# taz.de -- „From the river to the sea“: Berliner Landgericht wertet Parole als Hamas-Unterstützung
> Das Landgericht Berlin stuft nach einem erneuten Gutachten den Slogan als
> Hamas-Kennzeichen ein. Jetzt muss der Bundesgerichtshof entscheiden.
(IMG) Bild: Klagen über Kriminalisierung: propalästinensische Demonstrant:innen
Die Staatsschutzkammer des Berliner Landgerichts hat die umstrittene Parole
„From the river to the sea“ am Mittwoch erneut als Kennzeichen der Hamas –
und damit als strafbar – eingestuft. Ein 25-Jähriger wurde wegen des
Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen zu einer
Geldstrafe verurteilt. „Wer diese Wortfolge nutzt, unterstützt die
Terrororganisation Hamas und deren Hauptziel der Vernichtung Israels“, so
die Vorsitzende der Kammer in ihrer Urteilsbegründung.
Das Urteil ist eine erneute Trendwende in der Rechtssprechung Berliner
Gerichte. In der letzten Zeit [1][hatten verschiedene Abteilungen des
Amtsgerichts Tiergarten die Strafbarkeit der Parole verneint], weil sie
nicht eindeutig der Hamas zugerechnet werden könne. Ausschlaggebend dafür
war überwiegend ein [2][Gutachten des Berliner Landeskriminalamts], nach
dem die Geschichte des Spruchs bis in die 1960er Jahre zurückreicht und von
verschiedensten Akteuren – auch von israelischen – verwendet wird.
Laut diesem Gutachten benutzt die Hamas den Ausruf nur sporadisch und eher
als Ortsmarkierung, nicht als Identifikationsmerkmal. Verwendet würde der
Spruch auch von der internationalen palästinasolidarischen Bewegung.
Relevant geworden ist die Frage, ob Hamas-Kennzeichen oder nicht, nachdem
das Bundesinnenministerium die Hamas infolge des 7. Oktobers verboten
hatte.
Dieselbe Kammer des Berliner Landgerichts hatte die Parole bereits im
vergangenen Jahr als strafbar eingestuft. Damals waren die Angeklagten zur
Revision vor den Bundesgerichtshof gezogen, hatten diese aber anschließend
zurückgezogen. Für den aktuellen Fall hatte das Landgericht nun ein neues
Gutachten beauftragt, dieses Mal vom Islamismus- und Terrorismusexperten
Guido Steinberg von der Stiftung Wissenschaft und Politik. Und dieser
wiederum bejaht die Einstufung als Hamas-Kennzeichen.
## Meinungsunterbindung beklagt
Aufbauend auf diesem Gutachten argumentierte das Gericht, es sei
unerheblich, dass die Parole ursprünglich von israelischen Akteuren
verwendet worden sei. Denn die Hamas habe sich die Parole zu eigen gemacht.
Benutzt würde sie heute von linken und linksextremistischen Kräften, um
Israels Existenzrecht zu negieren, so die Richterin in ihrer
Urteilsbegründung. Damit hätte der Angeklagte seine Unterstützung für die
Hamas und ihre Ziele zum Ausdruck gebracht.
Neben der Verwendung der Parole im Rahmen einer Demonstration wurde der
Angeklagte auch wegen des Verbreitens von Propagandabildern der „Al-Aqsa
Märtyrerbrigaden“ verurteilt, dem bewaffneten Arm der Fatah, die im
Westjordanland an der Macht ist und als mit der Hamas verfeindet gilt.
Einer der [3][Anwälte des Angeklagten, Benjamin Düsberg], kritisierte den
Prozess gegenüber der taz als „abgekartetes Spiel“. Eigentlich sei das
Amtsgericht für „From the river to the sea“-Vorwürfe erstinstanzlich
zuständig. Doch die Staatsanwaltschaft habe diesen Vorwurf bewusst mit dem
des Verbreitens von Propagandabildern verbunden, damit der Fall vor
derselben Staatsschutzkammer landet, die schon im vergangenen Jahr die
Strafbarkeit der Parole betont hatte. „Von Beginn an war klar, wie das
Urteil ausfällt“, so Düsberg. Dennoch sei er überrascht gewesen, wie die
Richterin im Urteil „nicht sachlich, sondern eher ideologisch“ argumentiert
habe.
Der Anwalt kündigte an, in Revision gehen zu wollen. Der Fall dürfte damit
zum Bundesgerichtshof wandern. Hier könnte im kommenden Jahr dann ein
Grundsatzurteil gefällt werden, das die bundesweit uneinheitliche
Rechtssprechung beenden könnte.
18 Dec 2025
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## AUTOREN
(DIR) Timm Kühn
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