# taz.de -- Deutschland und der Iran-Krieg: Bundesregierung könnte US-Angriffe behindern, wenn sie wollte
> Donald Trump lobte deutsche Hilfe. Doch eigentlich darf die Regierung
> keine Angriffskriege unterstützen. Flüge über Deutschland könnte sie
> verbieten.
(IMG) Bild: Eine amerikanische Transportmaschine vom Typ C17 Globemaster hebt von der US-Luftwaffenbasis in Ramstein ab
Deutschland könnte den USA Überflugrechte verweigern, um zu zeigen, dass es
mit [1][dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen Iran] nicht
einverstanden ist. Die Bundesregierung kann zu einer derartigen
Verweigerung aber nicht gerichtlich verpflichtet werden.Spanien verweigerte
den USA bei Beginn des Angriffs auf Iran die Nutzung der US-Stützpunkte in
Rota und Morón. Der Angriff auf Iran verstoße gegen das Gewaltverbot der
UN-Charta. Die US-Regierung hat daraufhin rund ein Dutzend Tankflugzeuge
für die Luftbetankung ihrer Kampfflugzeuge und Bomber auf andere
US-Stützpunkte verlegt, [2][unter anderem auf die Airbase Ramstein in
Deutschland.]
US-Präsident Donald Trump hat die deutsche Unterstützung beim Besuch von
Bundeskanzler Merz in Washington ausdrücklich gelobt. Er sagte: „They're
letting us land in certain areas“ (sie lassen uns in bestimmten Gebieten
landen) und „they're just making it comfortable“ (sie machen es uns
bequem).
Dass die USA den US-Stützpunkt Ramstein nutzen können, beruht auf dem
Nato-Truppenstatut, einem deutsch-amerikanischen Zusatzabkommen hierzu und
auf dem deutsch-amerikanischen Aufenthaltsvertrag. Diese jahrzehntealten
Verträge können gekündigt werden. Für den Aufenthaltsvertrag gilt zum
Beispiel eine Frist von zwei Jahren. Eine Pflicht zur Stationierung von
alliierten Truppen in Deutschland ergibt sich auch nicht aus dem
Zwei-plus-vier-Vertrag, der 1990 den Weg zur deutschen Wiedervereinigung
ebnete.
Die USA haben nach dem Nato-Truppenstatut die „Pflicht, das Recht des
Aufnahmestaats zu achten“. Sie sind also an das deutsche Recht gebunden, zu
dem laut Grundgesetz auch die „allgemeinen Regeln des Völkerrechts“
gehören, inklusive Gewaltverbot. Allerdings sind die USA auch ganz direkt
an das Gewaltverbot gebunden, das sich ja aus der UN-Charta ergibt.
## Überflugrechte stehen auf einem anderen Blatt
Aus der grundsätzlichen Erlaubnis, die Airbase Ramstein zu nutzen, ergeben
sich aber nicht automatisch Überflugrechte aller Art über den deutschen
Luftraum. Vielmehr [3][sind hierfür weitere deutsche Genehmigungen
erforderlich.] So hat Deutschland den USA Überflugrechte zum Beispiel im
israelisch-arabischen Jom-Kippur-Krieg 1973 und bei der Bombardierung der
libyschen Hauptstadt Tripolis durch die USA 1986 verweigert. Während des
Irakkriegs der USA 2003 lehnte Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) zwar
demonstrativ eine deutsche Beteiligung ab, erteilte aber Überflugrechte.
Auch in der aktuellen Situation ist nicht damit zu rechnen, dass die
Bundesregierung Überflugrechte verweigert. Kanzler Friedrich Merz erklärte
ausdrücklich, dass er an „völkerrechtlichen Einordnungen“ wenig
interessiert sei. Es sei auch „nicht der Moment, unsere Partner und
Verbündeten zu belehren“. Er will offensichtlich den US-Präsidenten nicht
verärgern, auch aus Sorge, Trump könnte US-Truppen aus Deutschland abziehen
und so den Schutz für Deutschland verringern.
Rechtlich ist Deutschland zwar verpflichtet, keine Beihilfe zum
Angriffskrieg zu leisten. Das ergibt sich aus Grundgesetz-Artikel 26.
Allerdings gibt es keine Möglichkeit, das Bundesverfassungsgericht mit
dieser Frage direkt zu befassen. Auch das Völkerstrafgesetzbuch bedroht die
Beihilfe zu einem Angriffskrieg nur dann mit Strafe, wenn jemand
„tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln
eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken“. Dass Kanzler Merz in der
Lage ist, Donald Trump zu kontrollieren oder zu lenken, wird wohl niemand
behaupten.
## Auch der Umweg ist kompliziert
Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht im Sommer 2025 in seinem
Ramstein-Urteil festgestellt, dass deutsche Grundrechte wie das Recht auf
Leben grundsätzlich auch Ausländer im Ausland gegen Akte einer
ausländischen Macht schützen. Voraussetzung einer derartigen deutschen
Schutzpflicht ist allerdings ein ausreichender Bezug zur deutschen
Staatsgewalt und eine ernsthafte Gefahr, dass lebensschützendes Völkerrecht
systematisch verletzt wird. Es ging in diesem Urteil um US-Drohnenangriffe
im Jemen, [4][die über Ramstein gesteuert wurden.] Eine systematische
Verletzung des Gewaltverbots kann bei Donald Trump inzwischen angenommen
werden. Allerdings dürfte umstritten sein, ob das Gewaltverbot
(völkerrechtlich gesehen) neben der Souveränität der Staaten auch das Leben
der jeweiligen Bürger schützt.
Doch selbst wenn das Bundesverfassungsgericht auf Klage iranischer
Bürger:innen zu dem Schluss käme, dass die Bundesregierung ihnen
gegenüber eine Pflicht zum Schutz des Lebens von Iraner:innen hat, so
ergäbe sich daraus noch keine Pflicht der Bundesregierung, den US-Einsatz
gezielt zu behindern. Weil der Spielraum bei der Ausfüllung einer
Schutzpflicht sehr weit ist, würde es genügen, wenn die Bundesregierung
verbal gegen den Iran-Krieg protestiert oder kritische Fragen stellt.
7 Mar 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Angriffe-auf-den-Iran/!6158764
(DIR) [2] https://www.tageblatt.lu/International/Madrid-verweigert-USA-Unterstuetzung-im-Iran-Krieg-25583.html%5D
(DIR) [3] /Die-USA-haben-keine-automatischen-Ueberflugrechte/!1090069/%5D
(DIR) [4] https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-ramstein-drohnen-urteil-massstaebe-schutzauftrag-schutzpflicht-deutschland-grundrechte
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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