# taz.de -- Satzungsreform der Grünen: Gericht weist Klage gegen Urabstimmung ab
> Die Grünen wollen über ihre Satzungsreform abstimmen lassen. Teile der
> Parteibasis laufen Sturm. Nun haben sie vor Gericht eine Niederlage
> kassiert.
(IMG) Bild: Da lacht die Parteispitze: Franziska Brantner und Felix Banaszak, die Bundesvorsitzenden der Grünen
dpa/taz | Die Urabstimmung des Bundesvorstandes der Grünen zu einer
Parteireform kann in der geplanten Form erfolgen. Das Landgericht Berlin
hat es im Eilverfahren abgelehnt, eine einstweilige Verfügung gegen die
geplante Urabstimmung zu erlassen. Für ein präventives gerichtliches Verbot
der Abstimmung gebe es strenge Voraussetzungen. Diese lägen im vorliegenden
Fall nicht vor, hieß es vom Gericht am Donnerstag. Die Abstimmung soll am
kommenden Dienstag starten.
Mit der Reform will die Parteiführung unter anderem erreichen, [1][dass
Parteitage straffer verlaufen]. Derzeit gehen dafür teils Tausende
Änderungsanträge ein. In Verhandlungen im kleinen Kreis mit den
Unterstützern wird wochenlang und oft noch parallel zum Parteitag selbst
darüber diskutiert. Worüber genau abgestimmt wird, erfahren Delegierte
teils erst in letzter Sekunde.
Sowohl für Anträge als auch für Kandidaturen für den Bundesvorstand soll es
künftig höhere Quoren beziehungsweise überhaupt Quoren geben. Bislang sind
bei Grünen-Parteitagen auch Spontan-Kandidaturen für Spitzenposten möglich.
## Kritiker sehen Basisdemokratie in Gefahr
Die Kritiker der Satzungsreform [2][sehen die für die Grünen wichtige
Basisdemokratie in Gefahr]. Drei Parteimitglieder waren schließlich vor
Gericht gezogen, um die Modalitäten bei der Urabstimmung vorab juristisch
zu klären.
Aus ihrer Sicht ist für Abstimmungen jeweils eine Zweidrittelmehrheit nötig
– unabhängig davon, ob es sich um eine Urabstimmung handelt oder eine
Entscheidung beim Parteitag. Die Parteispitze sieht jedoch für
Urabstimmungen eine Entscheidung per einfacher Mehrheit vor. Die
Antragsteller, nach eigenen Angaben „Gründungs-, Basis- und
Flügelmitglieder von Bündnis 90/Die Grünen“, sehen darin „erhebliche
rechtliche Unsicherheiten“ und schalteten deswegen vorab das Gericht ein.
Nach Auffassung des Landgerichts ist es den klagenden Parteimitgliedern
aber durchaus zumutbar, den Ausgang der Urabstimmung abzuwarten und bei
Bedarf anschließend dagegen vorzugehen. Die Entscheidung ist nicht
rechtskräftig. Die Antragsteller können dagegen Beschwerde einlegen. Das
Ergebnis der Urabstimmung wollen die Grünen am 6. Juli verkünden.
4 Jun 2026
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