# taz.de -- Satzungsreform der Grünen: Gericht weist Klage gegen Urabstimmung ab
       
       > Die Grünen wollen über ihre Satzungsreform abstimmen lassen. Teile der
       > Parteibasis laufen Sturm. Nun haben sie vor Gericht eine Niederlage
       > kassiert.
       
 (IMG) Bild: Da lacht die Parteispitze: Franziska Brantner und Felix Banaszak, die Bundesvorsitzenden der Grünen
       
       dpa/taz | Die Urabstimmung des Bundesvorstandes der Grünen zu einer
       Parteireform kann in der geplanten Form erfolgen. Das Landgericht Berlin
       hat es im Eilverfahren abgelehnt, eine einstweilige Verfügung gegen die
       geplante Urabstimmung zu erlassen. Für ein präventives gerichtliches Verbot
       der Abstimmung gebe es strenge Voraussetzungen. Diese lägen im vorliegenden
       Fall nicht vor, hieß es vom Gericht am Donnerstag. Die Abstimmung soll am
       kommenden Dienstag starten.
       
       Mit der Reform will die Parteiführung unter anderem erreichen, [1][dass
       Parteitage straffer verlaufen]. Derzeit gehen dafür teils Tausende
       Änderungsanträge ein. In Verhandlungen im kleinen Kreis mit den
       Unterstützern wird wochenlang und oft noch parallel zum Parteitag selbst
       darüber diskutiert. Worüber genau abgestimmt wird, erfahren Delegierte
       teils erst in letzter Sekunde.
       
       Sowohl für Anträge als auch für Kandidaturen für den Bundesvorstand soll es
       künftig höhere Quoren beziehungsweise überhaupt Quoren geben. Bislang sind
       bei Grünen-Parteitagen auch Spontan-Kandidaturen für Spitzenposten möglich.
       
       ## Kritiker sehen Basisdemokratie in Gefahr
       
       Die Kritiker der Satzungsreform [2][sehen die für die Grünen wichtige
       Basisdemokratie in Gefahr]. Drei Parteimitglieder waren schließlich vor
       Gericht gezogen, um die Modalitäten bei der Urabstimmung vorab juristisch
       zu klären.
       
       Aus ihrer Sicht ist für Abstimmungen jeweils eine Zweidrittelmehrheit nötig
       – unabhängig davon, ob es sich um eine Urabstimmung handelt oder eine
       Entscheidung beim Parteitag. Die Parteispitze sieht jedoch für
       Urabstimmungen eine Entscheidung per einfacher Mehrheit vor. Die
       Antragsteller, nach eigenen Angaben „Gründungs-, Basis- und
       Flügelmitglieder von Bündnis 90/Die Grünen“, sehen darin „erhebliche
       rechtliche Unsicherheiten“ und schalteten deswegen vorab das Gericht ein.
       
       Nach Auffassung des Landgerichts ist es den klagenden Parteimitgliedern
       aber durchaus zumutbar, den Ausgang der Urabstimmung abzuwarten und bei
       Bedarf anschließend dagegen vorzugehen. Die Entscheidung ist nicht
       rechtskräftig. Die Antragsteller können dagegen Beschwerde einlegen. Das
       Ergebnis der Urabstimmung wollen die Grünen am 6. Juli verkünden.
       
       4 Jun 2026
       
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