# taz.de -- Petition gegen heimliche Nacktaufnahmen: Zwei Frauen wehren sich
       
       > In der Sauna hatte ein Mann die beiden heimlich gefilmt. Sie zeigten ihn
       > an, doch die Tat ist nicht strafbar. Nun sammeln sie Unterschriften.
       
 (IMG) Bild: Bei einem Saunabesuch sollte man sich sicher fühlen können
       
       Rebecca P. und Anne S. wollen, dass die Bundesregierung das Strafrecht
       ändern. Aktuell gleiche es einem „Freifahrtschein für Voyeure“, kritisieren
       die beiden [1][Freundinnen aus Leipzig in ihrer Petition]. Denn wer nackte
       Menschen heimlich in der Sauna filmt, muss mit keiner Strafe rechnen. Das
       wissen sie aus eigener Erfahrung. Dagegen haben sie ein Petition gestartet.
       
       Im Juli besuchten Rebecca P. und Anne S. eine textilfreie Wellnessoase in
       Leipzig. S. heißt eigentlich anders, möchte aber nicht, dass ihr Name mit
       dem Thema in Verbindung gebracht wird. Während die beiden Frauen nackt in
       der Sauna entspannten, fiel ihnen auf, dass ein Mann seine Handykamera auf
       sie gerichtet hatte. Sie stellten ihn zur Rede, riefen erst einen
       Saunamitarbeiter dazu und dann die Polizei. Der Mann gab zu, mehrere Frauen
       in der Sauna gefilmt zu haben, die Beamten konfiszierten sein Handy und
       leiteten Ermittlungen ein.
       
       Zu dem Zeitpunkt schien alles klar: Der Mann würde eine Strafe bekommen und
       sich so was nicht noch mal trauen. Doch dann kam es anders.
       
       Nach wenigen Wochen erhielten Rebecca P. und Anne S. einen Brief von der
       Staatsanwaltschaft. Die Ermittlung wurde Mitte August eingestellt. Die
       Sauna sei laut der bisherigen Rechtsprechung kein geschützter Bereich. Das
       Filmen sei, „auch wenn es zu missbilligen ist – nicht strafbar gewesen“,
       hieß es von der Staatsanwaltschaft. Für die beiden Freundinnen ein Schock.
       
       ## Nackt in der Sauna gefilmt
       
       Auf Anfrage der taz erklärte die Staatsanwaltschaft, das konfiszierte
       Smartphone habe der Mann wieder, samt der Nacktaufnahmen. Weil kein
       Tatverdacht mehr vorlag, fehlte auch eine Rechtsgrundlage, die Videos zu
       löschen.
       
       Die taz berichtete Anfang Oktober [2][über den Vorfall in der Sauna]. Es
       ist nicht selten, dass Männer heimlich Frauen filmen. Das bestätigen
       Anwält:innen und Betroffenenorganisationen. Anne S. und Rebecca P.
       erklärten schon da, sie wollten das Strafrecht verändern, damit sich Frauen
       wehren können und Täter abgeschreckt werden.
       
       Mittlerweile hat die Petition der beiden Frauen aus Leipzig mehr als 25.000
       Stimmen. Dieser Zuspruch fühle sich gut an, sagt Rebecca. Überrascht sei
       sie aber nicht. „Egal wem wir davon erzählt haben, die Leute haben
       geschockt reagiert.“ Sie glaube, dass es zu der Frage keine zwei Meinungen
       gebe, „weil das niemand gut findet, heimlich nackt gefilmt zu werden“.
       
       ## Strafen für Voyeur-Aufnahmen
       
       Die Diskussion darüber, sexuell motivierte Aufnahmen strafbar zu machen,
       hatte Anfang des Jahres schon eine andere Petition ins Rollen gebracht. Der
       Auslöser: In Köln filmte ein Mann im Februar den Hintern der Joggerin Yanni
       Gentsch. Die bemerkte das, stellte ihn zur Rede und wollte ihn anzeigen.
       Aber auch das ging nicht, keine Straftat. Also forderte Gentsch schließlich
       mit einer Petition, Voyeur-Aufnahmen strafbar zu machen – und sammelte mehr
       als 150.000 Unterschriften.
       
       Im Oktober [3][kündigte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD)] dann
       ein Gesetz an, um unter anderem voyeuristische Aufnahmen strafbar zu
       machen. Ein konkreter Vorschlag liegt noch nicht vor. Trotzdem bekommt
       Hubig bereits Gegenwind.
       
       Die Justizminister:innen der Bundesländer stimmten bei ihrer
       Konferenz im November in Leipzig mehrheitlich gegen den Vorschlag.
       Erklärend [4][äußerte Sachsens Justizministerin Constanze Geiert] (CDU)
       dazu: „Natürlich ist so ein Verhalten verwerflich und moralisch zu
       verurteilen. Aber das Strafrecht ist keine Supermoralinstanz.“ Es sei in
       solchen Fällen schwer, strafbares von nicht-strafbarem Verhalten zu
       unterscheiden.
       
       Anne S. und Rebecca P. überrascht das. Anne S. betont, es sei „unglaublich,
       dass voyeuristische Aufnahmen, in unserem Fall nackt in sensiblen Räumen,
       nicht strafbar sind“. P. bestätigt das. Klar sei es nicht einfach, Gesetze
       umzusetzen. Aber sie wünsche sich, dass Politiker:innen sich in die
       Situation der Betroffenen versetzen. „Dass der Mann das Handy mit den
       Aufnahmen von uns und den anderen Frauen wieder zurückbekommen hat, ist
       eine Katastrophe.“
       
       18 Nov 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://innn.it/sauna-voyeure#info
 (DIR) [2] /Filmen-in-der-Sauna/!6114967
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) David Muschenich
       
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