei Bremervörde. Bei der Klage
       werde es um Verstöße gegen Naturschutz-Verordnungen gehen, sagt Pape.
       
       Und: Die Bürgerinitiative sei schon mal mit einer vergleichbaren Klage an
       anderer Stelle erfolgreich gewesen. Das habe zwar nicht zu einem Ende des
       Projekts geführt, aber in die Planungen musste eine
       Geschwindigkeitsbegrenzung aufgenommen werden, um Emissionsgrenzen nicht zu
       überschreiten. „Wir gewinnen so auch Zeit“, sagt Pape. „Wir machen das seit
       über 20 Jahren.“
       
       Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Niedersachsen
       klagt. Seine jüngste Klage hat er am 10. März eingereicht. Der BUND
       bemängelt unter anderem Fehler in der Artenschutzprüfung und die
       unzureichende Berücksichtigung des Habitatschutzes. In den Blick genommen
       hat er die geplante Trasse zwischen Bremervörde und Elm.
       
       Fast schon verwunderlich: Am 28. Mai soll es tatsächlich einen Spatenstich
       zum Bau geben. Nicht in Niedersachsen, sondern in Schleswig-Holstein bei
       Bad Segeberg. Dort hatte der BUND [6][eine Klage zurückgezogen], weil das
       Land zusagte, eine 14 Millionen Euro schwere Stiftung für den
       Fledermausschutz zu gründen.
       
       7 May 2026
       
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