# taz.de -- Gutachten zur Vergesellschaftung: CDU findet Enteignung doof
> Der CDU-Finanzsenator beauftragte ein Gutachten, das das Vorhaben von
> Deutsche Wohnen Enteignen als illegal bezeichnet. Die Kampagne
> widerspricht.
(IMG) Bild: Haben noch Hürden zu nehmen: Aktivist*innen von DWE beim Sammeln von Unterschriften
Ein vom Finanzsenator Stefan Evers (CDU) beauftragtes Gutachten will
festgestellt haben, dass die Vergesellschaftung von Mietwohnungen, wie die
Kampagne [1][Deutsche Wohnen und Co. Enteignen] (DWE) sie fordert,
rechtlich unzulässig sei. Beauftragt wurden wohl Anwaltskanzleien, die auch
für den Immobilienkonzern Vonovia tätig sind. 100.000 Euro soll der Senat
dafür ausgegeben haben.
„Die Berliner CDU verschwendet Steuergelder an Vonovia-Kanzleien in einem
weiteren verzweifelten Versuch, die Realität zu verdrehen und die
Vergesellschaftung von rund 220.000 Wohnungen zu verhindern“ sagt Lara
Eckstein von DWE zur taz. Im Jahr 2023, zwei Jahre nach dem erfolgreichen
Volksentscheid, hat eine vom Senat eingesetzte [2][juristische
Expert*innenkommission bereits die Zulässigkeit des Vorhabens
bestätigt.]
Im September dieses Jahres hat die Initivative ein
[3][Vergesellschaftungsgesetz vorgelegt], das mit rechtlichem Beistand
erarbeitet wurde. Vor diesem Hintergrund sind die Aktivist*innen
zuversichtlich, was die Rechtssicherheit ihres Entwurfs betrifft und
widersprechen dem neuesten Gutachten entschieden. Auf Nachfrage der taz
teilt die Finanzverwaltung mit, sie könne das Gutachten nicht freigeben –
obwohl es der B.Z. bereits vorliegt.
## Grundgesetz gilt auch in Berlin
Wie diese berichtet, bemängelt das Gutachten verschiedene Aspekte: So sehe
die Landesverfassung Berlins selbst keine Enteignungen vor, und auch das
Grundgesetz beziehe sich in Artikel 15 nur auf Grund und Boden,
Naturschätze und Produktionsmittel, die vergesellschaftet werden könnten –
nicht jedoch auf Wohngebäude.
Weiter sei die Überführung von Immobilien in die Gemeinwirtschaft nicht
geboten, da diese „nicht die Versorgungslage“ verbessere, weshalb diese
Maßnahme „nur als Ultima Ratio in Extremsituationen“ infrage käme. Zuletzt
wird bemängelt, dass die Entschädigungen für die Besitzer dem „Verkehrswert
der vergesellschafteten Güter“ entsprechen müssten.
Alles Falschbehauptungen, sagt Eckstein: „Die Verfassung der Bundesrepublik
Deutschland gilt auch in Berlin, somit darf Berlin vergesellschaften.“ Die
Kommission habe festgestellt, dass Wohnungbestände sehr wohl in die
Kategorie „Grund und Boden“ fielen. Durch die Mietenkrise sei die
Vergesellschaftung erforderlich. Auch die Entschädigung der Unternehmen
unter Marktwert sei aufgrund der Interessen der Allgemeinheit zulässig, so
Eckstein, die sich auf den [4][Abschlussbericht der
Expert*innenkommission] bezieht.
Die Aktivist*innen von DWE arbeiten auf einen Gesetzesvolksentscheid im
kommenden Jahr hin. Bei positiver Abstimmung der Berliner*innen müsste
das Gesetz dann unmittelbar in Kraft treten.
24 Nov 2025
## LINKS
(DIR) [1] https://dwenteignen.de/
(DIR) [2] /Gutachten-zu-Enteignungen-in-Berlin/!5932840
(DIR) [3] /Gesetz-von-Deutsche-Wohnen-enteignen/!6112510
(DIR) [4] https://content.dwenteignen.de/uploads/abschlussbericht_vergesellschaftung_grosser_wohnungsunternehmen_230627_36052a6b90.pdf
## AUTOREN
(DIR) Anselm Mathieu
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