# taz.de -- Abschaffung des Paragrafen 218 StGB: Frischer Wind aus dem Norden
> Kommt wieder Bewegung in die Debatte über die Legalisierung von
> Abtreibungen? Zur kommenden Justizminister:innenkonferenz gibt
> es einen Vorstoß.
(IMG) Bild: Paragraf 218 durchstreichen: Dazu gibt es jetzt einen neuen Vorstoß aus Mecklenburg-Vorpommern
Es gibt einen neuen Vorstoß zur Entkriminalisierung von
Schwangerschaftsabbrüchen. Die Justizministerin von Mecklenburg-Vorpommern,
Jacqueline Bernhardt (Linke), kündigte am Samstag an, einen entsprechenden
Reformvorschlag kommende Woche in die
Justizminister:innenkonferenz einzubringen.
Zuletzt war im Februar, noch unter der Ampelkoalition, ein
fraktionsübergreifender Zusammenschluss von Bundestagsabgeordneten mit der
Forderung [1][gescheitert], den Schwangerschaftsabbruch neu zu regeln und
den Paragrafen 218 weitestgehend aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.
„Der Schritt scheint zeitgemäß“, ließ Bernhardt [2][mitteilen].
Umfangreiche medizinische, rechtliche und [3][sozialwissenschaftliche]
Betrachtungen würden nahelegen, die Strafbewehrung des
Schwangerschaftsabbruchs auf den Prüfstand zu stellen, so die
Landesjustizministerin.
„Mit einer Entkriminalisierung würde auch einer langjährigen Forderung
gerade von ostdeutschen Frauen Rechnung getragen“, so Bernhardt weiter. In
der DDR galt die Fristenlösung. Die Übernahme des westdeutschen Rechts
Anfang der 1990er Jahre bedeutete für ostdeutsche Frauen einen
[4][Rückschritt ihrer Selbstbestimmung].
## Offene Türen?
Die Justizminister:innen der Länder beraten am 6. und 7. November in
Leipzig. Mit einem gemeinsamen Beschluss könnten sie dort
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) auffordern, zu prüfen, ob ein
neuer Gesetzentwurf zur Reform des § 218 StGB vorgelegt werden kann.
Rechtlich bindend ist ein solcher Beschluss nicht, politisches Gewicht hat
er aber dennoch.
Sollte sich eine Mehrheit der Länder finden, dürften sie mit ihrem
Vorschlag bei Hubig selbst offene Türen einrennen. Zur Regelung von
Abtreibungen sagte diese zuletzt gegenüber der [5][Zeit]: „Für mich
persönlich hat das Thema im Strafrecht nichts verloren.“ Es seien sehr
persönliche Entscheidungen, die für die betroffenen Frauen meist
existenziell seien. Im Interesse der Frauen und vieler Ärzt:innen wäre es
hilfreich klarzustellen, so Hubig, „dass ein Schwangerschaftsabbruch in den
ersten drei Monaten nicht rechtswidrig ist.“
Aufbauen könnte ein neuer Gesetzentwurf auf dem bereits ausgearbeiteten
Entwurf „[6][Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs]“, der Ende 2024 in
erster Lesung vom Bundestag beraten wurde. Er sieht vor, Abtreibungen in
den ersten drei Monaten rechtmäßig zu stellen. Darüber hinaus sollen
Abbrüche nach den ersten drei Monaten nicht mehr im Strafgesetzbuch,
sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden. Die
Beratungspflicht würde bestehen bleiben, allerdings ohne eine bisher
bestehende Wartepflicht von drei Tagen zwischen Beratung und Abtreibung.
Abgesehen von [7][vagen Andeutungen im Koalitionsvertrag], gibt es bei der
schwarz-roten Bundesregierung bisher keine konkreten Anzeichen, dass das
Abtreibungsrecht zeitnah liberalisiert werden könnte. Grundsätzlich gilt:
Die Union möchte am Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch festhalten. Damit
stellen sich CDU und CSU entgegen der klaren Mehrheitsmeinung in
Deutschland. Eine im April 2024 veröffentlichte, repräsentative
Bevölkerungsumfrage ergab, dass mehr als [8][80 Prozent der Menschen in
Deutschland] eine Rechtswidrigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen für falsch
halten.
2 Nov 2025
## LINKS
(DIR) [1] /Abtreibungsrecht-Keine-Reform-von-Paragraf-218/!6068994
(DIR) [2] https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/jm/Aktuell/?id=215413&processor=processor.sa.pressemitteilung
(DIR) [3] /Studie-zu-Schwangerschaftsabbruechen/!6103252
(DIR) [4] /Autorin-ueber-Abtreibungen-in-der-DDR/!5751178
(DIR) [5] https://www.zeit.de/2025/44/stefanie-hubig-bundesjustizministerin-brosius-gersdorf-schwangerschaftsabbruch-gxe/komplettansicht
(DIR) [6] /Abschaffung-des-Paragrafen-218/!6045917
(DIR) [7] /Kippt-Schwarz-Rot-nebenbei-Paragraf-218/!6098839
(DIR) [8] /Umfrage-zu-Abtreibungen-in-Deutschland/!6004352/
## AUTOREN
(DIR) Amelie Sittenauer
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