# taz.de -- Die Vogelgrippe breitet sich weiter aus: Biohuhn bleibt Biohuhn
       
       > Betriebe, die ihren Tieren viel Freilauf gewähren, sind von der
       > Stallpflicht besonders betroffen. Ökobetriebe zeigen sich der Seuche aber
       > gewachsen.
       
 (IMG) Bild: Normalerweise haben Biohühner ein Drittel ihrer Lebenszeit Zugang zu begrünten Außenflächen
       
       Betriebe, die ihre Gänse, Puten, Hühner oder Enten nach Biostandards
       halten, leiden nicht unbedingt stärker unter der Vogelgrippe. Sie betrieben
       „eine risikominimierte Landwirtschaft und sind bei Krisen durch enge
       Kreisläufe und Größenbeschränkungen oft deutlich resilienter“, sagt Leon
       Mohr, Sprecher des Anbauverbandes Bioland. So seien bei
       Bioland-Legehennenbetrieben maximal 6.000 Tiere pro Stall zugelassen, daher
       seien Seuchenbefälle in ihrem Ausmaß enger begrenzt als bei großen
       Industriebetrieben mit 40.000 Tieren.
       
       Hühner, die eigentlich in mobilen Ställen wohnen und sich tagsüber auf
       Wiesen tummeln dürfen, haben allerdings gerade Stress. Leben sie in
       Regionen mit einer Stallpflicht, bleiben die Luken nach draußen dicht. „Das
       ist für die schon eine große Umstellung“, sagt Lasse Brandt,
       Geschäftsführer der Brandenburger Bio-Ei GmbH.
       
       Dann sei es wichtig, den „Beschäftigungsaspekt von draußen nach drinnen zu
       verlagern“, sagt Brandt, also zum Beispiel gepflegte Sandbäder anzubieten,
       Luzerne und Körner auszustreuen und Strohballen anzubieten, [1][damit die
       Hennen picken können und sich nicht mit den Federn der Nachbarhennen
       beschäftigen].
       
       Die Geflügelhalter:innen müssten sich zudem Gedanken über die
       Biosicherheit in ihren Betrieben machen, also „überlegen, mit welchem
       Fahrzeug fahr ich wo lang, wann wechsele ich meine Schuhe, meine Kleidung,
       um ja nicht das Virus in den Stall zu bringen“, sagt Brandt.
       
       ## Biogeflügel hat mehr Platz
       
       Wenn die Behörden eine Stallpflicht anordnen – in der Regel geschieht dies
       auf Ebene der Landkreise, bis Donnerstagmittag hatten nur Brandenburg, das
       Saarland und Hamburg eine landesweite Stallpflicht erlassen –, wird damit
       zugleich die Vorschrift aufgehoben, dass Biohühner ein Drittel ihrer
       Lebenszeit Zugang zu begrünten Außenflächen haben müssen.
       
       „Mehr Platz im Stall, mehr Sitzstangen und Nester, mehr Tränken und
       Biofutter, das bleibt ja alles bestehen“, sagt Brandt, „darum dürfen wir
       diese Hühner und ihre Eier weiter mit Biosiegel vermarkten“. Zu den
       Vorgaben gehöre auch, dass Ställe über einen „zaunkönigdichten“
       Außenbereich verfügen müssen und damit gegen Übertragungen durch andere
       Vögel abgesichert seien.
       
       Anders sieht es aus, wenn die Geflügelhalter ihren Tieren ohne Stallpflicht
       den Auslauf verwehren. Dann verfällt das Biosiegel. „Es sollte zusätzlich
       eine Möglichkeit geben, dass Bio-Betriebe in betroffenen Gebieten ihre
       Bestände vorsorglich aufstallen dürfen, ohne damit den Bio-Status zu
       gefährden“, so der Biolandsprecher, „schließlich geht es hier sowohl um die
       Begrenzung der Seuchen-Ausbreitung als auch um den Schutz der betrieblichen
       Tier-Bestände.“
       
       Die Vogelgrippe hat inzwischen in neun Bundesländern Geflügelfarmen
       erfasst, in denen zur Seuchenprävention alle Tiere getötet werden mussten.
       Wie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald mitteilte, wurden
       seit Anfang September bundesweit 41 Vogelgrippe-Ausbrüche in kommerziellen
       Geflügelhaltungen registriert. Dies belege die weiterhin sehr dynamische
       Entwicklung bei der Ausbreitung der Tierseuche, sagte eine Sprecherin des
       Instituts.
       
       Die meisten verzeichne bislang Niedersachsen mit bestätigten Infektionen in
       13 Geflügelhaltungen. Danach folgten Brandenburg und
       Mecklenburg-Vorpommern. Auch in Nordrhein-Westfalen greift das Virus um
       sich. Der Nabu NRW zeigt sich besorgt über die zunehmende Ausbreitung und
       die möglichen Rückkopplungseffekte zwischen Wildvogelpopulationen und
       Nutztierbeständen. „[2][Das Virus bewegt sich nicht in einer Richtung.
       Geflügelhaltungen und Wildvögel können sich gegenseitig anstecken]“,
       erklärt Christian Chwallek, Sprecher des Landesfachausschusses Ornithologie
       und Vogelschutz im NABU NRW. „Entscheidend ist, dass wir die
       Infektionsketten besser verstehen und klare Strategien entwickeln, um
       sowohl Tiere in der Landwirtschaft als auch Wildvögel zu schützen.“
       
       30 Oct 2025
       
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