# taz.de -- Satzungsreform der Grünen: Eine Generalin, neue Räte und weniger Anträge
> Die Grünen-Spitze hält die eigene Parteisatzung für veraltet und will die
> Mitglieder über eine Reform abstimmen lassen. Der taz liegt der Vorschlag
> vor.
(IMG) Bild: Haben es manchmal schwer, vor lauter Anträgen die Übersicht zu bewahren: Delegierte auf Grünen-Parteitag
[1][Das Mitgliederwachstum hat die Grünen verändert:] Vor zehn Jahren hatte
die Partei nur knapp 60.000 Mitglieder, heute sind es mit rund 183.000 mehr
als dreimal so viele. Mit einer umfassenden Satzungsänderung will die
Parteiführung unter anderem auf die Schwierigkeiten reagieren, die diese
Entwicklung mit sich gebracht hat. Eine interne Kommission hat in den
vergangenen Monaten Vorschläge erarbeitet, im Sommer sollen die
Parteimitglieder in einer Urabstimmung über sie entscheiden. Bundesvorstand
und Parteirat haben die Vorlage dafür am Montag angenommen.
„Unsere Aufgabe ist es, unsere innerparteiliche Demokratie
weiterzuentwickeln“, heißt es in dem Beschluss, der der taz vorab vorliegt.
Ziel sei es, „auf Basis unserer demokratischen Grundsätze neue Schlagkraft
in der politischen Auseinandersetzung zu gewinnen“. Insgesamt besteht die
empfohlene Satzungsänderung aus 17 Vorschlägen, über die die Partei jeweils
einzeln abstimmen soll.
Ein großer Teil bezieht sich auf den Ablauf von Grünen-Parteitagen. In den
vergangenen Jahren gestalteten sich diese oft unübersichtlich, nach Ansicht
der Parteispitze vor allem wegen der hohen Anzahl von Anträgen aus der
Partei. Den Rekord habe man im Jahr 2021 mit 2.532 Anträgen erreicht. Über
jeden einzelnen muss im Vorfeld eines Parteitags zwischen
Antragskommission, Bundesvorstand und Antragsteller:innen verhandelt
werden; oft einigt man sich erst während des Parteitags selbst auf
Kompromissformulierungen. Und am Ende fällt es Beobachter:innen und
selbst Delegierten häufig schwer zu überblicken, was denn nun eigentlich
beschlossen wurde.
## Höhere Hürden für Anträge
Die Parteispitze möchte künftig „die Anzahl der Anträge reduzieren“ und
dadurch die „Debatten und Abstimmungen verständlicher machen“. Zu diesem
Zweck will man die Hürden für die Antragsstellung erhöhen. So sollen
Ortsverbände keine eigenen Anträge mehr einreichen dürfen, dazu wären die
Gliederungen nur noch ab der Kreisebene berechtigt.
Wie bisher sollen zwar auch Einzelmitglieder Anträge stellen dürfen, dafür
reichen aber 50 Unterschriften von Unterstützer:innen nicht mehr aus.
Stattdessen soll eine atmende Grenze von 0,05 Prozent der Parteimitglieder
eingeführt werden. Im Moment entspräche das rund 90 Personen. Hinzukommen
könnte die Bedingung, dass die Hälfte davon Frauen sein müssen – „mit dem
Ziel, das Prinzip der gleichberechtigten Teilhabe weiterzuentwickeln“.
Um der Antragskommission den Zeitdruck zu nehmen, soll die Frist für die
Einreichung von Anträgen zudem acht Wochen vor dem Parteitag liegen statt
wie bisher sechs Wochen. Im Gegenzug soll die Kommission ihre Empfehlungen
„in der Regel spätestens 48 Stunden“ vor einem Parteitag abgeben und so für
mehr Übersichtlichkeit sorgen. Ihre Befugnisse werden erweitert: Das
Gremium, das sich überwiegend aus Funktionär:innen verschiedener Ebenen
zusammensetzt, soll den Delegierten „eine Vertagung, eine Überweisung oder
die Nichtbefassung eines Antrags“ empfehlen können.
## Grüne Räterepublik
Dass die Antragsstellung erschwert wird, hatten einzelne Mitglieder schon
im Vorfeld befürchtet [2][und als Beschneidung der Basisdemokratie
bezeichnet.] Gestärkt würden die Beteiligungsmöglichkeiten der Basis auf
der anderen Seite jedoch unbestreitbar durch ein neues Instrument: die
sogenannten Mitgliederräte. Gedacht sind sie als „Debattenraum, ähnlich wie
ein Bürgerrat, in dem geloste Mitglieder Handlungsempfehlungen für
kontrovers diskutierte Themen erarbeiten“. Pro Jahr soll maximal ein
solcher Mitgliederrat mit 30 bis 60 Mitgliedern eingerichtet werden können,
über die Ergebnisse könnten Parteitage abstimmen.
Während die Grünen mit solchen Räten Vorreiter wären, würden sie sich mit
Reformen weiterer Gremien stärker anderen Parteien angleichen: Erstens soll
die Position der politischen Geschäftsführerin in die eine:r
Generalsekretär:in umbenannt werden.
Formal geht es nur um die Bezeichnung, dahinter steckt aber eine
Diskussion, die in der Partei schon länger geführt wird: Die Arbeit der
politischen Geschäftsführung (momentan besetzt mit Pegah Edalatian, die
auch federführend an der Satzungsreform arbeitet) ist überwiegend nach
innen gerichtet, während Generalsekretär:innen anderer Parteien
stärker in der Öffentlichkeit stehen.
## Mehr Abgeordnete in den Vorstand
Zweitens will die Parteispitze die Trennung von Amt und Mandat weiter
aufweichen. Ursprünglich durften Vorstandsmitglieder nicht gleichzeitig in
Parlamenten sitzen. Seit einer hart umkämpften Satzungsreform im Jahr 2003
dürfen zwei von sechs Vorständen gleichzeitig Abgeordnete sein. Nun soll
diese Zahl auf drei steigen. Wahlweise mit der Bedingung, dass weiterhin
nur zwei im Bundestag sitzen dürften und der oder die Dritte aus dem
EU-Parlament oder einem Landtag kommen müsste.
Drittens strebt die Parteispitze Änderungen beim Parteirat an, der eine Art
erweiterten Vorstand darstellt. In der Praxis ist seine Stellung bislang
schwach. Das hat auch damit zu tun, dass prominente Grüne mit
Regierungsverantwortung oft vor einer Kandidatur zurückschrecken, weil sie
ein schlechtes Wahlergebnis auf dem Parteitag und einen entsprechenden
Reputationsverlust befürchten.
Aktuell gehört dem Gremium beispielsweise kein Mitglied einer
Landesregierung an. Wichtige Entscheidungen beraten einflussreiche Grüne
daher bislang eher in informellen Runden. „Diese Praxis ist für unsere
Handlungsfähigkeit zentral – bislang jedoch formell wenig geregelt. Das
ändern wir jetzt“, heißt es in der Vorlage für die Urabstimmung.
Gewählt werden soll das Gremium nicht mehr auf dem Parteitag, sondern auf
dem Länderrat – de facto ein kleiner Parteitag, dessen Zusammensetzung
ebenfalls leicht reformiert werden soll. Hier sollen sich künftig
Machtpositionen widerspiegeln. Dabei sein sollen etwa je zwei Mitglieder
von Landesregierungen und gegebenenfalls der Bundesregierung sowie führende
Köpfe aus dem EU-Parlament, aus Landtagen und Kommunen. Formuliert wäre das
in der neuen Satzung aber nicht als feste Vorgabe, sondern als
Soll-Vorschrift.
## Abstimmung im Sommer
Weitere Änderungen beziehen sich auf die Transparenzpflichten
(Vorstandskandidat:innen sollen bezahlte und unbezahlte Tätigkeiten
offenlegen) [3][und die Vielfaltsbestrebungen der Partei] (der Vorstand
soll dem Diversitätsrat regelmäßig Bericht erstatten).
Als Nächstes sollen die Parteimitglieder zunächst umfangreich über das Für
und Wider der Änderungsvorschläge diskutieren. Ab dem 9. Juni dürfen sie
dann abstimmen, das Ergebnis kommt voraussichtlich im Juli. Theoretisch
hätte die Parteispitze auch einen Parteitag über die Satzungsänderung
entscheiden lassen können, dort hätte sie allerdings eine
Zweidrittelmehrheit benötigt. Bei einer Urabstimmung reicht nach Auffassung
der Führung eine einfache Mehrheit. Einige Traditionalist:innen aus
der Partei sehen das anders und haben bereits angekündigt, die Frage im
Zweifel gerichtlich klären zu lassen.
2 Mar 2026
## LINKS
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## AUTOREN
(DIR) Tobias Schulze
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