# taz.de -- Völkerrecht für Kinder: Kein Umweltschutz unter 18 Jahren
       
       > Das Unabhängige Institut für Umweltfragen (UfU) sieht Mängel bei der
       > deutschen Umsetzung von Völkerrecht. Leidtragende sind die Kinder.
       
 (IMG) Bild: Hier in Aachen waren 2019 noch viele Kinder für ihr Recht auf Klima- und Umweltschutz mit „Fridays for Future“ auf der Straße
       
       Deutschland setzt umweltbezogene Kinderrechte aus völkerrechtlichen
       Verträgen nicht ausreichend um. Zu diesem Schluss kommt eine noch nicht
       veröffentlichte Studie des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen (UfU),
       die der taz vorliegt. Das UfU erhofft sich eine „[1][ambitioniertere und
       effektivere Umweltpolitik]“, wenn sich Kinderrechte und Umweltschutz
       „gegenseitig stärken und begünstigen“.
       
       Die Studie verweist auf die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) und die
       Aarhus-Konvention. Die KRK setzt weltweit Standards für Kinderrechte,
       enthält aber keine spezifischen Umweltrechte. Die Aarhus-Konvention enthält
       dagegen Rechte auf Information, Beteiligung und Zugang zu Gerichten in
       Umweltfragen, die aber nicht spezifisch auf Kinder und Jugendliche
       ausgerichtet sind.
       
       Zusammengedacht wurden Kinderrechte und Umweltschutz vom
       UN-Kinderrechtsausschuss 2023 in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 26, auf
       die sich UfU deshalb vor allem bezieht. Der Ausschuss postuliert ein Recht
       der Kinder auf eine gesunde Umwelt und auf Information und Beteiligung in
       Umweltbelangen. Die Äußerungen des Kinderrechtsausschusses sind nicht
       verbindlich, können von Gerichten aber zur Interpretation herangezogen
       werden. Im UN-Sprachgebrauch gelten auch Jugendliche bis 18 Jahren als
       „Kinder“.
       
       ## Grundrechte gelten auch für Kinder
       
       Die Ufu-Studie räumt ein, dass die [2][Grundrechte des Grundgesetzes] auch
       Kinder umfassend schützen. So sei anerkannt, dass das Recht auf Leben und
       körperliche Unversehrtheit den Schutz vor Umweltbelastungen „auch für
       Kinder“ einschließt. UfU vermisst aber oft eine ausdrückliche Erwähnung der
       Kinderrechte.
       
       Spezifische Anforderungen mit Blick auf Kinder und Jugendliche gebe es
       aber, so UfU, zum Beispiel bei Informationsrechten. Das
       Umweltinformationsgesetz gebe zwar einen weitreichenden Auskunftsanspruch,
       allerdings seien die Informationen zur Umweltqualität „meist in technischer
       Fachsprache verfasst“ und für Kinder nicht verständlich. Im Ergebnis geht
       es UfU aber wohl eher um „altersgerechte Unterrichtsmaterialien zu Themen
       wie Klimawandel, Biodiversität und Umweltschutz“ als um den kindgerechten
       Zugang zu behördlichen Umweltmeßdaten.
       
       Erstaunlicherweise wird Fridays for Future, die größte
       Jugend-Umweltbewegung, die es in Deutschland je gab, nicht einmal erwähnt.
       Dabei hatten Jugendliche hier wirklich von 2019 bis etwa 2021 die
       gesellschaftliche Agenda mitgeprägt. In dieser Zeit beschloss der Bundestag
       ein relativ fortschrittliches Klimaschutzgesetz, das
       Bundesverfassungsgericht verkündete ein Recht auf Klimaschutz und die
       Bundestagswahl 2022 ermöglichte die Bildung der Ampelkoalition.
       
       Dann aber zog die Klimagruppe Letzte Generation die Aufmerksamkeit auf
       sich. Die internationale Fridays-for-Future-Bewegung um [3][Greta Thunberg]
       wandte sich anderen Zielen zu, insbesondere der Palästina-Solidarität. Und
       unter deutschen Jugendlichen wurden entsprechend dem Zeitgeist andere
       Themen wichtiger. Dass Jugendliche heute also nicht mehr die Klimapolitik
       vor sich her treiben, hat viele Gründe, aber sicher nicht die mangelhafte
       Umsetzung von umweltbezogenen Kinderrechten.
       
       3 Nov 2025
       
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