# taz.de -- Schiedsgerichte bei NS-Raubkunst-Fällen: Die Anwälte der Opfer zögern
> Seit kurzem können Schiedsrichter über die Rückgabe von NS-Raubgut
> entscheiden. Vertreter der einstigen jüdischen Besitzer-Familien sind
> unzufrieden.
(IMG) Bild: NS-Raubgut: das Gemälde „Mädchen mit Strohhut“ des Künstlers Friedrich von Amerling 1803–1887 (Ausschnitt)
Der bayerische Kunstminister Markus Blume (CSU) verkündete, „eine neue Ära
bei der Rückgabe von NS-Raubkunst“ habe begonnen. „Neue Bewegung in die
Aufarbeitung historischen Unrechts“ erkannte der Staatsminister für Kultur
und Medien Wolfram Weimer.
Als großen Fortschritt pries die Politik die [1][Einrichtung einer
Schiedsgerichtsbarkeit] bei Entscheidungen über die Rückgabe der von den
Nazis gestohlenen Kunst zum 1. Dezember 2025. Gut zwei Monate später folgt
den Lobpreisungen nun gewisse Ernüchterung.
Wie viele Fälle bei der in Berlin angesiedelten Schiedsgerichtsbarkeit
bereits anhängig sind, ist nicht bekannt. Das Gremium will keine Zahlen
nennen. Die Skepsis unter Rechtsanwälten, die Nachkommen der von den Nazis
bestohlenen Jüdinnen und Juden juristisch vertreten, über das neue
Instrument ist jedenfalls groß.
Ihren Protesten zum Trotz haben Bund und Länder die Schiedsgerichtsbarkeit
installiert. Entsprechend vorsichtig gehen die Kanzleien jetzt damit um,
ergaben Gespräche der taz mit spezialisierten Anwälten.
## Endlich Gerechtigkeit?
Bis zu 600.000 Kunstwerke raubten die Nazis ihren vornehmlich jüdischen
Besitzern zwischen 1933 und 1945. Etliches davon ist noch heute in den
[2][Depots von Museen] zu finden. Erhalten die Nachkommen der Beraubten
jetzt endlich eine späte Gerechtigkeit?
Man empfehle den Mandanten den Weg zum Schiedsgericht nicht, erklärt Anja
Anders von der Dresdner Kanzlei Cramer von Clausbruch. Dies könne zu
„ungerechtfertigten Nachteilen führen“, ergänzt Joerg Michael Cramer von
Clausbruch. So bestimme der festgelegte Handlungsrahmen, dem die
Schiedsrichter zu folgen haben, eben nicht, dass Menschen, die auf der
Flucht vor den Nazis dazu gezwungen wurden, Kunstwerke zu verkaufen, um den
Lebensunterhalt zu ermöglichen, entschädigt werden müssen. Gerade die
Nachfahren jüdischer Kunsthändler könnten so erneut enteignet werden.
Bei der „uneingeschränkten Verfolgungs-Vermutung“, nach der der Entzug von
Kunst aus jüdischem Besitz zwischen 1933 und 1945 regelmäßig als Raub zu
gelten habe, so Anders, schaffe der Bewertungsrahmen „eine ganze Menge
ungerechtfertigter Ausnahmen“.
## Abhängig vom Staat
Der Münchner Anwalt Hannes Hartung nimmt die von Bund, Ländern und
kommunalen Spitzenvertretern bestimmten 36 Schiedsrichter aufs Korn. Über
die Hälfte von ihnen verfüge „leider über keine einschlägige fachliche
Expertise oder gar Erfahrungen in Raubkunst- und Restitutionsfragen sowie
der Schiedsgerichtsbarkeit“. Zudem agierten fast alle Schiedsrichter als
Beamte in Abhängigkeit vom Staat, dem sie ihre Aufnahme in die Liste eines
Sonderverfahrens verdanken, „welche in regulären Schiedsverfahren
normalerweise offen sind und von den Parteien ohne Vorgaben frei ausgewählt
und bestellt werden“. In diesem Fall ist die Liste jedoch geschlossen.
Ein Schiedsgericht soll sich aus vier Schiedsrichtern und einem
Vorsitzenden aus dem Kreis der 36 konstituieren. Jeder von ihnen kassiert
pro Verfahren 10.000 Euro, der Chef 12.000. Macht 52.000 Euro
Verfahrenskosten pro Fall, egal ob es sich bei dem potenziellen Raubgut um
einen Picasso oder einen silbernen Löffel im Wert von 2,50 Euro handelt.
Hartung beklagt, bei der Behauptung, nun endlich könnten jüdische
Nachfahren auch gegen den Willen eines Museums eine Entscheidung verlangen,
handle es sich um eine Mogelpackung. Denn dies gelte nur für Institutionen,
die ein „stehendes Angebot“ unterzeichnet hätten und damit bekunden, dass
sie sich einem Schiedsgericht unterstellen würden. Tausende Museen haben
ein solches Angebot nicht abgegeben und könnten sich einer Entscheidung
verweigern.
Auf der Suche nach alternativen juristischen Möglichkeiten verklagt Hartung
vor einem New Yorker Gericht den Freistaat Bayern und die Bayerischen
Staatsgemäldesammlungen auf Rückgabe des Bildes „Mädchen mit Strohhut“ von
Friedrich von Amerling. Das Gemälde war einst im Besitz eines jüdischen
Kunsthändlers. Auch der Marburger Anwalt Markus Stötzel bedenkt in einigen
Fällen die Anrufung von US-Gerichten, zumal das dortige Recht für
NS-Verfolgte gestärkt werden soll.
Diese Möglichkeit ergibt sich allerdings nur für Nachkommen mit
US-Staatsangehörigkeit wie Michael Hulton, Großneffe des Kunsthändlers
Alfred Flechtheim. Für ihn versucht Stötzel seit Jahren die Herausgabe von
drei Objekten aus dem Besitz der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen zu
erreichen, einer Bronzeskulptur von Picasso und zwei Gemälden von Paul
Klee.
## Quälend lange Verfahren
Dennoch, so der Tenor der meisten Rechtsanwälte, müsse man sich wohl mit
den bestehenden Verhältnissen in Deutschland arrangieren, auch wenn bisher
keine der befragten Kanzleien die Schiedsgerichtsbarkeit angerufen haben
will. „Wir müssen damit umgehen, was wir haben. [3][Die Menschen werden
älter“,] sagt Stötzel. Viele Mandanten können nicht mehr lange bis zu einer
Entscheidung warten. Manche Verfahren dauerten quälend lang. So zieht sich
der Streit um Picassos „Madame Soler“ bereits über 17 Jahre hin.
Deshalb werde man früher oder später das Instrument der Schiedsgerichte
nutzen müssen. „Am Ende des Tages folgen wir unseren Mandanten und rufen
ein Schiedsgericht an“, sagt Stötzel. Die Möglichkeiten, andere juristische
Institutionen einzuschalten, seien begrenzt. „Die Alternative wäre, nichts
zu tun.“ Ein Anwalt, der namentlich nicht genannt werden möchte, kündigt
an, schon bald einen spektakulären Fall vor ein Schiedsgericht bringen zu
wollen.
Es bleiben große Unsicherheiten. Werden die Schiedsrichter halbwegs
einheitliche Entscheidungen treffen? Eine Revision ist nicht vorgesehen.
„Das Schiedsgericht entscheidet, und das war es dann“, sagt Stötzel. Wohl
aber soll es Ende 2028 eine Evaluierung der Tätigkeit geben.
## Ein ordentliches Gesetz sollte folgen
Einige Juristen behalten sich vor, zunächst mit weniger spektakulären
Fällen vor das Schiedsgericht zu treten, quasi um dessen Entscheidungen zu
testen. Einig aber sind sich alle darin, dass als nächste Stufe ein
ordentliches Restitutionsgesetz folgen muss, das auch die Raubkunst im
privaten Besitz einschließe. Darauf warten die Verfolgten schon seit
Jahrzehnten.
Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD wird ein solches Gesetz
versprochen. „Ein Restitutionsgesetz, das sich an die bisherigen
Wiedergutmachungsregelungen anlehnt, würde sicher zu angemesseneren
Lösungen führen. Solange es ein solches Gesetz nicht gibt, werden andere
Lösungen gefunden werden müssen“, sagt Anja Anders.
Hartung glaubt nicht, „dass solch ein Gesetz in den nächsten Jahren kommen
wird“. Und Stötzel gibt zu bedenken: „Das ist kein Thema, mit dem man
Wählerstimmen gewinnen kann, schon gar nicht angesichts des wachsenden
Antisemitismus.“
13 Feb 2026
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## AUTOREN
(DIR) Klaus Hillenbrand
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