# taz.de -- Koalition einigt sich bei Filmförderung: Netflix und Co sollen in Deutschland investieren
       
       > Blockbuster und Serien gedreht in Deutschland – das möchte die Regierung
       > durch eine Investitionspflicht erreichen. Welche Folgen das haben könnte.
       
 (IMG) Bild: In der Lützowstraße in Berlin stehen Lichter für ein Filmset
       
       dpa | Netflix, Amazon Prime, Disney+ und die großen Fernsehsender machen
       [1][in Deutschland gute Geschäfte]. Jetzt sollen die Anbieter verpflichtet
       werden, im Gegenzug auch Geld in europäische Produktionen zu stecken –
       idealerweise in deutsche. Union und SPD einigten sich nach Angaben aus dem
       Kanzleramt auf eine gesetzliche Mindestinvestitionsquote. Zugleich soll es
       die Möglichkeit geben, mehr zu investieren und dafür von bestimmten Regeln
       abweichen zu dürfen.
       
       Warum die Regierung das für nötig hält
       
       Die Bundesregierung sieht die deutsche Filmbranche tief in der Krise. In
       großen Studios wie etwa in [2][Babelsberg] oder bei der Bavaria fehlten
       zuletzt die Aufträge, große Filme und Serien wurden anderswo gedreht – wie
       zum Beispiel der Netflix-Film „Im Westen nichts Neues“ in Tschechien.
       
       Staatliche Fördergelder allein reichen nach Ansicht der Regierung nicht
       aus, um den deutschen Standort attraktiver zu machen. Deshalb sollen nun
       private Gelder mobilisiert werden. Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU
       und SPD vorgenommen: „Wir wollen die Wettbewerbsfähigkeit des Filmstandorts
       Deutschland durch eine zeitnahe Reform der Filmförderung verbessern,
       bestehend aus einem steuerlichen Anreizsystem sowie einer
       Investitionsverpflichtung.“
       
       Welche Quoten nun gelten sollen
       
       Die Vorgaben sollen alle größeren Anbieter auf dem deutschen Markt
       betreffen, also nicht nur Netflix und andere Streamingdienste, sondern auch
       Fernsehsender wie RTL, ProSieben/Sat1 und auch die öffentlich-rechtlichen
       Sender ARD und ZDF.
       
       Sie müssen künftig mindestens 8 Prozent des jährlichen Nettoumsatzes in
       europäische Produktionen stecken. Zusätzlich soll es Mindestquoten zum
       Beispiel für deutschsprachige Produktionen und Vorgaben für die
       Rechteteilung geben. Wer freiwillig 12 Prozent oder mehr investiert, kann
       Sonderregelungen bekommen. Dann könnten die Anbieter zum Beispiel zwar in
       Deutschland, aber auf Englisch drehen.
       
       Generell kann die Bundesregierung aus europarechtlichen Gründen keine
       Investitionen ausschließlich in Deutschland vorschreiben, sondern nur in
       Europa. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) ist trotzdem
       sicher: „Diese Einigung hilft dem Standort Deutschland.“ Sie sichere
       Aufträge für die deutsche Filmwirtschaft, ohne unverhältnismäßig in die
       Geschäftsmodelle der Streamer und Sender einzugreifen.
       
       Was das für Zuschauer bedeutet
       
       Die Investitionsverpflichtung soll vor allem die deutsche Filmwirtschaft
       stärken und Arbeitsplätze in Studios, Technik und kreativen Berufen
       sichern. Weimer sieht darin die „Grundlage für einen neuen Boom der Film-
       und Serienproduktion made in Germany“.
       
       Ob sich dadurch am inhaltlichen Angebot der Streamingdienste und
       Fernsehsender hierzulande etwas ändern wird, ist allerdings zweifelhaft. In
       der Bundesregierung hofft man zwar auf gute deutschsprachige Produktionen
       und sogar Blockbuster, doch einfach automatisch dürften die sich nicht
       ergeben.
       
       Worum es vorab Streit gab
       
       Insbesondere das Finanzministerium von Lars Klingbeil (SPD) und
       [3][Kulturstaatsminister Weimer] hatten um die Vorgaben für
       Streamingdienste gerungen. Weimer hatte im August zwar erst eine
       Verpflichtung angekündigt, dann aber auf Freiwilligkeit gesetzt.
       
       Die Streamingriesen und Sender hätten freiwillige Investitionen von rund
       15,5 Milliarden Euro in fünf Jahren in Aussicht gestellt, erklärte er zum
       Jahreswechsel. Eine gesetzliche Investitionspflicht lehnte Weimer zunächst
       ab, weil sie juristische Risiken berge und Verfahren verzögern könne.
       Außerdem könne sich der Handelskonflikt mit den USA, der Heimat vieler
       Streamingdienste, verschärfen.
       
       Der Kompromiss scheint nun eine vergleichsweise niedrige
       Investitionsverpflichtung mit weiten Möglichkeiten für Sondervereinbarungen
       zu sein. So hatten die Grünen im Bundestag eine Pflichtquote von 20 Prozent
       der hiesigen Nettoumsätze gefordert. Union und SPD wollen jetzt 8 Prozent
       festschreiben – ein Wert, der sich laut Weimer am europäischen Durchschnitt
       von Investitionsverpflichtungen orientiert.
       
       Was die Bundesregierung sonst noch für die Branche tut
       
       Mit der Einigung auf die Investitionsverpflichtung werden im Bundeshaushalt
       auch zusätzliche 120 Millionen Euro freigegeben. Die Mittel für die
       wirtschaftliche Filmförderung steigen damit auf 250 Millionen Euro pro Jahr
       – und das nicht einmalig, sondern langjährig. „Die Filmförderung ist sehr
       gut investiertes Geld in die Kultur in Deutschland“, betonte Klingbeil.
       „Wir wollen die großartige Filmszene in Deutschland weiter stärken und
       einen Top-Standort schaffen.“
       
       Weimer sagte: „Das ist kein Symbol, sondern ein echter Investitionsimpuls:
       für Arbeitsplätze, Wertschöpfung und kreative Exzellenz.“ Deutschland habe
       herausragende Talente in Drehbuch, Regie, Kamera, Schnitt und Produktion.
       „Jetzt stimmen auch die Bedingungen, um diese Talente hier zu halten und
       neue Produktionen ins Land zu holen.“
       
       Was die Branche davon hält
       
       Die Produktionsallianz bezeichnete die Einigung als einen „Durchbruch für
       den Produktionsstandort“. Verbandschefin Michelle Müntefering sagte: „Auf
       dieses Signal hat die deutsche Filmbranche lange gewartet.“ Dass ein Weg
       eingeschlagen werde, der einen klar geregelten Rechterückbehalt für
       Produzenten vorsehe, sei von besonderer Bedeutung.
       
       „Damit wird ein tragfähiges Fundament gelegt, auf dem neue Produktionen
       entstehen und langfristige Perspektiven wachsen können“, so Müntefering.
       Die große Öffnungsklausel mit der Möglichkeit zu weiteren Verhandlungen sei
       ein belastbarer Kompromiss.
       
       Der Vorsitzende des Kulturausschusses im Bundestag, Sven Lehmann, forderte
       die Koalition nun zum schnellen Handeln auf. Entscheidend sei die konkrete
       Ausgestaltung des Gesetzes, sagte der Grünen-Politiker. „Wenn das Gesetz
       wirken soll, braucht es ausreichende Investitionsquoten und echte
       Verbindlichkeit.“
       
       So berge etwa die geplante Investitionsquote von gerade einmal acht Prozent
       die Gefahr, dass die Investitionsverpflichtung am Ende wirkungslos bleibe.
       „Eine gesetzliche Regelung darf kein Feigenblatt sein, sondern muss
       tatsächlich zusätzliche Investitionen in den Filmstandort Deutschland
       auslösen.“
       
       5 Feb 2026
       
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