# taz.de -- Bundestagsbeschluss zum Wehrdienst: Männer müssen ab 1. Januar zur Musterung
       
       > Ab dem kommenden Jahr werden alle 18-Jährigen wieder auf ihre
       > Tauglichkeit geprüft. Das hat der Bundestag mit der Wehrdienst-Reform
       > beschlossen.
       
 (IMG) Bild: Schickt die Jugend zur Musterung: Bundeskanzler Friedrich Merz bei der namentlichen Abstimmung im Bundestag
       
       dpa/epd/afp/taz | Der neue Wehrdienst ist im Bundestag beschlossen worden.
       Die Mehrheit der Abgeordneten [1][stimmte am Freitag für die Regelung.] Sie
       sieht ab 2026 eine Musterungspflicht für junge Männer und das
       verpflichtende Ausfüllen eines Fragebogens vor. Der Dienst selbst bleibt
       freiwillig. 323 Abgeordnete stimmten nach Angaben des stellvertretenden
       Bundestagspräsidenten Omid Nouripour (Grüne) für das Paket, 272 dagegen. Es
       gab eine Enthaltung.
       
       Wer genau wie abgestimmt hat, wird erst später am Freitag bekannt gegeben.
       Damit das Gesetz wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten können, muss nun
       noch der Bundesrat zustimmen. Er kommt am 19. Dezember zu seiner letzten
       Sitzung in diesem Jahr zusammen.
       
       Vor dem Reichstag [2][hatten während der Abstimmung junge Menschen gegen
       die Wiedereinführung der Wehrpflicht demonstriert].
       
       Kern der Reform ist die Einführung einer verpflichtende Musterung aller
       18-jährigen Männer, der Wiederaufbau einer Wehrerfassung und Zielwerte für
       die Vergrößerung der Truppe.
       
       Nötig seien 460.000 Soldaten einschließlich der Reserve, so die
       Bundesregierung. Der für Landes- und Bündnisverteidigung erforderliche
       Personalumfang sei im Frieden zu erheblichen Teilen nicht aktiv, müsse
       jedoch schnell aus einer einsatzbereiten Reserve aufwachsen können.
       
       Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) bekräftigte, dass er vom Erfolg
       der Freiwilligkeit überzeugt ist. Er sagte im Bundestag: „Es gibt das
       Gefühl für Verantwortung.“ Die Details des neuen Wehrdienstes:
       
       ## Wie startet der neue Wehrdienst?
       
       Das Gesetz sieht eine verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem
       Geburtsjahr 2008 vor. Ein erster Kontakt wird über Fragebögen hergestellt,
       die etwa von Mitte Januar an – dann sind die ersten Kandidaten erst einige
       Tage lang volljährig – verschickt werden. Männer müssen, Frauen können
       diese ausfüllen. Abgefragt werden Angaben zur Person, der Gesundheit sowie
       die Bereitschaft zum Wehrdienst.
       
       Die flächendeckende Musterung beginnt formal mit dem Inkrafttreten des
       Gesetzes am 1. Januar. Tatsächlich wird sie angepasst an die tatsächlichen
       Kapazitäten, die erst im Aufbau sind. Erklärtes Ziel sind 24
       Musterungszentren im Land, ohne dass die Orte schon feststehen. „Unser Ziel
       ist es, neue, moderne Strukturen aufzubauen“, sagte eine Sprecherin des
       Verteidigungsministeriums. Von Mitte 2027 an sollen dann komplette
       Jahrgänge gemustert werden. Bis dahin wird sich absehbar ein Rückstau
       gebildet haben, der abgearbeitet werden muss.
       
       ## Was passiert bei der Musterung?
       
       Mit der Musterungsuntersuchung – intern Dienstfähigkeitsuntersuchung
       genannt – soll festgestellt werden, welche Verwendungen im Militärdienst
       ausgeführt werden können. Geprüft wird auch die grundsätzliche
       Wehrdienstfähigkeit. An dem Prozedere, das aktuell vor der Einstellung
       Freiwilliger durchgeführt wird, ändert sich im Kern nichts.
       
       Vor der ärztlichen Untersuchung gibt es eine Befragung („Anamnesebogen“)
       über Erkrankungen und die medizinische Vorgeschichte wie bei einem
       regulären Arzttermin. Die Befunde – insbesondere Sehtest, Urintest,
       Feststellung des Körpergewichts und der Körpergröße, Beschaffenheit des
       Bewegungsapparates und Belastungsparameter – führen zu einem Gesamturteil,
       dem sogenannten Musterungsergebnis. Dabei werde auch die persönliche und
       charakterliche Eignung betrachtet, wie das Verteidigungsministerium
       erklärt.
       
       ## Nach welchen Tauglichkeitsstufen wird die Eignung beurteilt?
       
       Die Tauglichkeitsgrade ergeben sich aus dem Wehrpflichtgesetz und umfassen
       die grundsätzlichen Stufen: „wehrdienstfähig“, „vorübergehend nicht
       wehrdienstfähig“ und „nicht wehrdienstfähig“. Unterteilt wird in sogenannte
       Verwendungsgraden: 1. (wehr-)dienstfähig und (voll) verwendungsfähig, 2.
       (wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig mit Einschränkungen, 3.
       (wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig mit erheblichen Einschränkungen, 4.
       vorübergehend nicht (wehr-)dienstfähig, 5. nicht (wehr-)dienstfähig.
       
       ## Wie wird der Wehrdienst bezahlt?
       
       Wer freiwillig dient, soll monatlich rund 2.600 Euro brutto erhalten.
       Mindestzeit sind sechs Monate. Für längere Verpflichtungen gibt zusätzliche
       Anreize. So soll, wer mindestens zwölf Monate Wehrdienst geleistet hat, für
       den Autoführerschein („Fahrerlaubnis der Klasse B“) einen Zuschuss bis zu
       einer Höhe von 3.500 Euro erhalten. Gefördert wird auch der Führerschein
       für Lastwagen.
       
       ## Warum die Jahrgänge ab Geburtsjahr 2008?
       
       Der Zeitraum ist durch den Start des Wehrdienstes bestimmt. In der
       Begründung zu dem Gesetz heißt es dazu: „Eine Anwendung der Neuregelungen
       auf frühere Geburtsjahrgänge, die seit dem Inkrafttreten des
       Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 nicht mehr erfasst wurden (das ginge bei
       umfassender Betrachtung bis zum Geburtsjahrgang 1993 zurück), erfolgt
       außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls zunächst noch nicht.“
       Weiterhin gilt zudem das Recht auf Kriegsdienstverweigerung.
       
       5 Dec 2025
       
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