# taz.de -- Nahost-Konflikt in Berlin: (Un-)sagbare Parolen
       
       > Eine Berlinerin wird für die Verwendung der Losung „From the River to the
       > Sea“ verurteilt, doch die Strafbarkeit ist nicht unumstritten.
       
 (IMG) Bild: Schriftzug „From The River To The Sea“ auf einem Fenster der Humboldt Universität
       
       Berlin taz | Das Amtsgericht Tiergarten hat am Dienstag eine Frau aus
       Berlin wegen Verwendung der Parole [1][„From the River to the Sea –
       Palastine will be free“] zu einer Geldstrafe von insgesamt 600 Euro
       verurteilt. Die 22-Jährige soll die Parole auf einer verbotenen Versammlung
       in Neukölln am 11. Oktober 2023 geäußert haben.
       
       Dem Gericht kam es hier vor allem auf den Kontext – der zeitlichen Nähe zum
       Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 – an. Die Losung könne in
       diesem Zusammenhang nur als Leugnung des Existenzrechts Israels und
       Befürwortung des Angriffs verstanden werden, begründete die Vorsitzende in
       ihrem Urteil.
       
       Die Verwendung der Parole ist umstritten, ein pauschales Verbot sei aber
       rechtswidrig, entschied zuletzt der bayerische Verwaltungsgerichtshof im
       Juni. Das Gericht hatte damit einer Beschwerde gegen das Verbot der Parole
       auf einer genehmigten Demonstration in München stattgegeben.
       
       ## Mannheimer Gericht widerspricht Bundesinnenministerium
       
       Maßgeblich für eine Strafbarkeit ist nach geltender Rechtsprechung der
       sogenannte „objektive Empfängerhorizont“ – also wie Unbeteiligte die Losung
       verstehen. Laut einer Verfügung des [2][Bundesinnenministeriums] vom
       November wird die Parole grundsätzlich der Hamas zugeordnet. Wer sie
       äußert, dem soll automatisch das Kennzeichen der Terrororganisation
       zugeordnet werden.
       
       Dieser Auffassung widersprach aber das Landgericht Mannheim Mitte Juni in
       letzter Instanz. Aus Sicht der Kammer bleibe der Ausspruch „allgemein
       gehalten“, dessen Geschichte sei komplex und „eine Zueigenmachung der
       Parole durch die Hamas“ sei zu verneinen, so das Gericht in seiner
       Urteilsbegründung.
       
       Die Parole ist zwar an einer Stelle der Hamas-Charta von 2017 zu finden,
       ihr Ursprung liegt aber vermutlich in der britischen Mandatszeit und wird
       von [3][Palästinenser*innen] seit den 1960er-Jahren verwendet. Das
       Urteil gegen die Berlinerin ist noch nicht rechtskräftig.
       
       6 Aug 2024
       
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