# taz.de -- Satzungsreform der Grünen: Eine Generalin, neue Räte und weniger Anträge
       
       > Die Grünen-Spitze hält die eigene Parteisatzung für veraltet und will die
       > Mitglieder über eine Reform abstimmen lassen. Der taz liegt der Vorschlag
       > vor.
       
 (IMG) Bild: Haben es manchmal schwer, vor lauter Anträgen die Übersicht zu bewahren: Delegierte auf Grünen-Parteitag
       
       [1][Das Mitgliederwachstum hat die Grünen verändert:] Vor zehn Jahren hatte
       die Partei nur knapp 60.000 Mitglieder, heute sind es mit rund 183.000 mehr
       als dreimal so viele. Mit einer umfassenden Satzungsänderung will die
       Parteiführung unter anderem auf die Schwierigkeiten reagieren, die diese
       Entwicklung mit sich gebracht hat. Eine interne Kommission hat in den
       vergangenen Monaten Vorschläge erarbeitet, im Sommer sollen die
       Parteimitglieder in einer Urabstimmung über sie entscheiden. Bundesvorstand
       und Parteirat haben die Vorlage dafür am Montag angenommen.
       
       „Unsere Aufgabe ist es, unsere innerparteiliche Demokratie
       weiterzuentwickeln“, heißt es in dem Beschluss, der der taz vorab vorliegt.
       Ziel sei es, „auf Basis unserer demokratischen Grundsätze neue Schlagkraft
       in der politischen Auseinandersetzung zu gewinnen“. Insgesamt besteht die
       empfohlene Satzungsänderung aus 17 Vorschlägen, über die die Partei jeweils
       einzeln abstimmen soll.
       
       Ein großer Teil bezieht sich auf den Ablauf von Grünen-Parteitagen. In den
       vergangenen Jahren gestalteten sich diese oft unübersichtlich, nach Ansicht
       der Parteispitze vor allem wegen der hohen Anzahl von Anträgen aus der
       Partei. Den Rekord habe man im Jahr 2021 mit 2.532 Anträgen erreicht. Über
       jeden einzelnen muss im Vorfeld eines Parteitags zwischen
       Antragskommission, Bundesvorstand und Antragsteller:innen verhandelt
       werden; oft einigt man sich erst während des Parteitags selbst auf
       Kompromissformulierungen. Und am Ende fällt es Beobachter:innen und
       selbst Delegierten häufig schwer zu überblicken, was denn nun eigentlich
       beschlossen wurde.
       
       ## Höhere Hürden für Anträge
       
       Die Parteispitze möchte künftig „die Anzahl der Anträge reduzieren“ und
       dadurch die „Debatten und Abstimmungen verständlicher machen“. Zu diesem
       Zweck will man die Hürden für die Antragsstellung erhöhen. So sollen
       Ortsverbände keine eigenen Anträge mehr einreichen dürfen, dazu wären die
       Gliederungen nur noch ab der Kreisebene berechtigt.
       
       Wie bisher sollen zwar auch Einzelmitglieder Anträge stellen dürfen, dafür
       reichen aber 50 Unterschriften von Unterstützer:innen nicht mehr aus.
       Stattdessen soll eine atmende Grenze von 0,05 Prozent der Parteimitglieder
       eingeführt werden. Im Moment entspräche das rund 90 Personen. Hinzukommen
       könnte die Bedingung, dass die Hälfte davon Frauen sein müssen – „mit dem
       Ziel, das Prinzip der gleichberechtigten Teilhabe weiterzuentwickeln“.
       
       Um der Antragskommission den Zeitdruck zu nehmen, soll die Frist für die
       Einreichung von Anträgen zudem acht Wochen vor dem Parteitag liegen statt
       wie bisher sechs Wochen. Im Gegenzug soll die Kommission ihre Empfehlungen
       „in der Regel spätestens 48 Stunden“ vor einem Parteitag abgeben und so für
       mehr Übersichtlichkeit sorgen. Ihre Befugnisse werden erweitert: Das
       Gremium, das sich überwiegend aus Funktionär:innen verschiedener Ebenen
       zusammensetzt, soll den Delegierten „eine Vertagung, eine Überweisung oder
       die Nichtbefassung eines Antrags“ empfehlen können.
       
       ## Grüne Räterepublik
       
       Dass die Antragsstellung erschwert wird, hatten einzelne Mitglieder schon
       im Vorfeld befürchtet [2][und als Beschneidung der Basisdemokratie
       bezeichnet.] Gestärkt würden die Beteiligungsmöglichkeiten der Basis auf
       der anderen Seite jedoch unbestreitbar durch ein neues Instrument: die
       sogenannten Mitgliederräte. Gedacht sind sie als „Debattenraum, ähnlich wie
       ein Bürgerrat, in dem geloste Mitglieder Handlungsempfehlungen für
       kontrovers diskutierte Themen erarbeiten“. Pro Jahr soll maximal ein
       solcher Mitgliederrat mit 30 bis 60 Mitgliedern eingerichtet werden können,
       über die Ergebnisse könnten Parteitage abstimmen.
       
       Während die Grünen mit solchen Räten Vorreiter wären, würden sie sich mit
       Reformen weiterer Gremien stärker anderen Parteien angleichen: Erstens soll
       die Position der politischen Geschäftsführerin in die eine:r
       Generalsekretär:in umbenannt werden.
       
       Formal geht es nur um die Bezeichnung, dahinter steckt aber eine
       Diskussion, die in der Partei schon länger geführt wird: Die Arbeit der
       politischen Geschäftsführung (momentan besetzt mit Pegah Edalatian, die
       auch federführend an der Satzungsreform arbeitet) ist überwiegend nach
       innen gerichtet, während Generalsekretär:innen anderer Parteien
       stärker in der Öffentlichkeit stehen.
       
       ## Mehr Abgeordnete in den Vorstand
       
       Zweitens will die Parteispitze die Trennung von Amt und Mandat weiter
       aufweichen. Ursprünglich durften Vorstandsmitglieder nicht gleichzeitig in
       Parlamenten sitzen. Seit einer hart umkämpften Satzungsreform im Jahr 2003
       dürfen zwei von sechs Vorständen gleichzeitig Abgeordnete sein. Nun soll
       diese Zahl auf drei steigen. Wahlweise mit der Bedingung, dass weiterhin
       nur zwei im Bundestag sitzen dürften und der oder die Dritte aus dem
       EU-Parlament oder einem Landtag kommen müsste.
       
       Drittens strebt die Parteispitze Änderungen beim Parteirat an, der eine Art
       erweiterten Vorstand darstellt. In der Praxis ist seine Stellung bislang
       schwach. Das hat auch damit zu tun, dass prominente Grüne mit
       Regierungsverantwortung oft vor einer Kandidatur zurückschrecken, weil sie
       ein schlechtes Wahlergebnis auf dem Parteitag und einen entsprechenden
       Reputationsverlust befürchten.
       
       Aktuell gehört dem Gremium beispielsweise kein Mitglied einer
       Landesregierung an. Wichtige Entscheidungen beraten einflussreiche Grüne
       daher bislang eher in informellen Runden. „Diese Praxis ist für unsere
       Handlungsfähigkeit zentral – bislang jedoch formell wenig geregelt. Das
       ändern wir jetzt“, heißt es in der Vorlage für die Urabstimmung.
       
       Gewählt werden soll das Gremium nicht mehr auf dem Parteitag, sondern auf
       dem Länderrat – de facto ein kleiner Parteitag, dessen Zusammensetzung
       ebenfalls leicht reformiert werden soll. Hier sollen sich künftig
       Machtpositionen widerspiegeln. Dabei sein sollen etwa je zwei Mitglieder
       von Landesregierungen und gegebenenfalls der Bundesregierung sowie führende
       Köpfe aus dem EU-Parlament, aus Landtagen und Kommunen. Formuliert wäre das
       in der neuen Satzung aber nicht als feste Vorgabe, sondern als
       Soll-Vorschrift.
       
       ## Abstimmung im Sommer
       
       Weitere Änderungen beziehen sich auf die Transparenzpflichten
       (Vorstandskandidat:innen sollen bezahlte und unbezahlte Tätigkeiten
       offenlegen) [3][und die Vielfaltsbestrebungen der Partei] (der Vorstand
       soll dem Diversitätsrat regelmäßig Bericht erstatten).
       
       Als Nächstes sollen die Parteimitglieder zunächst umfangreich über das Für
       und Wider der Änderungsvorschläge diskutieren. Ab dem 9. Juni dürfen sie
       dann abstimmen, das Ergebnis kommt voraussichtlich im Juli. Theoretisch
       hätte die Parteispitze auch einen Parteitag über die Satzungsänderung
       entscheiden lassen können, dort hätte sie allerdings eine
       Zweidrittelmehrheit benötigt. Bei einer Urabstimmung reicht nach Auffassung
       der Führung eine einfache Mehrheit. Einige Traditionalist:innen aus
       der Partei sehen das anders und haben bereits angekündigt, die Frage im
       Zweifel gerichtlich klären zu lassen.
       
       2 Mar 2026
       
       ## LINKS
       
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