# taz.de -- Angeblicher Angriff auf Beamte: Polizisten beim Lügen erwischt
       
       > Ein Feuerwehrmann, dem die Polizei Körperverletzung vorgeworfen hatte,
       > ist freigesprochen worden. Ein Video zeigt: Die Vorwürfe waren haltlos.
       
 (IMG) Bild: Robuster Zugriff: Hamburger Polizisten führen einen Mann ab
       
       Hamburg taz | Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Tätlichkeit,
       Körperverletzung – was eine Gruppe Polizeibeamter Robert B. vorgeworfen
       hat, ist keine Kleinigkeit. Drei Monate bis fünf Jahre Gefängnis sieht der
       Gesetzgeber im Falle einer Verurteilung vor. Und eine Zeit lang sah es bei
       dem Prozess vor dem Amtsgericht Hamburg-Mitte auch so aus, als hätte Robert
       B. schlechte Karten – bis sein Anwalt Jonas Hennig am letzten Prozesstag
       ein Handyvideo vorlegte, das die Polizisten als Lügner dastehen ließ.
       
       Das Video, das der taz vorliegt, stammt aus der Zeit der
       Corona-Spaziergänge vor einem Jahr. Die Hamburger Innenbehörde hatte Ende
       Dezember 2021 die [1][Protest-„Spaziergänge“ gegen die
       Corona-Schutzmaßnahmen zu anmeldepflichtigen Demonstrationen erklärt]. Sie
       nicht anzumelden, sei eine Straftat, warnte Polizeipräsident Ralf Martin
       Meyer im NDR.
       
       Die Polizisten waren am 5. Februar am Jungfernstieg eingesetzt, um solche
       unangemeldeten Demonstrationen zu verhindern. Dabei trafen sie auf Robert
       B., der zusammen mit Freunden auf dem Jungfernstieg unterwegs war. Die
       Beamten vermuteten in ihnen Corona-Demonstranten und kesselten sie ein, um
       ihre Personalien aufzunehmen.
       
       Auf dem Video ist eine verbale Auseinandersetzung zwischen Robert B. und
       anderen Bürgern mit den Polizisten zu sehen. Robert B. trägt eine
       Pappschachtel mit asiatischem Essen in der Hand und wird am Anfang der
       Sequenz von einem Polizisten, der einen Tonfa, also einem T-förmigen
       Schlagstock, in der Hand hält, zurückgeschubst. Robert B. sagt: „Beruhig
       dich mal.“
       
       ## Plötzlicher Gewaltausbruch
       
       In der Schlüsselszene bittet B. den Polizisten, seine Pappschachtel zum
       Mülleimer bringen zu dürfen. Der Polizist schickt ihn in die andere
       Richtung. B. zeigt mit dem Finger Richtung Mülleimer jenseits der
       Polizeikette, während er sein Asia-Essen mümmelt. Irgendjemand sagt
       „Durchsetzen“ und plötzlich schubst der Polizist B. mit Macht zurück, macht
       zwei Schritte nach vorn und bringt ihn mit dem Tonfa zu Boden.
       
       Eine blonde Polizistin kniet sich auf B.s Nacken. Sein Mandant habe
       Abschürfungen, Quetschungen und Hämatome an Armen, Beinen und im Gesicht
       davongetragen, sagt Anwalt Hennig.
       
       Zwei Polizisten hatten dem Gericht den Verlauf ganz anders geschildert:
       „Wir hatten den Auftrag, Leute anzusprechen, die sich den Spaziergängen
       anschließen wollten“, zitiert Die Zeit einen der Beamten aus der
       Verhandlung. Bei der Personengruppe rund um Robert B. habe er das Gefühl
       gehabt, sie könne zu den Corona-Protestlern gehören. Seiner Wahrnehmung
       nach sei die Grundstimmung aggressiv gewesen, berichtete Die Zeit. „Die
       wollten gleich eine Konfrontation aufbauen.“
       
       Deshalb habe er zusammen mit anderen Beamtinnen und Beamten einen
       „Sicherungskreis“ um Robert B. gezogen, den B. nicht akzeptieren wollte. B.
       habe den Polizisten mit dem Tonfa mit einem Faustschlag angegriffen und
       sich auf dem Boden liegend heftig gegen die Festnahme gewehrt. Die Beamten
       erstatteten Anzeige von Amts wegen.
       
       Dass sie Anzeige erstatteten, erklärte Anwalt Hennig damit, dass sie Robert
       B. ja in Gewahrsam nahmen und das begründen mussten. Zudem folge das einem
       Muster, dass sich Polizisten [2][präventiv oder mit Gegenanzeigen auf
       Strafverfahren einstellten]. „Letztlich ist es ein [3][Reflex, um mögliche
       Vorwürfe gegen einen selbst zu delegitimieren]“, sagt Hennig.
       
       Warum er den Stick mit dem Video erst am letzten Prozesstag aus der Tasche
       zog, erklärte der Strafverteidiger mit der Bedeutung des Falls: „Wir hätten
       das Video schon im Ermittlungsverfahren präsentieren können, dann hätte es
       aber keine Öffentlichkeit gegeben.“ Vermutlich hätte die Staatsanwaltschaft
       das Verfahren schon im Vorfeld eingestellt. Welche Konsequenzen das für die
       Polizisten gehabt hätte, ist ungewiss.
       
       Sein Mandant sei Feuerwehrmann und als solcher selbst Beamter, sagt Hennig.
       „Das ist kein Mensch, der eine grundsätzlich polizeikritische Haltung hat.“
       Robert habe den Vorfall befreundeten Polizisten und Feuerwehrleuten
       erzählt, die schockiert waren. „Mein Mandant hatte Angst, dass das einfach
       versickert, wenn man keine Öffentlichkeit herstellt“, sagt Hennig.
       
       Infolge des Videos sprach die Richterin Robert B. frei. Entsprechend hatte
       auch die Staatsanwaltschaft plädiert „Ich finde es richtig, wie Sie sich
       entschieden haben“, gibt [4][Die Zeit] das Schlusswort der Richterin
       wieder. „Was wir hier gesehen haben, muss an die Öffentlichkeit.“
       
       Die Staatsanwältin kündigte an, nun gegen die beteiligten Polizisten wegen
       des Verdachts einer uneidlichen Falschaussage vor Gericht und gefährlicher
       Körperverletzung im Amt zu ermitteln.
       
       2 Dec 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Proteste-gegen-Coronapolitik/!5832667
 (DIR) [2] /G20-Polizeigewalt-nicht-zu-ermitteln/!5510928
 (DIR) [3] /Petition-fuer-unabhaengige-Ermittlungen/!5863798
 (DIR) [4] https://www.zeit.de/gesellschaft/2022-11/polizeigewalt-hamburg-prozess-corona-protest/komplettansicht
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
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