# taz.de -- EU-Kommission gegen Apple, Google, Snap: Europa will die Jugend schützen
       
       > Google und Apple sowie Snapchat und YouTube nehmen den Kinder- und
       > Jugendschutz nicht ernst, kritisiert die EU - und wird nun aktiv.
       
 (IMG) Bild: Haben ein Recht auf Teilhabe an Medien, auch an soziale Medien
       
       Berlin taz | Noch ist es kein Verfahren, aber immerhin: Die Europäische
       Kommission verlangt von einigen Tech-Konzernen jetzt Auskunft darüber, wie
       sie Kinder auf ihren Plattformen schützen.
       
       Die App-Stores von Apple und Google sind im Visier der Behörde aus Brüssel,
       ebenso die Video-Plattformen Snapchat und Youtube, die zum Google-Konzern
       gehört. Die Kommission vermutet, dass die Sicherheitsvorkehrungen bei
       diesen Diensten nicht ausreichend sind.
       
       Das erklärte die Vizepräsidentin der Kommission, Henna Vikkunen, laut
       Nachrichtenagenturen am Freitag auf einem Treffen der EU-Digitalminister in
       Dänemark. Grundlage für die Überprüfung ist der Digital Services Act (DSA)
       der EU.
       
       Der soll unter anderem dafür sorgen, dass illegale Inhalte auf Plattformen
       einfacher gemeldet werden können und von den Betreibern schneller entfernt
       werden. Und er schreibt europäische Vorgaben zum Schutz von Kindern und
       Jugendlichen fest.
       
       ## Sind Nutzer*innen ehrlich?
       
       Den erwähnten Diensten werden von der EU unterschiedliche Fehler
       vorgeworfen. Bei allen geht es aber um das Alter der User*innen.
       
       Bei Snapchat, wo User*innen sich gegenseitig Nachrichten, Fotos und Bilder
       schicken, aber auch anderen, öffentlichen Profilen folgen können, liegt das
       Mindestalter für die Anmeldung bei 13 Jahren. Bei Youtube dürfen User*innen
       sich erst anmelden, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.
       
       Tatsächlich reicht es bisher aber aus, bei der Anmeldung ein passendes
       Geburtsdatum anzugeben. Wie also überprüfen die Plattformen, ob die
       Nutzer*innen dabei ehrlich sind? Diese Frage möchte die EU-Kommission
       beantwortet bekommen.
       
       Bei den App-Stores möchte die Kommission Antworten darauf, ob Minderjährige
       Apps herunterladen können, die für sie nicht geeignet oder gefährlich sind,
       etwa solche mit pornografischen Inhalten. Oder Spiele-, Casino- und
       Sportwetten-Apps, die süchtig machen können. Um Sucht geht es auch bei
       Fragen an Youtube. Die Plattform soll Angaben zu seinen Algorithmen machen.
       
       ## Suchtgefahr erhöht
       
       Die Kommission geht davon aus, dass die personalisierten Empfehlungen dazu
       beitragen könnten, die Suchtgefahr zu erhöhen. Der Vorwurf, User*innen –
       insbesondere Kinder – per Algorithmus einer erhöhten Suchtgefahr
       auszusetzen, ist dabei nicht neu.[1][ ]
       
       [2][Im Oktober 2024 wurden sogar interne Untersuchungen der Video-Plattform
       Tiktok bekannt, die zeigen, dass sich das Unternehmen der Suchtgefahr
       bewusst ist]. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will bis Ende des
       Jahres sogar eine Expert*innengruppe zum Thema zusammenstellen.
       
       Bei Snapchat kommt noch ein weiterer Punkt zur Alterskontrolle hinzu. Die
       EU will wissen, in wie weit das Unternehmen verhindert, dass User*innen
       dort illegale Waren kaufen können wie etwa Drogen.
       
       Diese Anfragen der Kommission sind eine der frühen Stufen, die der DSA
       vorsieht zur Durchsetzung von Schutzmechanismen. Die Konzerne können auf
       die Anfragen antworten und ihre Kinder- und Jugendschutzmechanismen
       erklären. Sie können sie außerdem verbessern. Erst ein späterer Schritt
       wäre die Eröffnung eines Verfahrens, an dessen Ende auch Bußgelder stehen
       können.
       
       ## Apps im Test
       
       Solche Verfahren laufen bereits gegen unterschiedliche Plattformen, etwa
       gegen Tiktok und Meta, den Konzern, zu dem Instagram, Facebook und Whatsapp
       gehören. Die Themen sind die gleichen: Suchtgefahr und Alterskontrollen.
       
       [3][Alterskontrollen oder gar Social-Media-Verbote für Jugendliche werden
       ohnehin seit Jahren diskutiert]. Innerhalb der EU gibt es mehrere Länder,
       die bereits Apps testen, mit denen User*innen ihr Alter verifizieren
       sollen. Auch in Deutschland wird aktuell nach einer technischen Lösung
       gesucht, um Jugendliche bis zu einem Gewissen Alter von sozialen Medien
       auszuschließen. Wo die Altersgrenze liegen soll, ist bisher nicht
       ausgemachte Sache.
       
       Viele Expert*innen kritisieren das. [4][So sprach sich 2024 etwa auch die
       Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz gegen einen Ausschluss
       Jugendlicher au]s. [5][Sie schrieb]: „Kinder haben gemäß Artikel 17 der
       UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf Teilhabe an Medien. Dazu gehören
       heute auch soziale Medien.“ Sie auszuschließen, stelle „einen Verstoß gegen
       die UN-Kinderrechtskonvention dar“.
       
       Dass die Kommission jetzt die Anfragen an die Tech-Unternehmen gestellt
       hat, könnte auch ein Zeichen in Richtung USA sein. Von dort wurde der DSA
       zuletzt immer wieder angegriffen, insbesondere von Donald Trump. Er
       betrachtet die Gesetze als wettbewerbsfeindlich. Das ist ebensowenig
       überraschend wie die „Zensur“-Rufe mancher Konzern-Chefs wie Mark
       Zuckerberg. (mit afp und dpa)
       
       10 Oct 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://netzpolitik.org/2024/interne-dokumente-tiktok-ist-sich-seines-suchtpotenzials-offenbar-bewusst/
 (DIR) [2] https://netzpolitik.org/2024/interne-dokumente-tiktok-ist-sich-seines-suchtpotenzials-offenbar-bewusst/
 (DIR) [3] /Social-Media-Verbot/!6092782
 (DIR) [4] /Verbotskultur-auf-Social-Media/!6052977
 (DIR) [5] https://www.bzkj.de/bzkj/service/alle-meldungen/debatte-um-social-media-verbot-junge-menschen-haben-ein-recht-auf-digitale-teilhabe-251386
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Johannes Drosdowski
       
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