# taz.de -- Aserbaidschan-Affäre: Ex-CDU-Politiker Axel Fischer schuldig gesprochen
       
       > Geldzahlungen, geschönte Reden: Ein Gericht verurteilte den ehemaligen
       > Bundestagsabgeordneten Axel E. Fischer wegen Bestechlichkeit auf
       > Bewährung
       
 (IMG) Bild: Axel Fischer (3. v. li.) mit seinen Anwälten vor Prozessbeginn am 9. 1. 2026 in München
       
       dpa | Im Korruptionsprozess um den Kauf [1][von Parlamentariern durch
       Aserbaidschan] hat das Münchner Oberlandesgericht (OLG) den ehemaligen
       CDU-Bundestagsabgeordneten Axel Fischer zu einer Bewährungsstrafe von einem
       Jahr und zwei Monaten verurteilt. Das Gericht schloss sich der
       Argumentation der Generalstaatsanwaltschaft an, die Fischer der
       Bestechlichkeit von Mandatsträgern überführt sah. Die Anklage hatte eine
       längere Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten gefordert, während
       die Verteidigung auf Freispruch plädiert hatte.
       
       Laut mündlicher Urteilsbegründung ist das Gericht überzeugt, dass Fischer
       als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des [2][Europarats] (Pace)
       über Jahre hinweg mehrere Zehntausend Euro in bar für
       pro-aserbaidschanisches Verhalten erhielt. Ein Teil der Zahlungen soll
       geflossen sein, bevor dies strafbar war. Im Gegenzug habe Fischer, der von
       2010 bis 2018 in der Pace tätig war, positive Reden gehalten und
       vertrauliche Dokumente weitergeleitet. Die Generalstaatsanwaltschaft
       stützte sich in dem aufwendigen Verfahren auf zahlreiche Indizien.
       
       Fischer, der seit dem 22. Dezember in Untersuchungshaft saß, kommt mit dem
       Urteil auf freien Fuß. [3][Das Gericht hatte ihn zuvor in Haft genommen,
       weil er wiederholt nicht zu Verhandlungen erschienen war.] Der Haftbefehl
       ist nun aufgehoben, erklärte der Vorsitzende Richter Jochen Bösl.
       
       Zudem entzog das Gericht Fischer für zwei Jahre das passive Wahlrecht. Er
       darf in dieser Zeit weder in ein Parlament noch in ein öffentliches Amt
       gewählt werden. Die Anklage hatte gefordert, ihm für drei Jahre sowohl das
       aktive als auch das passive Wahlrecht abzuerkennen. Außerdem muss Fischer
       12.000 Euro an die Stiftung Opferhilfe zahlen – deutlich weniger als die
       von der Anklage geforderten 80.000 Euro.
       
       Fischer, der aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land stammt, hatte alle Vorwürfe
       bis zuletzt bestritten: Er habe keine finanzielle oder sonstige Zuwendungen
       für pro-aserbaidschanisches Abstimmungs- oder anderes Verhalten bekommen.
       Er habe niemals seine Stimme „verkauft“. Die Verteidigung hatte die
       Strafforderung der Anklage als völlig unverhältnismäßig bezeichnet. Ohnehin
       seien es nur „vermeintliche Indizien“, die die Generalstaatsanwaltschaft
       zusammengetragen habe. Zentrale Zeugenaussagen seien gelogen gewesen. Das
       Gericht folgte alldem in seinem Urteil allerdings nicht – es nannte im
       Gegenteil Angaben Fischers und auch seiner Frau nicht glaubhaft.
       
       22 Jan 2026
       
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