# taz.de -- Prozess nach Bauernprotesten: Laserpointer gegen Strafzettel
> Bei Bauernprotesten in Hamburg zielt ein Mann mit einem Laserpointer auf
> einen Polizeihubschrauber. Im Prozess spricht er von „unüberlegtem
> Gedanken“.
(IMG) Bild: Den Bauernprotesten schloss sich der Angeklagte am 29. Januar 2024 an: Hier fahren Traktoren über die Hamburger Freihafenelbbrücke
Siegfried J. sitzt mit gebeugtem Rücken neben seinem Anwalt im Amtsgericht
Hamburg-Harburg und er sieht die Richterin so an, als wäre er ein Schüler,
der einer sehr strengen Schuldirektorin Rechenschaft geben muss. J. ist
wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung angeklagt
und was sein Anwalt für ihn vorträgt, klingt nach jemandem, der im
entscheidenden Moment nicht nachgedacht hat: Er nennt es einen
„unüberlegten Gedanken“, mit seinem Laserpointer einen Polizeihubschrauber
zu blenden.
Siegfried J. ist 51 Jahre alt, gelernter Heizungsbauer, Vater von vier
Kindern und am 29. Januar 2024 fuhr er noch vor der Arbeit zum Finkenwerder
Ring, um sich dort den [1][Bauernprotesten] anzuschließen. Der Laserpointer
– Klasse 3b, also von höherer Gefährlichkeit, wie die Richterin später aus
einem Gutachten zitieren wird – ist ein Geschenk von Freunden, das er bei
der Arbeit nutzt. Als der den Polizeihubschrauber bemerkt, blendet er ihn
mehrmals, damit dessen Kamera nicht die Kennzeichen der Demonstrierenden
aufnimmt.
## In einem zarten Fadenkreuz zu sehen
J. bestreitet den Vorwurf nicht, es wäre müßig angesichts der Aufnahmen,
die vor Gericht dazu abgespielt werden. Man sieht ihn auf der Aufnahme des
Hubschraubers in einem zarten Fadenkreuz, wie er den Laserpointer nach oben
richtet und grünes Licht austritt.
Dann schlendert J. zu den anderen Protestierenden, hält eine Tasse in der
Hand, aber er scheint niemanden dort zu kennen, zumindest bleibt er in den
Aufnahmen für sich. Dabei sagt er, dass er all das aus „falsch verstandener
Solidarität mit den Demonstranten“ getan habe: um ihnen Bußgelder zu
ersparen.
Aber es geht vor Gericht nicht um J.s Beziehung zu den Protestierenden.
Dass er selbst im Nebenerwerb Landwirt ist, erfährt man erst, wenn man bei
ihm nachfragt, nachdem das Urteil schon gefallen ist. Hier in Saal 3.1.6.
geht es um die Frage, ob J. durch die Blendung eben nicht nur die Kamera
außer Kraft setzte, sondern, so die Anklage „eine Verletzung der
Hubschrauberinsassen zumindest billigend in Kauf“ nahm und zudem den
Piloten zum Wegfliegen nötigte. Es geht um das Warnschild, das auf dem
Laser angebracht ist, um die Frage, wie oft und wie lange J. geblendet hat
– die Aussagen dazu liegen zwischen zweimal und mehrere Minuten lang.
## Nicht direkt geblendet
Die Besatzung des Helikopters ist als Zeugen geladen. Der Pilot sagt, dass
er nicht direkt geblendet worden sei, der Laser aber auf die Stelle in der
Kabine, wo er saß, gerichtet wurde. Er habe ohne nachzudenken abgedreht und
den Hubschrauber so ausgerichtet, dass er nicht weiter geblendet wurde,
aber dem Ursprung des Lichts auf die Spur kommen konnte. Solche Blendungen,
sagt der Pilot, kämen gelegentlich vor, sie seien geschult, darauf zu
reagieren.
J. entschuldigt sich bei allen drei Beamten, alle drei nehmen es freundlich
an. „Nett, dass Sie das sagen“, meint der eine. Zwei von ihnen bleiben im
Zuschauerraum, um zu erfahren, welches Urteil das Gericht fällen wird.
Die Richterin liest ein langes Gutachten der bayerischen Polizei vor, die
anders als die Hamburgische über ein Gerät verfügt, das den Laserpointer
untersuchen kann. Der verfügt über eine Stärke, die in bis zu 13 Metern
Abstand irreparable Augenschäden verursachen kann, bis zu 214 Abstand
Entfernung starke Blendung und bis zu 956 Meter Abstand Blendung. Der
Polizeihubschrauber flog in etwa 400 bis 500 Meter Höhe von J. entfernt.
Der wird noch zu seinen persönlichen Verhältnissen befragt. Er arbeitet als
Bauunterhalter für eine Schule, davor war er selbständig und aus dieser
Zeit stammen 100.000 Euro Schulden. J. wirkt nicht wie ein Mensch, dem das
Glück auf den Fersen ist, aber natürlich kann das, was im Gericht
aufscheint, trügerisch sein.
## Schon Kinder werden davor gewarnt
Die Staatsanwältin nimmt J. nicht ab, dass ihm die Gefährdung durch den
Laserpointer nicht bewusst war und daher ist sein Geständnis für sie auch
nur ein Teilgeständnis. Andererseits glaubt sie, dass J., der nicht
vorbestraft ist, bereits vom Verfahren beeindruckt worden ist. Sie fordert
eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten. J.s Verteidiger plädiert für eine
niedrige Geldstrafe. Dann folgt die sonderbar zeitlose Pause vor dem
Urteil, die Staatsanwältin faltet ihre Hände, die Richterin macht sich
Notizen, reicht der Schreibkraft einen Zettel.
Dann stehen alle zum Urteil auf. „Ich glaube Ihnen, dass es eine spontane
Handlung war“, sagt die Richterin. Aber sie glaubt ihm nicht, dass ihm die
Gefählichkeit nicht bewusst war. „Es gibt immer wieder Presseberichte dazu.
Dass Laserpointer gefährlich sind, sagt man schon Kindern.“ Sie verurteilt
J. zu neun Monaten auf Bewährung.
„Ich hatte auf eine Geldstrafe gehofft“, sagt J. auf der Treppe zum Ausgang
und „auf Wiedersehen“ in Richtung des Pförtners am Eingang. Er wendet sich
mit seinem Anwalt nach links, die beiden Polizisten, die im Saal geblieben
waren, biegen rechts ab.
Im Hubschrauber geblendet zu werden, sei kein Spaß, sagen sie, man sitze
hinten und wisse nicht, ob der Pilot weiterfliegen könne. Sie finden das
Urteil angesichts von J.s Lebensumständen angemessen. Warum? Angesichts der
Schulden und der vier Kinder sei eine Geldstrafe doch schlimmer, meinen
sie.
In Niebüll ist vor einem halben Jahr ein Mann, Bürgergeldempfänger, der
eine Bundeswehrmaschine blendete, zu einer Geldstrafe von 900 Euro
verurteilt worden. Vielleicht kann der Mann in Niebüll von relativem Glück
sprechen. Genau betrachtet kann auch J. von großem Glück sprechen, denn
wäre der Hubschrauber abgestürzt, wäre er nicht nur wegen versuchter
Körperletzung angeklagt worden.
15 Mar 2026
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## AUTOREN
(DIR) Friederike Gräff
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