# taz.de -- Aserbaidschan-Affäre: Ex-CDU-Politiker Axel Fischer schuldig gesprochen
> Geldzahlungen, geschönte Reden: Ein Gericht verurteilte den ehemaligen
> Bundestagsabgeordneten Axel E. Fischer wegen Bestechlichkeit auf
> Bewährung
(IMG) Bild: Axel Fischer (3. v. li.) mit seinen Anwälten vor Prozessbeginn am 9. 1. 2026 in München
dpa | Im Korruptionsprozess um den Kauf [1][von Parlamentariern durch
Aserbaidschan] hat das Münchner Oberlandesgericht (OLG) den ehemaligen
CDU-Bundestagsabgeordneten Axel Fischer zu einer Bewährungsstrafe von einem
Jahr und zwei Monaten verurteilt. Das Gericht schloss sich der
Argumentation der Generalstaatsanwaltschaft an, die Fischer der
Bestechlichkeit von Mandatsträgern überführt sah. Die Anklage hatte eine
längere Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten gefordert, während
die Verteidigung auf Freispruch plädiert hatte.
Laut mündlicher Urteilsbegründung ist das Gericht überzeugt, dass Fischer
als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des [2][Europarats] (Pace)
über Jahre hinweg mehrere Zehntausend Euro in bar für
pro-aserbaidschanisches Verhalten erhielt. Ein Teil der Zahlungen soll
geflossen sein, bevor dies strafbar war. Im Gegenzug habe Fischer, der von
2010 bis 2018 in der Pace tätig war, positive Reden gehalten und
vertrauliche Dokumente weitergeleitet. Die Generalstaatsanwaltschaft
stützte sich in dem aufwendigen Verfahren auf zahlreiche Indizien.
Fischer, der seit dem 22. Dezember in Untersuchungshaft saß, kommt mit dem
Urteil auf freien Fuß. [3][Das Gericht hatte ihn zuvor in Haft genommen,
weil er wiederholt nicht zu Verhandlungen erschienen war.] Der Haftbefehl
ist nun aufgehoben, erklärte der Vorsitzende Richter Jochen Bösl.
Zudem entzog das Gericht Fischer für zwei Jahre das passive Wahlrecht. Er
darf in dieser Zeit weder in ein Parlament noch in ein öffentliches Amt
gewählt werden. Die Anklage hatte gefordert, ihm für drei Jahre sowohl das
aktive als auch das passive Wahlrecht abzuerkennen. Außerdem muss Fischer
12.000 Euro an die Stiftung Opferhilfe zahlen – deutlich weniger als die
von der Anklage geforderten 80.000 Euro.
Fischer, der aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land stammt, hatte alle Vorwürfe
bis zuletzt bestritten: Er habe keine finanzielle oder sonstige Zuwendungen
für pro-aserbaidschanisches Abstimmungs- oder anderes Verhalten bekommen.
Er habe niemals seine Stimme „verkauft“. Die Verteidigung hatte die
Strafforderung der Anklage als völlig unverhältnismäßig bezeichnet. Ohnehin
seien es nur „vermeintliche Indizien“, die die Generalstaatsanwaltschaft
zusammengetragen habe. Zentrale Zeugenaussagen seien gelogen gewesen. Das
Gericht folgte alldem in seinem Urteil allerdings nicht – es nannte im
Gegenteil Angaben Fischers und auch seiner Frau nicht glaubhaft.
22 Jan 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Mutmassliche-Korruption-im-Bundestag/!6088174
(DIR) [2] /Europarat/!t5008321
(DIR) [3] https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/karlsruhe/axel-e-fischer-in-klinik-festgenommen-prozess-wegen-korruption-100.html
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