# taz.de -- Gesetzentwurf zu Verbandsklagen: Mehr Symbolik als Beschleunigung
       
       > Die CDU/ CSU wollte Umwelt-Verbandsklagen massiv einschränken. Der
       > Gesetzentwurf der Bundesregierung weitet sie aber eher aus.
       
 (IMG) Bild: Wird künftig auch nicht schneller baggern: Baggerschaufel in Baden-Württemberg
       
       Die Bundesregierung hat eine Reform der Verbandsklage von Umweltverbänden
       beschlossen. Anders als befürchtet enthält der Gesetzentwurf aber keinen
       Kahlschlag beim Verbandsklagerecht, sondern eher symbolische
       Verschärfungen. Teilweise wird das Verbandsklagerecht, das im
       Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) geregelt ist, sogar ausgeweitet.
       
       Die Ausweitungen des Verbandsklagerechts gehen auf EU-rechtliche Vorgaben
       zurück und waren schon in einem ersten Gesetzentwurf der Bundesregierung
       vom August enthalten.
       
       So hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2022 beschlossen, dass
       Umweltverbände auch gegen Kfz-Typenzulassungen klagen können. Dies hatte
       die Deutsche Umwelthilfe im Rahmen des Dieselskandals erstritten. Nun wird
       das UmwRG an die Vorgaben des EuGH und eines ähnlichen Urteils des
       Bundesverwaltungsgerichts angepasst.
       
       Außerdem sollen künftig auch Umweltorganisationen klagen können, die nicht
       demokratisch organisiert sind. Damit können zum Beispiel auch Stiftungen
       klagen. Dies haben die Vertragsstaaten der völkerrechtlichen
       Aarhus-Konvention, auf der das deutsche Verbandsklagerecht wesentlich
       beruht, von Deutschland gefordert. Auch damit wird das Verbandsklagerecht
       ausgeweitet.
       
       Seit August hat sich allerdings der Wind verschärft und vor allem die
       CDU/CSU drängt zunehmend auf eine Einschränkung des Verbandsklagerechts,
       insbesondere um Infrastrukturvorhaben zu beschleunigen. [1][Die
       CSU-Landesgruppe machte dies sogar zu einem wesentlichen Thema ihrer
       Klausurtagung in Seeon]. Die Umweltverbände zeigten sich empört und wiesen
       auf die Notwendigkeit des Verbandsklagerechts hin, da Rechtsverletzungen zu
       Lasten der Umwelt sonst nicht vor Gericht gebracht werden können.
       
       Die wichtigste Forderung der CDU/CSU war dabei die Wiedereinführung der
       sogenannten Präklusion. Was nicht schon im Genehmigungsverfahren
       vorgebracht wurde, soll vor Gericht nicht mehr berücksichtigt werden. Dies
       war bis 2015 in Deutschland geltendes Recht, wurde dann aber vom EuGH
       beanstandet und anschließend abgeschafft. Mit der Wiedereinführung würde
       also sehenden Auges gegen EU-Recht verstoßen. Die Bundesregierung hat dies
       inzwischen eingesehen und will sich künftig auf EU-Ebene für die Einführung
       der Präklusion einsetzen.
       
       Als Ersatz für die Präklusion wurde 2017 im deutschen UmwRG eine
       Missbrauchsklausel eingeführt. Danach sollen Argumente „unberücksichtigt“
       bleiben, wenn das erstmalige Vorbringen vor Gericht „missbräuchlich oder
       unredlich“ ist. In der Praxis hat die Klausel keine Rolle gespielt. Der
       CDU/CSU zuliebe soll sie nun durch Regelbeispiele konkretisiert werden.
       Eine Verschärfung ist damit aber nicht verbunden, weil das verspätete
       Vorbringen weiterhin „missbräuchlich oder unredlich“ sein muss.
       
       Relevant ist noch, dass Verbandsklagen gegen Infrastrukturvorhaben
       (zunächst) keine aufschiebende Wirkung haben. Die aufschiebende Wirkung
       kann jedoch in jedem Einzelfall per Eilverfahren beantragt werden. Prozesse
       werden so eher verlängert als beschleunigt. Aber der CDU/CSU geht es
       offensichtlich mehr um Symbole als um Beschleunigung.
       
       21 Jan 2026
       
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