# taz.de -- Verbraucherschutz im Internet: Illegale Inhalte melden schwer gemacht
> Eine Untersuchung zeigt: Onlineplattformen setzen die Vorgaben für die
> Meldung illegaler Inhalte nicht zuverlässig um. Zugeben wollen sie das
> aber nicht.
(IMG) Bild: Wo geht’s hier zum Meldeformular? Das ist nicht immer leicht zu finden
Ob gefälschte Produkte oder schwere Beleidigungen – Onlineplattformen
müssen Nutzenden Wege bieten, mutmaßlich illegale Inhalte zu melden. Doch
sie setzen die entsprechenden Vorgaben laut einer aktuellen
[1][Untersuchung] des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) nicht
immer vollständig um.
„Nutzerinnen und Nutzer von Onlineplattformen treffen immer wieder auf
illegale Inhalte, zum Beispiel Werbung für Fakeshops oder nicht zugelassene
Nahrungsergänzungsmittel“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. Wollten
die Nutzer:innen derartige Inhalte der Plattform melden, müssten sie zum
Teil erhebliche Hürden nehmen.
Der [2][Digital Services Act (DSA)], eines der großen EU-Digitalgesetze,
[3][sieht vor], dass Plattformen „leicht zugängliche und
benutzerfreundliche“ Melde- und Beschwerdeverfahren anbieten müssen. Der
vzbv hat daher die Meldewege auf zehn großen Onlineplattformen zwischen dem
9. Oktober 2025 und dem 26. Januar 2026 untersucht. Dabei überprüften die
Tester:innen sowohl die Meldewege für Menschen mit als auch für Menschen
ohne Nutzerkonto. Bei den Social-Media-Plattformen berücksichtigten sie
zudem die Handhabung für minderjähriger Nutzer:innen mit einem
Nutzerkonto. In der Stichprobe befanden sich einerseits Handelsplattformen
wie Amazon, Shein, Temu und Zalando und andererseits
Social-Media-Plattformen wie Instagram, Snapchat und Tiktok.
Die Untersuchung geht weniger auf die Defizite von einzelnen Anbietern ein
als auf die Gesamtschau. Und die ist durchwachsen. So würden zwar die
Plattformen Meldewege für illegale Inhalte anbieten. Diese seien jedoch in
vielen Fällen schwer zugänglich und nach Ansicht der
Verbraucherschützer:innen nicht gerade nutzer:innenfreundlich
gestaltet. So müssten Nutzende teils lange Klickpfade überwinden und unter
einer Vielzahl an nicht eindeutigen Auswahllisten die für ihren Fall
richtige Möglichkeit finden. Der DSA schreibe zudem vor, dass die
Plattformen Eingangsbestätigungen schicken müssten, solche seien aber nicht
immer angekommen.
## Extra Hürden für Nutzende ohne Account
Dazu kämen Dark Patterns: Das sind manipulative Designs, die
Besucher:innen auf Webseiten in eine bestimmte Richtung lenken – und
die es zum Beispiel schwer machen können, ein gewünschtes Ziel zu finden.
Extra Hürden gibt es mitunter auch für Menschen, die auf dieser Plattform
keinen Account haben: So könne man etwa bei Amazon ohne Login gar keine
entsprechende Meldung erstellen, bei Instagram seien die Möglichkeiten
eingeschränkt. „Plattformen müssen die Regelungen des DSA endlich
vollständig umsetzen und sämtliche Hürden für die Meldung illegaler Inhalte
abbauen – oder Konsequenzen in Form von Bußgeldern bekommen“, kritisiert
Pop.
Die taz hat die oben aufgeführten Unternehmen um Stellungnahmen gebeten.
Bis Redaktionsschluss bestritten Amazon, Shein und Zalando die Vorwürfe und
betonten, genau wie Meta (Instagram und Facebook) und die Handelsplattform
Temu, die eigenen Bemühungen bei der Umsetzung des Rechts.
2 Mar 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.vzbv.de/sites/default/files/2026-02/vzbv_Bericht_DSA_Meldewege.pdf
(DIR) [2] /Digital-Services-Act/!t6045977
(DIR) [3] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32022R2065
## AUTOREN
(DIR) Svenja Bergt
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