# taz.de -- Grüne planen Satzungsänderung: Wurzelbehandlung mit Schmerzen
       
       > Das Mitgliederwachstum bringt die Parteisatzung an ihre Grenzen. Die
       > Spitze plant eine Reform. Eifrige Mitglieder fürchten um die
       > Basisdemokratie.
       
 (IMG) Bild: Basisdemokratisch? So 80er
       
       Klemens Griesehop ist seit 1990 bei den Grünen. „Immer an der Basis“, wie
       er betont. In den dreieinhalb Jahrzehnten seit seinem Eintritt hat die
       Partei so einige Positionen geräumt – und der Lehrer aus Berlin-Pankow hat
       es jedes Mal tapfer ertragen. Die Asylrechtsverschärfungen in der
       Ampelkoalition waren hart für ihn, die Einladung [1][von Daimler-Chef
       Dieter Zetsche auf einen Parteitag in den zehner Jahren,] der Kosovokrieg
       sowieso. „Damals war ich drauf und dran, hinzuschmeißen“, sagt Griesehop.
       „Aber der Hans-Christian hat mich überzeugt, zu bleiben.“
       
       Das Grünen-Urgestein Hans-Christian Ströbele ist nun aber schon seit mehr
       als drei Jahren tot, und mit dem Parteiaustritt könnte es für Griesehop
       dieses Mal ernst werden. „Wenn sie die Basisdemokratie wirklich streichen,
       dann wird sich die Frage für mich wieder stellen“, sagt er.
       
       Die Grünen-Spitze plant eine umfassende Reform der Parteisatzung. Eine
       Kommission unter Leitung der Politischen Geschäftsführerin Pegah Edalatian
       hat in den vergangenen Monaten Vorschläge erarbeitet, in diesen Tagen
       beendet das Gremium seine Beratungen. Im Februar sollen die Pläne vom
       Bundesvorstand abgesegnet und der Partei vorgestellt werden. Im Juni sollen
       dann die Mitglieder darüber abstimmen.
       
       Die Grünen wollen eine „zeitgemäße“ Satzung. Diskutiert werden Änderungen
       an den Führungsstrukturen, die seit Jahren Thema sind: Die
       Geschäftsführungsposition könnte, wie bei anderen Parteien, zur
       Generalsekretär*in aufgewertet werden. Der Parteirat – unterhalb des
       Vorstands angesiedelt und mit vergleichsweise wenig Macht ausgestattet –
       könnte gestärkt werden. Ob die Kommission beides tatsächlich empfiehlt, ist
       noch offen.
       
       ## Mitgliederräte und neue Hürden
       
       Klarer sind die Pläne zur Mitgliederbeteiligung. In einem internen Webinar
       für die Parteibasis ließ Edalatian Mitte Januar zwei Vorschläge
       durchblicken. Zum einen seien sich die Kommissionsmitglieder „sehr einig“
       darüber, in die Satzung die Möglichkeit aufzunehmen, „Mitgliederräte“
       einzuberufen. Sie sollen analog zu Bürgerräten funktionieren, mit denen in
       den letzten Jahren unter anderem der Bundestag experimentiert hat.
       
       2023 diskutierten dort [2][zufällig ausgewählte Bürger*innen vier Monate
       lang zum Thema „Ernährung im Wandel“,] ihre Empfehlungen wurden hinterher
       dem Parlament vorgelegt. Entsprechend könnten grüne Mitgliederräte künftig
       Debatten führen und Beschlussvorschläge erarbeiten.
       
       Zum anderen will die Kommission die Hürden für die Einreichung von Anträgen
       und Änderungsanträgen auf Parteitagen erhöhen. Bisher sind sie,
       entsprechend der basisdemokratischen Tradition der Grünen, vergleichsweise
       niedrig: Nicht nur Parteigremien und Gliederungen wie Vorstände,
       Bundesarbeitsgemeinschaften und Kreisverbände dürfen Anträge einreichen,
       sondern auch Einzelmitglieder – sie müssen dafür nur 50
       Unterstützerunterschriften aus der Partei sammeln. Zum Vergleich: Bei der
       CDU müssen sich 500 Mitglieder hinter einen Antrag stellen, bei SPD und
       Linkspartei sind einfache Mitglieder überhaupt nicht antragsberechtigt.
       
       ## Verhandlungen bis tief in die Nacht
       
       Das großzügige Antragsrecht wird bei den Grünen ausgiebig genutzt. Für den
       Sonderparteitag zum Bundestagswahlprogramm vor einem Jahr gingen
       beispielsweise 1.900 Änderungsanträge ein. Das verursacht viel Arbeit.
       Jeder Antrag muss die parteieigene Antragskommission durchlaufen. Auf die
       Autor*innen wird einzeln eingewirkt, damit sie Anträge zurückziehen, sie
       mit ähnlich lautenden Anträgen vereinen oder Kompromissen zustimmen. Die
       Verhandlungen dazu ziehen sich in Hinterzimmern der Parteitage, oft bis
       tief in die Nacht.
       
       Die hohe Anzahl der Anträge führe mittlerweile zu einer „Überforderung“,
       heißt es von der Kommission. Im Januar 2025 band die Bearbeitung in der
       heißen Wahlkampfphase wochenlang Kapazitäten in der Parteizentrale.
       
       Gleichzeitig hätten Delegierte und Mitglieder mittlerweile gar keine Chance
       mehr, den Überblick über die Parteitagsdebatten zu behalten. Viele von
       ihnen würden es angesichts der Antragsflut „mittlerweile als intransparent
       empfinden, was da entschieden wird“, so Edalatian während des Webinars. Das
       Quorum für Anträge soll jetzt hoch. Und zwar aus Sicht der Spitze nicht, um
       die Basisdemokratie zu beschneiden, sondern um sie zu retten.
       
       Die Parteispitze argumentiert [3][mit der gestiegenen Mitgliederzahl]: Bei
       180.000 Mitgliedern müssten andere Regeln gelten als früher. Wie viele
       Unterschriften ein Antrag zukünftig genau benötigen soll, ist noch nicht
       bekannt. Denkbar ist eine Regelung wie in Nordrhein-Westfalen: Dort braucht
       es ein Promille der Mitglieder – auf Bundesebene wären das derzeit 180.
       
       ## Wenig Einfluss, viele Anträge
       
       „Dann ist die Basisdemokratie erster Klasse beerdigt“, sagt der Berliner
       Basis-Grüne Griesehop. „Wie soll ein normales Mitglied so viele
       Unterstützer finden? Das geht doch gar nicht.“ Griesehop ist Teil der
       „Unabhängigen Grünen Linken“, einer kleinen Gruppe, die personell keinerlei
       Einfluss in der Partei hat, aber umso eifriger von der Möglichkeit der
       Parteitagsanträge Gebrauch macht.
       
       Inhaltlich sind manche davon unter Grünen zwar anschlussfähig. Griesehop
       nimmt für seine Gruppe in Anspruch, sie habe in den letzten Jahren bei
       Parteitagsverhandlungen zum Lieferkettengesetz, zu Glyphosat oder zum
       Klimageld Formulierungen durchgesetzt.
       
       Gleichzeitig ist vieles an der Basisgruppe aber ziemlich retro:
       Hans-Christian Ströbele sei zu Lebzeiten regelmäßig als Gast bei ihren
       Treffen aufgetaucht, sagt Griesehop. Entsprechend sehe man sich heute „ein
       Stück weit als Vertreter von Ströbi und Petra Kelly“. Auf Parteitagen
       treten die Mitglieder oft in einheitlichen Motto-Shirts auf, 2024 zum
       Beispiel mit einer Friedenstaube und dem Schriftzug „Diplomatie jetzt!“.
       Für den letzten Parteitag stellte Griesehop einen Antrag gegen
       „Kriegstüchtigkeit“, „Militarisierung“ und „Zwangsdienst bei der
       Bundeswehr“.
       
       Und zuletzt verteidigte die Gruppe in einem offenen Brief den umstrittenen
       Beschluss des EU-Parlaments zum Freihandelsabkommen Mercosur – während
       Grüne mit Einfluss [4][ihn mittlerweile durch die Bank als Fehler
       bezeichnen], selbst diejenigen, die im EU-Parlament für ihn gestimmt haben.
       
       ## Nicht der erste Versuch
       
       Man kann also sagen, dass Griesehop und seine Mitstreiter*innen ein
       Faible für aussichtslose Kämpfe haben. Doch mit dem Kampf um die Satzung
       könnte jetzt sogar ihre Leidensfähigkeit ein Ende haben. Allerdings ist
       noch nicht gesagt, dass sie den Streit wirklich verlieren.
       
       Schon 2022 wollte der damalige Bundesvorstand die Hürden für
       Parteitagsanträge stark erhöhen. 20 Unterstützer*innen reichten bis
       dahin aus. Der Vorstand wollte 1 Promille, wie in Nordrhein-Westfalen. Nach
       Widerständen aus der Partei gab er sich mit einem Kompromiss zufrieden:
       Damals wurde die Hürde auf die heute gültigen 50 Unterschriften erhöht.
       
       Mehr hätte die Spitze wohl nicht durchbekommen: Zur Abstimmung stand die
       Änderung damals auf einem Parteitag. Für Satzungsänderungen braucht es dort
       eine Zweidrittelmehrheit bei mindestens 50 Prozent Beteiligung. So gern
       eine Mehrheit der Grünen auch mit der Zeit geht – diese Hürden sind nicht
       ohne.
       
       ## Rechtsstreit mit Tradition
       
       Ob sie auch für eine Satzungsänderung per Mitgliederbefragung gelten, ist
       umstritten. Die Satzung ist an der Stelle nicht eindeutig formuliert. Die
       Parteispitze vertritt die Auffassung, dass bei einer Urabstimmung auch eine
       einfache Mehrheit reicht – selbst dann, wenn nur ein kleiner Teil der
       Mitglieder abstimmt. Damit ließe sich eine Satzungsänderung leichter
       durchsetzen als auf einem Parteitag. Griesehop sieht es anders und droht
       schon jetzt: „Notfalls ziehen wir vor Gericht. Es geht schließlich um den
       Kern der Grünen.“
       
       Auch diese Debatte ist nicht neu. 2002 wollte der Vorstand die strikte
       Trennung von Amt und Mandat lockern und Parteivorsitzenden erlauben, im
       Bundestag zu sitzen. Ein Parteitag lehnte den Antrag ab, weil die nötige
       Zweidrittelmehrheit fehlte. Wenige Monate später folgte eine Urabstimmung
       zur gleichen Frage.
       
       Schon damals erklärte die Parteiführung, eine einfache Mehrheit genüge.
       [5][Die Gegner*innen drohten mit Klagen]. Doch das Ergebnis machte den
       Streit überflüssig: Mehr als die Hälfte der Mitglieder stimmte ab, und
       66,89 Prozent befürworteten die Satzungsänderung.
       
       [6][Im taz-Interview musste daraufhin sogar] einer der hartnäckigsten
       Verfechter der alten Regelung die Niederlage eingestehen. „Ich gehe davon
       aus, dass es nicht mehr zu einer juristischen Auseinandersetzung kommen
       wird. Das wäre das Letzte, was wir jetzt noch gebrauchen können“, sagte am
       Tag nach der Auszählung: Hans-Christian Ströbele.
       
       1 Feb 2026
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Tobias Schulze
       
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