# taz.de -- Prozess gegen Antifaschisten in Berlin: „Sie wären verstorben“
       
       > Zwei Antifaschisten sollen in Berlin einem Neonazi aufgelauert haben, am
       > Ende sind alle mit Messerstichen verletzt. Im Prozess zeigt sich, wie
       > gefährlich das war.
       
 (IMG) Bild: Ein Blutspur zog sich durch Pankow
       
       Zum Prozessbeginn hatten die angeklagten Antifaschisten, Kolja B. und
       Konrad E., noch ausgesagt, seitdem aber schwiegen sie. Am Montag aber
       machen die beiden nochmal eine Ausnahme. Da wenden sie sich direkt an einen
       Polizisten, der im Prozess als Zeuge aussagte. Sie wollten sich bei ihm
       bedanken, dass er ihnen damals, am 18. April 2024, wohl das Leben rettete.
       Der Beamte nickt. „Bitte sehr.“ Für den 52-Jährigen war die Hilfe wohl eine
       Selbstverständlichkeit.
       
       Tatsächlich wären die beiden Antifaschisten damals ohne die Hilfe des
       Polizisten wohl verblutet. Laut Anklage sollen die beiden mit einem bis
       heute flüchtigen Mitstreiter, in Berlin-Pankow den Aktivisten der
       Neonazi-Partei III. Weg, Leander S., im Hausflur von dessen Mietshaus
       aufgelauert und angegriffen haben. Dann zückte der Rechtsextreme ein
       Messer, [1][wie er zu Prozessbeginn auch einräumte]. Am Ende waren die
       beiden Antifaschisten mit Stichverletzungen schwer verletzt, ebenso aber
       auch Leander S.
       
       Angeklagt in dem Prozess vor dem Amtsgericht Tiergarten sind jedoch nur die
       beiden Antifaschisten, wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Anklage
       wirft ihnen vor, das Messer mitgebracht und gegen Leander S. eingesetzt zu
       haben. Eine [2][taz-Recherche hatte aber zuvor bereits nahegelegt], dass
       Leander S. es war, der zustach – was dieser letztlich auch gestand.
       
       Die beiden Linken hatten zu Prozessbeginn erklärt, sie hätten Leander S. –
       nach einer Reihe von rechtsextremen Angriffen des III. Wegs auf Personen in
       ihrem Umfeld – eine Ansage machen wollen, dass er aufhören soll. Ein Messer
       hätten sie aber nicht dabei gehabt und auch ein mitgebrachter Hammer sollte
       nur Drohkulisse sein. Nach den erlittenen Messerstichen hatten sich Kolja
       B. und Konrad E. noch auf eine nahegelegene Brücke geflüchtet und waren
       dort zusammengebrochen.
       
       ## Neonazi hat wohl wild um sich gestochen
       
       Der Polizist, der in der Tatnacht dort als erster auf die beiden Linken
       traf, schilderte, wie ihn ein Radfahrer herangewunken habe. Er habe den
       Männern, die in ihrem Blut lagen, dann mehrere Druckverbände angelegt. Nur
       noch Konrad E. hätte seinen Namen sagen können, Kolja B. sei schon nicht
       mehr ansprechbar gewesen. „Wäre das ohne Beobachtung geschehen, wären die
       beiden wahrscheinlich verstorben“, so der Beamte.
       
       Ein medizinischer Gutachter schilderte am Montag, wie schwer die
       Verletzungen waren. Kolja B. habe einen vier bis fünf Zentimeter tiefen
       Stich in die Brust erlitten, habe dort aus einem Muskel geblutet, die Lunge
       sei knapp verfehlt worden. Am Oberschenkel habe er einen 15 Zentimeter
       langen, tiefen Schnitt mit „gravierendem“ Blutverlust erlitten. Auch Konrad
       E. habe zwei Stichverletzungen am Oberschenkel davongetragen und einen
       Durchstich in der Hand. Der Neonazi Leander S. wiederum habe eine 12
       Zentimeter lange Schnittverletzung am Unterschenkel erlitten, zudem eine
       Wunde am Hinterkopf und am Handrücken.
       
       Die Antifaschisten hatten ausgesagt, sie könnten sich die Verletzung von
       Leander S. nur so erklären, dass dieser sich im Handgemenge selbst verletzt
       habe. Leander S. hatte eingeräumt, ob des Angriffs „wild“ um sich gestochen
       zu haben. Der Gutachter sagte, für eine Selbstverletzung läge die Wade
       „sehr weit unten“, aber es sei auch nicht auszuschließen.
       
       Wolfram Nahrath, Anwalt des als Nebenkläger zugelassenen Leander S. und
       selbst Rechtsextremist, interessierte sich am Montag derweil vor allem für
       die Lebensläufe der Angeklagten und benannte vor Gericht deren Arbeitgeber,
       einen Sozialträger und eine Gedenkstätte. Der Sozialträger erklärte auf
       taz-Anfrage, ihm seien die Vorwürfe gegen ihren Mitarbeiter bis dahin nicht
       bekannt gewesen und sie hätten den Angeklagten mit sofortiger Wirkung
       freigestellt. Politische Neutralität und Gewaltfreiheit sei ein
       Grundprinzip ihrer Arbeit.
       
       Den Prozess selbst verfolgten am Montag erneut Führungsfiguren des III.
       Wegs. Zugleich solidarisierten sich Antifaschist*innen mit einer
       Kundgebung vor dem Gericht mit den Angeklagten. Eigentlich sollte der
       Prozess bereits am Montag zu Ende gehen. Weil unter anderem noch eine
       weitere Zeugin gehört werden soll, verzögerte sich dies. Das Urteil soll
       nun am 12. Januar fallen.
       
       15 Dec 2025
       
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