# taz.de -- Gewalt bei Polizeikontrolle in Hannover: Reuiger Polizist muss zahlen
> Bei einer Polizeikontrolle wird einem Mann sein Handy weggenommen und ein
> Finger verletzt. Der wehrt sich vor Gericht – ausnahmsweise erfolgreich.
(IMG) Bild: Darf man fotografisch dokumentieren, auch in Hannover: Personenkontrollen, hier durch die Bundespolizei
Der Abend, an dem der junge Polizist Daniel M. an den Falschen geriet, ist
schon ein Weilchen her. Am 24. November 2024 fand in Hannovers Nordstadt
ein Polizeieinsatz statt, der für M. in eine Anklage wegen Nötigung und
fahrlässiger Körperverletzung münden sollte.
Dieser Polizeieinsatz hat eine Vorgeschichte: Im Musikzentrum trat damals
die österreichische Band Nachtmahr auf. Nachtmahr gehört zu jenen Bands,
die sich im Genre Industrial-/Aggrotech verorten und sich im provokanten
Spiel mit militaristischer, teils auch faschistischer Ästhetik gefallen –
irgendwas mit Uniformen, Frakturschrift, Peitschen und „Kampf“-Geblöke
also, so ähnlich wie Rammstein. Textlich betreiben sie zwar keine
Nazipropaganda und weisen solche Unterstellungen auch regelmäßig weit von
sich, optisch reicht es aber, um zumindest als umstritten zu gelten.
Jedenfalls reichte es für eine Gruppe mutmaßlich antifaschistischer
Aktivisten in Hannover. Sie stürmten an jenem Abend die Bühne, warfen ein
paar Sachen um und zündeten einen Rauchtopf. Das Publikum glaubte zunächst
wohl, das sei Teil der Show, und stimmte in die „Nazis raus“-Rufe ein –
spätestens als nicht nur der Rauchtopf, sondern auch der Bühnenvorhang
brannte und Instrumente beschädigt wurden, war es damit aber aus.
Aufgrund der zu diesem Zeitpunkt noch völlig unklaren Lage und der
Gefährdung von rund 300 Konzertbesuchern rückten Polizei und Feuerwehr mit
erheblichen Kräften an. Die Lage am Musikzentrum war relativ schnell unter
Kontrolle, der Brand von der Crew schon praktisch gelöscht. Parallel
machten sich die Polizisten im unmittelbaren Umfeld auf die Suche nach den
– laut Zeugenaussagen bis zu 20 – Tatverdächtigen.
## Ausweisfotos mit dem Privathandy
Dazu wurden auch in der Kopernikusstraße umfangreiche Personenkontrollen
durchgeführt. Das ist an sich keine abwegige Idee, nicht nur weil die ganz
in der Nähe liegt, sondern auch weil sich hier der Punkertreff „Kopi“
befindet. Hier gibt man sich dezidiert antifaschistisch und war selbst auch
schon Opfer von Übergriffen aus dem rechten Spektrum.
Wie es der Zufall so will, fand an jenem Abend auch in der Kopi ein Konzert
statt. Im Publikum: das Ehepaar B., dessen Sohn auf der Bühne stand. Nach
dem Konzert halfen sie noch, das Equipment der Band in das Auto eines
anderen Vaters zu laden. Dann wollten sie sich in einer kleinen Gruppe,
bestehend aus dem Ehepaar, ihrem Sohn und weiteren drei Freunden, auf den
Heimweg machen.
Dabei liefen sie [1][in die Polizeikontrolle]. Über das, was dann
passierte, gibt es im Detail ein paar kleinere Differenzen. Herr B.
schilderte die Geschehnisse der taz gegenüber so: Die Kontrolle sei
zunächst ganz höflich und professionell vonstatten gegangen. Die Beamten
hätten die Ausweise sehen wollen, die ihnen auch ausgehändigt wurden.
Eine Polizistin habe Fotos davon gemacht – mit einem Smartphone, das in
einer blasslila Hülle steckte und aussah, als wäre es ihr privates. Das sei
ihm komisch vorgekommen und er habe angefangen, Fragen zu stellen, ob das
denn datenschutzrechtlich so korrekt sei und Ähnliches. Die Polizistin habe
darauf nur knapp und ausweichend geantwortet.
## Die Personenkontrolle eskaliert
Dann sollten auch noch Fotos von den Personen aus dieser Gruppe gemacht
werden. B.s Frau wurde aufgefordert, sich dazu an die Hauswand zu stellen.
B., dem diese Situation nach eigenen Aussagen immer seltsamer vorkam,
meinte nun, dann könne er ja vielleicht seinerseits auch einmal ein paar
Fotos machen, und zog sein Smartphone aus der Tasche.
Daraufhin habe ein männlicher Polizist neben ihm ihn barsch aufgefordert,
das zu unterlassen. Er habe „okay“ gesagt und das Handy in die Hosentasche
gleiten lassen. Trotzdem habe der Polizist ihn unvermittelt gepackt und –
mit der Hilfe von zwei herbeigeeilten Kollegen – die Arme auf den Rücken
gedreht, ihn mit dem Gesicht auf die Knie und mit dem Rücken gegen die
Hauswand gedrückt. Dabei sei es auch zu einer Verletzung des Zeigefingers
gekommen, einer Fraktur mit Gelenkbeteiligung, die ihm über ein Jahr
Schmerzen bereitete.
Der Polizist nahm außerdem sein Handy an sich und forderte ihn auf, die PIN
herauszugeben. B. weigerte sich zunächst, worauf der Polizist drohte, er
könnte das Gerät auch beschlagnahmen, dann würde er das erst in einem Jahr
wiederbekommen. Das ginge nicht, sagte B., darauf seien sensible
Patientendaten. Er wollte die Fotos selbst löschen – vor den Augen des
Polizeibeamten, doch dieser weigerte sich, das Gerät zurückzugeben.
Nach einigem Hin und Her und weiteren Drohungen entsperrte er das Handy
schließlich doch, der Polizist löschte die Fotos und gab es ihm zurück. Die
Schilderungen der beteiligten Polizisten weichen hier ein wenig ab: Da ist
von mehrfachen Aufforderungen die Rede, auf die B. nicht reagiert habe, und
von „unkooperativem Verhalten“. Außerdem soll B. direkt ins Gesicht
fotografiert haben – er sagt hingegen, er habe das Handy hoch über seinem
Kopf gehalten.
## Ein Brief an die Polizeipräsidentin
Der – in seinen Augen – unvermittelte und nicht gerechtfertigte Angriff
beschäftigt B. nachhaltig. Und er ist niemand, der das so einfach auf sich
sitzen lässt. Als Psychotherapeut und Psychiater hat er mit dem Polizei-
und Justizapparat schon einige berufliche Erfahrungen gesammelt. Er wendet
sich mit einem Brief direkt an die Polizeipräsidentin.
Eloquent schildert er darin, wie heftig der Übergriff bei ihm selbst und
seiner Frau nachwirkt – bei ihm die Erinnerungen an einen Überfall in
Brasilien wieder wachruft und bei ihr die Erinnerungen daran, wie ihr
Freund von Skinheads fast tot geprügelt wurde.
Sein Vertrauen in die Polizei als staatliche Institution sei nachhaltig
erschüttert; von den verheerenden Auswirkungen auf das Bild, das die jungen
Leute von Polizeibeamten haben, ganz zu schweigen. Und er fragt nebenbei
auch, ob sie als älteres, unauffällig gekleidetes Ehepaar mit Rädern und
Fahrradhelmen wohl wirklich so verdächtig gewirkt hätten.
Zu diesem Zeitpunkt habe ihm eher eine Art Täter-Opfer-Ausgleich
vorgeschwebt, sagt er. Er wollte das Geschehen – ganz Therapeut –
gesprächsweise aufarbeiten, dem Polizisten klarmachen, was er da
angerichtet hatte.
Doch die Polizeipräsidentin reicht das Schreiben umgehend an die zuständige
Abteilung weiter, die ein förmliches Ermittlungsverfahren wegen
Körperverletzung im Amt einleitet. In dem wird der 27-jährige Daniel M. als
„Haupttäter“ identifiziert.
„Ich war von den internen Ermittlungen sehr angetan, das ist alles sauber
gelaufen, die haben sehr sorgfältig und gründlich befragt“, sagt B. am
Rande der Gerichtsverhandlung.
Tatsächlich hätte der junge Polizist in dieser Situation das Handy gar
nicht einkassieren dürfen und B. auch nicht erpressen dürfen, es zu
entsperren. Deshalb kam in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft neben
der als fahrlässig eingestuften Körperverletzung noch die Nötigung im Amt
hinzu.
Sein Mandant habe irrigerweise angenommen, er sei dazu berechtigt, das
Handy an sich zu nehmen und die Löschung durchzusetzen, sagt Daniel
Brunkhorst, der Verteidiger des jungen Polizisten. Damit, deutet er an, sei
er möglicherweise nicht der Einzige bei der Polizei, auch wenn die
Rechtslage eigentlich eindeutig ist.
## Rechtslage und polizeiliche Praxis weichen voneinander ab
Tatsächlich ist dieses Problem ein Dauerbrenner vor deutschen Gerichten. In
den vergangenen Jahren hat sich aber immer mehr die Rechtsauffassung
durchgesetzt, dass das Dokumentieren von Polizeieinsätzen per Foto oder
Video aber grundsätzlich zulässig ist – sofern der Einsatz dabei nicht
behindert wird.
Grenzfälle oder abweichende Urteile gibt es nur da, wo [2][Tonmitschnitte
von an sich nicht öffentlichen Situationen] angefertigt werden (Verletzung
der Vertraulichkeit des Wortes), Nahaufnahmen oder Porträts von einzelnen
Beamten gemacht werden (auch die haben ein Recht am eigenen Bild) oder die
Veröffentlichung und Verbreitung ohne ein berechtigtes öffentliches
Interesse geschieht.
Beschlagnahmen darf die Polizei das Handy grundsätzlich nur mit
richterlicher Anordnung oder bei Gefahr im Verzug. Gefahr im Verzug meint
hier: Es droht die Vernichtung von Beweismitteln. In diesem Fall kann die
richterliche Anordnung nachträglich eingeholt werden. Nur: Herr B. war ja
in diesem Fall nicht derjenige, der Beweismittel vernichten wollte.
Doch die Rechtslage ist das eine, die polizeiliche Praxis oft das andere.
Auch der zuständige Staatsanwalt in Hannover sagt, er habe in letzter Zeit
eine ganze Reihe ähnlich gelagerter Verfahren geführt.
## Ein erschütterter Polizist
Deshalb ist nun also auch Daniel M. derjenige, der im Amtsgericht Hannover
auf die Anklagebank muss. Der trägt sichtbar schwer daran. Im Gerichtssaal
strahlt er kein bisschen Aggressivität aus, im Gegenteil: Er sitzt wie ein
Häufchen Elend neben seinem Verteidiger. Er wirkt wie jemand, der nicht nur
um seine gerade erst begonnene Karriere bangt, sondern ernsthaft in seinem
Selbstbild erschüttert ist.
Er habe sich nach dem Vorfall in den Innendienst versetzen lassen, sagt er
gleich zu Beginn. Seine Stimme bricht, als er sich im Gerichtssaal
entschuldigt. Sonst reagieren viele Polizisten in seiner Situation erst
einmal [3][mit einer Gegenanzeige wegen Widerstands gegen
Vollstreckungsbeamte] – auch darauf hat er lieber verzichtet.
Am Ende kommt er mit einem blauen Auge davon: Das Verfahren wird nach einem
Verständigungsgespräch zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und
Nebenklageanwalt eingestellt – gegen eine Geldauflage von 3.000 Euro. Dazu
kommen dann noch Gerichts- und Anwaltskosten, auch für die Nebenklage. Und
er wird sich noch einmal dem Gespräch mit Herrn B., seiner Frau und seinem
Sohn stellen müssen. Der bekommt nämlich den angestrebten
Täter-Opfer-Ausgleich.
8 Feb 2026
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## AUTOREN
(DIR) Nadine Conti
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