# taz.de -- Gutachten zur Vergesellschaftung: CDU findet Enteignung doof
       
       > Der CDU-Finanzsenator beauftragte ein Gutachten, das das Vorhaben von
       > Deutsche Wohnen Enteignen als illegal bezeichnet. Die Kampagne
       > widerspricht.
       
 (IMG) Bild: Haben noch Hürden zu nehmen: Aktivist*innen von DWE beim Sammeln von Unterschriften
       
       Ein vom Finanzsenator Stefan Evers (CDU) beauftragtes Gutachten will
       festgestellt haben, dass die Vergesellschaftung von Mietwohnungen, wie die
       Kampagne [1][Deutsche Wohnen und Co. Enteignen] (DWE) sie fordert,
       rechtlich unzulässig sei. Beauftragt wurden wohl Anwaltskanzleien, die auch
       für den Immobilienkonzern Vonovia tätig sind. 100.000 Euro soll der Senat
       dafür ausgegeben haben.
       
       „Die Berliner CDU verschwendet Steuergelder an Vonovia-Kanzleien in einem
       weiteren verzweifelten Versuch, die Realität zu verdrehen und die
       Vergesellschaftung von rund 220.000 Wohnungen zu verhindern“ sagt Lara
       Eckstein von DWE zur taz. Im Jahr 2023, zwei Jahre nach dem erfolgreichen
       Volksentscheid, hat eine vom Senat eingesetzte [2][juristische
       Expert*innenkommission bereits die Zulässigkeit des Vorhabens
       bestätigt.]
       
       Im September dieses Jahres hat die Initivative ein
       [3][Vergesellschaftungsgesetz vorgelegt], das mit rechtlichem Beistand
       erarbeitet wurde. Vor diesem Hintergrund sind die Aktivist*innen
       zuversichtlich, was die Rechtssicherheit ihres Entwurfs betrifft und
       widersprechen dem neuesten Gutachten entschieden. Auf Nachfrage der taz
       teilt die Finanzverwaltung mit, sie könne das Gutachten nicht freigeben –
       obwohl es der B.Z. bereits vorliegt.
       
       ## Grundgesetz gilt auch in Berlin
       
       Wie diese berichtet, bemängelt das Gutachten verschiedene Aspekte: So sehe
       die Landesverfassung Berlins selbst keine Enteignungen vor, und auch das
       Grundgesetz beziehe sich in Artikel 15 nur auf Grund und Boden,
       Naturschätze und Produktionsmittel, die vergesellschaftet werden könnten –
       nicht jedoch auf Wohngebäude.
       
       Weiter sei die Überführung von Immobilien in die Gemeinwirtschaft nicht
       geboten, da diese „nicht die Versorgungslage“ verbessere, weshalb diese
       Maßnahme „nur als Ultima Ratio in Extremsituationen“ infrage käme. Zuletzt
       wird bemängelt, dass die Entschädigungen für die Besitzer dem „Verkehrswert
       der vergesellschafteten Güter“ entsprechen müssten.
       
       Alles Falschbehauptungen, sagt Eckstein: „Die Verfassung der Bundesrepublik
       Deutschland gilt auch in Berlin, somit darf Berlin vergesellschaften.“ Die
       Kommission habe festgestellt, dass Wohnungbestände sehr wohl in die
       Kategorie „Grund und Boden“ fielen. Durch die Mietenkrise sei die
       Vergesellschaftung erforderlich. Auch die Entschädigung der Unternehmen
       unter Marktwert sei aufgrund der Interessen der Allgemeinheit zulässig, so
       Eckstein, die sich auf den [4][Abschlussbericht der
       Expert*innenkommission] bezieht.
       
       Die Aktivist*innen von DWE arbeiten auf einen Gesetzesvolksentscheid im
       kommenden Jahr hin. Bei positiver Abstimmung der Berliner*innen müsste
       das Gesetz dann unmittelbar in Kraft treten.
       
       24 Nov 2025
       
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 (DIR) [4] https://content.dwenteignen.de/uploads/abschlussbericht_vergesellschaftung_grosser_wohnungsunternehmen_230627_36052a6b90.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anselm Mathieu
       
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