# taz.de -- Prozess nach Bauernprotesten: Laserpointer gegen Strafzettel
       
       > Bei Bauernprotesten in Hamburg zielt ein Mann mit einem Laserpointer auf
       > einen Polizeihubschrauber. Im Prozess spricht er von „unüberlegtem
       > Gedanken“.
       
 (IMG) Bild: Den Bauernprotesten schloss sich der Angeklagte am 29. Januar 2024 an: Hier fahren Traktoren über die Hamburger Freihafenelbbrücke
       
       Siegfried J. sitzt mit gebeugtem Rücken neben seinem Anwalt im Amtsgericht
       Hamburg-Harburg und er sieht die Richterin so an, als wäre er ein Schüler,
       der einer sehr strengen Schuldirektorin Rechenschaft geben muss. J. ist
       wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung angeklagt
       und was sein Anwalt für ihn vorträgt, klingt nach jemandem, der im
       entscheidenden Moment nicht nachgedacht hat: Er nennt es einen
       „unüberlegten Gedanken“, mit seinem Laserpointer einen Polizeihubschrauber
       zu blenden.
       
       Siegfried J. ist 51 Jahre alt, gelernter Heizungsbauer, Vater von vier
       Kindern und am 29. Januar 2024 fuhr er noch vor der Arbeit zum Finkenwerder
       Ring, um sich dort den [1][Bauernprotesten] anzuschließen. Der Laserpointer
       – Klasse 3b, also von höherer Gefährlichkeit, wie die Richterin später aus
       einem Gutachten zitieren wird – ist ein Geschenk von Freunden, das er bei
       der Arbeit nutzt. Als der den Polizeihubschrauber bemerkt, blendet er ihn
       mehrmals, damit dessen Kamera nicht die Kennzeichen der Demonstrierenden
       aufnimmt.
       
       ## In einem zarten Fadenkreuz zu sehen
       
       J. bestreitet den Vorwurf nicht, es wäre müßig angesichts der Aufnahmen,
       die vor Gericht dazu abgespielt werden. Man sieht ihn auf der Aufnahme des
       Hubschraubers in einem zarten Fadenkreuz, wie er den Laserpointer nach oben
       richtet und grünes Licht austritt.
       
       Dann schlendert J. zu den anderen Protestierenden, hält eine Tasse in der
       Hand, aber er scheint niemanden dort zu kennen, zumindest bleibt er in den
       Aufnahmen für sich. Dabei sagt er, dass er all das aus „falsch verstandener
       Solidarität mit den Demonstranten“ getan habe: um ihnen Bußgelder zu
       ersparen.
       
       Aber es geht vor Gericht nicht um J.s Beziehung zu den Protestierenden.
       Dass er selbst im Nebenerwerb Landwirt ist, erfährt man erst, wenn man bei
       ihm nachfragt, nachdem das Urteil schon gefallen ist. Hier in Saal 3.1.6.
       geht es um die Frage, ob J. durch die Blendung eben nicht nur die Kamera
       außer Kraft setzte, sondern, so die Anklage „eine Verletzung der
       Hubschrauberinsassen zumindest billigend in Kauf“ nahm und zudem den
       Piloten zum Wegfliegen nötigte. Es geht um das Warnschild, das auf dem
       Laser angebracht ist, um die Frage, wie oft und wie lange J. geblendet hat
       – die Aussagen dazu liegen zwischen zweimal und mehrere Minuten lang.
       
       ## Nicht direkt geblendet
       
       Die Besatzung des Helikopters ist als Zeugen geladen. Der Pilot sagt, dass
       er nicht direkt geblendet worden sei, der Laser aber auf die Stelle in der
       Kabine, wo er saß, gerichtet wurde. Er habe ohne nachzudenken abgedreht und
       den Hubschrauber so ausgerichtet, dass er nicht weiter geblendet wurde,
       aber dem Ursprung des Lichts auf die Spur kommen konnte. Solche Blendungen,
       sagt der Pilot, kämen gelegentlich vor, sie seien geschult, darauf zu
       reagieren.
       
       J. entschuldigt sich bei allen drei Beamten, alle drei nehmen es freundlich
       an. „Nett, dass Sie das sagen“, meint der eine. Zwei von ihnen bleiben im
       Zuschauerraum, um zu erfahren, welches Urteil das Gericht fällen wird.
       
       Die Richterin liest ein langes Gutachten der bayerischen Polizei vor, die
       anders als die Hamburgische über ein Gerät verfügt, das den Laserpointer
       untersuchen kann. Der verfügt über eine Stärke, die in bis zu 13 Metern
       Abstand irreparable Augenschäden verursachen kann, bis zu 214 Abstand
       Entfernung starke Blendung und bis zu 956 Meter Abstand Blendung. Der
       Polizeihubschrauber flog in etwa 400 bis 500 Meter Höhe von J. entfernt.
       
       Der wird noch zu seinen persönlichen Verhältnissen befragt. Er arbeitet als
       Bauunterhalter für eine Schule, davor war er selbständig und aus dieser
       Zeit stammen 100.000 Euro Schulden. J. wirkt nicht wie ein Mensch, dem das
       Glück auf den Fersen ist, aber natürlich kann das, was im Gericht
       aufscheint, trügerisch sein.
       
       ## Schon Kinder werden davor gewarnt
       
       Die Staatsanwältin nimmt J. nicht ab, dass ihm die Gefährdung durch den
       Laserpointer nicht bewusst war und daher ist sein Geständnis für sie auch
       nur ein Teilgeständnis. Andererseits glaubt sie, dass J., der nicht
       vorbestraft ist, bereits vom Verfahren beeindruckt worden ist. Sie fordert
       eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten. J.s Verteidiger plädiert für eine
       niedrige Geldstrafe. Dann folgt die sonderbar zeitlose Pause vor dem
       Urteil, die Staatsanwältin faltet ihre Hände, die Richterin macht sich
       Notizen, reicht der Schreibkraft einen Zettel.
       
       Dann stehen alle zum Urteil auf. „Ich glaube Ihnen, dass es eine spontane
       Handlung war“, sagt die Richterin. Aber sie glaubt ihm nicht, dass ihm die
       Gefählichkeit nicht bewusst war. „Es gibt immer wieder Presseberichte dazu.
       Dass Laserpointer gefährlich sind, sagt man schon Kindern.“ Sie verurteilt
       J. zu neun Monaten auf Bewährung.
       
       „Ich hatte auf eine Geldstrafe gehofft“, sagt J. auf der Treppe zum Ausgang
       und „auf Wiedersehen“ in Richtung des Pförtners am Eingang. Er wendet sich
       mit seinem Anwalt nach links, die beiden Polizisten, die im Saal geblieben
       waren, biegen rechts ab.
       
       Im Hubschrauber geblendet zu werden, sei kein Spaß, sagen sie, man sitze
       hinten und wisse nicht, ob der Pilot weiterfliegen könne. Sie finden das
       Urteil angesichts von J.s Lebensumständen angemessen. Warum? Angesichts der
       Schulden und der vier Kinder sei eine Geldstrafe doch schlimmer, meinen
       sie.
       
       In Niebüll ist vor einem halben Jahr ein Mann, Bürgergeldempfänger, der
       eine Bundeswehrmaschine blendete, zu einer Geldstrafe von 900 Euro
       verurteilt worden. Vielleicht kann der Mann in Niebüll von relativem Glück
       sprechen. Genau betrachtet kann auch J. von großem Glück sprechen, denn
       wäre der Hubschrauber abgestürzt, wäre er nicht nur wegen versuchter
       Körperletzung angeklagt worden.
       
       15 Mar 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Bauernprotest/!t5985152
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Friederike Gräff
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Bauernprotest
 (DIR) Hamburg
 (DIR) Prozess
 (DIR) Laserpointer
 (DIR) Landwirtschaft
 (DIR) Bauernprotest
 (DIR) Bauernprotest
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Zwei mal Autobahn blockiert: Nur wenige Bauern müssen für Autobahnblockade zahlen
       
       Ermittler identifizieren lediglich ein Fünftel der Treckerfahrer bei
       illegalen Bauernprotesten in Niedersachsen. Die meisten kommen ungeschoren
       davon.
       
 (DIR) Bauernproteste vor zwei Jahren: Strafbefehle wegen Bauernblockade gegen Habeck
       
       Im Zuge von Bauernprotesten wurde 2024 eine Fähre blockiert, mit der der
       Ex-Wirtschaftsminister aus dem Urlaub zurückkehrte. Nun gibt es
       Strafbefehle.
       
 (DIR) Demonstrationen gegen Presse: Das nächste Ziel der Bauern
       
       Samstag blockierten Demonstrierende die Auslieferung von Zeitungen in
       Hamburg. Am Montag versammeln sich Bauern in Hannover vorm NDR.