# taz.de -- Schiedsgerichte bei NS-Raubkunst-Fällen: Die Anwälte der Opfer zögern
       
       > Seit kurzem können Schiedsrichter über die Rückgabe von NS-Raubgut
       > entscheiden. Vertreter der einstigen jüdischen Besitzer-Familien sind
       > unzufrieden.
       
 (IMG) Bild: NS-Raubgut: das Gemälde „Mädchen mit Strohhut“ des Künstlers Friedrich von Amerling 1803–1887 (Ausschnitt)
       
       Der bayerische Kunstminister Markus Blume (CSU) verkündete, „eine neue Ära
       bei der Rückgabe von NS-Raubkunst“ habe begonnen. „Neue Bewegung in die
       Aufarbeitung historischen Unrechts“ erkannte der Staatsminister für Kultur
       und Medien Wolfram Weimer.
       
       Als großen Fortschritt pries die Politik die [1][Einrichtung einer
       Schiedsgerichtsbarkeit] bei Entscheidungen über die Rückgabe der von den
       Nazis gestohlenen Kunst zum 1. Dezember 2025. Gut zwei Monate später folgt
       den Lobpreisungen nun gewisse Ernüchterung.
       
       Wie viele Fälle bei der in Berlin angesiedelten Schiedsgerichtsbarkeit
       bereits anhängig sind, ist nicht bekannt. Das Gremium will keine Zahlen
       nennen. Die Skepsis unter Rechtsanwälten, die Nachkommen der von den Nazis
       bestohlenen Jüdinnen und Juden juristisch vertreten, über das neue
       Instrument ist jedenfalls groß.
       
       Ihren Protesten zum Trotz haben Bund und Länder die Schiedsgerichtsbarkeit
       installiert. Entsprechend vorsichtig gehen die Kanzleien jetzt damit um,
       ergaben Gespräche der taz mit spezialisierten Anwälten.
       
       ## Endlich Gerechtigkeit?
       
       Bis zu 600.000 Kunstwerke raubten die Nazis ihren vornehmlich jüdischen
       Besitzern zwischen 1933 und 1945. Etliches davon ist noch heute in den
       [2][Depots von Museen] zu finden. Erhalten die Nachkommen der Beraubten
       jetzt endlich eine späte Gerechtigkeit?
       
       Man empfehle den Mandanten den Weg zum Schiedsgericht nicht, erklärt Anja
       Anders von der Dresdner Kanzlei Cramer von Clausbruch. Dies könne zu
       „ungerechtfertigten Nachteilen führen“, ergänzt Joerg Michael Cramer von
       Clausbruch. So bestimme der festgelegte Handlungsrahmen, dem die
       Schiedsrichter zu folgen haben, eben nicht, dass Menschen, die auf der
       Flucht vor den Nazis dazu gezwungen wurden, Kunstwerke zu verkaufen, um den
       Lebensunterhalt zu ermöglichen, entschädigt werden müssen. Gerade die
       Nachfahren jüdischer Kunsthändler könnten so erneut enteignet werden.
       
       Bei der „uneingeschränkten Verfolgungs-Vermutung“, nach der der Entzug von
       Kunst aus jüdischem Besitz zwischen 1933 und 1945 regelmäßig als Raub zu
       gelten habe, so Anders, schaffe der Bewertungsrahmen „eine ganze Menge
       ungerechtfertigter Ausnahmen“.
       
       ## Abhängig vom Staat
       
       Der Münchner Anwalt Hannes Hartung nimmt die von Bund, Ländern und
       kommunalen Spitzenvertretern bestimmten 36 Schiedsrichter aufs Korn. Über
       die Hälfte von ihnen verfüge „leider über keine einschlägige fachliche
       Expertise oder gar Erfahrungen in Raubkunst- und Restitutionsfragen sowie
       der Schiedsgerichtsbarkeit“. Zudem agierten fast alle Schiedsrichter als
       Beamte in Abhängigkeit vom Staat, dem sie ihre Aufnahme in die Liste eines
       Sonderverfahrens verdanken, „welche in regulären Schiedsverfahren
       normalerweise offen sind und von den Parteien ohne Vorgaben frei ausgewählt
       und bestellt werden“. In diesem Fall ist die Liste jedoch geschlossen.
       
       Ein Schiedsgericht soll sich aus vier Schiedsrichtern und einem
       Vorsitzenden aus dem Kreis der 36 konstituieren. Jeder von ihnen kassiert
       pro Verfahren 10.000 Euro, der Chef 12.000. Macht 52.000 Euro
       Verfahrenskosten pro Fall, egal ob es sich bei dem potenziellen Raubgut um
       einen Picasso oder einen silbernen Löffel im Wert von 2,50 Euro handelt.
       
       Hartung beklagt, bei der Behauptung, nun endlich könnten jüdische
       Nachfahren auch gegen den Willen eines Museums eine Entscheidung verlangen,
       handle es sich um eine Mogelpackung. Denn dies gelte nur für Institutionen,
       die ein „stehendes Angebot“ unterzeichnet hätten und damit bekunden, dass
       sie sich einem Schiedsgericht unterstellen würden. Tausende Museen haben
       ein solches Angebot nicht abgegeben und könnten sich einer Entscheidung
       verweigern.
       
       Auf der Suche nach alternativen juristischen Möglichkeiten verklagt Hartung
       vor einem New Yorker Gericht den Freistaat Bayern und die Bayerischen
       Staatsgemäldesammlungen auf Rückgabe des Bildes „Mädchen mit Strohhut“ von
       Friedrich von Amerling. Das Gemälde war einst im Besitz eines jüdischen
       Kunsthändlers. Auch der Marburger Anwalt Markus Stötzel bedenkt in einigen
       Fällen die Anrufung von US-Gerichten, zumal das dortige Recht für
       NS-Verfolgte gestärkt werden soll.
       
       Diese Möglichkeit ergibt sich allerdings nur für Nachkommen mit
       US-Staatsangehörigkeit wie Michael Hulton, Großneffe des Kunsthändlers
       Alfred Flechtheim. Für ihn versucht Stötzel seit Jahren die Herausgabe von
       drei Objekten aus dem Besitz der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen zu
       erreichen, einer Bronzeskulptur von Picasso und zwei Gemälden von Paul
       Klee.
       
       ## Quälend lange Verfahren
       
       Dennoch, so der Tenor der meisten Rechtsanwälte, müsse man sich wohl mit
       den bestehenden Verhältnissen in Deutschland arrangieren, auch wenn bisher
       keine der befragten Kanzleien die Schiedsgerichtsbarkeit angerufen haben
       will. „Wir müssen damit umgehen, was wir haben. [3][Die Menschen werden
       älter“,] sagt Stötzel. Viele Mandanten können nicht mehr lange bis zu einer
       Entscheidung warten. Manche Verfahren dauerten quälend lang. So zieht sich
       der Streit um Picassos „Madame Soler“ bereits über 17 Jahre hin.
       
       Deshalb werde man früher oder später das Instrument der Schiedsgerichte
       nutzen müssen. „Am Ende des Tages folgen wir unseren Mandanten und rufen
       ein Schiedsgericht an“, sagt Stötzel. Die Möglichkeiten, andere juristische
       Institutionen einzuschalten, seien begrenzt. „Die Alternative wäre, nichts
       zu tun.“ Ein Anwalt, der namentlich nicht genannt werden möchte, kündigt
       an, schon bald einen spektakulären Fall vor ein Schiedsgericht bringen zu
       wollen.
       
       Es bleiben große Unsicherheiten. Werden die Schiedsrichter halbwegs
       einheitliche Entscheidungen treffen? Eine Revision ist nicht vorgesehen.
       „Das Schiedsgericht entscheidet, und das war es dann“, sagt Stötzel. Wohl
       aber soll es Ende 2028 eine Evaluierung der Tätigkeit geben.
       
       ## Ein ordentliches Gesetz sollte folgen
       
       Einige Juristen behalten sich vor, zunächst mit weniger spektakulären
       Fällen vor das Schiedsgericht zu treten, quasi um dessen Entscheidungen zu
       testen. Einig aber sind sich alle darin, dass als nächste Stufe ein
       ordentliches Restitutionsgesetz folgen muss, das auch die Raubkunst im
       privaten Besitz einschließe. Darauf warten die Verfolgten schon seit
       Jahrzehnten.
       
       Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD wird ein solches Gesetz
       versprochen. „Ein Restitutionsgesetz, das sich an die bisherigen
       Wiedergutmachungsregelungen anlehnt, würde sicher zu angemesseneren
       Lösungen führen. Solange es ein solches Gesetz nicht gibt, werden andere
       Lösungen gefunden werden müssen“, sagt Anja Anders.
       
       Hartung glaubt nicht, „dass solch ein Gesetz in den nächsten Jahren kommen
       wird“. Und Stötzel gibt zu bedenken: „Das ist kein Thema, mit dem man
       Wählerstimmen gewinnen kann, schon gar nicht angesichts des wachsenden
       Antisemitismus.“
       
       13 Feb 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Rueckgabe-von-Kulturguetern/!6133561
 (DIR) [2] /Provenienzforschung-in-Hannover/!6098457
 (DIR) [3] /Rueckgabe-von-Kunst-aus-der-Nazizeit/!6059082
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus Hillenbrand
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Franz Kafka
 (DIR) Restitution
 (DIR) Raubgut
 (DIR) Passau
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Teilzeit-Debatte: Der Verlust, wenn Arbeit (nicht) verweigert wird
       
       Schon vor 120 Jahren wünschten sich die Menschen, weniger zu arbeiten. Von
       jenen, die diesem Wunsch nachgehen konnten, profitiert unsere Kultur bis
       heute.
       
 (DIR) Kunsthistoriker über Restitution: „Woher kommt die Anmaßung gegenüber den Nachfahren?“
       
       Die Rückgabe von Raubgut geht manchmal mit der Projektion eigener
       moralischer Probleme auf die Interessen der anderen einher, sagt Gilbert
       Lupfer.
       
 (DIR) Restitution von Raubgut: Osnabrück will vorangehen
       
       Osnabrück hat sich verpflichtet, mit der neuen „Schiedsgerichtsbarkeit
       NS-Raubgut“ zusammenzuarbeiten – als eine der ersten deutschen Städte.
       
 (DIR) Provenienzforschung in Passau: Eine Stadt sucht Naziräuber
       
       Wer ist der Künstler? In Passau geht man bei der Suche nach möglicher
       NS-Raubkunst neue Wege. Die ganze Stadt ist aufgefordert mitzumachen.