# taz.de -- Autorin über Abtreibungen in der DDR: „Für Weltfrieden und Frauenrechte“
       
       > In der DDR waren Schwangerschaftsabbrüche auch dank Inge Lange legal.
       > Ihre Tochter, die Autorin Katja Lange-Müller, erzählt. Ein Protokoll.
       
       Meine Mutter Inge Lange und ich sind uns nicht oft begegnet, sie war viel
       unterwegs. Unser Verhältnis war aus verschiedenen Gründen auch nicht das
       beste. 1976 hatte ich die Petition gegen die Ausbürgerung des
       [1][Liedermachers Wolf Biermann] unterschrieben. Danach hatte ich zu meiner
       Mutter keinen Kontakt mehr. 1984 reiste ich aus der DDR aus. Sie starb
       2013. Meine Mutter war eine relativ kühle Person, einerseits distanziert,
       aber auch leidenschaftlich, wenn es um ihren politischen Willen und um die
       Frauen ging. 1972 war sie Leiterin der Abteilung [2][Frauen des
       Zentralkomitees der SED]. Sie und ihre Abteilung hatten beim Thema
       Schwangerschaftsabbruch das Vorschlagsrecht.
       
       Das „Gesetz zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs“ wurde am 9. März
       1972 verabschiedet. Es war der dritte Anlauf meiner Mutter, den Paragrafen
       218 abzuschaffen. Von da an war es jeder Frau möglich, eine Schwangerschaft
       bis zur 12. Woche abzubrechen. Mit Krankenschein, kostenfrei und auf der
       Basis ihrer freien Willensentscheidung. Das alles war seit 1972 in der DDR
       gegeben. Punkt.
       
       Dass sie das geschafft hatte, hielt meine Mutter für ihr höchstpersönliches
       Verdienst. Wenn ich ihr noch hätte begegnen können, hätte ich gesagt: Ja,
       Moment mal. Die Veröffentlichung im Stern und die Frauen im Westen – haben
       die nicht auch ein bisschen mitgeholfen?
       
       Die „Wir haben abgetrieben“-Kampagne im Stern am 6. Juni 1971 hat in der
       Bundesrepublik einen Massenprotest ausgelöst. [3][Die Frauen gingen auf die
       Straße] – gerade in Westberlin, also direkt nebenan. Das hat meine Mutter
       für ihren dritten Anlauf zur Abschaffung des Paragrafen 218 genutzt. Es war
       Teil ihrer Polemik, darauf zu verweisen und zu sagen: Jetzt gibt’s mal die
       Chance, denen im Westen zu zeigen, was Demokratie ist, was Menschenrechte
       sind und was Gleichberechtigung ist. Das hat dann eigentlich den Ausschlag
       dafür gegeben, dass das überhaupt als beschlussreifer Entwurf von ihr
       vorgetragen werden konnte. Und das hat wahrscheinlich bewirkt, dass der
       Gesetzentwurf, abgesehen von 14 Gegenstimmen aus der CDU-Fraktion,
       angenommen wurde.
       
       Umgekehrt dürfte dieser Beschluss der Regierung der DDR den Kampf der
       Frauen im Westen eher negativ beeinflusst haben. Hätte der damalige
       Bundesjustizminister Jahn den Frauen im Westen die gleichen Rechte
       einräumen können wie der Gegner im Osten? Wohl kaum. Auch die
       Frauenbewegung im Westen hat sich nicht auf die neue Gesetzgebung im Osten
       bezogen. Sie standen nicht auf der Straße und sagten: Wir wollen die
       gleichen Rechte wie die Frauen in der DDR. Das wäre ja möglich gewesen.
       
       Die Abschaffung des Paragrafen in der DDR war im Grunde leicht zu haben,
       weil man da nur mit ein paar reaktionären CDUlern, ein paar Blockflöten,
       herumstreiten musste. Ansonsten wurde der Paragraf einfach gestrichen. Den
       Bürgern andere Rechte zur Selbstbestimmung einzuräumen war ansonsten
       unmöglich, doch in dem Fall ging es mal.
       
       Wahrscheinlich spielte auch eine Rolle, dass die Frauen als vollwertige
       Arbeitskräfte gebraucht wurden. Damit die Frauen arbeiten konnten,
       möglichst in drei Schichten und mindestens 8 Stunden am Tag, brauchte es
       all diese Einrichtungen: die Krippen, die Kindertagesstätten und die
       Abschaffung des Paragrafen 218. Als ich 1984 in den Westen kam und hörte,
       wie das hier funktioniert, habe ich mich gewundert. Kinder frühestens 10
       Uhr in die Kita bringen und 14 Uhr wieder abholen – was soll man in den
       paar Stunden machen?
       
       ## „Die Partei war mein Leben“, sagte meine Mutter
       
       Die Abschaffung von 218 war kein Geschenk. Die Gleichberechtigung von Mann
       und Frau war auch in der DDR eine Verfassungsgrundlage. Und zur
       Gleichberechtigung gehört, dass Frauen und Männer gleiche Bedingungen
       haben, dass die Frauen das Recht haben, ein Kind zu bekommen, wenn sie es
       wollen und nicht, wenn sie es müssen. Mit der Wiedervereinigung wurde diese
       Errungenschaft für die Ostfrauen hinfällig. Im Mai 1993 erklärte das
       Bundesverfassungsgericht des vereinten Deutschlands dieses DDR-Gesetz zum
       straffreien und barrierelosen Abbruch von Schwangerschaften für
       verfassungswidrig.
       
       Das bis heute geltende [4][eingeschränkte Recht auf Abtreibung] ist für
       mich nicht vereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz, der ja auch in der
       Verfassung der Bundesrepublik steht. Solange sich Gynäkologen strafbar
       machen, die eine Abtreibung vornehmen ohne diese Zwangsanhörung und Frauen
       verpflichtet sind, das schriftlich dokumentiert vorzulegen, so lange ist in
       meinen Augen der Paragraf 218 nicht abgeschafft.
       
       Die Abschaffung war ein dringendes politisches Anliegen meiner Mutter.
       Dafür hat sie alles getan, was in ihrer Macht stand. Das hatte sicherlich
       auch mit persönlichen Erfahrungen zu tun. Meine Mutter hatte zwei- oder
       dreimal abgetrieben. Mithilfe von Essigsäurebädern, auf die sich die Frauen
       dann setzten, bis ihr Hintern rot war. Ich sehe sie noch, da war ich ein
       kleines Kind, im Badezimmer hocken auf so einem Eimer mit kochend heißem
       Essigwasser. Das riecht man ja in der ganzen Hütte. Später hatte sie zwei
       pubertierende Töchter, von denen sie nicht wusste, wie lange die
       ungeschwängert durch die Welt wandeln.
       
       ## Kein Gespräch, kein Brief
       
       Es gibt ein Tonband über das Parteiausschlussverfahren führender
       SED-Genossen 1990. Dort sagt meine Mutter: „Die Partei war mein Leben.“ So
       war es auch. Wir haben als Kinder akzeptiert, dass der Kampf für den
       Weltfrieden und die Frauenrechte wichtiger ist, als sich mit uns beiden zu
       beschäftigen. Sie hatte für unsere Wünsche und Bedürfnisse wenig
       Verständnis und keine Zeit.
       
       Ich heiße Katja nach der kommunistischen Widerstandskämpferin Käthe „Katja“
       Niederkirchner. Meine Mutter verehrte [5][Clara Zetkin und Rosa Luxemburg].
       Die Frauenbewegung war ihr eine Herzensangelegenheit. Sie war aber auch
       eine Ignorantin, nahm nur zur Kenntnis, was ihr in den Kram passte. Wenn
       ich ihr erzählte, wie es auf der Ost-Psychiatrie zugeht, sagte sie: Das
       kann ja gar nicht stimmen, sonst wüsste die Partei davon.
       
       Ich habe meine Mutter seit 1976 nicht mehr gesehen. Wir haben seither nicht
       mehr gesprochen, kein Brief. Ich glaube, im letzten Handbuch der
       Volkskammer der DDR tauche ich nicht mal mehr als Tochter auf.
       
       8 Mar 2021
       
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