# taz.de -- Antifas gegen III. Weg in Berlin: Messerstiche von Neonazi gelten als Notwehr
> Zwei Antifaschisten sind in Berlin zu Bewährungsstrafen verurteilt
> worden. Sie hatten einem Neonazi vom III. Weg aufgelauert, der sie
> daraufhin lebensgefährlich verletzte.
(IMG) Bild: Der Haupteingang von dem Gebäude, welches das Amtsgericht Tiergarten, die Staatsanwaltschaft Berlin und das Landgericht beherbergt
Was kann noch als Notwehr gelten? Diese größere Frage begleitete den
Prozess um eine Auseinandersetzung zwischen Antifaschisten und einem
Aktivisten der [1][Neonazi-Partei III. Weg, die am 18. April 2024 in
Berlin-Pankow blutig endete]. Durfte der Neonazi sich mit einem Messer
verteidigen, hinter Antifaschisten herjagen, wie wild auf sie einstechen
und sie lebensgefährlich verletzen – womöglich in der Absicht, sie zu
töten?
Kann es andererseits im weiteren Sinne als „politische Notwehr“ gelten,
wenn Antifaschisten einem Neonazi vor seiner Wohnung auflauern und ihn
verprügeln? Um die Gegenwehr selbst in die Hand zu nehmen wegen der
Raumnahme, den Bedrohungen und Gewalttaten von Neonazis in Berlin in den
letzten Monaten?
Am Montagnachmittag haben Richter und Schöffen am Amtsgericht Tiergarten in
dieser Frage entschieden: Das Gericht verurteilte die beiden Antifaschisten
Kolja B. und Konrad E. wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer
Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die auf vier Jahre zur
Bewährung ausgesetzt wird.
Der Richter sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten Kolja B. und
Konrad E. zusammen mit einem bis heute unbekannt gebliebene Komplizen am
18. April 2024 in Berlin-Pankow dem Neonazi Leander S. in seinem Hausflur
auflauerten und ihn zu Boden brachten. Erst danach habe S. ein Messer
gezogen und auf die Angreifer eingestochen. S. verfolgte die Angreifer noch
bis auf einen nahen Spielplatz. All das sei Notwehr gewesen, meinte der
Richter.
## Neonazi stach Antifaschisten in die Brust und Oberschenkel
[2][Kolja B. und Konrad E. erlitten dabei schwerste Verletzungen – durch
Stiche in die Brust und Schnitte am Oberschenkel]. Auch Leander S. wurde
unter anderem durch einen Schnitt an der Wade verletzt, den er sich – auch
nach eigenen Angaben – womöglich selbst im Kampf zugefügt haben könnte.
So schwer ihre eigenen Verletzungen gewesen sein mögen – den Anlass dafür
hätten die Angeklagten letztendlich selbst gesetzt, erklärte der Richter in
seiner Urteilsbegründung. „Sie haben sich über das staatliche Gewaltmonopol
erhoben und den Grundsatz der Gewaltfreiheit im Rahmen politischer
Auseinandersetzung missachtet.“
Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, weil es eine der blutigsten
Auseinandersetzungen zwischen Antifaschisten und Neonazis in Berlin der
letzten Jahre war. Am Montag kamen wie an den vorangegangenen
Verhandlungsterminen zahlreiche Unterstützer*innen der Angeklagten zum
Gericht. Auch der Neonazi Leander S. hatte Kameraden vom III. Weg dabei, am
Montag nahm er mit streng gescheitelten Haaren in ihren Reihen im
Besucherbereich des Gerichtssaals Platz.
## Staatsanwaltschaft dichtete Antifas das Messer an
Die Strafe für die Angeklagten hätte auch deutlich höher ausfallen können.
In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von drei
Jahren und zwei Monaten für beide Angeklagten gefordert. Dem folgte der
Richter nicht.
Verteidiger Lukas Theune erklärte nach dem Urteil: „Erfreulich ist
sicherlich, dass die Angeklagten gegen den Willen der Staatsanwaltschaft
nicht ins Gefängnis müssen. Aber natürlich bleibt ein schaler Beigeschmack,
wie das Verfahren gelaufen ist.“ Theune beklagte einseitige Ermittlungen
gegen die Angeklagten – was sich unter anderem an der Frage ausmachen
ließe, wer das Messer geführt habe.
Denn erst im Laufe der Hauptverhandlung war dieser zentrale Vorwurf der
Staatsanwaltschaft korrigiert worden. Noch in der Anklage hatte sie den
beiden Antifaschisten den Messerangriff zugeschrieben. Dem hatte aber der
[3][Neonazi Leander S. selbst bereits am ersten Verhandlungstag
widersprochen] – und mit seiner Aussage somit [4][eine taz-Recherche zu dem
Fall] bestätigt.
## Richter folgt den Ausführungen des Neonazis
Am Montag erklärte der Richter, für das Urteil sei man den Ausführungen zur
Tat von Leander S. weitgehend gefolgt. Dieser hatte zu Prozessbeginn
berichtet, dass er am 18. April 2024 vom Boxtraining gekommen sei, als vier
bis sechs Vermummte ihn in seinem Hausflur angegriffen hätten, ihn
geschlagen und zu Boden geworfen hätten. Eine Person habe sich auf ihn
gesetzt.
Daraufhin habe er sein Messer gezogen und „wild auf mein Gegenüber
eingewirkt“, erzählte der 24-Jährige. Jemand habe „Abbruch“ gerufen, er
habe eine Person festgehalten.
Leander S. hatte ebenfalls berichtet, dass er aus Angst vor Angriffen öfter
ein Messer trage. Das könnte ein Hinweis sein auf eine Strategie, die in
Neonazi-Kreisen seit einiger Zeit unter anderem in Szenepublikationen
ausgegeben wurde: Auseinandersetzungen sollten als Gelegenheit dienen, um
den politischen Gegner womöglich zu töten. Dafür sollten Notfallsituationen
ausgenutzt werden. Immer wieder wurde dabei auf Messer als Waffe verwiesen.
Der Richter erklärte dazu jedoch: Auch, wenn S. den Angriff womöglich als
„Möglichkeit erkannt hatte, sich erheblich zu verteidigen“ so schließe
dieses „Motivbündel“ eine Notwehr nicht aus.
## Antifas verweisen auf zahlreiche Angriffe durch Neonazis
Die Angeklagten Konrad E. und Kolja B. hatten in einer eigenen Erklärung
zum Geschehen beteuert, dass es für sie „niemals überhaupt infrage
gekommen“ wäre, ein Messer mitzunehmen oder gar einzusetzen. Auch einen
Hammer hätten sie nur zur Bedrohung dabei gehabt.
Immer wieder sei es in den vergangenen zwei Jahren in Berlin zu Gewalt
durch Neonazis gekommen, zu Angriffen auf den Christopher Street Day, auf
einen linken Jugendclub und Einzelpersonen. So erklärte Kolja B. am ersten
Verhandlungstag. „Der III. Weg war immer mit dabei.“ Sie hätten den
III.-Weg-Aktivisten Leander S. damals „konfrontieren“ und ihm „Angst
einjagen“ wollen, mit dem Ziel, ihm deutlich zu machen, „dass er endlich
damit aufhören soll, Menschen anzugreifen, die nicht in sein Weltbild
passen“, so erklärte es Kolja B. vor Gericht.
## Neonazi-Anwalt selbst Neonazi
Der Anwalt des Neonazis, Matthias Bauerfeind, der sich am letzten
Verhandlungstag erstmals nicht vertreten ließ und persönlich erschien,
argumentierte am Montag wiederum gänzlich anders und forderte eine hohe
Strafe. Bauerfeind ist selbst [5][Teil des III. Wegs] und war früher bei
der NPD aktiv.
Er hatte seine ganz eigene Kritik am Verfahren und bemängelte, dass die
Staatsanwaltschaft keine „Strukturermittlungen“ angestrengt hätte und die
Taten nicht der „Hammerbande“ zugeordnet habe. Er meinte dabei Angriffe auf
Neonazis zwischen den Jahren 2018 und 2020, für die die Leipziger
Antifaschistin Lina E. verurteilt wurde und die in den sogenannten
[6][„Antifa-Ost“-Verfahren derzeit weiter verhandelt werden].
Die Verteidiger Lukas Theune und Martina Arndt hatten das ganze Verfahren
ihrerseits von Beginn an wegen einseitigen Ermittlungen gegen ihre
Mandanten gerügt. Ein Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft zurückwies.
## Verteidiger sah Möglichkeit zu Freispruch
In seinem Plädoyer hatte Verteidiger Theune gefordert, von einem
minderschweren Fall auszugehen – wegen der erheblichen Verletzungen der
Angeklagten und auch, weil sein Mandant Konrad E. nach der
Berichterstattung über den Prozess seinen Job als Sozialarbeiter verlor.
Theune eröffnete aber auch noch einen anderen Weg: den des Freispruchs.
Denn es sei die Frage, ob die Angeklagten ihren Angriff im Hausflur
überhaupt begonnen hätten, da der Neonazis Leander S. ihnen zuvorkam, als
er auf sie losstürmte. Dann aber, so argumentierte Theune, könnten die
lebensgefährlichen Messerstiche durch S. eben nicht gerechtfertigt gewesen
sein, die Angeklagten ihrerseits das Recht auf Notwehr gehabt haben. Theune
verwies hier auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs in einem
vergleichbaren Fall.
Das Gericht folgte dieser Einschätzung nicht. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig. Alle Parteien können Rechtsmittel einlegen.
12 Jan 2026
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