# taz.de -- Neue Empfehlung der KEF-Kommission: Rundfunkbeitrag soll später und flacher steigen
> Normalerweise wird der Rundfunkbeitrag alle vier Jahre erhöht. Nun hat
> die zuständige Kommission eine überraschend niedrige Empfehlung gegeben.
(IMG) Bild: Der Rundfunkbeitrag wird steigen, aber langsam
Der [1][Rundfunkbeitrag] soll später und nicht so stark erhöht werden wie
bisher empfohlen. Die zuständige Kommission veröffentlichte an diesem
Freitag eine neue Empfehlung. Statt einer Erhöhung zum Jahresbeginn 2025
auf 18,94 Euro pro Monat hält die Kommission nun eine Erhöhung von 18,64
Euro pro Monat ab Januar 2027 für notwendig. Das sind 30 Cent weniger als
geplant, zwei Jahre später als geplant.
Die öffentlich-rechtlichen Sender haben Anspruch auf funktionsgerechte
Finanzierung, weil sie (nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts) für die
Demokratie unverzichtbar sind. Die Richter:innen haben auch ein
staatsfernes Verfahren vorgegeben, wie der funktionsgerechte
Rundfunkbeitrag festgesetzt werden muss.
Im ersten Schritt melden die Sender dabei ihren Bedarf an. Im zweiten
Schritt wird dieser Bedarf durch eine unabhängige Expertenkommission streng
geprüft (die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der
Rundfunkanstalten, KEF). Die KEF-Empfehlung müssen die Bundesländer dann
umsetzen. Kritik an der Struktur der Sender oder am Inhalt der Programme
darf bei der Beitragsfestsetzung keine Rolle spielen. Sie können nur aus
sozialpolitischen Gründen abweichen, wenn sie glauben, die Beitragserhöhung
überlaste die Bürger:innen.
Seit 2021 beträgt der Rundfunkbeitrag 18,36 Euro. Normalerweise wird der
Rundfunkbeitrag alle vier Jahre erhöht. Die KEF empfahl im Februar 2024
eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags für die Jahre 2025 bis 2028 auf 18,94
Euro. Die Bundesländer lehnten die Erhöhung jedoch aus grundsätzlichen
Gründen ab. Sie finden, die Sender sollen mehr sparen. Deshalb verzichteten
die Länder auf die Erhöhung. Und entgegen der ursprünglichen KEF-Empfehlung
beträgt der Rundfunkbeitrag heute immer noch 18,36 Euro.
## Je mehr Leute zahlen, desto niedriger ist die Höhe des Beitrags
[2][Gegen die Untätigkeit der Länder haben ARD und ZDF im November 2024
Verfassungsbeschwerde eingelegt]. Zunächst sah es nach einem sicheren Sieg
der Sender aus, da die Länder ja keine zulässigen Gründe für ihre Weigerung
angaben. Das Bundesverfassungsgericht hatte eigentlich eine Entscheidung
für 2025 angekündigt, dies aber nicht eingehalten. Vielleicht hatten die
Richter:innen ja einen Tipp bekommen, dass sich die Arbeit nicht lohne.
Denn nach der neuen KEF-Empfehlung sieht alles wieder anders aus. Die
Länder müssen den Rundfunkbeitrag nun erst zum Januar 2027 erhöhen, also
haben sie bisher gar nichts versäumt. Wenn ARD und ZDF ihre Klage nicht
selbst zurückziehen, wird sie vermutlich mangels Rechtsschutzbedürfnis als
unzulässig abgelehnt.
Wie aber kommt die KEF zu ihrer neuen Empfehlung? Die KEF geht davon aus,
dass die Einnahmen der Sender steigen, vor allem weil es mehr
beitragspflichtige Haushalte gibt. Laut KEF ermöglicht schon eine Zunahme
der beitragspflichtigen Wohnungen um 1 Prozent eine Verringerung der
Beitragshöhe um 20 Cent. Je mehr Leute Beitrag zahlen, desto niedriger ist
bei gleichem Finanzbedarf die Höhe des Beitrags.
Dagegen bliebt der Finanzbedarf der Sender gegenüber der Empfehlung von
Februar 2024 unverändert. [3][Auch der neue Reform-Staatsvertrag], mit dem
die Länder dem öffentlichen Rundfunk einen Sparkurs verordneten, hat laut
KEF noch keine Wirkung entfaltet. Die KEF rechnet damit, dass es dadurch
erst ab 2029 zu Einsparungen kommen werde.
Die KEF überprüft turnusgemäß nach zwei Jahren in einem Zwischenbericht, ob
ihre Annahmen eingetroffen sind. Dass sie in einem Zwischenbericht ihre
Empfehlungen zur Höhe des Rundfunkbeitrags absenkt, das hat es wohl noch
nie gegeben.
20 Feb 2026
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## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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