# taz.de -- Filmen in der Sauna: An seinem Handtuch lehnt ein Smartphone
       
       > Ein Mann filmt Frauen in der Sauna. Er wird erwischt und die Polizei
       > sichert die Videos. Warum stellt die Staatsanwaltschaft die Ermittlung
       > ein?
       
 (IMG) Bild: In Saunen gilt in der Regel ein Handyverbot – Aufnahmen sind jedoch nicht immer strafbar
       
       Als Rebecca P. den Brief der Staatsanwaltschaft Leipzig Ende August zum
       ersten Mal durchgeht, kann sie gar nicht glauben, was drin steht:
       Ermittlung eingestellt, weil kein hinreichender Tatverdacht besteht. Dabei
       gibt es doch keinen Zweifel. Ein Mann hat sie und ihre Freundin vor ein
       paar Wochen gegen ihren Willen gefilmt, als sie nackt in der Sauna waren.
       Es gibt Zeug:innen. Die Polizei hat das Handy mit weiteren Videos von
       nackten Frauen gesichert. Der Mann hat selbst zugegeben, dass er an diesem
       Samstag im Juli heimlich in der Sauna gefilmt hat. Doch eine Strafe dafür
       muss er nicht befürchten.
       
       P. liest den Einstellungsbescheid noch einmal. Sie versucht zu verstehen,
       ob das wirklich ernst gemeint ist, so erzählt sie es der taz später. Die
       Behörden ermittelten wegen einer möglichen Verletzung des
       höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Im Strafgesetzbuch
       regelt das der Paragraph 201a: Wer sich nackt in einem geschützten Raum
       befindet, darf nicht unbefugt gefilmt werden. Allerdings: Die Sauna der
       Wellnessoase zählt nicht.
       
       „Wie kann die Sauna kein geschützter Bereich sein?“, fragt sich P. mit
       Blick auf den Brief. Dann wird ihr bewusst: „Krass, es passiert einfach
       nichts!“
       
       Rebecca P. und ihre Freundin sind beide Mitte zwanzig. Der Saunabesuch im
       Juli sollte einen ausgefallenen Urlaub kompensieren. Ruhe genießen, im
       Dampf entspannen. [1][Stattdessen kämpfen die beiden nun dafür], dass sich
       das Strafrecht in Deutschland ändert.
       
       ## Die Sorge, was mit den Aufnahmen passiert
       
       Es ist nicht selten, dass Männer heimlich Frauen filmen. Das bestätigen
       Anwält:innen und Betroffenenorganisationen der taz. Seit Langem gibt es
       Berichte darüber, genaue Daten und Studien hingegen kaum. Klar ist aber:
       Die Gefilmten kann es über Jahre belasten, wie verletzbar und machtlos sie
       sich in diesem Moment fühlen. Doch es hängt zurzeit von den Umständen ab,
       ob überhaupt Konsequenzen für die Filmenden folgen.
       
       In vielen Fällen ist es keine Straftat, andere heimlich mit der Kamera
       aufzunehmen. Zuletzt sorgte etwa der Fall von Yanni Gentsch für
       Aufmerksamkeit. Sie joggte im Februar durch Köln, als sie bemerkte, wie ein
       Mann ihren Hintern filmte. Sie wollte ihn anzeigen, konnte aber nicht:
       Gentsch trug eine Hose, das Filmen war deshalb nicht strafbar.
       
       In der Sauna an diesem Julinachmittag tragen P. und ihre Freundin gar
       nichts. Die textilfreie Wellnessoase, die sich die beiden ausgesucht haben,
       hat einen guten Ruf, der Name ist der taz bekannt. Aber heimlich filmen,
       das ist dort genauso wie auch in anderen öffentlichen Saunen keine
       Straftat.
       
       Die beiden Frauen erzählen den Tathergang so: Sie sind etwa eine halbe
       Stunde im Raum, als sich ein Mann direkt neben die auf einer Holzbank
       liegende Rebecca P. setzt. Ihr fällt das sofort unangenehm auf.
       „Normalerweise halten die Leute ein bisschen Abstand“, erklärt sie später
       der taz. Er hätte woanders sitzen können, in der Sauna wäre genug Platz.
       Doch als P. zu ihm blickt, um das anzusprechen, fällt ihr noch etwas
       anderes auf. An seinem Handtuch lehnt ein Smartphone. Dabei herrscht im
       Saunabereich Handyverbot.
       
       So wie das Smartphone neben ihr ausgerichtet ist, der Winkel, die
       Kameralinse, ist P. sofort klar: Der filmt mich.
       
       Meist seien es Männer, die ungefragt nackte Frauen filmen, berichtet Sandra
       Boger vom [2][Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe]
       (bff), dem deutschlandweit 227 Stellen angehören. Sie ist dort seit zehn
       Jahren Referentin für digitale Gewalt. „Solche Fälle werden immer wieder an
       uns herangetragen.“ Häufig geschehe das innerhalb von oder nach
       Beziehungen. Es gebe aber auch Fälle in Umkleidekabinen, [3][Toiletten auf
       Festivals] oder wie bei P. in der Sauna.
       
       Schon das Filmen selbst sei für Betroffene übergriffig, erklärt
       Diplom-Psychologin Boger. Hinzu kämen die Sorgen, was alles mit den
       Aufnahmen passieren kann. Anders als das Filmen ist die Verbreitung solcher
       Fotos und Videos strafbar. Aber: „Was einmal im Internet ist, ist für immer
       im Internet“, sagt Boger. Häme, Drohungen – die Betroffenen könnten sich
       „der Gewalt kaum entziehen, weil digitale Geräte und Medien unser ganzes
       Leben durchdringen“. Ob und wann die Nacktaufnahmen wieder auftauchen?
       Ungewiss. „Es gibt keinen Rückzugsort mehr. Das ist zermürbend.“
       
       In der Sauna habe Rebecca P. den Mann ohne nachzudenken direkt
       konfrontiert, erzählt sie Wochen später. „Er hat es abgestritten, uns
       unterstellt, wir würden uns was ausdenken. Da sei gar kein Handy. Dabei hat
       er währenddessen damit in der Luft herumgefuchtelt.“ Ihre Freundin ergänzt:
       „Er hat versucht, das Handy irgendwie in sein Handtuch einzuwickeln.“
       
       P. habe schnell einen Saunamitarbeiter dazu geholt. Sie habe verhindern
       wollen, dass der Mann die Videos und damit Beweise löscht, „weil wir
       angenommen haben, dass es eine Straftat ist, nackte Menschen heimlich zu
       filmen“, sagt P. Doch der Saunamitarbeiter und etwas später auch einer der
       beiden Geschäftsführer hätten sie nur zögerlich unterstützt. Er sei ein
       Stammgast, habe es geheißen, er sei mit Vornamen angesprochen worden. „Hier
       passiert nichts“, habe P. gedacht und dann die Polizei gerufen.
       
       ## Zeugin berichtet von sexueller Belästigung
       
       Die Geschäftsführung der Sauna erklärt auf Anfrage der taz: „Das Verhalten
       des Mannes verurteilen wir aufs Schärfste.“ Hätten nicht die beiden Frauen
       die Polizei gerufen, hätte die Sauna das übernommen. Es sei das erste Mal,
       dass so gegen das Handyverbot in der Sauna verstoßen wurde. Es stimme
       allerdings nicht, dass der Mann ein Stammgast sei. Außerdem habe er nun
       „lebenslänglich Hausverbot“. Das Handyverbot in der Sauna sei verschärft
       worden.
       
       Während sie auf die Beamten warteten, habe P.s Freundin immer wieder
       verlangt, der Mann solle sein Handy entsperren und beweisen, dass da keine
       Videos von ihnen drauf seien. Er habe weiterhin alles abgestritten.
       Mittlerweile standen sie im Foyer der Wellnessoase. Die beiden Freundinnen
       hatten sich nur Handtücher übergeworfen.
       
       Etwas später meldet sich in der Umkleide eine Zeugin bei ihnen. Sie habe
       die Diskussion mitbekommen. Den Mann kenne sie. Schon bei ihrem letzten
       Besuch der Sauna im März habe er sie sexuell belästigt. Er sei ihr und
       ihrer Mitbewohnerin bis unter die Dusche gefolgt. So schildern die Zeugin
       und ihre Mitbewohnerin es auch im Gespräch mit der taz. Doch als sie sich
       bei der Sauna über ihn beschweren, hören sie nur, es stehe Aussage gegen
       Aussage und er sei ein Stammgast.
       
       Gegenüber der taz äußert sich die Geschäftsführung der Sauna nicht zu jenem
       Vorfall. Sie räumt aber ein, es habe im Juni einen weiteren Vorfall mit
       demselben Mann gegeben. Ein Mitarbeiter sei sofort eingeschritten.
       
       Als sie im Foyer stand, forderte Rebecca P. ein weiteres Mal, der Mann
       solle beweisen, „dass da nichts ist“. Da lenkte der ganz plötzlich ein.
       Warum auch immer öffnete er seine Videogalerie und zeigte sie den Frauen
       sowie dem anwesenden Geschäftsführer der Sauna. Die Bilder waren laut P.
       und ihrer Freundin eindeutig: nackte Menschen in der Sauna, teilweise von
       hinten gefilmt. Sich selbst hätten sie nicht gesehen, aber andere Frauen,
       die offenbar unbemerkt gefilmt worden seien. Der Geschäftsführer nahm das
       Handy an sich, dann traf die Polizei ein. Die Geschäftsführung der Sauna
       widerspricht dieser Darstellung. „Wir hatten keinen Einblick auf das Handy
       des Mannes“, heißt es gegenüber der taz.
       
       Laut Staatsanwaltschaft gab der Beschuldigte den Beamten gegenüber
       ebenfalls zu, gefilmt zu haben. Sie beschlagnahmten sein Smartphone und
       leiteten Ermittlungen ein. Die juristische Grundlage: Paragraph 201a,
       Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs – so wie es später im
       Brief an Rebecca P. steht, als die Ermittlungen nach einem Monat wieder
       eingestellt wurden. Das Verhalten sei, „auch wenn es zu missbilligen ist –
       nicht strafbar gewesen“, erklärt die Staatsanwaltschaft der taz.
       
       Aber stimmt das wirklich, oder hat die Staatsanwaltschaft einen Fehler
       gemacht? Die Anwältin Valeska Knarr vom Verein Nebenklage sagt, beim
       Paragraphen 201a hänge es davon ab, wie der „gegen Einblick besonders
       geschützte Raum“ ausgelegt werde. Bislang sei die Rechtsprechung dabei
       „restriktiv“ gewesen, sagt Knarr.
       
       ## Sauna gilt juristisch nicht als geschützter Raum
       
       „Es ist relativ klar, dass Toiletten dazugehören“, erklärt die Berliner
       Anwältin. Vier Wände, nur geschaffen, um die Blicke anderer auszuschließen.
       Und eine Sauna, die alle betreten können, die Eintritt bezahlen? Die zähle
       in der juristischen Auslegung nicht dazu. „Auch wenn wir allgemein sagen
       würden, dass wir da nicht fotografiert werden wollen“, sagt Knarr.
       „Letztlich kommt man da mit der aktuellen Gesetzeslage nicht ran.“ Die
       Anwältin hält das für eine Gesetzeslücke.
       
       Weil kein Tatverdacht mehr vorlag, hatte die Staatsanwaltschaft keine
       Rechtsgrundlage, um Daten des Handys auszuwerten oder Videos zu löschen.
       „Konkrete Anhaltspunkte“, dass der Beschuldigte etwas veröffentlicht habe,
       gebe es auch keine, sagt die Staatsanwaltschaft. Der Mann hat sein Handy
       inzwischen zurück.
       
       Für P.s Freundin unverständlich. Sie erzählt, in den Tagen nach dem
       Saunavorfall habe sie Sorge gehabt, dass der Täter ihren Namen gehört habe.
       Sie sei auf Umwegen von der Arbeit nach Hause gegangen. „Dieses Wissen,
       dass das wieder passieren kann, ohne Konsequenzen, das ist scheiße.“
       
       [4][Die Joggerin Yanni Gentsch hat im August eine Petition mit 125.000
       Unterschriften eingereicht], um das Strafrecht zu reformieren und heimliche
       Aufnahmen mit sexueller Absicht gänzlich zu verbieten. Rebecca P. und ihre
       Freundin planen aktuell ebenfalls eine Petition. „Es braucht eine
       Rechtsgrundlage, damit sich Frauen in solchen Situationen wehren können“,
       sagt P. Doch bis sich das Strafrecht ändert, dürfte es dauern. Solange
       sollten Mitarbeiter:innen von Saunen sensibilisiert werden, fordern
       die Frauen.
       
       Vertreiben lassen wollen sie sich nicht. „Ich will wieder in eine
       öffentliche Sauna gehen“, sagt P.s Freundin. Und P. bekräftigt: „Machen wir
       auch“.
       
       4 Oct 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Hidden-Camera-Faelle/!5659965
 (DIR) [2] https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/aktuelles.html
 (DIR) [3] /Petition-der-Fusion-Veranstalterinnen/!5860751
 (DIR) [4] /Petition-gegen-Voyeuraufnahmen/!6106682
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) David Muschenich
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Sexualisierte Gewalt
 (DIR) GNS
 (DIR) wochentaz
 (DIR) Sauna
 (DIR) Hamburg
 (DIR) Paragraf 218
 (DIR) Polizei
 (DIR) Sexualstrafrecht
 (DIR) Schienenverkehr
 (DIR) Oberbürgermeister
 (DIR) Nordrhein-Westfalen
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Brief an den Nachbarn: Michael, wir haben ein Problem
       
       Unsere Autorin, 28, ist von ihrem Nachbarn angesprochen worden, weil er sie
       durchs Fenster sehen kann. Ein Wutbrief.
       
 (DIR) Kampf gegen sexuelle Belästigung: Ministerin will filmende Spanner bestrafen
       
       Justizministerin Hubig (SPD) kündigt einen Gesetzesentwurf gegen
       Voyeur-Aufnahmen und Catcalling an. Aus manchen Ländern bekommt sie
       Unterstützung.
       
 (DIR) Victim Blaming bei Belästigung: Selber schuld, schreibt der Kriminaldirektor auf Instagram
       
       Ein Polizist aus Aalen, der für Sexualdelikte zuständig ist, gibt
       mutmaßlich Frauen die Schuld an Sexismus im Netz. Sein Arbeitgeber prüft
       Konsequenzen.
       
 (DIR) Sexualstrafrecht im Jurastudium: Wenn das Studium die Realität ausblendet​
       
       Die Zahlen von Gewalt- und Sexualstraftaten gegen Frauen steigen seit
       Jahren an. Dennoch wird Sexualstrafrecht im Jurastudium praktisch nicht
       gelehrt.
       
 (DIR) Bahnstrategie des Verkehrsministers: Vergleichsweise mutig
       
       Verkehrsminister Patrick Schnieder will mit einer neuen Strategie die Bahn
       besser machen. Wie mehr Verkehr auf die Schiene kommen soll, sagt er nicht.
       
 (DIR) Kölner Stichwahl: Stolz in der Niederlage
       
       Berivan Aymaz wollte in Köln die erste grüne OB einer Millionenstadt werden
       – und scheitert knapp. Bei der Wahlparty gibt es dafür verschiedene
       Erklärungen.
       
 (DIR) Grüne vor den Stichwahlen in NRW: Fast wie die Linke
       
       Grüne OB-Kandidatinnen setzen auf Mietenpolitik. Trotz Schwarz-Grün im
       Landtag gehen sie auf Konfrontation mit der Union. Wenig glaubwürdig, sagt
       die SPD.