# taz.de -- Berliner Kulturförderung: Kein Luxus, sondern ein Muss
       
       > Breitenkultur statt Brotkrumen. Der Entwurf für ein Kulturfördergesetz
       > schlägt Mindesthonorare, mehr vom Haushalt und zwei neue Kulturhäuser
       > vor.
       
 (IMG) Bild: Bei einer Demo gegen Kulturkürzungen in Berlin 2025
       
       Wer in Berlin Kunst macht, handelt oft aus Leidenschaft – und nicht selten
       gegen jede betriebswirtschaftliche Vernunft. Viele freie
       Kulturakteur*innen arbeiten projektweise, hangeln sich von Ausstellung
       zu Ausstellung, von Premiere zu Premiere, von Konzert zu Konzert.
       
       Rechnete man ihre tatsächliche Arbeitszeit ehrlich zusammen – also
       kreatives Tun plus Konzeptentwicklung, Antragslyrik, Öffentlichkeitsarbeit
       und Buchhaltung –, lägen sie in den meisten Fällen unter dem gesetzlichen
       Mindestlohn. Und das in einer Stadt, deren Vermieter sich längst nicht mehr
       an die Legende vom billigen Berlin erinnern. Die Lebenshaltungskosten
       steigen, die Honorare stagnieren.
       
       Vor diesem Hintergrund bekam dieser Montagabend im Deutschen Theater eine
       fast historische Wucht. Hier wurde der erste Entwurf eines Berliner
       Kulturfördergesetzes vorgestellt – kein Feuilletontraum, sondern ein
       handfestes Regelwerk in spe. Die Initiative wurde bereits 2021 gegründet,
       seit 2023 gab es erste Überlegungen Berliner Kulturverbände.
       
       Im April 2025 begann dann der Beteiligungsprozess, maßgeblich
       vorangetrieben vom Verein Berliner Kulturkonferenz und gefördert vom Senat
       für kulturelle Angelegenheiten und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
       Fünfzehn Fachgruppen mit mehr als 120 Beteiligten aus allen Sparten, von
       der freien Szene bis zur kulturellen Bildung, erarbeiteten den 150 Seiten
       starken Entwurf. Besonders Bereiche, die vom aktuellen Sparkurs
       überproportional gebeutelt sind, saßen mit am Tisch.
       
       Denn der finanzielle Hintergrund ist unerfreulich: Der Berliner
       Kulturbereich muss mit Einsparungen von weit mehr als 100 Millionen Euro
       umgehen – überproportional, schmerzhaft. Andere Städte sind klüger: Hamburg
       etwa gibt anteilig mehr für Kultur aus. Dass Kürzungen zuerst jene treffen,
       die ohnehin prekär arbeiten, ist keine Überraschung, sondern strukturelle
       Logik. Wenn Projektmittel schrumpfen, schrumpfen Honorare. Wenn Häuser
       sparen, sparen sie an der freien Szene. Und wenn Vielfalt vom Zufall
       abhängt, verliert am Ende die Stadt.
       
       ## Es geht um bescheidene Mindeststandards
       
       Worum geht es also? Um nichts weniger als bescheidene Mindeststandards, die
       nicht von Doppelhaushalt zu Doppelhaushalt neu verhandelt werden müssen.
       „Berlin ist nicht die Vorreiterin in Sachen Kulturfördergesetz“, sagt Wibke
       Behrens, Vorstand der Berliner Kulturkonferenz, mit nüchterner Klarheit zur
       taz. Doch gerade der breite Schulterschluss von über 60 Verbänden sei in
       Berlin entscheidend: „Er schafft Planbarkeit, Verlässlichkeit und auch ein
       Selbstbewusstsein der Akteur*innen, die mehr sind als Lobbyisten und
       Antragsstellende.“
       
       Zentrale Forderung ist, dass künftig nicht mehr rund zwei, sondern drei
       Prozent des Landeshaushalts in Kultur fließen. Das klingt nach einer
       Marginalie, ist aber politisch ein Kraftakt. Hinzu kommen Mindesthonorare
       für alle Kulturakteur*innen, Tarifbindung in institutionell geförderten
       Häusern, die Dynamisierung von Honoraren und Gehältern sowie eine
       Begrenzung freier Arbeitsverhältnisse. Berichtspflichten über Gender Pay
       Gaps sollen Transparenz schaffen. Und schließlich die Frage, die man in
       kulturpolitischen Werbeblöcken gern umschifft: Wie ist die Altersarmut
       einer ganzen Berufsgruppe noch zu verhindern?
       
       Ein anderer Kernpunkt des Entwurfs ist Raum – jene kostbare Ressource, die
       in Berlin genauso umkämpft ist wie bezahlbarer Wohnraum. Arbeits- und
       Präsentationsorte sollen vom Berliner Arbeitsraumprogramm genauso gesichert
       werden wie deren Verwaltung. Außerdem soll es zwei neue Kulturhäuser für
       freie Musik und Tanz geben. Kulturakteur*innen sollen bei runden
       Tischen zur Stadtentwicklung, beim Schulneubau oder selbst bei
       unvermeidlichen Sparrunden mitreden.
       
       In einer Stadt, in der mögliche Kulturhäuser nach kostspieligen
       Beteiligungsprozessen und parlamentarischer Diskussion bisweilen dann doch
       per Handschlag und jenseits großer Öffentlichkeit vergeben werden – man
       denke an die Alte Münze –, scheint das noch immer keine
       Selbstverständlichkeit.
       
       Interessant ist auch der Vergleich mit dem Berliner Sportfördergesetz, den
       der Entwurf des Kulturfördergesetzes immer wieder zieht. Warum, so die
       implizite Frage, wird der Breitensport selbstverständlich unterstützt, die
       Breitenkultur jedoch oft als schmückendes Beiwerk behandelt? Kultur ist
       eben nicht nur „Leistungssport“, also Hochglanzentertainment für
       zahlungskräftiges Publikum.
       
       Sie ist Chorprobe im Kiez, Theater-AG in der Schule, Tanzworkshop im
       Jugendzentrum, Senior*innenatelier im Nachbarschaftshaus. In Zeiten
       gesellschaftlicher Erosion und demokratischen Ermüdungserscheinungen sind
       niedrigschwellige kulturelle Angebote kein Luxus, sondern ein Muss. So wie
       Sportplätze öffentlichen Raum beanspruchen dürfen, sollten auch öffentliche
       Liegenschaften Kulturinitiativen dauerhaft oder temporär kostenfrei zur
       Verfügung stehen, wenn diese nicht gewinnorientiert arbeiten.
       
       CDU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, ein
       Kulturfördergesetz auf den Weg zu bringen. Die nun vorgelegten
       Publikationsbeiträge sind als Zwischenschritt gedacht; 2028 könnte ein
       Gesetz tatsächlich in Kraft treten. Beim Abend im Deutschen Theater hat die
       zuständige Senatorin, Sarah Wedl-Wilson, positiv reagiert. Man darf das als
       höflichen Optimismus deuten – oder als ernstgemeintes Signal.
       
       Der vielleicht entscheidende Begriff, der über dem Entwurf schwebt, ist
       „Normalisierung“. Was überall gilt, sollte auch im Kulturbereich, der für
       das Wohl dieser Stadt so unverzichtbar ist, normativ gelten: faire Arbeit
       zu fairem Lohn inklusive Arbeits- und Kündigungsschutz. Ein
       Kulturfördergesetz wäre damit nicht bloß eine ökonomische Forderung,
       sondern ein gesellschaftlicher Vertrag.
       
       Es würde festschreiben, dass Kultur kein Ornament ist, das man in
       Haushaltskrisen als Erstes abschlagen kann. Dass die Stadt kein Biotop für
       Kreativwirtschaft werden möchte, in der heroische Selbstausbeutung und das
       Recht des Stärkeren gilt, sondern die Bedingungen zur Produktion
       nachhaltiger Kunst von vielen schaffen möchte. Daher ist der Entwurf ein
       großer Schritt in die richtige Richtung. So groß, dass er nach dem Abend im
       Deutschen Theater lang erinnert werden wird.
       
       10 Feb 2026
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Susanne Messmer
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Kultur in Berlin
 (DIR) Berliner KünstlerInnen
 (DIR) Schwarz-rote Koalition in Berlin 
       
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