# taz.de -- Kritik an Digital-Reformen: Wie die EU den Datenschutz für Bürger:innen beschneiden will
> Um Bürokratie abzubauen, will die EU-Kommission Datenschutz-Regeln
> ändern. Zwei zentrale EU-Akteure erklären nun, was dabei unter die Räder
> kommt.
(IMG) Bild: Die Pläne für den Digital-Omnibus hatte die EU-Kommission im November 2025 vorgestellt
Bürokratie abbauen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen
Wirtschaft verbessern – das ist das Ziel der EU-Kommission für ihren
[1][Digital-Omnibus]. Doch das Gesetzespaket würde den Schutz von
persönlichen Daten in mehreren Punkten deutlich schwächen, kritisieren nun
der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische
Datenschutzbeauftragte in einer gemeinsamen [2][Analyse].
Die Pläne für den Digital-Omnibus hatte die EU-Kommission im November
vorgestellt. Omnibus nennt die Kommission Gesetzespakete, die verschiedene
bestehende Regulierungen auf einen Schlag ändern sollen. Mit dem
Digital-Omnibus sollen unter anderem die Datenschutz-Grundverordnung, die
e-Privacy-Verordnung und der AI Act, der Systeme mit Künstlicher
Intelligenz reguliert, angefasst werden.
Der EDSA und der Europäische Datenschutzbeauftragte kritisieren nun unter
anderem die folgenden Punkte: Die Auskunftsrechte von Verbraucher:innen
würden deutlich geschwächt. Eine Änderung der Definition von
personenbezogenen Daten würde deren Schutzniveau absenken. Dass
pseudonymisierte Daten einfacher zu verarbeiten sein sollen, schwäche nicht
nur den Schutz von Menschen, sondern schaffe auch neue
Rechtsunsicherheiten. „Vereinfachung ist wichtig, um die
Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken – aber nicht auf Kosten von
Grundrechten“, kritisierte die EDSA-Vorsitzende Anu Talus.
Fortschritte sehen die beiden Behörden derweil bei einer Änderung der
e-Privacy-Verordnung. Die soll dazu beitragen, dass die Cookie-Banner auf
Webseiten überflüssig werden und Nutzer:innen dennoch der entsprechenden
Verarbeitung ihrer Daten widersprechen können.
Vor den beiden Institutionen hatten bereits [3][zivilgesellschaftliche
Organisationen davor gewarnt], dass die Omnibus-Pläne zu Einschnitten beim
Schutz der Privatsphäre führen würden. Max Schrems von der Datenschutz-NGO
Noyb begrüßte daher die Stellungnahme von EDSA und Europäischem
Datenschutzbeauftragten: „Die unabhängigen Behörden haben wesentliche
Änderungen als das bezeichnet, was sie sind: weder ‚technische Änderungen‘
noch ‚Vereinfachung‘, sondern Einschränkungen des Rechts auf Datenschutz
für EU-Bürger:innen.“
Nachdem die Kommission ihre Pläne vorgestellt hat, sind im nächsten Schritt
nun das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten am Zug, eigene Positionen
dazu auszuarbeiten.
13 Feb 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Lockerung-von-Datenschutzregeln/!6131136
(DIR) [2] https://www.edpb.europa.eu/system/files/2026-02/edpb_edps_jointopinion_202602_digitalomnibus_en.pdf
(DIR) [3] /DSGVO-Tod-durch-1000-Schnitte/!6130079
## AUTOREN
(DIR) Svenja Bergt
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